Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

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Für weitere Antworten geschlossen.
Bei der Prüfung müssen alle 20 Fragen richtig beantwortet werden; man kann sie aber sofort wiederholen.
Also schön die Antworten aufschreiben und nach 2-3 Durchgängen klappt's dann.

Aber aufpassen. Die Anworten ändern ihre Position bei jedem Durchgang.
Also: am Besten, die (angeklickten) Antworten als Bild kopieren und in einer Datei spreichern. Dann kann man bei Bedarf die "falschen" Antworten heraus filtern und im nächsten Durchgang durch die relevanten ersetzen (es besteht kein Wiederholungs- oder Zeitlimit). Wenn jemand die Prüfung auf F machen will, kann er sich bei mir per PN melden. Ich habe die (richtigen) Antworten.

Und nicht vergessen: nach der Prüfung müssen die eingesetzten Modelle, die mehr als 800gr Masse aufweisen, bei AlphaTango registriert und die von dort zugeteilte "Zulassungs-"Nummer am Modell so befestigt werden, dass sie aus 30cm Entfernung gelesen werden können (es gibt wenige Ausnahmen. Z.B. bei Scale.Modellen). Zur Hersellung der Aufkleber verwende ich einen Brother-Labeldrucker mit einem 6mm Band.
Bei der Eingabe in die Tabelle ist es unschädlich, wenn ein Modell, das z.B. unter 800gr wiegt, unter der Katogorie (Plage de masse) 800g<=M<=2KG registriert wird. Umgekehrt (z.B. Modell wiegt über 4KG wird aber in der Kategorie bis 2Kg angemeldet, ist nicht zulässig und kann kostspielige Konsequenzen haben (mehr ist unschädlich, weniger unzulässig). Man muss das alles nicht verstehen. Die ENA-Mafia hat mal wieder ohne Sinn, Kenntnnis und Verstand zugeschlagen. Man muss leider auch davon ausgehen, dass die Police Nationale das überwachen wird. Und die diskutieren nicht gerne...
Para
 
Die Schilder müssen nicht feuerfest sein, wie in Deutschland?
Und weiß jemand, ob nicht der deutsche Kenntnisnachweis ausreicht?
Gibt es neues zur Höhen- und kg-Grenze?
Ein Wiki-Artikel wäre echt prima ...
 
Ich denke das sollte eingängig sein...oder?

Ist es nicht.
Oder machst du auch dein Autoführerschein bei jedem EU-Grenzübertritt neu?

Egal. Dafür haben wir im Moment keinen Krieg, müssen an der Grenze nicht mehr warten(wenn man nicht gerade eine neuen Führerschen machen muss) und die schwierigen Rechenaufgaben beim Eiskaufen fallen auch weg. Waren da noch irgendwelche Vorteile die ich vergessen habe:confused::confused::confused::confused:
 
Ist es nicht.
Oder machst du auch dein Autoführerschein bei jedem EU-Grenzübertritt neu?

Egal. Dafür haben wir im Moment keinen Krieg, müssen an der Grenze nicht mehr warten(wenn man nicht gerade eine neuen Führerschen machen muss) und die schwierigen Rechenaufgaben beim Eiskaufen fallen auch weg. Waren da noch irgendwelche Vorteile die ich vergessen habe:confused::confused::confused::confused:

Das mit dem Führerschein zu vergleichen hinkt gewaltig.
Ok, fragen wir anders - wird denn beispielsweise der dänische Kenntnisnachweis in Deutschland akzeptiert?
Nein? Ja warum denn nicht, wenn Dänen mit dänischem Führerschein in Deutschland fahren?:rolleyes:

Mir erschließt sich nicht weshalb es mit deutschem Kenntnisnachweis im Ausland anders sein sollte.
Weil es der Deutsche ist und der ist besser als alle anderen?:D

Und da sich unsere Modellflugverbände standhaft weigern länderspezifische Informationen bereitzustellen wird es auch so schnell nix werden.
Denn im Gegensatz zum ADAC wo man länderspezifische Unterschiede recht einfach nachlesen kann ist im Modellflug nix da - und auch keine Bereitschaft dazu.
Somit bleibt der Kenntnisnachweis nur national, denn weiterreichende Infos werden schlicht nicht bereitgestellt.
Einfache Formel - nix wissen = nix machen...
 
