Datenschutzgrundverordnung

Welche Erfahrungen sind das?

Ich habe in meinem Leben schon zwei (Massen)Abmahnungen bekommen und am Ende immer "gewonnen". Das ist schon viele Jahre her und dieses Gschäftsmodel existiert in der Form gar nicht mehr.

Und wie hoch dürfte der Streitwert bei Vereinsangelegenheiten wohl sein? In der Regel möchte der Anwalt doch nur, dass man irgendwann einbricht und seine Kostenpauschale + X endlich überweist. Tatsächlich vor Gericht und einen Prozess durchzuziehen lohnt sich in den meisten Fällen einfach nicht. Das heißt natürlich nicht, dass er am Ende auf Grund der Gesetzeslage nicht auch Recht bekommen würde. Das Ganze hat übrigens nichts mit Blauäugikeit zu tun, sondern gründet auf realen Erfahrungen. Ich wäre in meinen beiden Fällen ohne zu zögern in jede gerichtliche Auseinandersetzung gegangen. Doch das wollen diese Anwälte gar nicht....
 

van3st

User
Entscheidend wird wohl sein, ob die Abmahnanwälte die Brücke von der DSGVO zum UWG gespannt bekommen. Das sehe ich eher gelassen in Größenordnungen der normalen Vereinsmeierei wird das wohl nicht standhalten.
Bleiben also nur die Datenschutzbehörden und die Wirtschaftsaufsicht, die sich aber wohl eher nen Kehricht um die Kleinsten scheeren. Die sind genug damit beschäftigt, die Großkonzerne im Zaum zu halten.
Besteht also eine reale Gefahr wegen der DSGVO belangt zu werden? -> Ja. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr sehr gering.
 

1hummel

User
Fotos auf der Vereinshomepage?

Fotos auf der Vereinshomepage?

Hallo,

auf unserer Vereinshomepage habe wir zahlreiche Fotos von Modellen, Mitgliedern, Flugtagen, Arbeitseinsätzen usw.

Müssen wir jetzt nachträglich die Genehmigung der abgebildeten Personen einholen? Oder gilt das nur für zukünftige Veröffentlichungen? Reicht ein Einverständnis in mündlicher Form oder muß das schriftlich erfolgen?

Wenn z.B an Flugtagen Gäste anwesend sind und die eher zufällig mit auf dem Bild sind, dürfen diese Fotos auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung auf der Homepage veröffentlicht werden?

Viele Fragen die sicher viele Vereine bzw. deren Homepage betrifft. Ich habe beim DMFV angeregt diese doch mal im DMFV-Modellflieger zu beantworten.
 
Es gibt zum dem Thema Fotos folgende Aussagen...

KUG = Kunsturhebergesetz

"Das ist blanker Unsinn!"

"Ich bin entsetzt über die ganze Panikmache" sagt dagegen Thomas Hoeren, Professor an der Universität Münster. "KUG, Recht am eigenen Bild, Fotografen können keine Bilder mehr machen – das ist blanker Unsinn", ist der Medienrechtler überzeugt. Am 25. Mai drohe überhaupt nichts. "Warum haben wir eigentlich so eine schlechte Haftung gegen Falschberatung?" Und Michael Ronellenfitsch, hessischer Datenschutzbeauftragter, warnt davor, auf die Horrorszenarien mancher Anwälte hereinzufallen. "In kaum einem Bereich ist die Kenntnis so defizitär."

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff spricht von "großer Panikmache". Voßhoff ist davon überzeugt, dass mit Inkrafttreten der DSGVO das Kunsturheberrecht weiterhin Geltung hat – sich also im Wesentlichen auch für Fotografen nichts ändern werde. Ihre Überzeugung decke sich auch mit den Erläuterungen des Bundesinnenministeriums, sagte die Datenschützerin am Rande einer Fachkonferenz in Berlin.

Durch die DSGVO ergäben sich "keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien", heißt es in einer Stellungnahme des BMI. Die Basis widerrufbarer Einwilligung habe es auch vorher schon gegeben und decke seit vielen Jahren die Tätigkeit von Fotografen ab. Für die Veröffentlichung eines Bildes bleibe das KUG auch nach dem 25. Mai erhalten. "Die Annahme, dass die DSGVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend."

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html

Mittlerweile bestätigte die Unionsfraktion im Bundestag ihre Pläne, teure Abmahnungen bei vermeintlichen Verstöße gegen die neue DSGVO aussetzen. "Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, am Dienstag in Berlin.
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Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen: "Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben." Geplant sei, Abmahngebühren vorübergehend – also beispielsweise für ein Jahr – auszusetzen. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für Kanzleien und Vereine, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/mel...-Abmahngebuehren-rasch-aussetzen-4070328.html
 
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