Kenntnisnachweis

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Lies einfach an den richtigen Stellen und im Kontext.
Ach ja: Leseverständnis ist auch gefordert, Stoff zum Üben hast du jetzt genug.
Nicht verquer ableiten, Nachweise bitte.
 
Also welche richtigen Stellen und welcher Kontext?

Herausgeber: LBA
Kontext: so gelesen wie geschrieben und nicht interpretiert.
Beweisführung genug?

Wo nimmst du denn dein Wissen her. Offensichtlich aus meinen und nicht wissen.
 

und da steht:

Für die Einweisung in einem beauftragten Verband oder deren Vereinen ist eine Gebühr von 25 Euro festgelegt.

Wie bereits berichtet kam dann lt. Bundesfinanzministerium anschliessend noch die 7% Mwst. drauf.

Ich hoffe, dieses Thema damit wieder einmal geklärt zu haben, zudem solltest du deine Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurücknehmen !
 
Jaaa... und ich schrieb, weil die von Anfang an als anerkannte Stelle festgelegt war. Schon mit Einführung des Gesetzes. Da war von Anfang an klar das 25 Euro festgesetzt werden. eine Pflicht ist das trotzdem nicht. Wie im Satz davon steht.
 
Vielleicht wird dir das ganze deutlicher wenn du statt in diesem Infoflyer mal direkt in der Verordnung nachschaust? Dauert vielleicht 2 Minuten, spart ne Menge Missverständnisse...
 
Hab ich.

Dann schau mal rein und such die Verpflichtung raus.
Anmerkung: sie steht nicht drin!

Dann lies noch mal. Gaaaaanz laaaangsaaaam.
Da werden die Stellen genannt, die wegen der Beauftragung Gebühren zu erheben haben.
Einfach den Unterschied der Gebühren für die Modellflieger und die Nichmodellflieger kennen.
Und die unterschiedlichen Kenntnisachweise.
Geht auch ohne Kenntnisnachweis. Nachdenken, nicht Wunschdenken.
BTW:Nenn mal nichtamtliche Gebühren.
 
Aber es ist doch auch (noch) in Deutschland so, dass nicht ich meine Unschuld beweisen muss,
sondern die Obrigkeit feststellen und belegen muss dass ich eine Gesetzeswidrigkeit begangen habe?
Ja?
Gruss Jürgen

Moin, die Unschuldsvermutung gilt nicht überall.
Nur: Was sollen diese Klamotten hier eigentlich noch?
 
@ uscha und Hänschen

Ihr zwei stellt euch doch mit Absicht so an. Ihr müsst Mal ein klein wenig weiter als eurem Stammtischgeschwätz schauen. Ihr habt keine Ahnung von amtlichen Gebühren. Deshalb bitte schreibt euren Unsinn nicht weiter.

Nur eine Fundstelle, weil ihr es selber anscheinend nicht schafft.
Paragraph 9 BGebG
Und speziell Absatz 4

Im Fall der einfachen Verfahrensweise beim z.B DmFV und auch, weil alles nur automatisch und elektronisch versandt wird, wäre es hier angebracht.
 

BOcnc

User
@focke100wulf

bitte Bundesgesetzblatt 2017 Teil1 Nr.17 vom 6.4.17 lesen

Artikel 3

25a Ausstellen der Bescheinigung nach §21e Absatz 1 LuftVO

vielleicht begreifst du dann die 25 Euro.
 
@ uscha und Hänschen

.. Ihr müsst Mal ein klein wenig weiter als eurem Stammtischgeschwätz schauen. Ihr habt keine Ahnung von amtlichen Gebühren. ..

Nur eine Fundstelle, weil ihr es selber anscheinend nicht schafft.
Paragraph 9 BGebG
Und speziell Absatz 4
....

