Neue Luftverkehrsverordnung Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

ike

User
Hallo

Ein Punkt der neuen Luftverkehrsverordnung macht mir ein wenig Sorgen.
Es handelt sich um die Kennzeichnungspflicht unserer Flugmodelle.


Deshalb habe ich dem Herrn Sonnenschein (Rechstanwalt des DMFV) folgende Anfrage via Email gestellt:




Sehr geehrter Herr Sonnenschein


Der Termin ab dem meine Flugmodelle laut der neuen Verordnung gekennzeichnet sein müssen rückt näher.
Wie ich nun gelesen habe soll ich meine komplette Adresse gut sichtbar außen am Modell befestigen.

Nun besuche ich sehr viele Modellflugveranstaltungen und Wettbewerbe.
Bei diesen liegen die Modelle oftmals für jedermann gut sichtbar im Vorbereitungsraum.
Auf dies Weise kann somit leicht festgestellt werden das ich nicht zu Hause bin und meine Adresse liefere ich auch gleich mit.

Ich denke das meine Versicherung dies im Falle eines Einbruchs gegen mich verwenden würde.

Das Beschriften der Modelle mit einem Hinweis auf den DMFV und meiner Mitgliedsnummer lässt im Schadensfall ebenso eine eindeutige Identifizierung des Halters zu.


Ich würde mich über eine Einschätzung dieses Sachverhalts durch sie sehr freuen.




Sicherlich ist das der Extremfall. Ich denke aber das hier leider eine Lücke zu unseren Lasten entstanden ist.

Habt ihr eventuell ähnliche Anfragen gestellt und bereits Antwort erhalten, oder wird dieses Thema bereits irgendwo diskutiert?


Gruß
Christian
 
Moin Christian,

die Kennzeichnungspflicht ist nur neu im Bezug auf die Gewichte, bei denen die Kennzeichnungspflicht mit der neuen VO beginnt.
Früher (nur oft einfach ausgeblendet): > 5kg
Jetzt: > 0,25kg.

Ich denke, du wirst etwas ähnliches auch als Antwort bekommen.
Den Hinweis auf Statusmeldungen bei FB und die Informationsweitergabewut in anderen asozialen Medien brauche ich wohl nicht weiter ausbreiten.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Man kann Probleme auch konstrurieren.

Der DMFV erläutert hierzu:

Wo ist das Schild im Modell „sichtbar“ platziert?
Die Kennzeichnung muss es einem potenziell Geschädigten ermöglichen, schnell und ohne weiteren Aufwand den Eigner des Modells herauszufinden. Das Schild kann also entweder irgendwo im Außenbereich des Modells angebracht werden oder aber beispielsweise hinter einer Scheibe im Cockpit. Nicht ausreichend ist es, wenn man zum Beispiel zunächst eine Klappe/Abdeckung entfernen muss, um das Schild zu finden. Die Größe des Schilds sollte so gewählt sein, dass es möglich ist, das Schild mit bloßen Augen zu entziffern (gegebenenfalls mit alltagsüblichen Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen).

Man kann also das Schild so anbringen, dass es ohne genaue Betrachtung und Aufheben des Modells nicht gelesen werden kann. Im Vorbereitungsraum z.B. hat eine Außenstehender sowieso gar nichts zu suchen.

Hans
 

BOcnc

User
Am besten solltest du noch mit drauf schreiben das du alleine wohnst.
In vielen Aufstiegsgenehmigungen steht die Kennzeichnung schon lange drin.

Ich finde das dann bei den sehr teuren Fliegern > 5Kg schon schlimmer. Da weis man wer ein teures Modell im Keller hat.
Mir ist aber kein Fall bekannt wo das zum Einbruch geführt hat außer in den Vereinshütten.
 
Hi!

Geht es nur mir so, oder finden noch mehr diese Denkweise krank?
Echt jetzt? Potentielle Opfer für Einbruch werden auf Wettbewerben gesucht, weil man dort Namensschilder ablesen könnte?

