Gesetzgebung für Modellfliegen in Dänemark

Hallo zusammen.

Wie Sie vielleicht gehört haben, gibt es eine neue Gesetzgebung für Drohnen und Modelle Flugzeuge, fliegen außerhalb registrierten Modell Flugfelder, in Dänemark.

Wenn Sie das beiliegende Dokument von der Dänischen Modellflieger Verband lesen und den Anweisungen folgen, ist es ziemlich leicht, in Dänemark zu fliegen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
 

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  • DK Drone Legislation.pdf
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meggert

User
DANKE!

DANKE!

Hallo Regnar,

vielen lieben Dank für die Informationen.



Bis bald am Hang ;-)


Martin
 

peita79

User
Genau nach der Information hab ich auf Dänischen Internetseiten gesucht und nichts gefunden. Danke!
 
Ole: Wie sieht das denn gerade in DK mit dem Modellfliegen am Strand aus?

Moin Toby,

so genau kann ich dir das momentan leider nicht sagen, da ich mich bisher noch nicht durch die ganzen PDFs, Paragraphen und Bestimmungen gewühlt habe. Ich weiß nicht, ob das so einfach und pauschal zu sagen ist, aber vielleicht kann uns Regnar oder ein anderer "Belesener" kurz weiterhelfen?

Viele Grüße
Ole
 
Moin Toby,

so genau kann ich dir das momentan leider nicht sagen, da ich mich bisher noch nicht durch die ganzen PDFs, Paragraphen und Bestimmungen gewühlt habe. Ich weiß nicht, ob das so einfach und pauschal zu sagen ist, aber vielleicht kann uns Regnar oder ein anderer "Belesener" kurz weiterhelfen?

Viele Grüße
Ole

Hier gucken:
http://zzz42drone.naviair.dk/
Von Strand zu Strand ist das also unterschiedlich.

Es gab schon einen Thread zuvor zum Thema:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/639099-Modellflug-in-Dänemark

Gruss
Tobias
 

Crashy

User
Ist man mit der 250g Regelung auf der sicheren Seite?

Ist man mit der 250g Regelung auf der sicheren Seite?

Hallo,
bin gerade im wunderschönen Norden Dänemarks. Wird alles, so empfinde ich es, nicht so dramatisch gesehen. Trotzdem viele haben kein gutes Gefühl, ich auch nicht, vorallem mit der Strandregelung. War gestern am Hanklitt fliegen, am Bovbjerg Fyr ist das gleiche Problem, ich kann gar nicht sehen ob unten am Strand jemand ist. Bin gestern nur meinen Chili race geflogen, Genau 250g, ist man mit Fliegern unter 250g aus dem "Schneider"??? Andererseits kenne ich keinen Hangflitzer mit 250g der bei 10m/s noch sinnvoll fliegt. Weiß jemand wie das an den großen Dünen ist?
Gruß
 

Claas

User
Hi Crashy,

wenn du unter 250g bleibst und nicht schneller fliegst als 50kmh brauchst du zwingend weder die Registrierung, noch eine Versicherung, noch die Markierung mit Name, Registrierungsnummer und Telefonnummer...

Greetz,
Claas
 

Lownoise

User
Ich kann es noch nicht so recht fassen. DAS weltweit bekannte F3F Mekka Hanstholm und Umgebung ist nun dicht, weil sich ein stillgelegter Flughafen in der Nähe befindet...?!
Was genau das hellrote heißt, wird mir leider aus der Karte auch nicht ersichtlich. Anderswo las ich von max. 40m Aufstiegshöhe in diesen Bereichen.
Wer weiß denn nun genaueres? Wird dort nun überhaupt nicht mehr geflogen? Oder wird es toleriert?
Schade, dann gehts nächstes Jahr wohl nach England oder anderswo hin...
 

Muckla

User
Hallo Lownoise,
die weiter oben verlinkte Karte (http://zzz42drone.naviair.dk/) hat unter "Forklaring" eine Legende. Wenn du dir den Teil zu "Lufthavne" übersetzen lässt, steht da:
"Flughäfen mit 2 km und 5/8 km Entfernungen
Dunkelrot: Entfernung <2 km = "No-Fly Zone!"
Licht rot: Entfernung <5/8 km = max. Höhe 40m über der Höhe des Flugplatzes, wenn man einen dronebevis hat."