Moin,

immerhin schaffen wir es, unsre Namen in die Signatur zu bekommen.
Auch das erfordert allerdings Leseverständnis beim geneigten Konsumenten.
Du erscheinst da momentan "stets bemüht".
Stammtischgeschwätz und Unsinn kommt von dir.

Legt das LBA die Gebühren fest?
Nein, das haben schon andere gemacht.
Übrigens in nicht einheitlicher Höhe und übrigens auch deshalb die Formulierung im Flyer.
Im von dir so gerne zitierten Flyer des LBA steht deswegen auch gar nichts von gebührenfrei oder kostenlos drin.
Hat einen Grund.
Es steht auch nicht umsonst (aber für dich vergebens) drin, dass die beauftragten Verbände oder Vereine die Gebühr usw., usw.

Ansonsten bist du ja eine Koryphäe bei den amtlichen Gebühren (Was sind nichtamtliche Gebühren? Gibt es sie? Immer noch unbeantwortet)
und kannst dann ja sicher die Auslegung dazu vom LBA (ist ja eine Bundesbehörde mit Auskunftspflicht) beibringen.

Deine persönliche Auslegung von deren Schreiben ist nämlich genauso viel wert wie meine Auslegung.
Meine ist wenigstens die zu 99,999% gängige.
Stellst du dir deine Ausweise eigentlich auch selber aus?

Ach ja, eingenommene Gebühren durch beauftragte Organisationen a) dürfen behalten werden b) müssen weitergeleitet werden c) dienen der Bereicherung?
Kannst du als Koryphäe ja sicher aus dem FF beantworten.
Dann tu´s auch - Bitte.

@Werner: wie schon geschrieben: er will das nicht begreifen, die Unterscheidung von §21e und 21d wäre/ist schon hilfreich.
Mit den von ihm angeführten §§ stellt er die Rechtmäßigkeit einfach in Frage.
Aus dem Zusammenhang gerissen und eigentlich ein bekanntes Muster.

Der Vorwurf von ihm, dass der DMFV sich daran bereichern würde (andere natürlich nicht) entbehrt schon der Grundlage.

Die Art der permanenten Kolportierung lässt nur den Schluss zu, dass es ums Stänkern geht.
Das von ihm eingebrachte Hammergegenargument, der Erlass oder die Reduzierung von festgelegten Gebühren ist bei denn 25,€.....

Naja, wenn ich unter 21d fallen würde, würde ich auch bei den aufgerufenen Gebühren den Modellfliegern auch permanent in die Suppe spucken wollen.
Wobei das bei denen eben Betriebsausgaben sind, also Gewinnreduzierer - die Teilen die einfach dem Fiskus mit und zahlen weniger Steuern.

Just my 2 Cents
 
Nochmal an meine Vorredner

Ist schon klar dass die Gebühr auf 25 Euro festgestetzt ist. Da brauchst nicht das Bundesgesetzblatt raussuchen, dass steht auch in den luftrechtlichen Vorschriften drin. Das ist eine amtliche Gebühr.
Und dann nochmal, da ihr anscheinend extreme Verständisschwächen habt.

Die Gebühr kann verlangt werden. Sie kann sogar eingeklagt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dafür geregelt.

Aber: Im §9 BGebG (Bundesgebührengesetz) steht es drin. Und auch ihr Schlaumeier solltest das vielleicht mal lesen. Die Gebühren sollen für die Deckung des Aufwandes hergenommen werden. Sollte die Gebühr den Aufwand stark übersteigen, kann die Gebühr auch gesenkt werden oder ausgesetzt werden. Eine Pflicht zum MUSS ergibt sich aus dem Gesetz nicht.

@uscha

Der Kenntnisnachweis nach 21e kostet 25 Euro. Der nach 21d 750 Euro. Ich glaube DU weißt nicht wo der Unterschied liegt.
Die Gebühren werden mit der Gesetzgebung festgelegt. Das LBA macht das nicht, das ist richtig. Hast du auch mal was erraten.
Da du anscheinend nur die LuftVO zitieren kannst und meinst es gibt sonst nur noch die Signaturschiene hier extra nochmal für dich.
Ich heiße Robert und es gibt noch andere Gesetze. Und du sollst das BGebG lesen. §9. Das ist die Zahl vor 10 und nach 8.
 