Das ist nationales Recht

Das ist nationales Recht

Martin hat absolut Recht!
Hier werden (mal wieder) die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen verglichen. Schengen, Führerscheine etc. sind hier überhaupt nicht relevant.
1. est gibt (noch) keine europäische Übereinkunft, die (möglicherweise) gleiche Bedingungen für die Modellflieger der Mitgliedsstaaten und u. U. assozierter Staaten vorsehen würde
2. jedes Land entscheidet in seiner Autonomie über seine nationale Rechtsetzung. Davon haben D, F und andere Staaten Gebrauch gemacht
3. damit gelten diese Gesetze nur und ausschließlich in dem Staat, der sie in seiner Souveränität erlassen hat.
4. Staaten können Vereinbarungen mit anderen Staaten über die gegenseitige Anerkennung von bestimmten Rechtssätzen treffen (das sind dann in aller Regel völkerrechtliche Verträge). Das liegt hier jedoch nicht vor. Wie Martin schon richtig bemerkte, sind sich ja noch nicht einmal die Verbände einig (da das Ganze jedoch auf Gesetzen basiert, werden Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Kenntnisnachweise, Registrierungen etc. zwischen den Verbänden m. E. nicht ausreichen; die sind hierzu nicht legitimert, bestehende Gesetze wie auch immer zu ändern). Warum sollten aber die Staaten initiativ werden? Die Politikerwerden von sich aus auch keinen Handlungsbedarf erkennen.

Also bleibt es bis zu einer einheitichen Regelung (s.o.) bei den von Martin schon geäußerten Vorschriften, ob das einigen gefällt oder nicht: in Deutschland gilt nur der deutsche Kenntnisnachweis, in Frankteich der französiche etc. Dito auch das Registierungsverfahren. In Deutschland sind die unzerstöbaren Namens-/Adressschilder Pflicht, in Frankreich, die durch AlphaTango zugewiesenen spezifische Registriernummer, die grundsätzlich aus 30cm Entfernung lesbar irgendwo am Modell angebracht sein muss (bei Scalemodellen auch innerhalb des Rumpfes). Alles andere ist Wunschtraum.

Para
 
Heute Morgen falscher Fuß? Wenn du dich vom Gegenteil überzeugen willst komm vorbei - aber das machen solche Internetakteure ja eher nicht? Würde ja bei dir mal reinschneien, aber so ohne Namen und Ort ist das etwas schwer.
Man könnte manchmal meinen dass das der eine oder andere nur tut um im echten Leben nicht erkannt zu werden.

Sollte von dir außer Anzweifeln und Rumholzen noch was Sinnvolles/Substanzielles kommt machen wir gerne weiter, ansonsten setze ich mal den "."
 
Heute Morgen falscher Fuß? Wenn du dich vom Gegenteil überzeugen willst komm vorbei - aber das machen solche Internetakteure ja eher nicht? Würde ja bei dir mal reinschneien, aber so ohne Namen und Ort ist das etwas schwer.
Man könnte manchmal meinen dass das der eine oder andere nur tut um im echten Leben nicht erkannt zu werden.

Sollte von dir außer Anzweifeln und Rumholzen noch was Sinnvolles/Substanzielles kommt machen wir gerne weiter, ansonsten setze ich mal den "."

Nicht aufregen, Martin.

Unsere Ausführungen sind nur für die gedacht, die daraus auch einen Nutzen für sich ziehen wollen. You can bring a horse to water, but you can't make it drink - wie der alte Engländer schon sagte...

Sachlichen Erwägungen gegenüber bin ich immer aufgeschlossen. Hughes_D: es ist dem jedoch nicht förderlich, wenn man Töne wie du anschlägt. Also bitte sachlich und fundiert deine Meinungen vortragen.:)

Para
 
Fliegen in Frankreich

Fliegen in Frankreich

Hallo zusammen,

da es ja in der Vergangenheit einige Unstimmigkeiten um das Fliegen in Frankreich gab, habe ich mich mal bei unserem DMFV erkundigt;)

Meine Frage am Telefon war unter Mithörer: Da ich vor hätte in nächster Zeit in Frankreich zu fliegen, würde es mich Interessieren, ob mein DMFV Ausweis ausreichen würde um dort zu fliegen.