Ich finde das lächerlich!

Moin auch,

dazu ist FB weitaus geläufiger, gebräuchlicher, geeigneter und besser verfügbar.
Ansonsten ist es doch ganz einfach. Früher blieb man einfach unter 5kg, heute eben unter 0,25kg.
Die anderen Möglichkeiten haben einfach mit der kreativen und intelligenten Erstellung und Anbringung zu tun.
 
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Reaktionen: Tk7
Sagt mal.. Haben wir die Kuh nicht jetzt schon oft genug über die Weide gejagt?

Witzig sind immer die Fragen nach der Kennzeichnung... Fragt doch einfach mal alle Piloten die Flieger über 5kg haben. Die Kennzeichnungspflicht ist ja nicht neu. Hat früher keinen interessiert und wird es auch in Zukunft nicht.
 
Diese Sorgen möchte ich auch mal haben. In den Medien wird freiwillig alles mögliche gepostet, da ist es viel leichter schneller fest zu stellen ob jemand zu Hause ist.
Erstaunlich,was so ein bißchen Bescheinigung für einen Wirbel verursacht.
Sollten wir nicht zufrieden sein, daß das ganze Thema mit so wenig Aufwand erledigt ist.
Gut Flug
Robert
 

ike

User
Schade !

Schade !

Leider ist genau das passiert was ich befürchtet habe.

Ich habe doch nur eine ganz normale Frage gestellt an der eigentlich nichts verwerfliches ist.
Statt sachlicher Antworten und Betrachtung der Situation driftet es hier teilweise sofort wieder in die falsche Richtung.

Übrigens halte ich mich aus den von euch angeführten Gründen von den Plattformen wie FB und ähnlichen fern.

Die Kennzeichnung von Modellen ist tatsächlich nichts neues. Nur wird erst jetzt direkt vorgeschrieben dies außen am Modell anzubringen. Desweiteren sind nun erheblich mehr Modelle betroffen als vorher.

Ich habe nichts gegen die neuen Regularien. Unsere Verbände haben hier mit schlimmeres von uns abgewandt.
Da immer mehr "Unbedarfte" in dieses Hobby einsteigen wird über diese Regeln schließlich sichergestellt das wir unser Hobby überhaupt noch vernünftig weiter betreiben können.
Ich betreibe Modellflug seit über 30 Jahren und selbstverständlich kennzeichne ich Modelle mit meinen Daten.
Es ist halt nur die Überlegung dies etwas neutraler zu tun.
Mittels der Mitgliedsnummer ist eine "Halterfeststellung" sicherlich auch machbar.


Ich danke euch trotzdem

Gruß
Christian
 
Es ist nicht vorgeschrieben dies aussen anzubringen.
Nur "von aussen sichtbar".
Dann kleb das Schildchen doch einfach im Wuzelbereich unter den Flügel, schon sieht der Gast deine Adresse nicht und dem Gesetz ist genüge getan.

So viel Eingeninitiative sollte mn einem gestandenen Modellbauer schon zutrauen dürfen, oder?
 
Leider ist genau das passiert was ich befürchtet habe.

Mon Christian,

und Sorry, falls ich mit meinen Antworten zum Abdriften beigetragen haben sollte.
Ich habe in der letzten Zeit bei verschiedenen Fragestellungen nur immer im Hinterkopf "Warum diese Frage jetzt?"

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung wurde schon mehrfach durchgeritten und ist nicht neu.
Neu ist nur die Absenkung von =>5kg auf 0,25kg.
Wenn man das weiß, erscheint die Fragestellung im Zusammenhang mit dem Emotional-Thema "Neue LuftVO" schon
nicht mehr so ganz wertfrei.
Just my 2 Cents.
 
Die Kennzeichnung von Modellen ist tatsächlich nichts neues. Nur wird erst jetzt direkt vorgeschrieben dies außen am Modell anzubringen.