Die Gebühren werden mit der Gesetzgebung festgelegt.
Tatsächlich? Mit der Gesetzgebung?
Das LBA macht das nicht, das ist richtig. Hast du auch mal was erraten.
Wissen ist Macht. Nichts zu wissen, macht auch nichts.
Genau wegen der fehlenden Kenntnisse habe ich auch vorher den 21e und 21d genannt. Nachplapperer.

LBA und Gesetzgebung - ich glaube, deine Defizite sind etwas größer.
Da du anscheinend nur die LuftVO zitieren kannst...
Nee, da geht noch mehr. Ist aber vielleicht außerhalb des Horizontes.

Und du sollst das BGebG lesen. §9. Das ist die Zahl vor 10 und nach 8.
Die Zeiten, in denen mir jemand sagte, was ich tun soll, sind schon sehr lange vorbei.
Du hast nicht mal geschnallt, dass ich den richtigen ( ) im 9er kenne - und ne Menge andere §§ und Zahlen und ∞ z. B...
Reichen die beiden Hände nich für...;) :D

Kopf hoch, erweitert den Horizont ungemein. Zumindest als Chance, liegt bei dir.
Just my 2 Cents und so Long, bist echt "d"rollig.
 
Das war jetzt ein wirklich hilfreicher Beitrag.

Da war jetzt kein einziges Wort, das deine Behauptung untermauert.

Du sagst doch, die Gebühr von 25 Euro muss verpflichtend erhoben werden. Nicht: Der Prüfling ist verpflichtet die Gebühr zu bezahlen.
Es geht hier erstmal nur um die prüfende Stelle und ob die Gebühr erhoben werden muss.

Wenn du eine Vorschrift hast, das keine Gebührenübersicht ist und wo steht, dass eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung besteht, kannst ja wieder schreiben.

Ich sage, die Gebühr ist nicht verpflichtend. Den Beweis habe ich erbracht.

Einzig du bringst keinen Beweis, sondern plapperst irgendwelche Frasen daher, die du irgendwo gehört hast. Kein Gesetz, keine Fundstelle... nichts. Also auf geht's.
Und das einzige was du kannst ist persönlich zu werden.

Dann beantworte doch mal einfach nur die Frage, bezugnehmend auf deinen ersten Satz in der vorigen Antwort. Wer legt denn die Gebühren fest und wer macht Gesetze?

Robert (damit wir wieder sachlich werden)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nochmal an meine Vorredner

Ist schon klar dass die Gebühr auf 25 Euro festgestetzt ist. Da brauchst nicht das Bundesgesetzblatt raussuchen, dass steht auch in den luftrechtlichen Vorschriften drin. Das ist eine amtliche Gebühr.
Und dann nochmal, da ihr anscheinend extreme Verständisschwächen habt.

Die Gebühr kann verlangt werden. Sie kann sogar eingeklagt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dafür geregelt.

Aber: Im §9 BGebG (Bundesgebührengesetz) steht es drin. Und auch ihr Schlaumeier solltest das vielleicht mal lesen. Die Gebühren sollen für die Deckung des Aufwandes hergenommen werden. Sollte die Gebühr den Aufwand stark übersteigen, kann die Gebühr auch gesenkt werden oder ausgesetzt werden. Eine Pflicht zum MUSS ergibt sich aus dem Gesetz nicht.

