defekte Zelle bei 6S Akku (Gewährleistung?)

Hallo zusammen

Einer meiner 6S / 5000mAh Akkus hat nach etwas mehr als einem Jahr den Geist aufgegeben. Genauer gesagt, hat sich die 4. Zelle plötzlich über Nacht verabschiedet (Nein, es handelt sich nicht um ein defektes Balancerkabel).
Der Akku hatte lediglich 20 Ladezyklen und wurde auch immer im Storage überwacht und gelagert (3.81-3.85V).

Ich habe dies dem Lieferanten (Horizon; bzw. damals noch gekauft bei Staufenbiel) gemeldet.
Antwort:
"leider können wir den Akku nach einem Jahr nicht mehr tauschen.
Wir haben eine sehr kulante Regelung die einen Austausch von bis zu 6 Monaten vorsieht."


Ich bin jedoch der Meinung, dass es sich hierbei nicht um Kulanz sondern um Gewährleistung handelt. Die Gewährleistung beträgt sowohl nach Deutschem wie auch nach Schweizerischem Recht 24 Monate.

Klar, ich kann nicht nachweisen dass ich den Akku weder überbelastet noch nicht korrekt gelagert habe... Aus dieser Sicht wird es wohl schwierig...
Da dem aber def. so ist möchte ich mich ungern mit dieser Antwort abspeisen. Sind ja nicht die günstigsten Akkus...

Was meinen die Rechts-Experten unter uns? Anspruch auf Gewährleistung oder nicht?


Grüsse Manuel
 
Guckstu "Beweislast" im Wikipedia-Artikel zur Gewährleistung. Ab 6 Monaten bist Du in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.

Von daher ist die Aussage von der "Kulanten Regelung" Augenwischerei, gesetzlich sitzen sie in dem halben Jahr sowieso am kürzeren Hebel.

Bei einem Artikel wie einem Akku, wo die Behandlung grossen Einfluss auf die Lebensdauer hat und ein einziger Fehler die Sache massiv schädigen kann, dürfte es schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen.
 
Hi Markus

Ein Mangel kann jedoch entstehen ohne dass der Schaden zum Kaufbeginn des Produktes stattgefunden hat. Wenn dem nicht so währe, so währe ja jeglicher Gewährleistungsanspruch (im allgemeinen) ziemlich sinnlos.
Im Falle von Akkus/Batterien konnte ich jedenfalls auf die schnelle keine eindeutige Rechtsgrundlage ausfindig machen... (OR sowie PrHG)

Mal abgesehen dessen: Findet Ihr es "normal" dass eine Zelle eines 6S-Akkus einfach mal so das zeitliche segnet? Wohl verstanden, unter den bereits erwähnten Kriterien (1 Jahr alt, immer in "Storage" gelagert/überwacht, 20 Ladezyklen).


Grüsse Manuel
 
gäbe es ein Ranking in "die unnötigsten Kommentare des Monats bei RC-Network" wärst du damit mit Sicherheit in den Top 10 gelandet....

Manuel

Hi
Da muß ich aber mal für Nichtflügler Partei ergreifen......
Er hat auf eine relativ " allgemein" gehaltene Frage--- sinnfrei wollte ich jetzt doch nicht schreiben--- eine einfache und lapidare Antwort gegeben. :rolleyes:
(" Findet Ihr es "normal" dass eine Zelle eines 6S-Akkus einfach mal so das zeitliche segnet? ")

Es ist in diesem Fall eh relativ belanglos wie oft du den Akku geladen hast, oder wie du den lagerst.....wenn du den nur einmal ordentlich in Unterspannung belastest, zu kalt geflogen hast oder nur evtl. mal das Balancerkabel beim Laden nicht 100%ig steckte oder...oder....oder , dann ist der Akku definitiv geschädigt, obwohl alle deine sonst angebrachten Angaben stimmen mögen.
Dies ist für den Verkäufer nicht nachzuvollziehen. Die rechtliche Seite gut und schön, fragt euch mal selbst ob ihr als Verkäufer den meisten Leuten (Alles natürlich nur Experten !;))trauen würdet und denen nach eine halben oder 3/4 Jahr einen neuen Akku kostenlos auf Garantie schicken.
Ich habe gerade in Sachen 3D Heli, Impeller Jet und Racecopter schon einige Akkus ( Auch seeeehr Junge ) vorzeitig in Rente geschickt und weiß deswegen leider genau wie man die klein kriegt.
Mein Tipp : Nimm´s wie ein Mann als Verlust;) bzw. sehe es als Lehrgeld und wechsel die Akkumarke wenn du davon überzeugt bist, das es ein Qualitätsmängel war. Andere Chance hast du hier nicht, außer du bist sehr guter Kunde bei bekannt kulanter Akkumarke und Vertreiber ( Nenne jetzt mal keine Namen ). Service und Kulante Abwicklung ist heutzutage eben auch ein schlagendes Argument beim Akkukauf und da gibt´s nicht viele Anlaufstellen.
Gruß
Andi
 
