Kenntnisnachweis

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Im Vorgang hierzu gab es erhebliche Unsicherheiten zum Thema „Mehrwertsteuer“. Zunächst vertrat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Ansicht, dass die Mehrwertsteuer bereits in den 25,-- Euro enthalten, also „inklusive“, sei. Unsere Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium ergab, dass dieses die Einschätzung des LBA nicht teilte. Vielmehr müsse die Steuer noch aufgeschlagen werden, so dass BMVI. Um aber keine Zweifel aufkommen zu lassen, wendete sich das BMVI an das Bundesfinanzministerium. Dieses wiederum bestätigte, dass die Mehrwertsteuer „zuzüglich“ berechnet werden müsse.
....
...unter Heranziehung externen Sachverstandes ...

Moin Jürgen,

zu dem Vorgang und dem Ablauf ist kein weiterer Kommentar mehr notwendig - angebracht schon....
Ich liebe die beherzten und fundierten Statements im modellflieger....

Bloss gut, dass wir Deutschen immer von einem Amtsschimmel statt von einem Equus asinus sprechen - aber letzterer wiehert auch eher selten.
 

Hayabusa55

User †
Lösungen?

Lösungen?

Natürlich liegt es nahe, den Nachwuchs/ die Familie mit Internet- Zugang einzubinden. Fördert ja auch den Kontakt, wenn er etwas eingeschlafen sein sollte...:cool:
Oder die vielfältigen sonstigen Ideen- alles machbar, aber einfach/ reibungslos?

Mir ging es bei meiner Frage darum, ob schon jemand auf dieses Problem gestoßen ist und eine Lösung gefunden hat.
Wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit für den Gesetzgeber, daran zu denken. Oder?

@Gerhard: mein Mitleid, dass du zutiefst betroffen bist: ich bin eigentlich garnicht betroffen & will nur helfen:) Frieder (62)
@Uwe: genauso ist mein Denkansatz- Danke dafür!
Viele Grüße
Frieder
 

Ondas

User
#10297
Ein Traum wäre es jetzt noch, wenn das Bestehen/Durchführen auf dem Mitgliedsausweis verzeichnet wäre, dafür würde ich auch auf 1 Jahr Gültigkeit verzichten (Der Ausweis ist immer vom 1.1.-31.12 gültig, der Kenntnisnachweis hat 5Jahre Gültigkeit nach Durchführung unterjährig, die Bearbeitungszeit würde also den "Verlust" von 1 Jahr bedeuten). Damit könnte man auf das Papier verzichten. Der DAeC hat ja etwas ähnliches schon auf den Weg gebracht. Aber so findet das Ding den Weg in meinen Laminator, vielleicht verkleinert auf DinA5 :-) Dann müsste es in die Sendertasche passen.
Ralf
 
#10297
Ein Traum wäre es jetzt noch, wenn das Bestehen/Durchführen auf dem Mitgliedsausweis verzeichnet wäre, dafür würde ich auch auf 1 Jahr Gültigkeit verzichten (Der Ausweis ist immer vom 1.1.-31.12 gültig, der Kenntnisnachweis hat 5Jahre Gültigkeit nach Durchführung unterjährig, die Bearbeitungszeit würde also den "Verlust" von 1 Jahr bedeuten). Damit könnte man auf das Papier verzichten. Der DAeC hat ja etwas ähnliches schon auf den Weg gebracht. Aber so findet das Ding den Weg in meinen Laminator, vielleicht verkleinert auf DinA5 :-) Dann müsste es in die Sendertasche passen.
Ralf
...und wie willst Du es handhaben, wenn man beim DMFV versichert ist und beim DAeC den Kenntnisnachweis gemacht hat?
Man kann doch auch das Zertifikat als pdf. auf dem Smartphone mitführen. Spart auch Papier...
 
...und wie willst Du es handhaben, wenn man beim DMFV versichert ist und beim DAeC den Kenntnisnachweis gemacht hat?
Man kann doch auch das Zertifikat als pdf. auf dem Smartphone mitführen. Spart auch Papier...

Moin,

der Tipp ist doch auch schon durch.
Das haben schon mehrere gemacht, ich genau wegen der Konstellation und weil ich keinen Bock auf verdrecktes Papier habe.
Gibt auch ein neues Angebot mit QR-Code, auch für die, die schon den Nachweis "erworben" haben, siehe bei NEWS heute um Mittag herum.

Ich bin denn mal weg, Wetter ist zu gut geworden... :D
 

Ondas

User
...und wie willst Du es handhaben, wenn man beim DMFV versichert ist und beim DAeC den Kenntnisnachweis gemacht hat?
Man kann doch auch das Zertifikat als pdf. auf dem Smartphone mitführen. Spart auch Papier...
Ging mir um mich, der ich dad Ding bei "meinem" Verband gemacht habe. Dass das nicht für alle sinnvoll ist, ist mir schon klar... Daher ganz viele "ich" - Botschaften.
Gruß Ralf
 

funky

User
Moin,

der Tipp ist doch auch schon durch.
Das haben schon mehrere gemacht, ich genau wegen der Konstellation und weil ich keinen Bock auf verdrecktes Papier habe.
Gibt auch ein neues Angebot mit QR-Code, auch für die, die schon den Nachweis "erworben" haben, siehe bei NEWS heute um Mittag herum.