@uscha

Der Kenntnisnachweis nach 21e kostet 25 Euro. Der nach 21d 750 Euro. Ich glaube du weißt nicht wo der Unterschied liegt.
Die Gebühren werden mit der Gesetzgebung festgelegt. Das LBA macht das nicht, das ist richtig. Hast du auch mal was erraten.
Da du anscheinend nur die LuftVO zitieren kannst und meinst es gibt sonst nur noch die Signaturschiene hier extra nochmal für dich.
Ich heiße Robert und es gibt noch andere Gesetze. Und du sollst das BGebG lesen. §9. Das ist die Zahl vor 10 und nach 8.

Um mal auf deinen ursprünglichen Vorwurf der Bereicherung durch die Verbände zurück zu kommen.
Erläutere dem geneigten Publikum doch mal, welche Gestaltungsmöglichkeit die Verbände bei der Höhe der Gebühr haben und erwähne mal wo, wie, warum und durch wen die 25€ festgelegt wurden.
Ferner könntest du den Unwissenden mal erläutern, wo die von dir genannten 750€ für den Nachweis nach 21d festgelegt sind.

Wie sehen deinen Erläuterungen an die Unwissenden alle gespannt entgegen.
Ich selber sehe dem gespannt entgegen, dass du deine Behauptungen mal nachprüfbar und kompetent belegst.
 
Die Gebühren wurden mit 25 Euro im Rahmen der Gesetzgebung festgelegt. Die Verbände sind als anerkannte Stelle benannt worden. LBA und DMFV haben für sich festgelegt, dass Sie die 25 Euro erheben. Innerdienstliche Richtlinien mal unbeachtet.

Welche Gestaltungsmöglichkeit sie haben: Nochmal §9 BGebG (Bundesgebührengesetz)
Für das einfache Onlinetool und die Übersendung einer PDF würde Absatz 4 voll greifen.

Die 750 Euro sind zu berappen, wenn ich anerkannte Stelle werden will.
Siehe http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L1/Unbemannte_Fluggeraete/00_Informationsblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Punkt 5: Gebühren

Das beweist doch, dass ihr nichts von dem lest, was ich versuche euch zu erklären. Ich hab schon zu Anfang gesagt ihr müsst auf der Homepage vom LBA schauen. Schon bevor Usha und Hänschen ihr Fachwissen gegen mich einschmissen. Ihr müsst doch das Zeug durchlesen bevor ihr was dazu schreibt. Ich kann euch nur die Fundstellen nennen. Lest müsst ihr wirklich selber. Dann kommt ihr auch auf ein Ergebnis und müsst nicht irgendwelche haltlosen Kommentare in Netz schmeissen.

Gruß
Robert
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das war jetzt ein wirklich hilfreicher Beitrag.

Da war jetzt kein einziges Wort, das deine Behauptung untermauert.

Du sagst doch, die Gebühr von 25 Euro muss verpflichtend erhoben werden. Nicht: Der Prüfling ist verpflichtet die Gebühr zu bezahlen.
Es geht hier erstmal nur um die prüfende Stelle und ob die Gebühr erhoben werden muss.

Wenn du eine Vorschrift hast, das keine Gebührenübersicht ist und wo steht, dass eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung besteht, kannst ja wieder schreiben.

Ich sage, die Gebühr ist nicht verpflichtend. Den Beweis habe ich erbracht.

Einzig du bringst keinen Beweis, sondern plapperst irgendwelche Frasen daher, die du irgendwo gehört hast. Kein Gesetz, keine Fundstelle... nichts. Also auf geht's.
Und das einzige was du kannst ist persönlich zu werden.

Dann beantworte doch mal einfach nur die Frage, bezugnehmend auf deinen ersten Satz in der vorigen Antwort. Wer legt denn die Gebühren fest und wer macht Gesetze?

Robert (damit wir wieder sachlich werden)

Hatten wir hier schonmal.
Bitteschön

@focke100wulf

bitte Bundesgesetzblatt 2017 Teil1 Nr.17 vom 6.4.17 lesen

Artikel 3

25a Ausstellen der Bescheinigung nach §21e Absatz 1 LuftVO

vielleicht begreifst du dann die 25 Euro.
 
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