Kenntnisnachweis

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Dann wiederum sehe ich nicht ein, alle fünf Jahre den Schein zu bezahlen, wo ich doch mehr baue als fliege und zudem als Student knapp bei Kasse bin. Wenn es so ein einfacher Test ist, und den nur die Leute machen die denn sowieso bestehen würden, wozu?
Aber es ist natürlich besser als wenn man Modellfliegen verbietet, nur löst es meiner Meinung nach das Problem keinesfalls, wodurch es in wenigen Jahren wieder die gleiche Debatte über Verschärfung der Gesetze geben könnte.
Die Zeitungen werden weiterhin von den"bösen Drohnenfliegern" berichten, die unverantwortlich in Grenzgebieten fliegen.

Mfg, Johannes

Sieh das doch nicht nur schwarz und weiß. Der Kenntnisnachweis ist für die sich hier im Forum tummelnden und die allermeisten anderen Modellflieger ein Klacks. Du wirst die Videos und vermutlich auch den Text nicht durchlesen müssen, um die Fragen richtig zu beantworten.

Allerdings werden die, die sich noch nie mit dem Thema befasst haben und eine Drohne fliegen wollen, wenigstens ein klitzekleines bisschen sensibilisiert. Und da man nicht nach
erfahrener Pilot oder Neuling unterscheiden kann, müssen eben alle dran glauben.

Also nicht heulen, sondern einfach den Nachweis erbringen und darauf hoffen, dass "die Neuen" ein wenig geschult werden und unser schönes Hobby nicht noch mehr in Verruf bringen.

Grüße
Markus
 
Hallo,
es dürfte sich doch langsam rum gesprochen haben, daß in Deutschland ohne Formulare/ Bescheinigungen nichts mehr geht. Ob diese sinnvoll sind oder nicht ist ein anderes Thema. Sind diese Tests zu leicht oder zu schwer sind, es wird doch immer gemeckert. Wir können nur hoffen, daß jetzt wieder ruhe
einkehrt und wir unserem geliebten Hobby nach gehen können.
Gruß Robert
 
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Dann wiederum sehe ich nicht ein, alle fünf Jahre den Schein zu bezahlen, wo ich doch mehr baue als fliege und zudem als Student knapp bei Kasse bin.
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Hallo Johannes G.

wenn du in 5 Jahren immer noch Student bist und dir die 5 Euro dann wirklich immer noch sehr weh tun, dann könnte ich vielleicht was dazu beitragen ....... wobei, in 5 Jahren hoffe ich in Rente zu sein..... ne , da müssen dann ja die jungen Leute mich unterstützen.... :)



Gruß
Gerhard
 
Wenn du in 5 Jahren noch Student bist, solltest du deine Situation generell mal überdenken.
Klar ist der Nachweis ein Witz, aber wie schon geschrieben, in unserem schönen Land braucht man für alles einen Zettel.
Für mich als "Wildflieger" ist das wichtigste, das ich in Zukunft nicht in Bodennähe rumeiern muss.
 
Einige die sich über den Nachweis beschweren, haben wohl vergessen was die Alternative war. Ich kann da nur sagen Danke an die Verbände das ihr das nochmal hin bekommen habt. Da zahle ich gerne die 20 Euro für 5 Jahre, wem das zu viel sollte vielleicht mal überdenken ob das denn überhaupt das richtige Hobby ist.

Die 10 Euro im Jahr machen da wirklich den Bock nicht fett.
 
Einige die sich über den Nachweis beschweren, haben wohl vergessen was die Alternative war. Ich kann da nur sagen Danke an die Verbände das ihr das nochmal hin bekommen habt. Da zahle ich gerne die 20 Euro für 5 Jahre, wem das zu viel sollte vielleicht mal überdenken ob das denn überhaupt das richtige Hobby ist.

Die 10 Euro im Jahr machen da wirklich den Bock nicht fett.