Folglich gilt ungefähr ab Campingplatz Hanstholm und östlich davon bis hinter Vigsø Flughöhe max. 40 m.
Viel schlimmer finde ich, dass auf der südlichen Seite von Hanstholm quasi nur noch am Leuchtturm geflogen werden darf. Wenn ich die Karte richtig interpretiere, beginnt westlich davon, ein Stück hinter der Straße, am Fuße des Hangs das Hanstholm-Reservat und damit ein Überflugverbot.
Ich bin Ende des Monats vor Ort. Am 28.-29.10. müsste dort ein F3F-Wettbewerb sein, vielleicht trifft man ja vorher ein paar Dänen, die Auskunft geben können.
 
Hallo Lownoise und Stefan!
Mich würde wundern, wenn sich das real existierende Hangflugleben am Hanstholmen drastisch geändert hätte.
Die Dinge haben sich am 1. Juli nicht grundsätzlich geändert. Siehe dazu auch meine Posts 1 2 3.
Meine Hypothese ist, dass sich da das Hangflugleben im Teil-Vollzugsdefizit schon über lange Jahre entwickeln konnte und etabliert hat.
Diese Entwicklung des Hangfluglebens dürfte europaweit aus gewissen Gründen zunehmen...

Gruss
Tobias

PS
@Stefan: Ich bin gespannt auf deinen Bericht.

PPS
Das seit Jahren tatsächlich bestehende Flugverbot am Hanstholmer Hafenhang wird dagegen wirklich vollzogen und durchgesetzt. Macht hier Sinn übrigens.
 
Moin,

in der letzten Zeit habe ich mich mal versucht, die gesamte Gesetzgebung in Dänemark neu zu verstehen.

Dabei ist mir folgende Frage aufgekommen.

Laut BL 7-15 Naturbeskyttelse darf in den grünen Naturschutzbereichen keinerlei Drohnenflug, also auch Modellflug mit Fläche betrieben werden.


IMG_0778.PNG

Wenn man aber den Informationslink aufruft, bekommt man gleich zu Anfang den Hinweis:

1. Anvendelsesområde
1.1 Denne BL gælder for luftfart med motoriserede luftfartøjer med motoren i drift inden for de områder i Danmark, der er angivet på kortet i bilag 1 og listen i bilag 2.


Übersetzt bedeutet das:

1. Geltungsbereich
1.1 Diese BL gilt für die Luftfahrt mit motorisierten Flugzeugen mit dem in Betrieb befindlichen Motor innerhalb der auf der Karte in Anhang 1 aufgeführten Gebiete und der Liste in Anhang 2.

Wie darf man das jetzt verstehen ?

Der alte Gesetzestext, der auch in einer Englischen Fassung vorhanden ist sagt aus, das auch der Segelflug in Naturschutzgebieten, Natura2000, usw. definitiv verboten ist.

In der BL 7-15 gibt es nun das Udgave 2 vom 28. April 2017, wonach nur der Flug mit motorisierenden Flugzeugen in diesen Gebieten verboten ist.

Hat sich hier die aktuelle Gesetzgebung gelockert und der Hangflug ohne Motor ist in den grünen Bereichen wieder erlaubt ? :confused: :confused: :confused:

Was darf man denn nun ? Wer weiß mehr darüber ?

Gruß
Cord
 
Die Dünenhasen kötteln sich vor Lachen aus

Die Dünenhasen kötteln sich vor Lachen aus

Moin,

in der letzten Zeit habe ich mich mal versucht, die gesamte Gesetzgebung in Dänemark neu zu verstehen.

Dabei ist mir folgende Frage aufgekommen.

Laut BL 7-15 Naturbeskyttelse darf in den grünen Naturschutzbereichen keinerlei Drohnenflug, also auch Modellflug mit Fläche betrieben werden.
....
Wenn man aber den Informationslink aufruft, bekommt man gleich zu Anfang den Hinweis:

1. Anvendelsesområde
1.1 Denne BL gælder for luftfart med motoriserede luftfartøjer med motoren i drift inden for de områder i Danmark, der er angivet på kortet i bilag 1 og listen i bilag 2.

