Wer erhält die Gebühren für den Kenntnisnachweis?

Es wird sich zeigen, ob wie angegeben kostendeckend oder profitorientiert gehandelt wird.
Könnt ihr als Verein bitte die Zahlen öffentlich präsentieren?
Was passiert mit etwaigen Überschüssen?

Viele Grüße
Simon

Hallo Simon,
In dem Fall kann der Verband gar nix dafür. Er darf die Gebühr nicht senken oder gar einen Sonderpreis für Mitglieder machen. Die 25EUR stehen im Gesetz (..zur Verbrähmung von Modellfliegern außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen).

Viele Grüße

Jennifer
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Moin Leute

Da was mich am meisten verwundert ist das DMFV und DAeC unterschiedliche Gebühren verlangen. DMFV ,29,75€ mit 19%Mwst - DAeC 26,75€ mit 7% Mwst.
 
Hallo Nobby,

das tun sie nicht. Beide müssen 25€ + 7% verlangen. Und KEINER hat mehr bezahlt. Die Angabe mit 19% war ein Fehler. Steht auch so in verschiedenen Threads hier bei RC Network.
 
Moin auch,

laut dem (und anderen, sowohl tagesaktuellen als auch gleichlautenden Zeitungsberichten) sind bisher 18 solcher Stellen mit steigender Anzahl bekannt.
Da die Beantragung beim LBA für alle gleich sein sollte, dürften auch alle gleichen Vorgaben und Regelungen unterliegen - und damit die Gebühren behalten und die Umsatzsteuer abführen müssen.
Ich habe nicht nachgeschaut, ob hier die verscheiden Nachweise in eine Topf geworfen wurden und der Kenntnisnachweis LuftVo § 21e nur von den Verbänden angeboten werden kann.

DMFV und DAeC haben ja Vereinsmitglieder, denen gegenüber ihr Vorstand Rechenschaft schuldig ist.
Bei den anderen Partizipanten dürfte der Gebührenverbleib und der Umfang wohl nicht so relativ einfach herauszubekommen sein.

Kein Wunder das man sich so seine Gedanken macht.
Die Verbände waren ja während den Verhandlungen etwas sparsam mit der Öffentlichkeitsarbeit und haben alle Mitglieder im Dunklen stehen lassen, mit dem Hinweis, "laufende Verhandlungen" Dann klopft man sich auf die Schulter, wie toll man ist und was man alles für seine Mitglieder erreicht hat, ohne dies aber zu konkretisieren.
....
Solche Diskussionen sollten sachlich und emotionslos geführt werde.
Jedem steht dann frei seine Schlüsse daraus zu ziehen, ich kündige meinem Verband zum Jahresende (nach 25 Jahren).

Moin Claus,

das habe ich auch so gesehen und komme davon auch nicht weg.
Wenn ich jetzt die Diskussionen und Vorwürfe und Schlussfolgerungen mal mit Abstand anschaue, sehe ich inzwischen die "äußerst übersichtliche" Informationspolitik als die zielführendere Variante an.
Mit mehr öffentlich einsehbarer Information wäre das eher wie die "Wutbürger-Demos" abgelaufen - Die anderen Nutznießer und Gegenspieler hätten sich einfach kaputtgelacht und immer schön Öl zugegeben.
Mit den öffentlich im Vorfeld kommunizierten Kompromiss und dem Ergebnis auch vorher bekannt wären vermutlich die Verbände verrissen worden. Als Verhandlungspartner dann ad absurdum vorgeführt.

Die penetrante Darstellung als "Heilsbringer" eines der Verbände für die Modellflieger sehe ich genauso wie du - und dort bin ich Einzelmitglied und möchte damit weiterhin die Möglichkeit zum Eingreifen haben.

Aber das ist meine persönliche Schlussfolgerung.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin auch,

laut dem (und anderen, sowohl tagesaktuellen als auch gleichlautenden Zeitungsberichten) sind bisher 18 solcher Stellen mit steigender Anzahl bekannt.
Da die Beantragung beim LBA für alle gleich sein sollte, dürften auch alle gleichen Vorgaben und Regelungen unterliegen - und damit die Gebühren behalten und die Umsatzsteuer abführen müssen.
Ich habe nicht nachgeschaut, ob hier die verscheiden Nachweise in eine Topf geworfen wurden und der Kenntnisnachweis LuftVo § 21e nur von den Verbänden angeboten werden kann.

Hallo 21e darf ausschliesslich von den Verbänden durchgeführt werden. Das Verfahren ist auch anders als für 21d. Ob für 21d Gebühren fällig werden, weiss ich jetzt auch nicht so genau aber falls ja, liegen die bei 25 - 60€. Genauso wie für Steuerer von Flugmodellen über 25 kg.
Den Gebührentatbestand: "Abnahme der Prüfung zur Zulassung als Steuerer von Flugmodellen und sonstigem Luftfahrtgerät (§ 6 Absatz 1 Nummer 8 und 9 LuftVZO)" gibt es schon länger. Der ist jetzt nur erweitert und auf die Untergrenze limitiert worden. Damit dürfte auch klar sein, woher die 25€ kommen.
Die Gebühren bekommt der, der die Bescheinigung ausstellt. Im Falle von 21e sind das eben die Verbände.
 
Den Gebührentatbestand: "Abnahme der Prüfung zur Zulassung als Steuerer von Flugmodellen und sonstigem Luftfahrtgerät (§ 6 Absatz 1 Nummer 8 und 9 LuftVZO)" gibt es schon länger.

Gilt das denn jetzt auch als ausreichend für den aktuellen Kenntnisnachweis für Modell über 2 Kg ausserhalb von Flugplätzen.

Sigi
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Gilt das denn jetzt auch als ausreichend für den aktuellen Kenntnisnachweis für Modell über 2 Kg ausserhalb von Flugplätzen.

Sigi
Da gehe ich mal ganz stark von aus. Das dürfte den Umfang des §21e aber mal dicke abdecken. Damit darfst du ja bis 150 kg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ja, aber nur auf einem zugelassenen Platz mit Flugleiter.

sigi
Der "Ausweis als Steuerer von Flugmodellen und von sonstigem für die Benutzung des Luftraums bestimmten Luftfahrtgerät" (noch unhandlicher ging die Bezeichnung wohl nicht) gilt als KN nach §21e.
Guckst du hier
 
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