Blechplaketten?

wie macht ihr das mit den Bleckplaketten mit der Adresse drauf wie sie ja jetzt Vorschrift sind?
Bei meinem Skyray kommt eine dran, passt ja auch ganz gut. Aber beim Mouse-Racer oder sonstigen
1/2a Fliegern sieht das schon komisch aus.
Reicht nicht ne Plakette am Steuergriff?
Der ist immerhin mit feuerfesten Edelstahl oder zumindest reißfesten Kevlarschnüren mit dem Flieger verbunden.
Besser als Tesa hält das allemal

Gruß
Thomas
 
Ich mach die Aus Alu-Tesa mitm Kugelschreiber. Einfach raufpappen und direkt am Modell draufschreiben.
Mouse Racer sind unter 250g, die brauchen keine.
Das mit dem Griff hab ich auch schon überlegt. Es kam auch schon die Idee auf, den Zylinderkopf zu gravieren :D

Grüße !
 
Eigentlich schon. Da ist aber auch interpretationsspielraum gegeben.Plakette dran gibt weniger Diskussionen und mehr Flugzeit.
Grüße !
 
Die Frage taucht ja immer wieder auf, hab jetzt mal das LBA angeschrieben. Keine Lust mehr auf dieses Dauerrätsel und Hörensagen..

Grüße !
 
Theoretisch (lt. Luftfahrtgesetz) ist das sogar so. Da steht aber auch Modellflugzeuge.
Aber was die Drohnen Können, können wir schon lange , gelle :D

Grüße !
 
Feedback

Feedback

Die Frage taucht ja immer wieder auf, hab jetzt mal das LBA angeschrieben. Keine Lust mehr auf dieses Dauerrätsel und Hörensagen..

Grüße !

Hallo Sebastian,

lass Bitte mal die Antwort/Stellungnahme des LBA zu deiner Frage hier mitlesen .
Fesselfluchmodell........Plakette ! .......Ja oder Nich ?.
Aber wenn schon Brieftauben Ringe tragen müssen .......was frag ich ???.... .

Dankenz
Grüße
Peter
 
Hallo zusammen,

bin auch gespannt auf die Antwort des LBA.

Hier ein Auszug aus einem e-Mail Verkehr, den ich mit dem Rechtsreferendar des DMFV zu diesem Thema geführt habe:

"..... bei uns im Verein wurde gestern heftigst darüber diskutiert, ob die Kennzeichnungspflicht auch für Fesselflugmodelle besteht. Jemand hat behauptet, dass irgend ein DAEC-Landesverband die Device ausgegeben hätte, dass die Kennzeichnungspflicht nicht für Fesselflugmodelle gilt. Bei allem, was ich zum Thema gefunden habe, konnte ich keine Ausnahme für Fesselflugmodelle finden. Deshalb würde mich Ihre Meinung zu diesem Thema interessieren."

Antwort von H. Rechtsanwalt Sonnenschein:

".... ebenso wie Sie habe ich keine Ausnahme für Fesselflugmodelle finden können. Daher müsste die Kennzeichnungspflicht auch für Fesselflugmodelle gelten. Zu berücksichtigen ist hierbei sicherlich, dass der Gesetzgeber nicht an Fesselflugmodelle gedacht hat. Wäre dies der Fall gewesen, hätte er sie tatsächlich eventuell ausgenommen, da es wohl eher nicht vorkommen wird, dass diese Modelle in der Art ausbrechen und bei Dritten einen Schaden hervorrufen, ohne dass der Eigentümer bzw. der Steuerer des Modells davon etwas erfährt."

Grüße SU
 
Hallo !

Also so weit ich weiss, ist das vom DaeC auch so, habe aber nie ein Dokument dazu gesehen.
Die Frage ist die: Sind Fesselflugmodelle Luftzfahrzeuge, oder sonstiges zur Nutzung des Luftraums bestimmtes Gerät,
das bauartbedingt 30m Flughöhe nicht überschreiten kann. Bei letzterem braucht man nicht nur keine Plakette mehr, sondern auch für V-Modelle keine AE. Es wird ja tatsächlich so gehandhabt, also muss die Ansage so da sein.
Es findet sich dazu nur kein klares allgemein zugängliches Statement in Dokumentenform.

Grüße!
 
Erste Grobeinschätzung mit verhaltenem Grund Zur Freude:
Fesselflugzeuge sind nicht unbemannt ! (Also kein UAV und daher wie ein Sportgerät einzuordnen, wie z.B. ein Hammer beim Hammerweitwurf :D , was dann Kategorie 11 wär )
Achtung ! :DAS IST KEIN OFFIZIELLES STATEMENT DER BEHÖRDE.

Anfang nächster Woche gibt es mehr Neuigkeiten.
Desweiteren wäre es gut,falls ein Fesselflieger aus MV das zufällig liest, sich mal bei mir melden könnte.
Am besten über PN im Forum.

Viele Grüße,
Sebastian
 
LBA ?

LBA ?

Die Frage taucht ja immer wieder auf, hab jetzt mal das LBA angeschrieben. Keine Lust mehr auf dieses Dauerrätsel und Hörensagen..

Grüße !

Hallo Sebastian,

gibt es denn schon ein Feedback des LBA ?.
Oder muß dort noch recherchiert werden was es denn mit Fesselflug auf sich hat ?,
wie z.B. die begrenzte Flughöhe/Leinenlänge welche deutlich unter 30 Meter ist.