Übersetzt bedeutet das:

1. Geltungsbereich
1.1 Diese BL gilt für die Luftfahrt mit motorisierten Flugzeugen mit dem in Betrieb befindlichen Motor innerhalb der auf der Karte in Anhang 1 aufgeführten Gebiete und der Liste in Anhang 2.

Wie darf man das jetzt verstehen ?

Der alte Gesetzestext, der auch in einer Englischen Fassung vorhanden ist sagt aus, das auch der Segelflug in Naturschutzgebieten, Natura2000, usw. definitiv verboten ist.

In der BL 7-15 gibt es nun das Udgave 2 vom 28. April 2017, wonach nur der Flug mit motorisierenden Flugzeugen in diesen Gebieten verboten ist.

Hat sich hier die aktuelle Gesetzgebung gelockert und der Hangflug ohne Motor ist in den grünen Bereichen wieder erlaubt ? :confused: :confused: :confused:

Was darf man denn nun ? Wer weiß mehr darüber ?

Gruß
Cord

Moin Cord,
wir sind hier wohl alle langsam durch den Wind...
Ich glaub' mein F3F-Schwein pfeift jetzt so laut im tiefen Vorbeiflug, dass sich die Dünenhasen vor Lachen auskötteln.:D

Danke für deinen Hinweis. Mir war das so bisher nicht aufgefallen.

Zur Sache:
In der Drohnenverordnung wird in § 13 Absatz 12 für unsere Belange nach dem Verordnungswortlaut der Flug über obigen Gebieten (BL 7-15, 1. Udgave) verboten.
Beide Ausgaben von BL 7-15 geben auf dänisch den identischen Geltungsbereich für die Luftfahrt mit motorisierten Flugzeugen mit einem in Betrieb befindlichen Motor an (zum Schutz von besonders lärmempfindlichen Naturräumen).
Nur die zweite Ausgabe von BL 7-15 ist jetzt noch auf https://www.trafikstyrelsen.dk zu finden.
Die Karte referenziert direkt die zweite Ausgabe von BL 7-15 mit den Einschränkungen für die Luftfahrt mit motorisierten Flugzeugen mit einem in Betrieb befindlichen Motor.
Der geneigte Luftraumbenutzer sollte sich doch auf diese offizielle Karte verlassen können...
Hab' ich nun einen Motor oder keinen? Das ist hier die Frage.

Ich kann nur vermuten, was da passiert ist:
Als der Verordnungsgeber die Verordnung geschrieben hat, hatte er das Bild einer lärmenden propellergetrieben Drohne im Kopf. Dass es auch antrieblos segelnde Modellflugzeuge gibt, war ausserhalb des Wahrnehmungshorizontes.
Dann wird halt so eine Verordnung daraus.

Dass Drohnenverordnungen handwerklich und inhaltlich fragwürdig sein können, kennen wir ja aus Deutschland.
Das erinnert auch irgendwie an die FFH-Gebiete (Natura 2000) bei uns.

Gruss
Tobias
 
Moin Tobias,
hab Dank für Deine ausführliche Antwort. Die Gedanken zum reinem Segelflug ohne Motor habe ich auch schon gehabt, wollte aber eine weitere Meinung dazu lesen. Muß halt jeder selbst entscheiden, wie und wo er fliegt.
Für mich ist damit der Hangflug in Dänemark geklährt. Der nächste Urlaub ist schon besprochen.

Ich wünsch Euch allen weiterhin viel Spaß beim Hangflug.

Gruß
Cord
 
Drohnen Drohnen Drohnen....

Drohnen Drohnen Drohnen....

Hallo zusammen,

ich finde das ein sehr interessantes Thema. Ich gehe auch sehr gerne Hangfliegen, habe es aber leider noch nicht nach Dänemark geschafft. Vielleicht klappt es aber im Frühjahr bei mir!

Mir ist aufgefallen, dass all diese Regelungen und "Prüfungen" auf Drohnen ausgelegt sind. Eine Versicherung macht so oder so immer Sinn.... dass man Leuten am Strand nicht über die Köpfe hinweg fliegt usw. ist quasi normaler Menschenverstand.
Was ich noch nicht verstanden habe, ist in wie fern das Ganze jetzt die Hangflieger betrifft. Muss ich mich mit meinem F3B/F3F Modell jetzt registrieren und die Prüfung machen oder nicht?
 
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