Sorry aber das stimmt nicht.

Früher: Zitat DMFV:
Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
Quelle: https://www.dmfv.aero/recht/wem-gehoert-das-modell-kennzeichnungspflicht-fuer-flugmodelle/

Und das galt auch schon vor 10 Jahren (die Verordnung ist glaube ich von 2008). Also auch schon für dich und dein Einbrecherproblem...
Hat damals keinen interessiert. Warum da jetzt so ein riesen Aufstand gemacht wird...
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

haltet euch einfach mal an die Gesetze, korrekte Bezeichnungen der Verordnungen und schaltet den Kopf ein. ;)
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1.html
Hervorhebung durch mich.

Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)
Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen


(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1264 - 1265)

I. Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis

Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis sind nach den dieser Anlage beigefügten Mustern zu erteilen:
für Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, Segelflugzeuge und bemannte Ballone nach den Mustern 1 und 2, für Luftsportgeräte nach den Mustern 3 und 4.

II. Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen

1.Deutsche Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler und bemannte Ballone führen als Staatszugehörigkeitszeichen die Bundesflagge und den Buchstaben D sowie als besondere Kennzeichnung (Eintragungszeichen) vier weitere Buchstaben.
2.Folgende Buchstaben werden als erste Buchstaben des Eintragungszeichens verwendet:
Flugzeuge
über 20 000 Kilogramm höchstzulässige StartmasseA,
von 14 000 bis 20 000 KilogrammB,
von 5 700 bis 14 000 KilogrammC,
einmotorig bis 2 000 KilogrammE,
einmotorig von 2 000 bis 5 700 KilogrammF,
mehrmotorig bis 2 000 KilogrammG,
mehrmotorig von 2 000 bis 5 700 KilogrammI,
DrehflüglerH,
LuftschiffeL,
MotorseglerK,
Luftsportgeräte,
motorgetriebenM,
nichtmotorgetriebenN,
bemannte BalloneO.
3.(1) Flugzeuge, Drehflügler und Motorsegler führen den Buchstaben D und das Eintragungszeichen an beiden Seiten des Rumpfes (Muster 6 und 7) oder an beiden Seiten des Seitenleitwerks (Muster 6a und 7a). Flugzeuge bis 5 700 Kilogramm höchstzulässiger Startmasse und Motorsegler führen den Buchstaben D und das Eintragungszeichen außerdem auf der unteren Seite des linken Flügels (Muster 8).
(2) Luftschiffe führen den Buchstaben D und das Eintragungszeichen beiderseits auf der Hülle derart, dass die Zeichen von der Seite und vom Boden aus sichtbar sind, oder an beiden Seiten des Seitenleitwerks und auf der linken Unterseite des Höhenleitwerks (Muster 9 und 10).
(3) Luftsportgeräte führen den Buchstaben D und die Kennzeichnung auf der unteren Seite der linken Tragfläche oder im Fall von Ultraleichthubschraubern an beiden Seiten des Rumpfes und - soweit vorhanden - an beiden Seiten des Seitenleitwerks (Muster 11a, 11b, 12 und 13).
4.(1) Der Buchstabe D und das Eintragungszeichen sind entweder in dunkler Blockschrift auf hellem Grunde oder in heller Blockschrift auf dunklem Grunde unverwischbar auszuführen und in deutlich sichtbarem Zustand zu erhalten. Bei der Anbringung des Buchstabens D und des Eintragungszeichens an den Seitenflächen des Rumpfes oder des Seitenleitwerks ist eine Schrägstellung der Schriftzeichen bis zu höchstens 15 Grad zulässig.
(2) Die Zeichen sollen ein Schriftfeld in Rechteckform einnehmen und möglichst in der Weise angebracht werden, dass sie durch Bauteile nicht verdeckt werden. Der Buchstabe D ist durch einen waagerechten Strich in der Länge einer Buchstabenbreite vom Eintragungszeichen zu trennen. Das Schriftbild soll nicht mit den Außenkanten eines Bauteils zusammenfallen. Die auf den Flügeln angebrachten Zeichen sollen bei gleichbleibender Schrifthöhe von der Vorder- und Hinterkante möglichst gleich weit entfernt sein. Die Oberkante der Buchstaben muss nach der Vorderkante der Flügel gerichtet sein. Auf dem Leitwerk soll längs jeder senkrechten Kante mindestens ein Streifen von fünf Zentimetern freibleiben.
(3) Die Höhe der Schriftzeichen muss mindestens betragen:

