@ uscha und Hänschen
.. Ihr müsst Mal ein klein wenig weiter als eurem Stammtischgeschwätz schauen. Ihr habt keine Ahnung von amtlichen Gebühren. ..
Nur eine Fundstelle, weil ihr es selber anscheinend nicht schafft.
Paragraph 9 BGebG
Und speziell Absatz 4
....
Moin,
immerhin schaffen wir es, unsre Namen in die Signatur zu bekommen.
Auch das erfordert allerdings Leseverständnis beim geneigten Konsumenten.
Du erscheinst da momentan "stets bemüht".
Stammtischgeschwätz und Unsinn kommt von dir.
Legt das LBA die Gebühren fest?
Nein, das haben schon andere gemacht.
Übrigens in nicht einheitlicher Höhe und übrigens auch deshalb die Formulierung im Flyer.
Im von dir so gerne zitierten Flyer des LBA steht deswegen auch gar nichts von gebührenfrei oder kostenlos drin.
Hat einen Grund.
Es steht auch nicht umsonst (aber für dich vergebens) drin, dass die beauftragten Verbände oder Vereine die Gebühr usw., usw.
Ansonsten bist du ja eine Koryphäe bei den amtlichen Gebühren (Was sind nichtamtliche Gebühren? Gibt es sie? Immer noch unbeantwortet)
und kannst dann ja sicher die Auslegung dazu vom LBA (ist ja eine Bundesbehörde mit Auskunftspflicht) beibringen.
Deine persönliche Auslegung von deren Schreiben ist nämlich genauso viel wert wie meine Auslegung.
Meine ist wenigstens die zu 99,999% gängige.
Stellst du dir deine Ausweise eigentlich auch selber aus?
Ach ja, eingenommene Gebühren durch beauftragte Organisationen a) dürfen behalten werden b) müssen weitergeleitet werden c) dienen der Bereicherung?
Kannst du als Koryphäe ja sicher aus dem FF beantworten.
Dann tu´s auch - Bitte.
@Werner: wie schon geschrieben: er will das nicht begreifen, die Unterscheidung von §21e und 21d wäre/ist schon hilfreich.
Mit den von ihm angeführten §§ stellt er die Rechtmäßigkeit einfach in Frage.
Aus dem Zusammenhang gerissen und eigentlich ein bekanntes Muster.
Der Vorwurf von ihm, dass der DMFV sich daran bereichern würde (andere natürlich nicht) entbehrt schon der Grundlage.
Die Art der permanenten Kolportierung lässt nur den Schluss zu, dass es ums Stänkern geht.
Das von ihm eingebrachte Hammergegenargument, der Erlass oder die Reduzierung von festgelegten Gebühren ist bei denn 25,€.....
Naja, wenn ich unter 21d fallen würde, würde ich auch bei den aufgerufenen Gebühren den Modellfliegern auch permanent in die Suppe spucken wollen.
Wobei das bei denen eben Betriebsausgaben sind, also Gewinnreduzierer - die Teilen die einfach dem Fiskus mit und zahlen weniger Steuern.
Just my 2 Cents