Modellflug Richlinien ausserhalb Modellflugplatz (Elektrosegler 1200g)

Hallo zusammen,

Es handelt sich um die Modellflug Richlinien und zwar, ich suche jemanden wer kann mich klar und deutlich erklären was ich

alles brauche um meine hobby betrieben.

Nun zum meinem model und situazion. Würde gerne auch über 100m hoch fliegen.

Alter: 30 (Ich:)
Flugmodell: Robbe Arcus Sonic (Elektrosegler)
Abfluggewicht: ca. 1100-1200g
Fluggebiet: Bayern ( Auserhalb Modellflugplatz, Auserhalb Wohngebiet. )

P.S: Entschuldigen sie bitte menide Rechtschreibung (Lebe in DE erst 5 Jahre, als Schreiner schreibe ich halt net so viel

:D

Danke
 

van3st

User
Der Kenntnisnachweis wird auf jeden Fall benötigt, wenn Flughöhen über 100m stattfinden sollen. Was bei einem Segler mal fix der Fall sein dürfte.
 

GC

User
Und ein feuerfestes Namensschild auf dem Flieger!
 

hholgi

User
zusammenfassung

zusammenfassung

Da ich das auch immer mal gefragt werde fasse ich für die Einsteiger mal zusammen:

Für Modellflugbetrieb unter 5kg Modellgewicht ohne Antrieb oder mit Elektro-Antrieb brauchst du:
a.) Modellflugspezifische Haftpflichtversicherung
b.) Kenntnisnachweis
c.) Und ein feuerfestes Namensschild auf, oder in dem Flieger! (drin geht auch s. Diskussionsthread)
d.) Erlaubnis des Grundstückeigentümers auf dem du das betreibst
c.) Freien Luftraum: heißt nicht direkt neben Flugplatz


Wichtig: mit Verbrenner und über 5kg geht's so nicht.
 

HPR40

User
Zu Deiner Frage


1200 Gramm Abfluggewicht da brauchst Du:

- Haftpflichtversicherung die bekommste z.B. beim MFSD, DMFV und DMO ( ab 0,0 Kg Startmasse, also immer )
- Ein Feuerfestes Schild mit Deinem Namen und Deiner Anschrift das Du am Flieger anbringst. ( Pflicht ab 250 Gramm Startmasse )
- Sofern Du höher als 100 m über Grund fliegen willst benötigst Du weiterhinaus einen Kenntnissnachweis. Sonst erst mal nicht.
- Sofern Du Modelle über 2 Kg bis 5 Kg fliegen willst benötigst immer einen Kenntnissnachweis
- Du darfst Dein Modell überall fliegen wo es der Luftraum zulässt. Über das Gröbste dazu kannst Du dich hier informieren http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/621269-Wo-darf-wie-hoch-geflogen-werden
- Weiterhin darfst Du im Umkreis von 1,5 Km um Flugplätze ebenso nicht fliegen und must außerdem alle hier https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21b.html verfügten Beschränkungen einhalten.
- Flugmodelle von 0 bis 5 Kg Startmasse die einen Verbrennungsmotor als Antrieb haben darfst in einer Entfernung von 1,5 Km zu Wohnsiedlungen betreiben, Elektroflugmodelle sowie Segelflugmodelle müssen keinen Abstand einhalten.
- Starten bis 5 Kg Startmasse darfst Du überall wo Du ein Gelände frei betreten kannst, d.H. wenn kein Zaun um das Gelände errichtet ist. Zäune die der Nutztierhaltung dienen, also Koppelzäune, sind keine Einfriedung im rechtlichen Sinne, Du darfst das Gelände also betreten.
Natürlich darfst Du keine Schaden auf dem Gelände verursachen soweit Du dort starten möchtest. Anders sieht es beim Bergen des LFZ aus, das darfst Du Luftrechtlich immer. Allerdings ist der Schaden der dabei entsteht zu ersetzen, dass ist dann aber ein Haftpflichtschaden den die Luftfahrthalterhaftpflicht abdeckt.
Eine Zustimmung des Grundstückeigentümers zum Start von Flugmodellen bis 5 Kg Startmasse ist nicht erforderlich, da es sich um Genehmigungsfreien Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten handelt. ( Du darfst ja auch vergleichsweise Federball auf der Wiese spielen im Rahmen Deiner Freizeitgestaltung solange Du dabei keinen Flurschaden verursachst )
- Nachts ist Modellfliegen Erlaubnisspflichtig, das bedeutet Du darfst fliegen 1/2 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1/2 Stunde nach Sonnenuntergang als groben Richtwert.

Ergänzende Dinge:
- Sofern Du zukünftig einen Multicopter betreiben willst, darf der nicht höher als 100 m über Grund fliegen.
- Sofern Du FPV mit einem Kamerasystem fliegen willst darfst Du das bis 30 m über Grund, wenn die Startmasse weniger als 250 Gramm beträgt ohne Aufsichtsperson, über 250 Gramm Startmasse mit einer Aufsichtsperson die Dich auf Gefahren hinweisen kann.


Das sollte zunächst mal das Gröbste erläutern und ich wünsch Dir viel Spaß beim Modellfliegen.


