NFL 1-1170-17

micbu

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Hi Leute, es wundert mich, dass bisher noch nichts über die neue NFL geschrieben wurde, oder ist Abschnitt II Absatz 2.5 (Seite 6) für die ganzen Vereine kein Thema?
Würde mich doch sehr wundern. Ich war zumindest doch etwas überrascht davon. Bei vielen mir bekannten Veranstaltungen werden die 50m sicherlich nicht eingehalten.

Michael
 
Hallo,

die Abstände sind einzuhalten, wenn kein Schutzzaun vorhanden ist.
Das waren vormals sogar 75 Meter.
 

micbu

User
Sicher? Denn davon ist darin nichts zu lesen. Im Gegenteil, bei Fesselflugmodellen ist sogar noch einmal ein zusätzlicher Sicherheitsabstand zu einem vorhandenen Fangzaun gefordert.
Es gibt lediglich einen kleinen Zusatz: Zitat NFL 1-1170-17 "Erforderlichenfalls wird von der Genehmigungsbehörde die
Aufstellung von Fangzäunen gefordert." Daraus kann man alles und nichts ableiten. Gibt es irgendwo verlässliche Quellen zu deiner Aussage?
 
Hallo micbu,

in 1.1. der NFL steht doch ausdrücklich, dass reine Modellflugveranstaltungen mit Modellen, die keine Verkehrszulassung benötigen, keiner Genehmigung bedürfen.
Somit betrifft der weitere Text der NFL die Modellfliegers nicht, es sei denn, es sind gemischte Veranstaltung mit Manntragenden und Modellfliegern.

Gruss
Axel
 

BZFrank

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Sicher? Denn davon ist darin nichts zu lesen.

Doch: 1. Anwendungsbereich, 1.1

... Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flug-
modelle, Hängegleiter oder Gleitsegel teilnehmen, die nicht
der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen
keine Fluggäste befördert werden, bedürfen nicht der Ge-
nehmigung (§ 74 Abs. 4, § 6 Abs. 2 LuftVZO, § 99 Abs. 2
und 3 LuftVZO).

Ergo für reine Modellflugveranstaltungen nicht anwendbar.

Das in 2.5 betrifft daher meiner Interpetation nach nur genehmigungsbedürftige
Veranstaltungen (mit manntragenden Flugzeugen), auf der auch Flugmodelle fliegen.
 
Hallo,

die NfL I 76 / 08 ist ja nicht außer Kraft.

Den Luftrechtlichen Teil regelt die vorhandene Aufstiegserlaubnis ( AE ). Bis 25 kg oder bis 150kg

Abweichungen bedürfen der Genehmigung. Sollte dies der Fall sein, dann sollte auch immer die Anhebung der Db/A Grenze für die Veranstaltung bis auf die max. zulässigem 84 Db/A. Erhöhung der gleichzeitig startenden Modelle mit beantragt werden, um die wichtigsten Punkte zu nennen.

Die hier angesprochene NFL kommt für uns zum tragen,wenn manntragende Flugvorführungen angedacht sind.

Also doch keine Abschaffung des Modellflugs auf dem zweiten Bildungsweg.
 

micbu

User
Hallo micbu,

in 1.1. der NFL steht doch ausdrücklich, dass reine Modellflugveranstaltungen mit Modellen, die keine Verkehrszulassung benötigen, keiner Genehmigung bedürfen.
Somit betrifft der weitere Text der NFL die Modellfliegers nicht, es sei denn, es sind gemischte Veranstaltung mit Manntragenden und Modellfliegern.

Gruss
Axel
Stimmt, hatte wohl einen Knoten in meinen Gehirnwindungen. Sorry für die Verwirrung!
 
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