Ich bin denn mal weg, Wetter ist zu gut geworden... :D

QR-Code ist Up-to-Date - das gefällt mir bei dem Ausweis beim DAeC. Hier noch der Link falls es einer nicht war genommen hat:

http://www.rc-network.de/forum/show...-mit-QR-Code?p=4401790&viewfull=1#post4401790
 

Funcub

User
Hi,
ich habe den Kenntnisausweis beim DMFV gemacht und ausgedruckt. Beim Dachverband DAeC kann neben dem Dokument auch noch eine kleine Ceckkarte mit QR Code ausgedrucken. Das erleichtert das Mitführen doch erheblich. Ist da etwas beim DMFV auch in Planung? Ein A4 Dokument auf Dauer mitzuführen ist sehr unpraktisch.
 

Ondas

User
Grundsätzlich stimme ich Dir zu, aber ich habe es wie folgt gelöst:
Ausdruck auf DinA5, einlaminiert und in die Sendertasche gepackt. Ohne Sender kann ich eh nicht fliegen ;-)
 
Kenntnisnachweis

Hallo Piloten,
im Moment bin ich noch Wildflieger, weil in der Nähe MM doch einige schöne Wiesen sind. Spätestens mit dem neuen Luftverkehrsgesetz hab ich den Kenntnisnachweis
vollzogen und habe erstmal festgestellt, daß meine schönen Fluggelände zwar 1,5Km vom Außenzaun entfernt sind, aber immer noch in der Flugzone D HX ( 4500ft bis Ground) vom Allgäu-Airport liegen. Damit sind ohne Anmeldung beim Tower nur noch 50m über Grund freigegeben. Da sollten wirklich die Flugkarten der DFS einbezogen werden!
Da (noch) keine Telemetrie mit Höhensensor vorgeschrieben ist, unterliegt die reale Flughöhe in meinem Ermessen.:rolleyes: Natürlich darf nicht übertrieben werden,
Gruß Rolf.
 

Ondas

User
Ersetze "Ermessen" durch "Verantwortung", Dir muss keiner Telemetrie vorschreiben, weil Du einfach die Höhe nicht überschreiten darfst. Wie Du das machst, ist Dein Problem...
 
Gemäß dwer Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung muss für das Ausstellen der Bescheinigung nach § 21 e Absatz 1 der Luftverkehrs-Ordnung eine Mindestgebühr von 25,-- Euro netto erhoben werden.


:) Jürtgen


Hi,
Falsch.

Die Gebühr ist nicht zwingend erforderlich. Siehe Homepage vom LBA.
Fair wäre, wenn die Gebühren nur kostendeckend erhoben würden. oder gar nicht.
Aber seit wann sind Verbände fair.

Gruß
Robert
 
weil Du einfach die Höhe nicht überschreiten darfst. Wie Du das machst, ist Dein Problem...
Aber es ist doch auch (noch) in Deutschland so, dass nicht ich meine Unschuld beweisen muss,
sondern die Obrigkeit feststellen und belegen muss dass ich eine Gesetzeswidrigkeit begangen habe?
Ja?
Gruss Jürgen
 
Aber es ist doch auch (noch) in Deutschland so, dass nicht ich meine Unschuld beweisen muss,
sondern die Obrigkeit feststellen und belegen muss dass ich eine Gesetzeswidrigkeit begangen habe?
Ja?
Gruss Jürgen

Dass die Höhenbeschränkung praktisch nicht kontrolliert werden kann ist ja nun auch schon länglich diskutiert worden. Man sollte schon zwischen Rechtslage und praktischer Beweisbarkeit unterscheiden können.
Dass man etwas nur schwer nachweisen kann ändert nun mal an der Gesetzeswidrigkeit nichts.
 
wenn du das schon mehrmals schreibst, dann mal Butter bei de Fische, dass wäre fair...:confused:

Moin Hans

kann er nicht bringen und er kann einfach nicht lesen.
"Was kostet die Bescheinigung" wird wieder schöngelesen, weil die zu erhebenden Gebühren BEI DROHNEN freigestellt sind.
Also in der Höhe nicht festgelegt. Keine Gebühren steht an keiner Stelle.

Es steht ebenfalls klar drin, dass für die beauftragten Verbände 25,-€ festgelegt sind.
Der Kram für die "Drohne" wird schon wieder verallgemeinert, stänkern ist aber einfacher als Denken.
Wenn beim zweiten Wort schon Schaum vorm Mund ist, fällt das Gucken wohl schwer.

Ich frage mich seit Monaten, wann die Schwachsinnsquatscherei endlich aufhört.
 
@ Uscha

Du bist schon beim richtigen Flyer. Im Flyer bei "Was kostet die Bescheinigung" steht das die Gebühr für Prüfung und Bescheinigung der anerkannten Stelle freigestellt ist. Ob Drohne oder Modellflugzeug ist doch da egal. Da hast du nicht richtig gelesen. Es ist die Gebühr für den Kenntnisnachweis. Damit eine maximale Obergrenze nicht überschritten wird, wurden 25 Euro festgelegt. Weil bei den Verbände und deren Vereine, sofern es solche gibt, schon von Anfang an klar war, dass sie die 25 erheben werden ist das bereits so als festgesetzt geschrieben. Bei Einführung des Gesetzes waren die ja schon benannt. Alle anderen anerkannten Stellen ergeben sich ja jetzt erst. Aber wie gesagt, es steht eindeutig drin. Die Erhebung der Gebühr ist den anerkannten Stellen freigestellt.

@ Hänschen
für dich gilt das genauso.
Bitte sehr. Butter bei die Fische:
Blatt 2 bei "Was kostet die Bescheinigung:
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Drohnen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Und auf Blatt 2 steht ganz oben links im dunkelblauen Feld: "....Steuerern unbemannter Fluggeräte, so genannter Drohnen und Modellflugzeugen, die eine Startmasse über 2 kg haben, dass diese Kenntnisse in..."
@ Uscha, da du ja anscheinend besser lesen kannst.
 
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