Gruß Horst
 
- Starten bis 5 Kg Startmasse darfst Du überall wo Du ein Gelände frei betreten kannst, d.H. wenn kein Zaun um das Gelände errichtet ist. Zäune die der Nutztierhaltung dienen, also Koppelzäune, sind keine Einfriedung im rechtlichen Sinne, Du darfst das Gelände also betreten.
Natürlich darfst Du keine Schaden auf dem Gelände verursachen soweit Du dort starten möchtest. Anders sieht es beim Bergen des LFZ aus, das darfst Du Luftrechtlich immer. Allerdings ist der Schaden der dabei entsteht zu ersetzen, dass ist dann aber ein Haftpflichtschaden den die Luftfahrthalterhaftpflicht abdeckt.
Eine Zustimmung des Grundstückeigentümers zum Start von Flugmodellen bis 5 Kg Startmasse ist nicht erforderlich, da es sich um Genehmigungsfreien Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten handelt. ( Du darfst ja auch vergleichsweise Federball auf der Wiese spielen im Rahmen Deiner Freizeitgestaltung solange Du dabei keinen Flurschaden verursachst )
Gruß Horst

In welcher Welt lebst Du? Ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers ist das schlicht Hausfriedensbruch!

Gruß Hans
 

jreise

User
In welcher Welt lebst Du? Ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers ist das schlicht Hausfriedensbruch!
Hausfriedensbruch setzt immer eine erkennbare Einfriedung voraus, ohne diese ist auch kein Hausfriedensbruch möglich ;)

Luftrechtlich benötigt der Modellflieger <5kg keine Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Es können allerdings andere Gründe gegen das Betreten der Flächen sprechen, z.B. hat der Bauer natürlich berechtigt etwas dagegen, dass jemand sein Gras runter tritt, nach der Mahd ist das was anderes. Dieses Betreten ist dann aber auch für alle gleich geregelt, egal ob er Federball spielt, den Hund Gassi führt oder eben Modelle startet.

Danke Horst, gute Zusammenstellung :)

Gruß Jörg
 
Hallo, Leute

Erstmal würde ich mich ganz herzlich bedanken an alle welche sich die Mühe gegeben und zum diesem Tema beigetragen.

Jetzt bin ich wieder mal ein wenig klüger.

Gruß Roland.
 

cap-1

User
Hausfriedensbruch setzt immer eine erkennbare Einfriedung voraus, ohne diese ist auch kein Hausfriedensbruch möglich ;)

Luftrechtlich benötigt der Modellflieger <5kg keine Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Es können allerdings andere Gründe gegen das Betreten der Flächen sprechen, z.B. hat der Bauer natürlich berechtigt etwas dagegen, dass jemand sein Gras runter tritt, nach der Mahd ist das was anderes. Dieses Betreten ist dann aber auch für alle gleich geregelt, egal ob er Federball spielt, den Hund Gassi führt oder eben Modelle startet.

Danke Horst, gute Zusammenstellung :)

Gruß Jörg

Auf welchem Planeten lebst Du ??

Natürlich brauchst Du eine Erlaubnis von mir wenn Du meine Wiesen benutzen oder betreten willst, egal wie schwer dein Fliegerle ist..
Die Polizei wird immer zuerst fragen ob der Eigentümer einverstanden ist.
Hab das schon oft miterlebt, waren aber eigene Grundstücke.
In der Vegetationszeit ist das sogar strafbar.

Gruß Günther
 

BOcnc

User
Für das betreten braucht man keine Genehmigung. Man darf keinen Schaden verursachen.
Nutzen darf man das aber nicht. Ist die Frage ob ein Start von Flugzeugen ein Nutzen ist?
Auch darf ich als Besitzer, Pächter ein Verbot aussprechen.(Auskunft von Notar) Allerdings kann ich das für Jäger nicht.
Wenn man bei der Behörde eine Genehmigung beantragt brauchen die auch immer eine Genehmigung vom Eigentümer.
 
Wenn man bei der Behörde eine Genehmigung beantragt brauchen die auch immer eine Genehmigung vom Eigentümer.

Das stimmt so absolut nicht.
....unbeschadet der Rechte Dritter.....nur öffentlich-rechtliche Genehmigung.
Man kann eine Baugenehmigung für ein Grundstück erreichen, ohne dass das der Eigentümer überhaupt weiss.....das ist Fakt.

Nähe Flugplatz ( also Kontrollzone bzw. An- und Abflugbereiche von Flughäfen ) wäre noch ausdrücklich zu nennen. Gibt es in Bayern ja ne Menge.
 

longa

User
Servus,das beste was du tun kannst,suche einen Modellflugplatz in deiner nähe und geh dort hin.Die Leute beißen nicht und sind für jede Frage offen.Warum:eek::eek:,es spart dir viel Ärger und Geld und mit anderen macht dein neues Hobby viel mehr Freude.:):):):):):):):):) mfg
 

HenniT

User
Ich hab da mal eine Frage an die Experten.
Ich habe 2 Wiesen, die seit Jahren langfristig verpachtet sind.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage, darf ich jederzeit auf meiner Wiese fliegen,
oder muß ich meinen Pächter um Erlaubnis fragen?
Gruß Henni
 

BOcnc

User
Das stimmt so absolut nicht.
....unbeschadet der Rechte Dritter.....nur öffentlich-rechtliche Genehmigung.
Man kann eine Baugenehmigung für ein Grundstück erreichen, ohne dass das der Eigentümer überhaupt weiss.....das ist Fakt.

Nähe Flugplatz ( also Kontrollzone bzw. An- und Abflugbereiche von Flughäfen ) wäre noch ausdrücklich zu nennen. Gibt es in Bayern ja ne Menge.

Ich habe natürlich Luftfahrbehörde gemeint. Bei uns gibt es da nichts ohne Einverständnis. Habe das gerade hinter mir.
 
Ich hab da mal eine Frage an die Experten.
Ich habe 2 Wiesen, die seit Jahren langfristig verpachtet sind.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage, darf ich jederzeit auf meiner Wiese fliegen,
oder muß ich meinen Pächter um Erlaubnis fragen?
Gruß Henni

Du bist Eigentümer, Dein Pächter Besitzer. Du hast die Nutzungsrechte an den Pächter abgegeben. Du musst also fragen

Gruß Hans
 
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