Kenntnisnachweis

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... o.k. und danke, auch hier bekommt unser Staat seinen Anteil.

Bin gespannt, ob die Verbände (Vereine) die Kosten im "Kassenbericht" für die neuen Computersysteme und Softwareprogrammierungen künftig ausweisen. Kann ja sein, dass sie momentan im Minus sind.

Gruss Dietmar
 

glipski

User
Ist das hier noch ein Modellbauforum oder mutiert das jetzt zu einem Forum für Steuerberater :confused:. Ist halt ein Sch...-Wetter draußen, hoffentlich kommen bald noch ein paar schöne Tage zum Fliegen.

Gruss

Gerhard
 

Gast_62621

User gesperrt
Hallo,

ich hoffe jetzt nicht gesteinigt zu werden, aber wie soll ich -
ich fliege immer noch auf 35 MHZ - ohne Telemetrie feststellen,
ob ich über oder unter 100m fliege ?
Als Versicherungsnachweis müssten ja dann - für den Fall des Falles -
eigentlich von jedem Flug Logdaten aufgezeichnet werden ?

Vielen Dank an Euch.

Grüße,

Ralf
 

klausk

User gesperrt
Ob und wie du das feststellst musst du selbst entscheiden.
Wenn du es genau nehmen willst und dir absolut sicher sein willst über die Höhe, dann musst du mit Telemetrie arbeiten.
Dann ist es wie im Auto - bist zu zu schnell gefahren und es passiert was und man kann es dir nachweisen, dass du zu schnell gefahren bist, wird man dich dafür zur Rechenschaft ziehen.
 
Kenntnisnachweis

Hallo,

mich würde folgendes mal interessieren:
(bezieht sich auf einen Flugplatz mit Aufstiegsgenehmigung)

1. Wer soll kontrollieren ob der Nachweis erbracht wurde und ob er alle 5 Jahre erneuert wird?

2. Kann z.B. der Vorstand eines Vereins damit beauftragt werden?

3. Was passiert wenn man ohne Nachweis trotzdem Modelle über 2 kg fliegt?

4. Darf der Vorstand bei fehlenden Nachweis Flugverbot erteilen?

5. Wie höch wäre die Gebühr für eine Ordnungswidrigkeit bzw. gibt es eine?

6. Ich denke mal der Versicherungsschutz des DMFV kann nicht beeinträchtigt sein.

Wir haben bei uns im Verein auch Mitglieder mit über 80 Jahren ohne Internet und E-Mail.
Die müßten sich ja dann bei irgend jemanden neben den Computer setzen und anschließend 26,70 Euro bezahlen, oder jemanden beauftragen der dies für sie durchführt. (den Nutzen davon kann sich jeder selber überlegen).
Ich persönlich empfinde dies auch als reine Geldmacherei und für jahrelange Vereinsflieger die im DMFV Mitglied sind, als völlig sinnlos. Den Nachweis zu erbringen kann man ja noch ggf. nachvollziehen aber ihn dann alle 5 Jahre zu erneuern ist schon eine Frechheit.
Selbst den Führerschein muß man nicht erneuern. Kommt vielleicht noch. Wäre eine neue Möglichkeit den Bürger weiter Geld abzunehmen.

Gruß

Jörg
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Jörg

Niemand benötigt für ein Modellfluggelände mit AE einen Kenntnisnachweis.
Damit sind Deine Fragen und Deine Empörung obsolet.

Edit:
Jörg hat Recht. Das ist tatsächlich anders. Ehrlich gesagt bin ich jetzt auch etwas empört.
Siehe auch Beitrag #55 von Peter Stöhr.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gast_62621

User gesperrt
100m Höhenbegrenzung

100m Höhenbegrenzung

Hallo,

ich muss nochmal nachhaken.
Wie gesagt - ich fliege ohne Telemetrie mit 35 MHZ Anlage.
Muss ich im Schadensfalle nachweisen, daß ich unter 100m geflogen bin,
oder muss mir der Förster/Grundstückseigentümer etc. nachweisen,
daß ich über 100m geflogen bin ?

