Fliegen mit Rauchpatronen

Hallo, hätte eine Frage in die Runde. Beim DMFV heist es mann darf nicht mehr mit Pyrotechnik fliegen,ich habe des öffteren auf Flugtagen Rauchpatronen dabei die über die Fernsteuerung gezündet werden. Weis jemand ob es da eine Möglichkeit gibt das weiterhin zu betreiben.
Gruß Hans
 
Diese....

Diese....

Frage treibt mich auch schon ein paar Tage um , noch jede menge Rauchpatronen im Regal ..............
 

Ramius

User
Drohnenverordnung

Drohnenverordnung

Betriebsverbot Absatz j:

j) zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen,

Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen.
Sicher gegen Kohle...
 
Hallo,
ich habe Herrn Sonnenschein eine Email geschrieben wegen der Sache aber bis heute noch keine Rückmeldung bekommen,schade:
Gruß Hans
 
Hab mich gerade mal beim Luftamt Rheinland-Pfalz informiert.

Ausnahmen von Satz 10 §21b Abs. 1 LuftVO sind derzeit NICHT möglich. Es ist im aktuellen Gesetzestext einfach NICHT vorgesehen.
Ausnahmen können nur für Satz 1-9 erteilt werden.

Ist wohl eine fehlerhafte Übernahme des Entwurfes, angeblich ist es aber in der "Mache".
Der Sachbearbeiter war darüber schon sehr genau im Bilde .....
Abwarten sagte man mir ...

Also alle Rauchpatronen einmotten ,.,
 
Betriebsverbot Absatz j:

j) zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen,

Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen.
Sicher gegen Kohle...

Ich lese da eigentlich, dass die Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken auslösen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, trifft das doch gar nicht zu. Ich denke der Zweck des Paragraphen ist eindeutig. Ich denke, das soll "Spaßbolde" verhindern, die Blut, Chemikalien versprühen oder mit Raketen in Zuschauer schießen

Viele Grüße

Jennifer
 
Hallo,

korrekt, demnach gehe ich und andere davon aus, dass Akro Segelflug mit Rauchpatronen auch weiterhin legal ist.
Die Entscheidung muss jedoch jeder für sich tragen bis es eine saubere rechtliche Klärung gibt - durch eine offizielle Änderung oder auch durch eine gerichtliche Klärung.

Wie so oft, wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß Manuel
 

UweHD

User
Das Gesetz spricht doch nur vom "Transportieren" von pyrotechnischen Gegenständen. Ein Akrosegler mit Rauchpatronen hingegen hat die doch fest installiert & sie sind demnach Teil des Flugzeugs :D

Mal ersthaft: Wenn man das Gesetz so interpretiert, wie das hier gerade praktiziert wird, dann wäre der gesamte Raketenmodellbau gesetzwidrig. Ebenso wie jegliche Silvesterrakete.

Jahrewechsel mit Feuerwerk? Im neuen Deutschland ein Leben am Limit :D
 
Jahrewechsel mit Feuerwerk? Im neuen Deutschland ein Leben am Limit :D

Da hat sich ja die EU positiv ausgewirkt: vorher: 200g Nettoexplosivmasse, kein E-zünden, kein Verbund
Nacher: 500g NEM , Verbundfeuerwerk. Ich hatte letztes Jahr EINEN Artikel mit 40kg Lebendgewicht:

P1190636.JPG


P1190643.JPG


Völlig legal. Darf in Wohngebieten geschossen werden, ganz ohne Aufstiegserlaubnis:p

Viele Grüße

Jennifer
 
Pyro

Pyro

Da werfen sich die angehenden Fans ( Chaoten) im Fussballstadion die Böller um die Ohren mit teils schwerverletzten , wenn du dann in der Luft eine Rauchpatrone zünden möchtest ist es verboten, das soll einer verstehen!!!

Hans
 
Da werfen sich die angehenden Fans ( Chaoten) im Fussballstadion die Böller um die Ohren mit teils schwerverletzten , wenn du dann in der Luft eine Rauchpatrone zünden möchtest ist es verboten, das soll einer verstehen!!!

Hans

Was für eine verquere Propaganda, so zu tun, als sei das Eine erlaubt und nur das Andere verboten. :mad:
 

sevenupi

User
Ich könnte kotzen

Ich könnte kotzen

Das ist auf dem Dobrindt seinem Misthaufen gewachsen...man musste ja noch schnell das Gesetz durchboxen....hatte aber den Anhang auf der nächsten Seite schlichtweg vergessen!
Somit fehlt die Ausnahmeregelung für Rauchpatronen uä.
Jaja....Cannabis wollen sie für die Öffentlichkeit zulassen....aber wehe es zündet einer ne Rauchpatrone Klasse T1, (ganz jährlich zu erwerben....kommt gleich nach Luftballons) :mad:
 
Für mich ist das eindeutig. Man muß fürs Verständnis nur die ganzen Absätze weglassen dann kommt ein verständlicher Satz raus:

"zum Transport von Stoffen ,die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Schrecken bei Menschen hervorzurufen."

Den Passus "geeignet sind" findet man in sehr vielen Gesetzen und ist Auslegungssache. Bei einer Klage müsste also der Kläger diese "Geeignetheit" der Tauglichkeit hier jemand zu erschrecken beweisen. Ebenso muß man beweisen, daß man damit eine größere Anzahl von Menschen erschreckt hat oder kann, nicht nur einen. Es steht die Mehrzahl drin. "Menschen".

