Modellflug als Beifang im Netz der EASA

Bislang fallen Regularien für unbemannte Flugzeuge unter 150 kg Abfluggewicht in die Kompetenz der einzelnen EU-Mitgliedsländer. Doch EU-Kommission, Europarat und EU-Parlament sehen in unterschiedlichen Regelungen unter anderem ein Hindernis für wirtschaftliche Entwicklungen, die mit einem grenzüberschreitenden Drohnenverkehr und EU-Zertifizierungen verbunden sein könnten. Auch darum ist geplant, die Kompetenz der EU zu erweitern und auf Regeln und Gesetze für “unmanned aircraft systems”(UAS) auszudehnen, womit zunächst einmal Drohnen gemeint sind, also Flugsysteme, die für das Sammeln von Daten, für Foto- und Filmaufnahmen oder für den kommerziellen Transport entwickelt werden. Das Problem ist, dass – bei oberflächlicher Betrachtung – auch herkömmliche Flugmodelle als “UAS” bezeichnet werden können: Sie sind unbemannt und wiegen unter 150 kg. Obwohl eigentlich nicht gemeint, zappelt der klassische Modellflug als Beifang mit im Netz.

Worum es bei der ganzen Sache geht, was das für den Modellflug bedeuten könnte und wie es nun weiter geht hat Gerhard Wöbbeking für uns einmal zusammengefasst:

https://www.dmfv.aero/presse/modellflug-als-beifang-im-netz-der-easa/
 
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