Fliegen mit Rauchpatronen

UweHD

User
und nicht zu vergessen, es gibt pyrotechnik, die erlaubnisfrei das ganze jahr über in gebrauch genommen werden darf. z.b. legal zivil erhältliche rauchpatronen/rauchkörper/leuchtkörper mit entsprechendem bam-kennzeichen und -hinweisen.
Genau so ist es. Die Aussage, die Nutzung von Pyrotechnik sei außerhalb von Silvester generell genehmigungspflichtig, ist nicht korrekt.
 

Bernd Langner

Moderator
Teammitglied
Hallo Uwe

Ja stimmt
Feuerwerk ohne Genehmigung kaufen, Feuerwerk Buchstaben, brennende Herzen

Daher können Sie bei uns Feuerwerkskörper der Kategorie 1 als Feuerwerk ohne Genehmigung kaufen, allerdings nur für die Verwendung im privaten Bereich, also nicht öffentlich und nur durch eine Person über 18 Jahre und auch nur unter Berücksichtigung der notendigen Schutzvorschriten und Sicherheitsabstände. Allerdings müssen Sie uns den Verwendungszweck bestätigen. So können wir Ihnen auch Feuerwerk ohne Ausnahmegenehmigung anbieten. Hierzu zählen alle Feuerwerksartikel der Kategorie T1, wie Fontänen, Blitze, Lichterbilder wie Feuerwerk Buchstaben und brennende Herzen und Bengalisches Feuer, umgangssprachlich auch Bengalos genannt.

Gibt es Feuerwerk ohne Genehmigung?

Ja und nein. Prinzipiell wäre hier das Kinderfeuerwerk oder Jugendfeuerwerk der Kategorie 1 zu nennen, allerdings lässt sich hiermit kein anständiges Feuerwerk ohne Genehmigung realisieren. Kategorie 3 und 4 sind dem Pyrotechniker vorbehalten. Dann bleibt eigentlich nur noch Feuerwerk der Kategorie T1, landläufig auch als Bühnenfeuerwerk oder technisches Feuerwerk bekannt. Laut §6 1.SprengV. handelt es sich hierbei um pyrotechnische Gegenstände zur Verwendung auf Bühnen. Eine Ausbildung oder Fachkunde zum Zünden dieser Feuerwerkskörper ist laut Gesetz nicht notwendig. Jedoch ist ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert. §22 der 1.SprengV. sagt aber nicht aus, dass Feuerwerkskörper der Kategorie T1, also Bühnenfeuerwerk, unterhalb des Jahres nicht an den Endverbraucher abgegeben werden drüfen. DieVerwendung von T1-Feuerwerkskörper für private Zwecke ist im Gesetz anscheinend nicht eindeutig geregelt. In §23 ist nur vom Erlaubnisscheininhaber also vom Feuerwerker die Rede, der ein solches Feuerwerk anzeigen muss und auch die Verwendung auf öffentlichen Plätzen oder in z.B. Theatern sogar vorher mit der Brandschutzbehörde getestet haben muss.

Quelle dazu hier
https://www.roeder-feuerwerk.de/155-feuerwerk-ohne-genehmigung.html
Die leben davon ob das alles rechtlich genau stimmt weiß ich nicht.
Ich gehe aber davon aus das der Betreiber die Gesetzeslage gut kennt.

Gruß Bernd
 

HPR40

User
Betriebsverbot Absatz j:

j) zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen,

Ich glaube mal das Fettgedruckte trifft bei einer Rauchpatrone nicht zu.

Behandelt sie einfach, wie hier auch schon gesagt, wie Smoker die auch nicht verboten sind. Bauart und Funktionbedingt sind Rauchpatronen Smokern gleichzusetzen.
Dekoratives Hilfsmittel, genauso wie die Lackierung eures Fliegers, sonst nix.

Allerdings muss die Rauchpatrone in einer sicheren Befestigung, am Besten in einer Aluhülse oder ähnl. Konstruktion die dafür vorgesehen ist, montiert werden. (dangerous good, muss so befstigt sein das es nicht abfallen oder der Flieger dadurch abbrennen / beschädigt werden kann im Flug )



Gruß Horst
 
Hallo zusammen,

Ich stehe momentan vor der Wahl ob das teure und schwere Smoke EL oder Rauchpatronen beim Bau verbaut bzw vorgesehen werden.

Hier wollte jemand mal Kontakt mit Herr Sonnenschein aufnehmen. Gabs da diesbezüglich schon Feedback??

Schönen Gruß

Michael
 
Pyro

Pyro

Hallo Michael, die Rauchpatronen kannste verbauen da gibts kein Problem.Schick mir mal deine Email dann bekommste was von mir.
Gruß Hans
 
Rauchpatronen

Rauchpatronen

Hallo, das Thema Rauchpatronen ist für mich geregelt und kann deshalb geschloßen werden geschlossen werden.
Danke RCN
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
:)Schön dass es für dich geregelt ist, hast du eine verbindliche Quelle/Aussage bekommen?
Von Herrn Sonnenschein, bei dem du gefragt hattest?
 
nein das soll wohl turbiha´s geheimnis bleiben, wir müssen jetzt alle selbst herrn sonnenschein anschreiben:D.
 
Rauchpatronen

Rauchpatronen

Nein das ist nicht mein Geheimniss, es wird demnächst auf der DMFV Seit veröffentlicht.
Gruß Hans
 
achsooo:)
dann aber hoffentlich zitierend auch hier;)
 
Neue Erkenntnisse?

Neue Erkenntnisse?

Hallo zusammen,

weiß man jetzt schon mehr bezüglich der Verwendung der Rauchpatronen?
Hat der DMFV etwas dazu schon veröffentlicht?

Spannendes Thema wie ich finde. Da ich meine elektrische Extra gerne mit Rauch fliegen will wollte ich mal nachfragen, ob ihr schon was neues wisst?
 

klausk

User gesperrt
Schon vor längerer Zeit gab es die Info von RA Sonnenschein, DMFV, dass gegen die Verwendung von Rauchpatronen nichts spricht, da sie nicht im Sinne des gesetzlichen Verbotes Panik, Furcht und Schrecken verursachen und auch keinen Knall erzeugen.
 
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