Kenntnisnachweis

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eine Frage an die Insider...

eine Frage an die Insider...

es war mal die Rede davon, eine "Unterweisung / Einweisung" in den Vereinen vorzunehmen. Diese Variante wurde wohl nicht genehmigt?
 
Was ist geringfügiger Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen?

Was ist geringfügiger Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen?

nun,
der Dietmar stellt die Frage wie es zu definieren ist und gibt auch schon gleich die Antwort......so wie es die AE in seinem Verein regelt.
Auch Markus hat recht, es scheint länderspezifische Unterschiede zu geben. Als ich meine AE damals unbefristet für den Verein erlangen wollte wurde darum sogar "gefeilscht".
1. Version: immer Flugleiter
2. Version: Flugleiter ab 3 Piloten am Platz (am Platz, weil es damals noch kein 2.4 Ghz gab und unser "Luftamt" das größte Problem bei der Kanalüberwachung sah.

Nach einiger Überzeugungsarbeit bzgl. guter Flugbuchführung etc. dann die finale Version:
Flugleiter ab 3 Piloten am Platz, dieser darf nach eigenem Ermessen noch als dritter Pilot mitfliegen, erst ab dem 4. Piloten muss er ausschließlich den Flugbetrieb beaufsichtigen.
Diese Version war uns sehr wichtig, damit z.B. ein Schlepper mit zwei Seglern trainieren konnte. Der Schlepper ist dann der Flugleiter da er die meiste Zeit am Boden verbringt und dann den Luftraum beobachten kann.

Fazit:
Die Regelung der AE findet weiterhin Anwendung. Wer den Kenntnisnachweis hat kann auf einem Fluggelände mit AE weiterhin fliegen wie bisher.

Warum schrieb Herr Sonnenschein "geringfügiger Flugbetrieb"? Weil DEN die AE regelt und (siehe oben und auch den Betrag von Dietmar) die Anzahl der Piloten variieren kann.
Gruß Ulli
 
Moin Hans,

Moin Hans,

ich denke der Kenntnisnachweis über die Vereine wird unnötig aufwändig. Der ganze Aufwand steht in keinem Verhältnis für einen beauftragten Verein.
Es wäre dann ja auch so, dass ich mit meinem Verein ja jedem der mit 26,75€ winkt das Teil ausstellen müsste!
Ich habe da schon im letzten Jahr als Gebietsbeauftragter meine Bedenken auf einer DMFV Sitzung geäussert.
Reales Beispiel:
In einem "Nachbarforum" verabredeten sich vereinsfreie Modellflieger (naja, mehr Einsteiger) am Stadtrand meines Heimatverein zum "Bombt Elmshorn" (oder so ähnlich).....
Die Location: Wiese neben der BAB 23, etwa 150m breit, dann kam ein Industriegeäude. Über die Wiese verlief eine Hochspannungsleitung. Die "Piloten" auf die Situation angesprochen kam die flogende, sinngemäße Antwort:
"Wir stehen hier immer unter der Leitung, da fliegen wir dann sowieso tief an uns vorbei"!!!!
Ok, ich habe sie zum Platz eingeladen, ihnen alles erklärt. Laden aus der Steckdose und die Landebahn fanden sie toll, Räder an Flugzeugen funktionieren sogar....... aber der Rest war doch ehr unnötiger Ballast mit dem man sich nicht den "Spass" verderben lassen wollte.......sie wurden nie wieder gesehen!
Und die kommen jetzt um die Ecke und wedeln mit 26,75€.....never!
Nur um Mssverständnissen vorzubeugen. Das sie nicht Mitglieder werden wollen, kein Problem....aber sie flogen noch lange Zeit in der Gegend herum. Sie waren auch viel besser ausgestattet, meistens benutzten sie öffentliche Straßen als Start/Landebahn......und nein, ich war und bin nicht neidisch....aber ich hätte ein Problem damit dann einen Kenntnisnachweis auszustellen!

