Hallo
Ein Punkt der neuen Luftverkehrsverordnung macht mir ein wenig Sorgen.
Es handelt sich um die Kennzeichnungspflicht unserer Flugmodelle.
Deshalb habe ich dem Herrn Sonnenschein (Rechstanwalt des DMFV) folgende Anfrage via Email gestellt:
Sehr geehrter Herr Sonnenschein
Der Termin ab dem meine Flugmodelle laut der neuen Verordnung gekennzeichnet sein müssen rückt näher.
Wie ich nun gelesen habe soll ich meine komplette Adresse gut sichtbar außen am Modell befestigen.
Nun besuche ich sehr viele Modellflugveranstaltungen und Wettbewerbe.
Bei diesen liegen die Modelle oftmals für jedermann gut sichtbar im Vorbereitungsraum.
Auf dies Weise kann somit leicht festgestellt werden das ich nicht zu Hause bin und meine Adresse liefere ich auch gleich mit.
Ich denke das meine Versicherung dies im Falle eines Einbruchs gegen mich verwenden würde.
Das Beschriften der Modelle mit einem Hinweis auf den DMFV und meiner Mitgliedsnummer lässt im Schadensfall ebenso eine eindeutige Identifizierung des Halters zu.
Ich würde mich über eine Einschätzung dieses Sachverhalts durch sie sehr freuen.
Sicherlich ist das der Extremfall. Ich denke aber das hier leider eine Lücke zu unseren Lasten entstanden ist.
Habt ihr eventuell ähnliche Anfragen gestellt und bereits Antwort erhalten, oder wird dieses Thema bereits irgendwo diskutiert?
Gruß
Christian
Ein Punkt der neuen Luftverkehrsverordnung macht mir ein wenig Sorgen.
Es handelt sich um die Kennzeichnungspflicht unserer Flugmodelle.
Deshalb habe ich dem Herrn Sonnenschein (Rechstanwalt des DMFV) folgende Anfrage via Email gestellt:
Sehr geehrter Herr Sonnenschein
Der Termin ab dem meine Flugmodelle laut der neuen Verordnung gekennzeichnet sein müssen rückt näher.
Wie ich nun gelesen habe soll ich meine komplette Adresse gut sichtbar außen am Modell befestigen.
Nun besuche ich sehr viele Modellflugveranstaltungen und Wettbewerbe.
Bei diesen liegen die Modelle oftmals für jedermann gut sichtbar im Vorbereitungsraum.
Auf dies Weise kann somit leicht festgestellt werden das ich nicht zu Hause bin und meine Adresse liefere ich auch gleich mit.
Ich denke das meine Versicherung dies im Falle eines Einbruchs gegen mich verwenden würde.
Das Beschriften der Modelle mit einem Hinweis auf den DMFV und meiner Mitgliedsnummer lässt im Schadensfall ebenso eine eindeutige Identifizierung des Halters zu.
Ich würde mich über eine Einschätzung dieses Sachverhalts durch sie sehr freuen.
Sicherlich ist das der Extremfall. Ich denke aber das hier leider eine Lücke zu unseren Lasten entstanden ist.
Habt ihr eventuell ähnliche Anfragen gestellt und bereits Antwort erhalten, oder wird dieses Thema bereits irgendwo diskutiert?
Gruß
Christian