am Rumpf von Flugzeugen, Motorseglern, Drehflüglern und Ultraleichtflugzeugen (soweit vorhanden) sowie am Leitwerk von Luftschiffen und Ultraleichtflugzeugen (soweit vorhanden)30 Zentimeter,
an den Tragflächen von Flugzeugen, Motorseglern und Luftsportgeräten sowie an der Hülle von Luftschiffen und bemannten Ballonen50 Zentimeter.

Die Breite der Schriftzeichen mit Ausnahme des Buchstabens I und der Zahl 1 soll zwei Drittel der Schrifthöhe, der Abstand der Schriftzeichen voneinander ein Viertel der Breite eines Schriftzeichens betragen. Die Stärke der einzelnen Schriftlinien soll einem Sechstel der Schrifthöhe entsprechen.
5.Segelflugzeuge führen den Buchstaben D und eine Kennzahl entsprechend Nummer 3 Abs. 1 und Nummer 4.
6.Bemannte Ballone führen den Buchstaben D und das Eintragungszeichen entsprechend Nummer 3 Abs. 2 erster Halbsatz sowie auf der Kappe.


III. Bundesflagge

1.(1) Flugzeuge, Luftschiffe, Motorsegler und Segelflugzeuge führen die Bundesflagge im Farbanstrich auf beiden Seiten des Leitwerks möglichst in der oberen Hälfte, Drehflügler auf beiden Seiten des Rumpfes in Flugrichtung hinter dem Buchstaben D und dem Eintragungszeichen (Muster 6, 6a, 7, 7a und 10).
(2) Die Bundesflagge ist in Rechteckform und auf beiden Seiten in gleicher Größe anzubringen. Das Verhältnis der Gesamthöhe zur Gesamtlänge der drei gleich breiten Farbstreifen soll etwa 3:5, die Gesamthöhe mindestens 15 Zentimeter betragen.
2.Bemannte Ballone setzen die Bundesflagge oder führen sie gemäß Nummer 1 Abs. 2 in gegenüberliegender Anordnung außen auf der Hülle; die Gesamthöhe muss hierbei jedoch mindestens 30 Zentimeter betragen.


IV. Gemeinsame Vorschriften

1.Für Luftfahrzeuge, bei denen die Anbringung der Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen an der vorgeschriebenen Stelle oder in der vorgeschriebenen Form infolge ihrer Bauart oder aus sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann die zuständige Stelle Abweichungen von Abschnitt II Nr. 3 bis 6 und Abschnitt III Nr. 1 zulassen.
2.Ein Erkennungsschild, auf dem der Buchstabe D und das Eintragungszeichen sowie Muster und Werknummer des Luftfahrzeugs angegeben sind, muss an zugänglicher Stelle in der Nähe des Haupteinstiegs fest mit dem Luftfahrzeug verbunden sein. Das Schild und seine Beschriftung müssen dauerhaft und feuerfest sein.
[highlight]3.Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.[/highlight]
4.(1) Für die Reklamebeschriftung an Luftfahrzeugen stehen die Flächen zur Verfügung, die für die Kennzeichnung nicht benötigt werden. Abweichungen hiervon kann die zuständige Stelle genehmigen. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen darf durch die Reklame nicht beeinträchtigt werden.
(2) (weggefallen)
Und für sichtbar, dauerhaft und feuerfest trägt der Eigentümer die Verantwortung, die kann ihm keiner abnehmen. :p
Für die Aktualität dieser Anlage trägt das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz die Verantwortung...
 
