ACHTUNG: FLUGBESCHRÄNKUNGSGEBIET UND RMZ ZUM OKTOBERFEST

Wie in den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Zeit des Oktoberfests ein Flugbeschränkungsgebiet und eine RMZ festgelegt.

Die „ED-R München“ mit einem Radius von 3 NM und einer vertikalen Begrenzung von GND – FL 100 gilt vom 16. September bis einschließlich 3. Oktober. Dabei sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Ausführliche Infos siehe NfL 1-1103-17.

Die „RMZ München“ hat eine seitliche Begrenzung von 9 NM mit Ausnahme der „ED-R München“, gilt im selben Zeitraum und innerhalb des Gebietes ist die Frequenz 122,800 zu nutzen. Einzelheiten hierzu regelt die NfL 1-1104-17.
 
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