Hmmm... da haben vier von drei wieder Probleme mit dem Rechnen... und der Zeichensetzung ... und dem Satzbau .... und überhaupt....da fehlen einem die Worte... nicht nur im Zitat....
Meine Fresse, muss das Wetter heute wieder schlecht gewesen sein.
Ich bin im Dunkeln zur Arbeit und im Regen nach Hause, ich habe wenigstens zwei Ausreden.

@Uli: das ist keine Verzinsung, das ist Renitentite...;)
 
Lieber Johannes,
du bist hier seit 6 Jahren registriert, hattest also genügend Gelegenheit das Thema "Änderung der LuftVO" zu verfolgen. Wenn du Lücken hast: schau mal in meinen Blog...;)

Der "Kenntnisnachweis" entstand als Lösung auf die Forderung u.a. aus dem manntragenden Bereich, der uns unter 100 m drücken wollte. Es ist keine Prüfung, sondern ein Nachweis, dass man von den geltenden Regeln Kenntnis genommen hat. Das solltest du, als angehender Student auch merken. Wer die Gebühr festgelegt hat, ist auch schon des öfteren kommuniziert worden.

Es ist niemand gezwungen diesen Nachweis zu machen, die Alternative ist: Modelle unter 2kg Abfluggewicht in Höhen unterhalb 100m zu fliegen.

Wir haben fast zwei Jahre gekämpft und sind heilfroh, dass die Geschichte (vorerst) gesichert ist !!!...
 

klausk

User gesperrt
Man mag es schon gar nicht mehr glauben, wie mancher Mensch heutzutags gestrickt ist:

Da wird fast zwei Jahre lang um die Existenz des Modellflugs (wie auch immer) gerungen und gebangt, es wird den Verbänden aufs Dach gestiegen und auf sie eingedroschen...............dann kommt ENDLICH eine relativ einfache Regelung, welche es jedem Modellflieger (und nur um diese ging es doch die ganze Zeit!!!) ermöglicht, total einfache Fragen zu beantworten, welche

a) vom BMVI abgesegnet werden mussten und
b) deren Gültigkeit für 5 Jahre vom BMVI so festgelegt wurde und
c) deren Gebühr mit 25 EUR ebenfalls vom BMVI festgelegt wurde

und dann geht das Hauen und Stechen weiter als wären die Verbände wieder an allem Schuld, die 25 EUR gönnt man ihnen ebenfalls nicht (die Kosten, die sich dahinter für den Verband verstecken werden natürlich wissentlich nicht erwähnt). Nicht auszudenken, wenn die Verbände die 25 EUR an stattdessen an den Staat abführen müssten (wäre euch das lieber?) dann wäre sowieso der Weltuntergang nahe............

Manchmal hat man echt den Verdacht, manche Leute wollen bewusst nur provozieren und gegen alles stänkern.

Als wir für unsere Fernsteuerungsanlagen noch 80 DM für 10 Jahre bezahlen mussten gab es glücklicherweise noch eine Internetforen, in denen man sich darüber auslassen konnte. Also hat man sie gezahlt, es war halt einfach so. Jeder, der sich eine Funke kaufte und ernsthafter Modellflieger war wusste das. Diese 80 DM für 10 Jahre entsprechen von der Kaufkraft her deutlich mehr als heutzutags 25 EUR für 5 Jahre.
Der feine Unterschied ist aber: Damals musste JEDER, der legal modellfliegen wollte, die 80 DM abtreten und dem Staat hinterherwerfen. Die 25 EUR für den Kenntnisnachweis muss allerdings nur der abtreten, der AUSSERHALB VON ZUGELASSENEN MODELLFLUGPLÄTZEN fliegen will -legal wohlgemerkt. Gottseidank ist es nicht Aufgabe der Verbände, die Piloten an den Pranger zu stellen, die sich ohne Kenntnisnachweis außerhalb der Plätze tummeln und dort gewichts- und höhenmäßig aber einen Kenntnisnachweis bräuchten. Es bleibt also jedem selber überlassen, ob er sich an diese Regel hält oder die Folgen - wie auch immer sie aussehen - in Kauf nimmt. Dann aber bitte nicht auf den Kaufhaus-Multicopter-Käufer, der sich weder an Regeln hält noch einen Kenntnisnachweis erlangt, schimpfen. (Und übrigens auch nicht auf den, der sein E-Bike oder Mofa frisiert............ach, das macht ja eh keiner!)