Es benötigt also "Opfer", also erschreckte Menschen. Die Angstschwelle ist derweil wieder subjektiv, wobei man sicher annehmen kann, daß man nicht von Angst und Schrecken sprechen kann, wenn man auf einem Modellflugplatz fliegt und die hier sensibilisierten, aufmerksameren Gäste plötzlich Rauch herauskommen sehen oder, möglichst nach Vorankündigung mit Kommando "Bombenwurf", ein Pyromittel gefahrlos zu Boden fällt und Puff macht. Selbst eine gebastelte Bombe aus genehmigungsfreien Pyromaterialien dürfte mit mittlerem Knall für Angst und Schrecken ungeeignet sein.

Würde man das Ding allerdings über dem Nachbarort an ein unvorbereitetes Publikum abwerfen, dann wäre das dafür geeignet. Aber wer macht sowas?

Auch störe ich mich bissel am Wort "Transport". Nach der Definition werden Güter von einem Ort zum anderen gebracht. Da ich mit meiner Pyrotechnik aber nicht außerhalb meines Startplatzes lande, findet kein Transport statt.

Ich kann hier also nirgends erkennen, daß die üblichen Rauchpatronen hierunter fallen. Mir ist nicht bekannt, daß sich durch Rauch jemand ängstigen könnte.Das erzeugt lediglich Aufmerksamkeit.
Allerdings kann ein durchgebrannter Regler samt Rauchfahne im Fluge tatsächlich Angst und Schrecken verursachen, beim Piloten. Aber das ist ja nicht justiziabel da in der Aufzählung nicht erwähnt....:D

Also hier geht es ganz klar darum, daß man mit einem Modellflugzeug o.ä. nicht irgendwelche Mittel über anderem Gelände zum Schaden der Menschen verteilt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Manche haben wohl auch mehr Angst und Panik vor Worten als vor Rauch. Noch ist das nicht verboten, aber das Maaßmännchen arbeitet demnächst wieder dran....

Hoffe geholfen zu haben
Gruß
Tom
 
Rauchpatronen

Rauchpatronen

Hallo Tom,
ich habe vor kurzen mit dem Referent für Jets Herrn Baum Kontakt gehabt,er konnte auch nichts genaues sagen,sie werden sich nochmal zusammen setzen und über das Problem diskutieren.
Gruß Hans
 
Rauchpatronen

Rauchpatronen

Hallo,
zu dem Thema Rauchpatronen ja oder nein wird demnächst auf der Hompage des DMFV eine Stellungsnahme veröffentlicht.
Gruß Hans
 
mehr als "ja" werden sie nicht sagen können,
denn dann müßte man als conclusio auch die smokeranlagen verbieten. und generell das mitführen von potentiell brennbaren, entflammbaren und evtl. sogar explodierenden substanzen, wie z.b. kraftstoffe:D
 

Bernd Langner

Moderator
Teammitglied
Hallo

Smokeranlagen fallen nicht unter Pyrotechnik und sind somit erlaubt.
Abbrennen von Pyrotechnik ist zeitlich begrenzt (Silvester)
Ausserhalb dieser Zeit benötigt man generell eine Genehmigung
um Pyrotechnik abzubrennen.

Die Frage ist halt gehören Rauchpatronen zur Pyrotechnik?

Gruß Bernd
 
@ Bernd. Laut Definition gehören Rauchpatronen zur Pyrotechnik.

Ein pyrotechnischer Gegenstand bzw. pyrotechnischer Artikel ist – als rechtliche Bezeichnung – ein Gegenstand, der einen pyrotechnischen Satz enthält, bei dessen vorsätzlich ausgelöster chemischer Zustandsänderung bestimmte Bewegungs-, Licht-, Knall-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen hervorgerufen werden sollen.
(Quelle Wikipedia).
Auch die Lektüre des Pyrotechnikgesetzes lässt bei den Außnahmen unter § 2 (1) keinen anderen Schluß zu.

Für die Bedeutung des hier diskutierten Absatzes ist bedeutsam, daß es sich nach dem Wortlaut des Verbotes um den TRANSPORT handeln muß und der dazu GEEIGNET ist, andere MenschEN zu ERSCHRECKEN. Also jeweils UND nicht ODER. Erst wenn alle vier Merkmale erfüllt sind, ist es nach diesem Gesetz verboten.

Das bedeutet trotzdem, daß das Pyrotechnikgesetz als Bundesgesetz höher rangig ist und ohnehin die dortigen Vorschriften gelten. Wenn man also mit den Pyropatronen auf dem Platz fliegt, tangiert das nicht diese neue Regelung, wohl aber das darüber stehende Pyrotechnikgesetz. Von daher könnte es erlaubnispflichtig sein, unter Umständen je nach Gebiet auch weitere Gesetze tangieren (z.B. Umwelt-Luft-und Gewässerschutz).
Das muß man nochmal genauer im Einzelfall untersuchen.

Gruß
Tom
 
Auf den käuflichen Patronen (z.B. die für Dichtungstests) steht die Kategorie des Pyromittels drauf, sollte es zumindest.
Alles was ab 18 Jahren abgegeben wird ist Kategorie F3,F4,T1,T2,P1,P2 und S2.
Einige davon sind nach § 28 bei Nutzung erlaubnispflichtig (F3, F4, T2,S2).
Kommt also drauf an, was man einsetzt.
Kategorie F1 ist ab 12 Jahre verkäuflich. F2 S1 ab 16 Jahren. Diese sind daher erlaubnisfrei nutzbar.
Im Zweifel den Händler fragen. Da er eine Genehmigung braucht, sollte er auch rechtlich geschult sein.
 
und nicht zu vergessen, es gibt pyrotechnik, die erlaubnisfrei das ganze jahr über in gebrauch genommen werden darf. z.b. legal zivil erhältliche rauchpatronen/rauchkörper/leuchtkörper mit entsprechendem bam-kennzeichen und -hinweisen.
 
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