DAeC Buko-Modellflug
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Wie in den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Zeit des Oktoberfests ein Flugbeschränkungsgebiet und eine RMZ festgelegt.
Die „ED-R München“ mit einem Radius von 3 NM und einer vertikalen Begrenzung von GND – FL 100 gilt vom 16. September bis einschließlich 3. Oktober. Dabei sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Ausführliche Infos siehe NfL 1-1103-17.
Die „RMZ München“ hat eine seitliche Begrenzung von 9 NM mit Ausnahme der „ED-R München“, gilt im selben Zeitraum und innerhalb des Gebietes ist die Frequenz 122,800 zu nutzen. Einzelheiten hierzu regelt die NfL 1-1104-17.
Die „ED-R München“ mit einem Radius von 3 NM und einer vertikalen Begrenzung von GND – FL 100 gilt vom 16. September bis einschließlich 3. Oktober. Dabei sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Ausführliche Infos siehe NfL 1-1103-17.
Die „RMZ München“ hat eine seitliche Begrenzung von 9 NM mit Ausnahme der „ED-R München“, gilt im selben Zeitraum und innerhalb des Gebietes ist die Frequenz 122,800 zu nutzen. Einzelheiten hierzu regelt die NfL 1-1104-17.