Gruß Ulli
 

Maggi

User
Keine Frage, KN sollte meiner Meinung nach auch im Verein Pflicht sein...zumal nicht jeder Vereine eine AE hat, aber das würde den regulierungsaufwand wieder vereinfachen. Jugendliche die kein kn erlangen können eben nur unter Aufsicht.
Und KN nur unter der heutigen Art möglich...sprich abgespeckter kn im Verein halte ich nichts davon.

Offen bleibt für mich trotzdem ob nun Fl ab ersten Piloten oder wie in der AE geregelt?!?! Auch Herr Sonnenschein bringt mich mit seiner aussage in keinsterweise weiter.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
AE ist AE. Die ändert sich ja nicht. D.h. je nach Alter der AE, Bundesland, etc. etc. wird der FL-Einsatz unterschiedlich geregelt sein. Vor FL-Einsatz wird daher der KN notwendig.
So habe ich die Informationen der letzten Tage verstanden.
 

Femis

User
Meine Meinung

Meine Meinung

Hallo.....

Ich habe das Gefühl das jetzt (fast) alle happy sind. Das Damoklesschwert über das Modellfliegen wurde entfernt.
Für einen „geringen Obolus“ ist es jetzt für Jedermann weiterhin möglich „gesetzeskonform“ zu fliegen. Der Test ist easy und alles ist gut.
Für mich hat das Ganze ein Geschmäckle. Die Verbände haben einen, für uns Modellflieger billigen Kompromiss ausgehandelt, der mich an den Ablasshandel des 16. Jahrhunderts erinnert.

Darf jetzt mein Modellkollege auf dem gleichen Modellflugplatz, der den Pseudo-Test absolviert und die Gebühr bezahlt hat, über 100 hoch fliegen? Und ich nicht ? Fliegt der jetzt sicherer?

Aus Angst potenzielle Neu-Kunden zu verlieren heiligt der Zweck die Mittel. Mir wäre es lieber man würde wirklich adäquate schriftliche und praktische Test durchführen. Damit wäre der Sicherheit mehr gedient.

Hoffentlich habe ich mich jetzt nicht allzu sehr unbeliebt gemacht.

Gruß
femis
 
...
Darf jetzt mein Modellkollege auf dem gleichen Modellflugplatz, der den Pseudo-Test absolviert und die Gebühr bezahlt hat, über 100 hoch fliegen? Und ich nicht ? Fliegt der jetzt sicherer?
...

Die Einweisung sagt nichts über das modellfliegerische Können aus. Über die Einweisung wird lediglich ein Mindestmaß an Kenntnissen vermittelt, worauf man als Modellflieger und Nutzer des Luftraums zu achten hat.

:) Jürgen
 
Kenntnisnachweis

Hallo zusammen,
diese Meinungsbildung hier ist wichtig. Ich betreibe seit 45 Jahren Modellflug. Mal im Verein und mal auch ohne Verein. Ich finde den Kenntnisnachweis für den Aufstieg von Flugmodellen seit langem Überfällig. Der momentane Stand ist mir zu unverbindlich. Ich würde mir eine staatliche Kenntnisüberprüfung durch die Landratsämter vorstellen.

Warum bin ich der Meinung. Wir nehmen eben am Luftverkehr teil und das betrifft ein hoheitliches Gebiet.

Ich habe ebenfalls einen

Segelschein - Landratsamt
Angelschein - Landratsamt
Jagtschein - Landratsamt
.......

Vieles würde besser beim Modellfliegen, wenn man sich mal intensiver mit dem Luftrecht und der Flugmodelltechnik beschäftigen muss.
Dies würde auch zur Aufwertung des Hobbys führen, da man dafür eine Befähigung benötigt. Übrigens mit praktischen Teil!