Hi Markus

Ein Mangel kann jedoch entstehen ohne dass der Schaden zum Kaufbeginn des Produktes stattgefunden hat. Wenn dem nicht so währe, so währe ja jeglicher Gewährleistungsanspruch (im allgemeinen) ziemlich sinnlos.
Im Falle von Akkus/Batterien konnte ich jedenfalls auf die schnelle keine eindeutige Rechtsgrundlage ausfindig machen... (OR sowie PrHG)

Mal abgesehen dessen: Findet Ihr es "normal" dass eine Zelle eines 6S-Akkus einfach mal so das zeitliche segnet? Wohl verstanden, unter den bereits erwähnten Kriterien (1 Jahr alt, immer in "Storage" gelagert/überwacht, 20 Ladezyklen).


Grüsse Manuel

Hallo Manuel,

nein das ist nicht normal und sehr ärgerlich.
Ich habe in den letzten 10 Jahren recht viele Lipos gekauft bei HK (Turnigy Rhino Zippy u.s.w.), bei SLS und no Name über Ebay.
Bei keinem der LiPos ist mir eine jemals eine Zelle ausgefallen!

Die Akkus verlieren nach unterschiedlich langer Zeit Druck, damit meine ich der Innenwiderstand geht hoch, dadurch bricht die Spannung unter Belastung ein und die Kapazität wird geringer.

Ich hatte einige Lipos, die man nach 6 Jahren noch benutzen konnte.

Viele Grüße
Gunnar
 

Huskydoc

User
So ganz verkehrt ist der Post von "Nichtflügler" nicht..... Auch wenn es nicht wirklich schon "jeden" getroffen hat.
Ich hatte auch schon einen neuen 6S, bei dem bei der Anlieferung alles ok war. Einmal zum Motortest geladen und wieder auf storage gebracht. Ein halbes Jahr später(oder auch einige Wochen mehr) war eine Zelle tot. Das Siegel am Stecker war entfernt, die Rücksendung und der Reklamations- und Beweisaufwand für einen solch "günstigen " Akku steht in keinem Verhältnis.
Welcher Akku war es denn von Staufenbiel?
 
Mein Tipp : Nimm´s wie ein Mann als Verlust bzw.
Oder kauf die Dinger bei unseren 2 "grössten" "Elektro- Lieferanten".
Kostet ein paar Franken mehr, vielleicht, aber man kann mit ihnen reden...
Und: Lipos sind nun mal "Verbrauchsmaterial", halten eben mal ein halbes Jahr, mal 5 Jahre. That's life.
Gruss aus der Nähe, Jürgen
 
Hi
Dies ist für den Verkäufer nicht nachzuvollziehen. Die rechtliche Seite gut und schön, fragt euch mal selbst ob ihr als Verkäufer den meisten Leuten (Alles natürlich nur Experten !;))trauen würdet und denen nach eine halben oder 3/4 Jahr einen neuen Akku kostenlos auf Garantie schicken.
.....
Mein Tipp : Nimm´s wie ein Mann als Verlust;) bzw. sehe es als Lehrgeld und wechsel die Akkumarke wenn du davon überzeugt bist, das es ein Qualitätsmängel war. Andere Chance hast du hier nicht, außer du bist sehr guter Kunde bei bekannt kulanter Akkumarke und Vertreiber ( Nenne jetzt mal keine Namen ). Service und Kulante Abwicklung ist heutzutage eben auch ein schlagendes Argument beim Akkukauf und da gibt´s nicht viele Anlaufstellen.
Gruß Andi

Da geb ich dir völlig recht. Ich als Verkäufer wäre da in dieser Sache natürlich auch sehr skeptisch. Hier einem Kunden einfach zu Vertrauen, ist natürlich schwierig. Wie erwähnt geht es hier aber nicht darum, was der Verkäufer möchte (Kulanz) sondern was der Verkäufer muss (Gewährleistung). Der Verkäufer hat den Akku ja nicht selbst hergestellt und könnte den Garantieanspruch bei seinem Zulieferanten wiederum geltend machen.
Ich werde in dieser Sache jetzt auch keinen riesen Aufschrei machen und es wohl wie ein Mann hinnehmen ;). Es geht mir hier auch um Eure allgemeinen Erfahrungen was dieses Thema anbelangt und was man eben hinnehmen/akzeptieren muss, und was eben nicht.

