f4bscale
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Ich habe mich zu diesem Thema mal etwas schlauer gemacht.
Gefunden habe ich diese Information vom DAEC.
Darin findet sich eine Tabelle wer was tun muss.
Daraus geht hervor, dass die meisten Fesselflieger von den Regelungen außer der Plakette überhaupt nicht betroffen sind.
Was nach wie vor gilt, sind die naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Die aber im wesentlichen nur Einschränkungen beim Antrieb mit Verbrennunsmotoren bringen.
Mit einem Elektromodell kann man demnach das Einverständnis des Besitzers des Fluggeländes vorausgesetzt sogar auf einem Schulsportplatz Schülerarbeit machen.
W.
Gefunden habe ich diese Information vom DAEC.
Darin findet sich eine Tabelle wer was tun muss.
Daraus geht hervor, dass die meisten Fesselflieger von den Regelungen außer der Plakette überhaupt nicht betroffen sind.
Was nach wie vor gilt, sind die naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Die aber im wesentlichen nur Einschränkungen beim Antrieb mit Verbrennunsmotoren bringen.
Mit einem Elektromodell kann man demnach das Einverständnis des Besitzers des Fluggeländes vorausgesetzt sogar auf einem Schulsportplatz Schülerarbeit machen.
W.