Vielen Dank an Euch.

Grüße,

Ralf
 
Wenn der Platz keine AE hat, kann der Vorstand natürlich beschließen das jemand kontrolliert ob die Piloten, die fliegen wollen den Kenntnisnachweis erbracht haben.
Ob das sinnvoll ist, im Sinne des Vereinsfriedens, steht aber auf einem anderen Blatt.
Wie das mit der Versicherung aussieht bei einem Modell über 2kg kann ich nicht genau sagen, könnte mir aber vorstellen das es unschädlich ist und die Versicherung trotzdem leistet.

Wenn ich Wildfliegen will oder in einem Verein ohne AE würde ich das Teil aber machen, ist doch kein großes Ding.
Was soll die Aufregung hier, die ist wirklich mehr als überflüssig.

Es hätte weit schlimmer kommen können, fast hätten wir alle einen 100 Meter Deckel gehabt und dann hätten die Segelflieger, Jetflieger, etc. einpacken können.
Ich finde das Verhandlungsergebnis mehr als gut.
 
Hallo,

ich muss nochmal nachhaken.
Wie gesagt - ich fliege ohne Telemetrie mit 35 MHZ Anlage.
Muss ich im Schadensfalle nachweisen, daß ich unter 100m geflogen bin,
oder muss mir der Förster/Grundstückseigentümer etc. nachweisen,
daß ich über 100m geflogen bin ?

Vielen Dank an Euch.

Grüße,

Ralf

In Deutschland gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.
Es muss dir also nachgewiesen werden, dass du höher geflogen bist ...
 
Kenntnisnachweis

Hallo,

unser Vorstand hat gestern noch mit Herrn Sonnenschein telefoniert. Man braucht einen Kenntnisnachweis ohne Flugleiter.
Interessant wäre zu wissen ob der Flugleiter dann den Kenntnisnachweis haben muß.


Gruß

Jörg
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hi,


das ist schlichtweg falsch!
Wenn man auf einem Modellflugplatz mit AE fliegt und kein Flugleiter vor Ort ist, dann braucht man den Kenntnisnachweis auch! Und zwar wenn man mit einem Modell >2kg über 100m hoch fliegen will.

Peter

Hallo Peter

Wo hast Du denn das gelesen?

Edit: Jörg war schneller.
Also dann wäre eine AE nicht mehr gültig wenn kein FL vor Ort ist?
Da würde ich aber um eine zweite Meinung bitten.

Erledigt: s. Beitrag #55 von Peter Stöhr
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
Hallo Peter

Wo hast Du denn das gelesen?

Edit: Jörg war schneller.
Also dann wäre eine AE nicht mehr gültig wenn kein FL vor Ort ist?
Da würde ich aber um eine zweite Meinung bitten.

dann lies halt die LuftVo:
LuftVo schrieb:
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
nach Satz 3 nachweisen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
Aufsichtsperson = Flugleiter

Peter
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Peter

Danke Dir. Das habe ich tatsächlich nicht gelesen.
Na, dann werden doch ein paar Modellflieger mehr den Kenntnisnachweis machen müssen.

Habe meinen Beitrag oben an Jörg editiert und auf Deinen Beitrag verwiesen. Soll ja alles seine Ordnung haben. :)
 

AndreasM

User
Kenntnisnachweis

OK,

ich meinte den Führerschein Klasse III. Auf jeden Fall fliege ich länger als ich Auto fahren darf. Ich mußte den Führerschein den ich 1991 erlangt habe nie verlängern lassen. Ich meinte dies auch nur als Beispiel. Ich hätte auch Surfschein oder Gleitschirmschein schreiben können. Wahrscheinlich wäre der Gleitschirmschein, den ich seit 1993 habe am besten als Vergleich geeignet gewesen. Da mußte ich auch noch nie meine Kentnisse erneuern.
Mit alle 15 Jahre wie beim heutigen Führereschein Klasse III könnte ich noch leben. Aber alle 5 Jahre für Modellflug finde ich nicht angebracht.

Gruß

Jörg
 
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