Gruß
Peter
 
Hallo Peter !
Das LBA verweist auf die Landesluftfahrtbehörden.
Die sind für die Fragen zuständig.

Da gibts ausser die erste Abschätzung erstmal noch nichts. Mein Freund weiss aber ziemlich genau was Fesselflug ist, da er schon mehrmals mit auf dem Platz war und auch seine Kids schon mal fliegen durften. Ich hab aber auch noch mal in der Anfrage, die ja auch sein zuständiger Kollege bekommt mal alles kurz beschrieben.

Jetzt müssen wir abwarten..
 
Hallo Peter !
Das LBA verweist auf die Landesluftfahrtbehörden.
Die sind für die Fragen zuständig.

Na dann kann's ja heiter werden. Bei der manntragenden Zunft gab's da in der Vergangenheit in einigen Bereichen schon ziemliche Unklarheiten, nur weil die 4 in BW als Landesluftfahrbehörden zuständigen Regierungspräsidien bestimmte Dinge völlig unterschiedlich gesehen haben. Frei nach dem Motto wenn das eine RP "A" sagt, dann meint das andere zum gleichen Sachverhalt "B". Und da sie ja bekanntlich einen Ermessensspielraum haben, haben selbstverständlich beide Recht. - Sofern es keine klärende Durchführungsverordnung zu diesem Thema gibt.

Gruß SU
 
Kennzeichnungspflicht von Fesselflugmodellen...

Kennzeichnungspflicht von Fesselflugmodellen...

Hallo,
ich hatte bei Herrn RA Sonnenschein, Anwalt des DMFV, angefragt. Seine Antwort ist die bisher weiter oben schon inhaltlich bennante:

"...die Diskussion um die Frage der Kennzeichnungspflicht von Fesselflugmodellen kann ich gut nachvollziehen. Das Problem dabei liegt darin, dass es dem nationalen Gesetzgeber offensichtlich nicht bewusst ist, dass es Fesselflugmodelle gibt. Er hat diese Art von Modellen ebenso wie Freiflugmodelle in seiner Gesetzgebung nicht berücksichtigt. Gleiches ist übrigens auch vom europäischen Gesetzgeber zu befürchten. Da in den luftverkehrsrechtlichen Vorschriften keine Unterscheidung zwischen Fesselflug- und anderen Modellen vorgenommen wird, sind sie formal in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht gleich zu behandeln. Soweit also die Fesselflugmodelle schwerer sind als 0,25 kg ist gemäß § 19 Abs. 3 LuftVZO eine Kennzeichnung vorgeschrieben..."

Also: Raus aus dem Schattendasein...:cool::cool::cool::cool:

Grüße!
Rainer
 
Hallo !

Aktueller grober Stand :
Das Fesselfleger keine UAV sind, hat sich gehalten - Da die Plaketten explizit nur für UAV gefordert sind, braucht man sie also nicht anbringen.
Fesselflugmodelle sind Bodengebunden und bleiben unter 30 m Höhe -> Willkommen in Kategorie 11 ! :D
Das heisst auch, dass wir keine AE brauchen und mit V-Motoren nur die allgemeinen Lärmschutzbeschränkungen einhalten müssen.
Ich versuche noch ein offizielles Dokument der Behörde zu bekommen, da der genaue Wortlaut in Rechtsfragen ja immer kritisch ist.
Das könnte man sich dann ausdrucken und in den Werkzeugkasten legen, falls man mal in eine Diskussion gerät.

Aber auch an dieser Stelle : Das ist eine vorab-Auskunft aber noch nicht das Finale, ausgearbeitete Statement der Behörde

Grüße !

Wie entsteht/beantragt man eine NFL ? Wenn wir da eine bekommen wo das so geregelt ist hätten wir gewonnen. Das müsste man dann aber mit unserem DAEC FF-Referenten zusammen machen
 
Hallo!

Mal 'ne ganz andere Frage: Wie wirkt sich das ganze (falls es denn tatsächlich so sein sollte) auf die Versicherungspflicht aus?

Beste Grüße,

Lutz
 

f4bscale

User
Hallo,

das ist dochmal eine gute Info. Danke Sebastian für deinen Einsatz.
Den Versicherungsschutz sollten wir aber nicht in Frage stellen. Ganz gefahrlos ist das was wir tun auch nicht. Ich will aber jetzt hier keine "was wäre wenn" Diskussion entfachen.
Nicht vergessen:
Die erste Aufstiegserlaubnis kommt vom Besitzer des Fluggeländes.

Eine Bitte hätte ich noch. Sicher gibt es auch Mitleser, die nicht unmittelbar in der Materie stecken und mit Abkürzungen wenig anfangen können. Vermeidet in Zukunft Fachbegriffe als Abkürzung.

Danke

W.
 
Hallo, soviel Aufwand, nur um kein Schildchen auf den Flieger nageln zu müssen? Seid Ihr wirklich sicher, dass sich das lohnt? Modellflug, damit auch Fesselflug ist selbst in einer Kontrollzone bis 30m Höhe erlaubt, wo ist denn euer Problem? o.K., bei Flugbeschränkungsgebieten wäre man raus, z.B. wenn ein grosses Tier im Anmarsch ist...

...dank Doro hab isch jetzt auch wieder so ein gefesseltes Teilchen...;)


echte Probleme haben eigentlich die Freiflieger...
 
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