Modellflug auf dem eigenen Grundstück

UweHD

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Kurz und knapp, und abgesehen von Fragen der Sinnhaftigkeit: Darf man nach aktueller Gesetzeslage in D-Land auf dem eigenen Grundstück ein Modellflugzeug oder Copter betreiben, auch wenn sich das Grundstück innerhalb eines Wohngebietes befindet? Alles unter der Voraussetzung, dass man keinen Verbrenner betreibt und nicht ohne Einwilligung des Eigentümers benachbarte Wohngrundstücke überfliegt.
 

MichaK

User
Na klar darf man das.

Je nach Grundstücksgröße und Fluggerät finde ist da auch gar nicht so un-sinnhaftig.

Zulässige Fluhöhe etc. musst Du natürlich trotzdem beachten, ist ja klar.
 

UweHD

User
Ich meine, in der neuen Luftfahrt-Verordnung einen Ausschluss bzgl. Wohngebieten etc. gelesen zu haben... gilt das dann nicht, wenn man selber der Eigentümer ist?
 
LuftVO §21b

(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,

7.
über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt,

Ich würde sagen, Ja.
Aber natürlich nur, wenn du Lufträume und diverse Abstände einhältst.
 
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