Grüsse Dieter:)
 

Wattsi

User
Ist Alexander nicht aus der Oberpfalz? Der würde bestimmt Jagdschein schreiben.:rolleyes:

Ach, er ist nur in Weilheim auf's Gymnasium gegangen, so, so. Über die Weilheimer wusste man noch folgendes zu berichten:

Das alte Rathhaus war baufällig, und also beschlossen die Weilheimer, ein neues zu bauen. Sie gingen rüstig an's Werk, bauten und bauten immer fort, und endlich machten sie auch den Dachstuhl darauf, deckten ihn, und gingen nun feierlich in das Rathshaus, welches aber bei helllichtem Tage stockfinster war, denn sie hatten vor lauter Eifer die Fenster vergessen. Der Herr Bürgermeister verordnete daher, daß jeder einen Sack nehmen, in's Freie gehen, und mit Schaufeln und Gefäßen Tag in den Sack schöpfen, sodann denselben im Rathhause ausleeren sollte. Dieses thaten sie auch, allein es kam kein Tag in das Rathhaus, welches sie hernach abdeckten, um doch Licht zu bekommen.

Da wundert einem nichts mehr....
 

Maggi

User
Naja bei Angel und Jagdschein, muss ja auch ein Tier dran glauben und aus moralischen Gründen ist hier eine stärkere Regulierung schon sinnvoll.

Was ich aber gerade in der aktuellen DMFV Zeitschrift gelesen habe, bestätigt unterschwellig meine Annahme....Herr Sonnenschein verweist mehrmals auf die Flugleiter im Verein....lediglich lässt er sich nicht konkret drüber aus ab wann der FL zu stellen ist.
In der FL Schulung des DMFV erwirbt man automatisch übrigens den KN mit!!!! Soviel also dazu...müssten ergo auch die Bestands FLs den KN auf alle Fälle noch nachholen meiner Meinung.

Net finde ich aber dass im Heft die 25 zuzügl. 19% Mwst angeführt werden....da hatte ich wohl noch Glück mit den 7% ;-)
 
weil das abhängig von der AE bzw. Flugordnung ist. Viele Vereine benötigen einen FL erst ab 3 Piloten.

Hilft aber nichts wenn du über 2Kg und über 100m fliegen willst. Denn das geht nach den aktuellen Aussagen nur noch mit Flugleiter oder Kenntnisnachweis - auch auf Fluggeländen mit AE.

Oder anders gesagt - auf einem Fluggelände ohne Flugleiter/ohne Kenntnisnachweis gilt für jeden das selbe wie auf der grünen Wiese.
Wobei da sogar die güne Wiese im Vorteil ist, hat sie doch weder Flugzeitbeschränkung noch Lärmvorgabe, etc.
 
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Was ich aber gerade in der aktuellen DMFV Zeitschrift gelesen habe, bestätigt unterschwellig meine Annahme....Herr Sonnenschein verweist mehrmals auf die Flugleiter im Verein....lediglich lässt er sich nicht konkret drüber aus ab wann der FL zu stellen ist.

Net finde ich aber dass im Heft die 25 zuzügl. 19% Mwst angeführt werden....da hatte ich wohl noch Glück mit den 7% ;-)

Ab wann ein Flugleiter zu stellen ist, ist u.U. von Luftfahrtbehörde zu Luftfahrtbehörde unterschiedlich geregelt - Stichwort: Landeshoheit.

Es ging eine Weile zwischen den Bundesministerien hin und her, ob nun 7% oder 19% MwSt. auf den Kenntnisnachweis erhoben werden müssen. Zur Drucklegung des Modellfliegers waren es offensichtlich gerade 19%, aber die hat real keiner bezahlt. ;)

:) Jürgen
 

Maggi

User
weil das abhängig von der AE bzw. Flugordnung ist. Viele Vereine benötigen einen FL erst ab 3 Piloten.

Dann hätte Herr Sonnenschein ja schreiben können "nach der jeweiligen geregelten Bestellung des Flugleiters"....das hat er so aber nicht getan....ergo sehe ich das auch so wie der Martin.
Imho regelt die Luftfahrbehörde die die AE ausstellt ja nur den geregelten Ablauf an einem speziellen Platz....die VO hingegen das was im Luftraum speziell vor sich geht...eventuell sollte da mal der Verband gerade für die Vereine nochmals Klarheit schaffen...zumal dann ja auch der FL noch speziell den KN meiner Meinung nach benötigt
 
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