Ich würde sagen , alle haben Recht.

Status Quo: Keinzeichnungspflicht bis 30.09.2017 : > 5 kG

Am 7. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit tritt die umgangssprachlich „Drohnen-Verordnung“ genannte Regelung ab sofort in Kraft. Es gibt aber Übergangsfristen für Kenntnisnachweis und Kennzeichnung von Modellen über 250 Gramm.

Ab 01.10.2017 gilt diese ab > 250 g

Quelle: DMFV: https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/

Gruß

Thomas
 

Malmedy

User
Es ist erstaunlich bis unfassbar, welche absonderlichen Probleme manchen durch den Kopf gehen.
Vorschlag zu Güte: Klebe Dein Schild mit den so verräterischen Angaben mit einem Streifen TesaKrepp ab, so lange es am Boden liegt. Die Vorschrift gilt nämlich nur für Flugmodelle, die am Luftverkehr teilnehmen. Vor dem Start kannst/musst Du dann das Tesa abziehen und nach der Landung kommt's wieder drauf :)
 

gruni

User
Hallo,

... an sichtbarer Stelle, feuerfest... aha.
Bei >1kg Fliegern unterm Rumpf, da hier ja wohl die entscheidenden Komponenten stecken.
Bei einem Epp-Trojan wird nach einem Lipobrand wohl nur noch das Schild vorhanden sein.

Ich finde den Datenschutzeinwand von einem Vorschreiber durchaus gerechtfertigt, bei Autos im TV/Nachrichtensendungen werden die Kennzeichen auch des öfteren ausgepixelt, bei dem heutigen Handyphotowahnsinn also durchaus ein Argument.
Und vergesst einfach mal den Einwand mit der Vorbereitungszone.
Auf der Prowing, Jetpower und anderen Messen ist man bei den Modelgrössen so schnell an der Adresse, nur bei der Schramme am Auto auf dem Parkplatz durch einen Ausparker bekommt man die Adresse des Verantwortlichen noch lange nicht.

Wie gross den nun? Gibts einen Link mit der Auslegungsgrösse, wie ich unsere Regulatoren kenne, ist der Schrifttyp auch vorgeschrieben, oder?

also doch:

QR-Code ist bei der heutigen Verbreitung von QR-Code-lese-Apps doch auch geeignet und gibt "schöne" Muster.

Falls jetzt das Argument kommt, daß Oma den Namen auf der 251gr-Drohne, welche gerade in den Apfelkuchen gefallen ist, nicht lesen kann, weils so klein ist... Ach so, ist ja gar kein Namensschild drauf, da der geneigte Pilot noch garnicht weis, daß seinetwegen überhaupt erst die 5kg-Grenze herabgesetzt wurde. Und das der nette Herr in Rot oder Blau im einschlägigen Fachmarkt für den Spass das ja auch nicht wusste mit der Kenntnissnachweispflicht und so...

Alles halbgarer Kram. Und die Sau kann garnicht oft genug durchs Dorf getrieben werden.

Grüsse, Gruni

Ach so, das wichtigste:
Wo bekomme ich den jetzt feuerfeste, kleine, flexible (da runde Oberflächen), dauerhaft datenschutzgerechte Beschriftungs"Schilder" her?
 
Hallo,

... an sichtbarer Stelle, feuerfest... aha.
Bei >1kg Fliegern unterm Rumpf, da hier ja wohl die entscheidenden Komponenten stecken.
Bei einem Epp-Trojan wird nach einem Lipobrand wohl nur noch das Schild vorhanden sein.