Kleines Beispiel: Mein Verein hat 50 Mitglieder, davon 45 aktiv versicherte Piloten, davon effektiv nicht mal 25 Piloten, die auch tatsächlich fliegen. Von diesen 25 werden wohl nur eine Hand voll den Kenntnisnachweis machen, weil die überwiegende Mehrheit ausschließlich auf unserem Fluggelände fliegt.

Die überall prognostizierten (85.000 DMFV-Mitglieder x 25 EUR =) 2.125.000 EUR oder eben 425.000 EUR zusätzlich im Jahr sind also abseits jeglicher Realität.

Dann wiederum sehe ich nicht ein, alle fünf Jahre den Schein zu bezahlen, wo ich doch mehr baue als fliege und zudem als Student knapp bei Kasse bin.

Wenn man lieber baut als fliegt braucht man keinen Kenntnisnachweis. Und wenn man selber baut, dann kann man unter 2 kg bauen oder/und unter 100 Meter fliegen - braucht man auch keinen Kenntnisnachweis. Und wenn man so knapp bei Kasse ist, dass man den Kenntnisnachweis nicht erlangen kann, so fragt man sich doch, mit was dann die Baumaterialien bezahlt werden ............... (Spass beiseite).

Leute, was soll das denn jetzt? Immer noch unzufrieden mit allem? Macht von eurem passiven Wahlrecht Gebrauch und verändert alles so, wie es euch Recht ist!!!
 

Maggi

User
Ich hab gestern den Nachweis erbracht und hab die Nummer 6028 (etwa) ;-)

Ich dachte eigentlich auch dass da schon wesentlich mehr den Nachweis erbracht hätten, aber da sieht man mal wie man sich beim kalkulieren vertun kann :-D

Heute ist es fast schon normal dass Scheine nur mit beschränkter Gültigkeit erbracht werden....man will damit einfach auch die Nutzer auf rechtliche Änderungen greifbar halten...sprich in regelmässigen Abständen werden Wiederholprüfungungen gemacht um auch Gesetzesänderungen besser zu verbreiten....

Wenn ich mich nun Aufregen würde über solche "Abzocke" dann Gute Nacht....anderseits hat es auch Vorteile....die Kenntnisse werden einfach immer wieder verinnerlicht und aufgefrischt, was eine wesentlichen Sicherheitszugewinn bringt, ob man will oder nicht. Beispiel betrieblicher Ersthelfer....da ist es ähnlich mit der regelmässigen Auffrischung und kein Mensch (außer der Chef der das Zahlen muss) regt sich auf weil der praktische Nutzen besser verständlich wird....sowas würde ich mir auch für Autofahrer wünschen, dem ist aber nicht so weil das Führerscheinwesen eben zu alt ist um das nochmal zu ändern.
Weiteres Beispiel (weils in Bayern auch aktuell ist): zertifizierte Rauchwarnmelderfachkraft....ist ebenfalls nur 5 Jahre gültig....klar kann man selbst einen Rauchwarnmelder montieren, aber ob ihr das richtig macht wisst ihr nicht...dazu gibt es eben den zertifizierten Fachmann, der eigentlich als einziger befähigt ist zu Projektieren, Montieren und zu Warten.....nicht zuletzt die Dokumentationsplicht zu erfüllen damit auch ja die Versicherungen zufrieden sind. Ich muss schon immer den Kopf schütteln was ich so im Baumarkt oder sonst wo für gefährliches Halbwissen mitbekomme....da wird sich irgendwas aus Hörn und Sagen und Google aufgeschnappt und dann lustig miteinander verwürfelt und diskutiert...ähnlich wird's halt bei uns im Hobby auch praktiziert und von daher seh ich da sehr viel Ähnlichkeiten
 