Grüsse Manuel
 
Oder kauf die Dinger bei unseren 2 "grössten" "Elektro- Lieferanten".
Kostet ein paar Franken mehr, vielleicht, aber man kann mit ihnen reden...
Und: Lipos sind nun mal "Verbrauchsmaterial", halten eben mal ein halbes Jahr, mal 5 Jahre. That's life.
Gruss aus der Nähe, Jürgen

Nennen wir die Kinder doch beim Namen ;). Welche 2 meinst du denn? scamora und eflight?


Grüsse Manuel
 
So ganz verkehrt ist der Post von "Nichtflügler" nicht..... Auch wenn es nicht wirklich schon "jeden" getroffen hat.
Welcher Akku war es denn von Staufenbiel?

der hier: DYMOND XP-plus 5000 6S 40C

Bisher war ich mit den Dymond Akkus sehr zufrieden und hatte nie Probleme. Für mich stellt sich aktuell die Frage, ob ich auf die neuen Dymond F-TEK umstellen soll, oder ob ich bei den 6S Akkus meine Bezugsquelle ganz umstellen soll.
Ist zwar jetzt etwas Offtopic, aber hat schon jemand Erfahrungen mit den F-TEK von Dyomond gemacht?


Grüsse Manuel
 
Hallo Kollegen

Um das Thema hier abzuschliessen:
Nachdem ich mit der Antwort von Horizon nicht zufrieden war habe ich die bereits in diesem Thread erwähnten Fakten erwähnt und mich mit dieser Antwort nicht abspeisen lassen.

Zu meinem grossen Erstaunen hat mich am darauf folgenden Tag jemand von Horizon angerufen um mit mit mir den Sachverhalt zu klären!
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich einen neuen Akku kaufe, jedoch zu einem sehr fairen Preis.

Nach all den Negativschlagzeilen die Staufenbiel/Horizon in den vergangenen Monaten gemacht hat, soll auch mal was positives berichtet sein. Ausnahmsweise war ich von deren Support sehr positiv überrascht!

Mein philosophisch angehauchtes Schlusswort:
Kunden verlieren ist sehr einfach, Kunden wiederzugewinnen und/oder Neukunden zu gewinnen ist viel verdammt schwierig. Kundenbindung heisst auch nicht jeden Wunsch dem Kunden zu erfüllen, sondern den Kunden zu respektieren auf Ihn einzugehen und mit Ihm eine gemeinsame Lösung versuchen zu finden.

In diesem Fall hat Horizon mein "Gütesiegel" bekommen ;) Over and out.

Grüsse Manuel
 

Crizz

User
Auch in der Schweiz sollte es so sein, das man zwischen Gebrauchsartikelund VERBRAUCHSMATERIAL unterscheidet. Und auf letzteres gibt es keine Gewährleistung, da es durch die Nutzung einem naturgegebenem Verschleiß unterliegt. Sonst könntest du deine Autoreifen auch nach einem Jahr umtauschen lassen, weil du sie rallyemäßig runtergedroschen hast.
 
Auch in der Schweiz sollte es so sein, das man zwischen Gebrauchsartikelund VERBRAUCHSMATERIAL unterscheidet. Und auf letzteres gibt es keine Gewährleistung, da es durch die Nutzung einem naturgegebenem Verschleiß unterliegt.

Das ist zumindest für Deutschland definitiv falsch. Im Gewährleistungsrecht gibt es keinerlei Ausschlüsse für Verbrauchsmaterial oder auch Verschleißteile! Und, um bei den Reifen zu bleiben, gilt das auch für Reifen wenn die einen Schaden aufweisen (sofern bei normalem Bestimmungsmäßigen Gebrauch). Und der Verschleiß von Reifen ist eine gewollte Eigenschaft des Produktes!

Bremsbeläge! Verschleiß ok (Bestimmungsgemäß) - Gebrochen nicht ok --> Gewährleistung.

Tintenpatrone: Wird leer bei Benutzung --> OK -- Wird nicht leer --> Kaputt weil das Papier weiß bleibt ;)

Also auch für Akkus! Das Problem: Ob der Gebrauch und Verschleiß im normalem Bereich liegt wird erst der Sachverständige beurteilen!
Guckt euch doch mal bei den "Profis" um. Also im Industriellen Umfeld. Dort gibt es genaue Datenblätter mit Belastungsangaben, Diagrammen, Zyklen, Alterung usw... Dadurch wird der Verschleiß zu einer Eigenschaft des Produktes.