Ich finde den Datenschutzeinwand von einem Vorschreiber durchaus gerechtfertigt, bei Autos im TV/Nachrichtensendungen werden die Kennzeichen auch des öfteren ausgepixelt, bei dem heutigen Handyphotowahnsinn also durchaus ein Argument.
Und vergesst einfach mal den Einwand mit der Vorbereitungszone.
Auf der Prowing, Jetpower und anderen Messen ist man bei den Modelgrössen so schnell an der Adresse, nur bei der Schramme am Auto auf dem Parkplatz durch einen Ausparker bekommt man die Adresse des Verantwortlichen noch lange nicht.

Wie gross den nun? Gibts einen Link mit der Auslegungsgrösse, wie ich unsere Regulatoren kenne, ist der Schrifttyp auch vorgeschrieben, oder?

also doch:

QR-Code ist bei der heutigen Verbreitung von QR-Code-lese-Apps doch auch geeignet und gibt "schöne" Muster.

Falls jetzt das Argument kommt, daß Oma den Namen auf der 251gr-Drohne, welche gerade in den Apfelkuchen gefallen ist, nicht lesen kann, weils so klein ist... Ach so, ist ja gar kein Namensschild drauf, da der geneigte Pilot noch garnicht weis, daß seinetwegen überhaupt erst die 5kg-Grenze herabgesetzt wurde. Und das der nette Herr in Rot oder Blau im einschlägigen Fachmarkt für den Spass das ja auch nicht wusste mit der Kenntnissnachweispflicht und so...

Alles halbgarer Kram. Und die Sau kann garnicht oft genug durchs Dorf getrieben werden.

Grüsse, Gruni

Ach so, das wichtigste:
Wo bekomme ich den jetzt feuerfeste, kleine, flexible (da runde Oberflächen), dauerhaft datenschutzgerechte Beschriftungs"Schilder" her?

Da alles, aber auch wirklich alles was du fragst oder feststellst vielfach im Forum bereits Thema war empfehle ich das lesen der Beiträge.
Und Diskussionen zu Sinn oder Unsinn sind müßig, was zu tun ist steht fest - ob du dich dran hältst oder nicht ist dein Problem.
 

BOcnc

User
Ich bin auch für den QR-Code. Dafür eine Abteilung einrichten die ständig erreichbar ist und die dann auch prüfen lassen muss das die Anfrage nach dem Namen berechtigt ist. Wahrscheinlich dann durch die Luftfahrtbehörde. Ich denke die Kosten dafür wird jeder gerne bezahlen. Oder nicht? Die meisten meckern jetzt schon über 25 € für den Kenntnisnachweis für 5 Jahre.

Denke das es nichts wird. Ok, blöde Idee.
 

gruni

User
Da alles, aber auch wirklich alles was du fragst oder feststellst vielfach im Forum bereits Thema war empfehle ich das lesen der Beiträge.
Und Diskussionen zu Sinn oder Unsinn sind müßig, was zu tun ist steht fest - ob du dich dran hältst oder nicht ist dein Problem.

Hallo Martin,

Sinn oder Unsinn war nicht meine Frage.

Grüsse Gruni
 

onki

User
Hallo Gruni,

solche Bedenken sind solang haltlos, solange niemand offiziell Einspruch dagegen erhebt.
Dann wird die Geschichte durchleuchtet und ggf. geändert.
Ob das dann zu unserem Vorteil ist, kann niemand ermessen.
Vor vielen Jahren hat auch jemand mit dem Einwand der fehlenden Gleichberechtigung gegen die Feuerwehrabgabe geklagt und Recht bekommen.
Als Folge daraus wurde diese komplett abgeschafft (man hatte offensichtlich Angst vor Feuerwehrfrauen), was vielen Feuerwehren heute noch Probleme bei der Finanzierung ihrer Fahrzeuge bereitet.

Meine Schilder sind so winzig klein gelasert, dass man die nur mit Brille lesen kann.
Da keine Mindestgröße definiert ist, ist das meine Art des Datenschutzes.

Unsere Kollegen in Österrecih waren da um einges intelligenter. Dort wird die Versicherungsnummer am Modell angebracht.
Das halte ich für weitaus zielführender.

Gruß
Onki
 
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