Nach meinen Informationen seitens des DAeC verbleibt das Geld abzgl. Umsatzsteuer bei den Verbänden, welche den Kenntnisnachweis ausstellen.
Für konkrete Nachfragen wende Dich bitte selber an den DMFV oder DAeC.

Gruss
Axel

Hmmmm.... Umsatzsteuer bei Gebühren.... Hmmmm
Inhouse 19% und außer Haus 7%? Hmmmm.....
Scheint grade echt gaaaaanz viel Langeweile vorzuherrschen.
 

klausk

User gesperrt
Hmmmm.... Umsatzsteuer bei Gebühren.... Hmmmm

§ 1 Abs. 1 Ziffer 1. UStG
Die USt entfällt nur, wenn "der Staat selbst" oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in eigener Zuständigkeit zur Gebührenerhebung die Gebühren erheben würde.
 
Moin Klaus,

es ist selten nur ein § zutreffend. § 1 Abs. 1 Ziffer 1. UStG bezieht sich auf Steuerbare Umsätze von Unternehmern.
Bei Begleichung hätte ich Anspruch auf einen Beleg, auf dem die Zusammensetzung des Betrages und die enthaltene Steuer erkennbar ist.
Erfolgt alles nicht, also gibt es wohl noch andere Möglichkeiten und Lösungen.
Vielleicht kann einer der vier von drei mit den Rechenproblemen sich daran mal versuchen, welche Beträge man dann ausgeworfen bekommen müsste.
 

klausk

User gesperrt
es ist selten nur ein § zutreffend. § 1 Abs. 1 Ziffer 1. UStG bezieht sich auf Steuerbare Umsätze von Unternehmern.

Man sollte den Text schon vollständig lesen (können). Lies Satz 2 der Vorschrift und du weißt Bescheid (Steuerbarkeit).
Wir wollen uns hier aber nicht in die Kommentare zum Umsatzsteuerrecht begeben, wer mag kann dort gerne schmökern und seine Schlüsse daraus ziehen.
Aber was sollen wir jetzt drüber diskutieren?
 
Man sollte den Text schon vollständig lesen (können). Lies Satz 2 der Vorschrift und du weißt Bescheid (Steuerbarkeit).
Wir wollen uns hier aber nicht in die Kommentare zum Umsatzsteuerrecht begeben, wer mag kann dort gerne schmökern und seine Schlüsse daraus ziehen.
Aber was sollen wir jetzt drüber diskutieren?

Moin Klaus,
§ 1 Abs. 1 Ziffer 1. UStG.JPG

Genau. Getan. Und nu? §1 (1) Satz 1 nennt Unternehmer. Satz 2 ....
Aber egal. Passt schon.
Die Ausführungsbestimmungen sind nicht umsonst viel umfangreicher und deren Nennung hilfreicher. ;)

Moin Markus,

gemacht.
Mea culpa. 25€x1,07=26,75€ = mein entrichteter Obolus.
Hab ich aber auch erst nach erneutem Login auf der Mitgliederseite gefunden.
 

klausk

User gesperrt
Genau. Getan. Und nu? §1 (1) Satz 1 nennt Unternehmer. Satz 2 ....

§ 2 Abs. 1 UStG:
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Uwe, das dürfte der Grund sein, warum die Verbände Umsatzsteuer auf die 25 EUR erheben müssen.

Aber eigentlich egal. Ohne Grund oder entsprechender Weisung/Regelung/Anordnung werden sie ja kaum von sich aus die Umsatzsteuer erheben. :-)
 
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