Dieses setzt bloß im Hobbybereich bei uns niemand durch.
Theoretisch kannst das bei jedem Modellbau Akku provozieren.
5000er Akku mit 70C ausgezeichnet und hat nur 3,5mm² Leitungen. Eine Entladung mit 350A und der ist schrott. Und damit ein Gewährleistungsfall da Bestimmungsgemäß benutzt!

Solange niemand meckert...
Aber wenn das passieren würde müssten wieder alle Händler genaue Datenblätter usw anfertigen. Der China-Mann natürlich nicht.
Also -so finde ich- alles gut so wie es ist. Manche Händler sind kulant. Manche nicht. Einer wird überleben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da geb ich Matze definitiv Recht.

Sowohl nach Deutschem, wie auch nach Schweizer recht unterliegt jedesProdukt der Gewährleistungspflicht.
Mit Gebrauchs- oder Verbrauchsartikeln hat dies definitiv gar nichts zu tun.

Die von Matze erwähnten Beispiele verdeutlichen das ganze nochmals. Ich denke dem ist nichts weiter hinzuzufügen ;)

Die Schwierigkeit insbesondere bei Akkus liegt jedoch darin, das der Käufer in der Beweispflicht liegt, dass der Schaden nicht durch falsche Anwendung defekt gegangen ist.
Bei den meisten Verschleissprodukten (wie auch die erwähnten Autoreifen) ist dies einfach nachzuweisen. Bei einem Akku jedoch leider nicht.

Grüsse Manuel
 

Crizz

User
na, dann unterhalte dich am besten einfach mal mit einem anerkannten Sachverständigen über die Nachweismöglichkeiten und deren "Einfachheit" oder wie man es nennen mag. Du wirst in vielen Dingen überrascht sein.
Und zurück zum Akku : bei bestimmungsgemäßer Nutzung und bestimmungsgemäßem Umgang wird nach einem Jahr äußerst selten eine Einzelzelle sich auffällig verhalten. Das schließt aber aus das der Akku in der Zeit 500 Zyklen auf den Buckel bekomen hat , genauso wie er nur 2x geladen wurde. Und häufig stellt man fest das auffällige Zellen eine mechanische Beschädigung in Form von "Impats" haben, also eine Penetration der Hülle aufweisen.

Die meisten Händler handhaben Reklamationen binnen 3-6 Monaten kulant , aber bei 12 Monaten und mehr kannst du in 95% aller Fälle im besten Fall mit einem Kulanznachlaß bei Neukauf rechnen, da du in der Zeit auch einen Verschleiß durch Nutzung erzeugt hast und diese Nutzung abgerechnet wird. Und bei Reklamation ungenutzter Akkus wird man nicht drum herumkommen, dies nachweisen zu müssen oder prüfen zu lassen. Und wo ist da das Problem ? Sollte ja dann auch offensichtlich sein ?
 
na, dann unterhalte dich am besten einfach mal mit einem anerkannten Sachverständigen über die Nachweismöglichkeiten und deren "Einfachheit" oder wie man es nennen mag. Du wirst in vielen Dingen überrascht sein.

Ne ich werde nicht überrascht sein. Das der Nachweis schwer ist, ist klar. Dies gilt in den ersten 6 Monaten auch für den Händler.
Es ging darum das Du gesagt hast das für Akkus keine Gewährleistung gilt. Und das ist falsch.

PS: Überarbeite mal dein Impressum. Ist abmahngefährdet....;)
 

Crizz

User
An meinem Impressum gibt es nix zu deuteln, da gibt es nix was abmahnfähig ist. Solltest du darauf anspielen das dort keine Bankverbindung hinterlegt ist, das ist kein Abmahngrund. Im Gegenteil, reiner Selbstschutz. Und das nachweisbar. Aber das ist ein anderes Thema.

Und was die Akkus betrifft : wir sprachen von GEWÄHRLEISTUNG, nicht von GARANTIE. Und selbst wenn du bei einem 6 monate alten Akku klagen würdest, weil dir der Händler eine Garantie verweigert, würdest du nicht weit kommen. Seriöse Händler werden immer versuchen, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden, ganz gleich ob der Akku 2 oder 12 Monate alt ist. Aber rechtlich sieht das ganze ein wenig schwieriger aus, gerade bei Akkus. Denn Fertigungsfehler zeigen sich sehr schnell, spätestens wenn der Akku die ersten Zyklen hinter sich hat. Und danach kommen wir dann auf Dinge wie bestimmungsgemäße Verwendung und Handhabung (letzteres ist dabei oftmals ein Knackpunkt).

Ich bin aber selber kein Freund davon, überall mit der Rechtskeule draufzudreschen, denn eine kulante Handhabung wird immer
mit weniger Stress verbunden sein, als ewiges rumgezeterere auf dem Rechtsweg.
 
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