Kenntnisnachweis

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

BOcnc

User
Ich befürchte das man mit den Kenntnisnachweis in 5 Jahren nichts mehr anfangen kann. Der berechtigt ja nicht zum fliegen sondern wird nur zur Zeit gebraucht.
In 5 Jahren hat uns bestimmt die EU mit ihren Gesetzen überrollt.
 

MINARE

User
Wer richtig lesen kann.........

Wer richtig lesen kann.........

Hi,


dann lies halt die LuftVo:

Aufsichtsperson = Flugleiter

Peter


Hallo,

beim Fliegen auf einem Modellfluggelände mit AE ohne Flugleiter ist KEIN Kenntnisnachweis erforderlich!

Es heißt in der LuftVO nicht Aufsichtsperson, sondern bestellte Aufsichtsperson.

Eine Bestellung ist im Gesellschaftsrecht die Ernennung eines Organwalters. Als Organwalter gelten Personen die die vorgesehenen Aufgaben und Funktionen eines Organs, wie z.B. eines Vereins oder sonstiger Körperschaften ausüben.

Aus diesem Grund handelt es sich bei der in der LuftVO geforderten bestellten Aufsichtsperson einzig und allein um den Vereinsvorstand.


Viele Grüße
Minare
 
Hallo,

beim Fliegen auf einem Modellfluggelände mit AE ohne Flugleiter ist KEIN Kenntnisnachweis erforderlich!

Es heißt in der LuftVO nicht Aufsichtsperson, sondern bestellte Aufsichtsperson.

Eine Bestellung ist im Gesellschaftsrecht die Ernennung eines Organwalters. Als Organwalter gelten Personen die die vorgesehenen Aufgaben und Funktionen eines Organs, wie z.B. eines Vereins oder sonstiger Körperschaften ausüben.

Aus diesem Grund handelt es sich bei der in der LuftVO geforderten bestellten Aufsichtsperson einzig und allein um den Vereinsvorstand.


Viele Grüße
Minare


Ganz offensichtlich steht da jetzt Aussage gegen Aussage :-) Hr. Sonnenschein ist doch der Anwalt des DMFV, oder nicht?


Hallo,

unser Vorstand hat gestern noch mit Herrn Sonnenschein telefoniert. Man braucht einen Kenntnisnachweis ohne Flugleiter.
Interessant wäre zu wissen ob der Flugleiter dann den Kenntnisnachweis haben muß.


Gruß

Jörg
 
Kenntnisnachweis

Hallo,

ich denke hierzu sollte sich Herr Sonnenschein noch mal äußern. Er hat es gestern am Telefon unserem Vorstand so mitgeteilt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Herr Sonnenschein irrt.

Gruß

Jörg
 

HorstA

User
Anfrage gestellt

Anfrage gestellt

Hallo,

diesen Punkt in Zusammenhang mit dem Kenntnisnachweis finde ich sehr Interessant. Habe mir erlaubt die beiden gegensätzlichen Aussagen zusammen zu fassen und bei C. Sonnenschein per Mail um Aufklärung gebeten und die Antwort veröffentlichen zu dürfen.

Schau ma mal

Gruß Horst
 

hholgi

User
allgemeiun

allgemeiun

... hierzu sollte sich Herr Sonnenschein noch mal äußern.

Nichts gegen das Engament von Herrn Sonnenschein.
Aber er ist sehr oft sehr schnell mit Allgemeinaussagen dabei die im entsprechenden Fall doch nicht passen. Das mussten wir im Verein leider auch schon feststellen.
Wenn, dann muss tatsächlich eine Diskussion her ....
 

onki

User
Hallo,

ich habe auch den Kenntnisnachweis gemacht aber nicht wegen unseres Platzes sondern falls ich irgendwo mal Gastflieger bin oder ggf. am Hang.
Am Platz benötige ich den nicht.
Unsere AE besagt, dass Flugbetrieb nur im Beisein eines Bevollmächtigten des Vorstandes erlaubt ist.
Dies wird jedes volljährige, aktive Mitglied durch Überreichung der Flugordnung und Unterschrift.
Sollte also ein Vereinsmitglied alleine auf dem Platz fliegen ist er dann der sog. Flugleiter weil bestellte Aufsichtsperson.
Erst ab 3 Piloten fordert die Flugordnung explizit ein Flugleiter gefordert, der dann auch nicht am Flugbetrieb teilnimmt.

Daher kann ich die Aussagen von Herrn Sonnenschein so nicht nachvollziehen. In unserer AE wird das Wort Flugleiter mit keinem Wort erwähnt, nur in der von uns aufgestellten Flugordnung.