Ganz klare Antwort der Dame am Telefon: Da ich ja die Stufe 3 in meiner Versicherung habe, könnte ich Europaweit fliegen und auch auf jedem Gelände im Freien mit der Genehmigung des Eigentümers unter 5 Kg. Auch in Frankreich:rolleyes:

Es gab aber keinen Hinweis seitens der jungen Dame am Telefon des DMFV auf einen Landesbezogenen Kenntnisnachweis. Somit könnte ich jetzt laut Aussage des DMFV in Frankreich oder einem anderen Land ohne Bedenken fliegen gehen:confused::confused::confused::cry:

Ist es nicht die Pflicht eines DMFV einem Mitglied eine genaue Auskunft zu geben, wie sich die Angelegenheit mit dem Kenntnisnachweis im Ausland verhält? Oder wissen die das nicht????:cry:

Ich kann nur sagen: Ein Glück das wir hier bei RC NETWORK alle Infos bekommen die wir brauchen. Und das noch kostenlos:D:D:cool:

Danke dafür;)
 
Es gab aber keinen Hinweis seitens der jungen Dame am Telefon des DMFV auf einen Landesbezogenen Kenntnisnachweis. Somit könnte ich jetzt laut Aussage des DMFV in Frankreich oder einem anderen Land ohne Bedenken fliegen gehen:confused::confused::confused::cry:

Ist es nicht die Pflicht eines DMFV einem Mitglied eine genaue Auskunft zu geben, wie sich die Angelegenheit mit dem Kenntnisnachweis im Ausland verhält? Oder wissen die das nicht????:cry:

Richtig, dir wurden eigentlich nur die Informationen bezüglich deines Versicherungsstatus mitgeteilt.
Mehr macht der DMFV nicht und will es von oberster Stelle auch nicht tun.
Schriftliche Aussagen bekommt man eigentlich nur noch in Ausnahmefällen.

Damit ist man gut beraten sich stets selbst zu informieren, was schwierig ist, wenn man nicht weiß wo man suchen soll.
Das hilft dir keineswegs wenn, was man nicht hofft, ein Ordnungshüter dich Vorort auf den Stand bringt was du hättest haben/beachten müssen.
Kann doof laufen und sollte in einem Urlaub nicht vorkommen.
 
Salut Stratosflieger

ob mein DMFV Ausweis ausreichen würde um dort zu fliegen
defnitiv nein. Du brauchst den französischen. Siehe meine Ausführungen weiter oben

Ganz klare Antwort der Dame am Telefon: Da ich ja die Stufe 3 in meiner Versicherung habe, könnte ich Europaweit fliegen und auch auf jedem Gelände im Freien mit der Genehmigung des Eigentümers unter 5 Kg. Auch in Frankreich
Das ist so weder ganz richtig noch ganz falsch. Was die DMFV-Verischerung und die Genehmigung des Grundstückeigentümers betrifft, so mag das stimmen. Deine Frage war aber eine andere. Und hierzu wäre diese Antwort schlicht falsch. In Frankreich gibt es keine 5KG Grenze. Die gilt in D. Dafür sind dort alle Modelle ab 800gr zu regisrtrieren (https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/login.jsp), nach Bestehen des Kentnisnachweises.

Es gab aber keinen Hinweis seitens der jungen Dame am Telefon des DMFV auf einen Landesbezogenen Kenntnisnachweis. Somit könnte ich jetzt laut Aussage des DMFV in Frankreich oder einem anderen Land ohne Bedenken fliegen gehen
Das wundert mich nicht weiter. Vermutlich weiß sie es wirklich nicht (was aber an dem generellen Problem einer richtigen Antwort nichts ändert)

Ist es nicht die Pflicht eines DMFV einem Mitglied eine genaue Auskunft zu geben, wie sich die Angelegenheit mit dem Kenntnisnachweis im Ausland verhält? Oder wissen die das nicht????
M.E. hat ein Interessensverband, wenn er denn dazu befragt wird, eine richtige Antwort zu geben - oder zu schweigen, wenn er es nicht genau weiß. Ich bestreite aber, dass der DMFV, der hier ja auch mitliest und somit die Diskussionen verfolgt, das bis ins Details nicht weiß. Insoweit ist das Verhalten der Dame, wenn es sich so verhält wie beschrieben, für mich nicht nachvollziehbar. Aber der Verband kocht seine eigene Suppe...

Ich kann nur sagen: Ein Glück das wir hier bei RC NETWORK alle Infos bekommen die wir brauchen. Und das noch kostenlos:
immer wieder gerne:D
Para
 

haki

User
Hallo,

kann mir aktuell jemand trotz oder auch aufgrund der Informationsfülle kurz mitteilen wie die offiziellen Regularien für das Fliegen am Schweissel und am Petit Ballon sind (Flughöhen, Flugbereiche etc.). Eventuelle Praxiserfahrungen wie es vor Ort gehändelt wird, gerne per PN.

Gruss Hannes
 
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