Smartphone als zugelassener Sender?

Hallo

Neulich kam im Verein eine Anfrage:
Kann man mit einem Handy als Fernsteuerung einen Flieger fliegen?
(Technisch ist das ja möglich, es gibt Modellflugzeuge die mit Handy gesteuert werden.)
Daraufhin wurden die Vereinsunterlagen gewälzt und irgendwo der Passus gefunden:
Fliegen nur mit zugelassener Fernsteuerung.
Wenn man den Google anwirft findet man nur Einträge aus der Zeit der 35MHZ Fernsteuerungen.
Würde passen, da der Verein schon älter ist.
Habe für moderne Anlagen nur den Bezug auf das CE-Zeichen gefunden, aber das hat ja ein Handy.
Auch die Zulassungen für WLAN; WIFI;............ .
Bevor ich den Rechtbeistand des DMFV anfrage, frage ich mal hier in die Runde.

Gruß
Tom
 

heikop

User
Das dürfte an so Kleinigkeiten wie fehlender Reichweite, nicht vorhandenen expliziten Steuerelementen, und einer
absoluten "Vorrangschaltung" für die Steuerapp scheitern.

Ich stelle mir gerade ein etwas "interessanteres" Manöver vor und in dem Moment kommt ein Anruf rein.
Wird sicher ein Kandidat für die schönsten Absturzbilder.
 

hholgi

User
Was bitte ist eine "zugelassene Fernsteuerung" ?
Wer lässt was zu .... ?
 

EricS.

User
Würde mich auch interessieren was das ist. Könnte mir vorstellen das es noch von den Zeiten stammt als man für die 35MHz Anlagen noch Geld für den Betrieb zahlen musste. Das war ja ne Art Zulassung... Aber ist nur eine Vermutung und reine Spekulation.:D
 
Was bitte ist eine "zugelassene Fernsteuerung" ?
Wer lässt was zu .... ?

Ganz einfach ...

Früher benötigten alle Telekommunikationsgeräte, darunter fielen auch Funkgeräte und unsere Fernsteuersender, eine Zulassung. Nach bestandener Prüfung erhielten die Geräte eine so genannte FTZ-Prüfnummer (Fernmeldetechnisches Zentralamt - Nachfolger ist die Bundesnetzagentur).

:) Jürgen
 
Hallo

Ich stelle mir gerade ein etwas "interessanteres" Manöver vor und in dem Moment kommt ein Anruf rein.
Wird sicher ein Kandidat für die schönsten Absturzbilder.

Dann wird die App sicher sofort auf "Hold Position" (gibts auch für Fläche) umschalten, und dann kann man
der Frau erzählen, warum man nicht pünktlich zum Essen kommt.
;)

@ Jürgen
(Fernmeldetechnisches Zentralamt - Nachfolger ist die Bundesnetzagentur)
Das wäre ein Ansatzpunkt. Danke

Bei meiner 35 Fernsteuerung war noch so eine Urkunde in der Betriebsanleitung mit eingedruckt.
Müsste mal bei einem Kollegen in das Manual einer neuen Steuerung nachsehn.

Gruß
Tom
 

klausk

User gesperrt
Zumindest versicherungstechnisch ist beim DFMV das Fliegen mit Smartphone/Tablet als "Fernsteuerung" in der Haftpflichtversicherung mit beinhaltet.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Für mich bleibt da immer noch eine Frage.
Darf man auf den Mobilfunk Frequenzen ein Flugmodell steuern?

Sigi

Darfst du.
Ob das WLAN, Bluetooth, GSM, UMTS, LTE, NFC, UWB, DECT o.Ä ist, ist belanglos.
Es gibt keine Anforderungen für R/C hinsichtlich der Technik. Nur 5 GHz WLAN darf in D nicht.
 
Darfst du.
Ob das WLAN, Bluetooth, GSM, UMTS, LTE, NFC, UWB, DECT o.Ä ist, ist belanglos.
Es gibt keine Anforderungen für R/C hinsichtlich der Technik. Nur 5 GHz WLAN darf in D nicht.

Ergänzung:

Es gibt durchaus Einschränkungen bei der Legalität der Systeme. Wenn Conrad potentiellen Käufern einer Steuerung für den DJI Spark eine Reichweite von bis zu 2km propagiert, diese jedoch nur mit FCC Sendeleistung zu erreichen ist, ist das kontraproduktiv. Mit CE konformer Sendeleistung sind - unter idealen Bedingungen - bis 500m möglich.

:) Jürgen
 
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