Gruß
Onki
 

Maggi

User
Fällt der Groschen so langsam.....
Ich habe bereits in den endlos Diskussionen im Mai oder Juni erwähnt, dass selbst Vereine mit AE in die Zwickmühle dank der Verordnung geraten.....denn dort ist eben der Flug oberhalb der 100m nur dann gestattet wenn eine Aufsicht (zwingend nicht fliegend) abgestellt ist....sprich somit dürften alle Vereine ohne Ausnahme nun eine Aufsichtsperson bereits ab dem ersten Piloten stellen müssen.....keine Sonderregelungen wie ab dem 3 Piloten Flugleiter usw.....und ob der Flugleiter als Aufsichtsperson geeignet ist kann ich bis dato nirgends nachlesen...sprich benötigt er auch zwingend den Nachweis? Muss er gewisse Eignungen mit sich bringen? Also Nüchtern, Kenntnisnachweis z.B.?! Bzw. es gibt doch die Flugleiterschulungen des DMFV....was sagt die zu den neuen Regeln?!?
 

onki

User
Hallo Markus,

woraus ziehst du die Erkenntnis das eine Aufsichtsperson zwingend nicht fliegen darf?
Davon ist in unserer AE mit keinem Wort die Rede. Unsere selbst auferlegte Flugordnung regelt dies ab dem dritten Piloten als nicht fliegender.
Ansonsten ist der zuerst eingetragene der Bevollmächtigte des Erlaubnisinhabers, was wir in unserer Flugordnung als Flugleiter definieren.

Gruß
Onki
 
Ich bin im Besitz dieses Wisches.
Im Gesetz steht alles drinnen, Modellflugplätze sind vom Kenntnisnachweis unter bestimmten auch genannten Bedingungen ausgenommen. Das Infoblatt ( wovon ja auch Versionen kursieren, auch mal mit Werbung drunter ) steht manches nur sehr verkürzt drinnen, auch entstellt: Da ist nur von Modellfluggeländen die Rede, was ja nicht stimmt, weil ebenso wie dem " feuerfest" eine Definition fehlt, ab wann und unter welchen Bedingungen ein Gelände schon ein Modellfluggelände ist. Aber das machen dann gewöhnlich Gerichte im Laufe der kommenden Jahre, das nimmt Dobrindt ja allgemein immer in Kauf ( und ausbaden tun es die Bürger und in seinem Falle sein Nachfolger).
Erklärter Sinn des Kenntnisnachweises ist ja das Wecken des Bewusstseins zum Sicheren Flugbetrieb. Durch Vermittlung von Kenntnissen und eine Lesebestätigung darunter. Dies braucht es ja wohl nicht, wenn eine AE besteht, die auf das spezielle Gelände zugeschnitten den Aufstieg spezieller regelt. Warum dort dann eine Person zugeordnet wurde weiss wohl nicht mal der Gesetzgeber selbst, sonst würde er in seinen FAQ nicht ausführen " ...und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist ...", sondern es klar und deutlich schreiben, was er will: Anwesenheit eines Flugleiters, der nicht am Flugbetrieb teilnimmt z.B.
Der Vorstand ist keine Person, die bestellt ist. Der Vorstand bestellt auch keine Person, das machen höchstens die für den Verein handelnden ( meist die Mitgliedsversammlung, schaut mal in die Satzungen).
Jeder ist auf der sichereren Seite, wenn er sich diesen KN kauft. Darüber braucht es keine Diskussion. Die bringt nämlich für den einzelnen keinerlei Erkenntnis, weil das Ergebnis immer so ist, dass es nur Meinungen sind. Auch wenn vllt, ein Dachverband meint, er könne sich äußern, der Pilot ist heute und jetzt voll verantwortlich dafür, das Gesetz einzuhalten. Im Zweifel hilft ihm dann wieder niemand mehr, auch wenn die Abgrenzung durfte er/durfte er so eben nicht momentan noch nicht in der Rechtsmeinung und -Auslegung hinreichend gesichert ist.
Wie billig wir dabei abgeledert werden in Fragen " hat kein Internet".....ist deprimierend. Ohne Internet bist hoheitlich erklärter Depp !
 

Maggi

User
AUFSICHTSPERSON beinhaltet das Wort AUFSICHT....die kann aber nicht gewährleistet werden wenn selbst geflogen wird.....so einfach ist die Herleitung der Aufgabe!

Der Passus mit der bestellten Aufsichtsperson findet man im folge Absatz des §20 Absatz 5 im Anhang zum Kenntnisnachweis in der aktuell gültigen VO.....was in eurer AE steht die vermutlich von Anno dazumal ist, ist dabei unrelevant, da immer die aktuellen Gesetzeslagen und Verordnungen gültig sind.

Dabei ist auch klar definiert, dass bereits ab dem ersten Piloten diese Person bestellt sein muss, denn nichts anderes ist geschrieben....

Wenn natürlich alle aktiven im Verein mit AE einen Kenntnisnachweis haben, kann man sich die Aufsichtsperson sparen, da man dann im Prinzip sich wie Wildflieger dort bewegt ;-)
 

BOcnc

User
Wir haben eine Genehmigung die ein paar Wochen alt ist. Da steht drin das bei wenig Flugbetrieb auf einen Flugleiter verzichtet werden kann. Ab 3 Piloten ist der dann vorgeschrieben.
Von Kenntnisnachweis steh da nichts drin.
 

Maggi

User
:) Weiß die rechte Hand wieder nichts von der Linken :-)

Fraglich eben ob der Flugleiter der AE auch so von der VO gemeint ist....die VO spricht ja von einer Aufsichtperson ;-)
 
Bei soo vielen Fragen und Interpretationsmöglichkeiten kann ich nur folgenden zugegeben humorig/skurrilen Post machen:

---> Bei der Deutschen Flugsicherungs Gmbh (DFS) eine Aufsichtsperson "anmieten", wenn ihr Flugbetrieb habt.

Das läuft dann ungefähr so ab im Flugbetrieb,
Ausruf: Karl, E-Uhu, Du bist Landenummer Zwei hinter anfliegender Schleppmaschine
Ausruf: Peter, Deine Schleppmaschine ist frei zur Landung...
Ausruf: Karl, bitte ausrufen, wenn Du in den Endanflug eindrehst.
.......

Bei viel Flugbetrieb könnte sogar ein zweiter DFS-Aufsichtsler eingesetzt werden, nur für die Bewegungen auf dem Rollfeld. Deren Berichte mindestens zwei Jahre archivieren.

Dann noch Geofencing für alle Modelle auf Eurem Fluggelände und ihr seid besser als Frankfurt International.

Das alles könnte natürlich auch beim DMFV verankert werden, der schliesst dann für alle Vereine einen Rahmenvertrag ab, aus dem die Aufsichtsler sogar kostengünstiger abgerufen werden können, die tatsächlichen Kosten jetzt mal ausgeklammert.

Gruss Dietmar

P.S. Zitat: "Da steht drin das bei wenig Flugbetrieb auf einen Flugleiter verzichtet werden kann."

Ich meine, das hat ein Verband "erkämpft", soll ´ne Erleichterung fürs Hobby sein, ohne die AE zu verletzen. Herr Sonnenschein hatte es mal als Hinweis mit weiteren Infos auf die DMFV-Homepage gestellt. Wenn es dies nicht gäbe, kann niemand fliegen, sofern er allein am Platz wäre?
 

onki

User
AUFSICHTSPERSON beinhaltet das Wort AUFSICHT....die kann aber nicht gewährleistet werden wenn selbst geflogen wird.....so einfach ist die Herleitung der Aufgabe!

Hallo Markus,

dann falten laut Herleitung auch Zitronenfalter Zitronen? :D

Meine Interpretation der bisherigen Lektüre liegt die Unterscheidung in weniger als drei und mehr als drei. Das bei mehr als drei Flugbetriebsteilnehmern die Aufsichtsperson (nennen wir ihn Flugleiter) nicht mehr selber fliegen darf, da die Anzahl der fliegenden Modelle eine erhöhte Aufmerksamkeit verlangt. Dies ist mitunter bei bis zu 3 Piloten nicht erforderlich.
Es geht bei meiner Fragestellung hauptsächlich um Alleinflieger, die bei uns im Verein häufig vorkommen (Rentner etc.).

Gruß
Onki
 
Nichts gegen das Engament von Herrn Sonnenschein.
Aber er ist sehr oft sehr schnell mit Allgemeinaussagen dabei die im entsprechenden Fall doch nicht passen. Das mussten wir im Verein leider auch schon feststellen.
Wenn, dann muss tatsächlich eine Diskussion her ....

Ich betrachte die Beiträge von Herrn Sonnenschein auf der DMFV-Homepage nur noch mit einer gehörigen Portion Skepsis.

Ein Beispiel:

https://www.dmfv.aero/recht/die-pflicht-vor-der-kuer-sicherheit-versicherung-und-kontrolle/

Da schreibt er: "... und zum anderen der DMFV-Mitgliedsausweis die geforderte Versicherungsbestätigung enthält und somit durch Mitführen des Ausweises § 106 Abs. 2 LuftVZO Genüge getan wird.

Lest mal auf der Rückseite Eurer DMFV-Versicherungskarten nach, was da steht.

Der Mitgliedsausweis ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.!

Dieser Hinweis fehlt leider in seinem Beitrag und wurde auch trotz telefonischem Hinweis bislang nicht geändert.

Das bloße Mitführen des DMFV-Ausweises reicht nicht aus, somit ohne den amtlichen Ausweis auch kein gültiger Versicherungsnachweis...

Sicher ist das nur ein formaler Kram, aber bei Kontrollen könnte das schon für ein Dobrindtschen Bussssgeld ausreichen, wenn kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.

Ich hoffe, seine Auslassungen zum Thema Kenntnisnachweis usw. sind von höherer Qualität.

Gruss
Axel
 

Maggi

User
Axel, ich betrachte die Interpretation der Verbands Anwälte und deren Arbeit ebenfalls als teilweise Lückenhaft...Zum Glück gilt aber der kenntnisnachweis nur mit Lichtbild Ausweis ;-) Von daher läuft man als Wildflieger mit Kenntnisnachweis und Versicherungskarte eben besser ;-)

Ab wieviel Piloten ein Flugleiter bestellt werden muss sehe ich etwas anders. Der wird nämlich ausschließlich dafür nun gebraucht, um die ordentliche Luftraumbeobachtung (die immer zu erfolgen hat) zu machen und der Fall trifft nunmal schon beim ersten Piloten ein.....warum das so ist erklär ich kurz.
Im Kenntnisnachweis wird eben auf Ausweichregeln, Flughöhen und Flugräume, und eventueller temporärer Flugverbotszonen usw. ausdrücklich hingewiesen...sprich wer den Kenntnisnachweis hat weiß um die erhöhte Aufmerksamkeit die er benötigt um auch Sicher in der Höhe sich zu bewegen....im Verein ohne Kenntnisnachweis hat der Pilot eben nicht die entsprechende Schulung und Kenntnisse sich rein gezogen... Haftungstechnisch ist es also knall Hart geregelt....der Wildflieger ist immer persönlich dran, im Verein hingegen könnte es trotz AE eben zu Problemen kommen, und so wird quasi ein Sachkundiger (in dem Fall der Flugleiter) eingesetzt, der dann entsprechend der VO auch agieren muss...wer da dann haftet ist hingegen mir etwas unklar....denke die bestellten Aufsichtsperson kann da auch ganz schnell der Schuh mit angezogen werden!
Dass in der aktuellen genannten AE was anderes steht ist unschön aber kommt vor....im Fall der Fälle wird das Gericht immer die härtere Verordnung/Norm/AE oder sonst was als Basis nehmen.

Kurz um:
Wildflieger = Kenntnisnachweis und somit Sachkundig
Verein = Anfänger, Jugendliche/Kinder usw....alles Personen die keine Möglichkeit haben für den KN oder keinen Bock drauf weil eh ein entsprechender Flugleiter immer da sein muss ;-) Ähnlich wie auf einem KFZ Übungsplatz halt auch....dort Tummeln sich genügend nicht Führerscheininhaber hinterm Steuer...aber eben immer mit einer Aufsichtsperson die entsprechende geschult ist
 

funky

User
Kurz um:
Wildflieger = Kenntnisnachweis und somit Sachkundig
Verein = Anfänger, Jugendliche/Kinder usw....alles Personen die keine Möglichkeit haben für den KN oder keinen Bock drauf weil eh ein entsprechender Flugleiter immer da sein muss ;-) Ähnlich wie auf einem KFZ Übungsplatz halt auch....dort Tummeln sich genügend nicht Führerscheininhaber hinterm Steuer...aber eben immer mit einer Aufsichtsperson die entsprechende geschult ist

In kurzen Worten klar formuliert! Danke Markus.
 

Maggi

User
In kurzen Worten klar formuliert! Danke Markus.


So zumindest muss ich das verstehen....bzw. würde ich das so deuten....Rechtssicherheit kann ich dir aber nicht garantieren ;-)

Diese Bedenken hab ich aber auch schon frühzeitig angezeigt hier in RCN...damals hat man mich belächelt, aber mittlerweile haben es eben auch die langsam verstanden, die es zuerst nicht wahr haben wollten....die Vereinsmenschen eben...die sagten ja immer, KN geht uns ja eh nix an...als dann aber in der endgültigen Fassung plötzlich die Aufsichtsperson drin stand hat es immer noch keinen gejuckt
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten