Kennzeichenschilder nicht außen anbringen!

Laut Aussage eines Mitarbeiters der Landesluftfahrtbehörde soll man das Schild mit Namen und Anschrift des Modell-Eigentümers zwar laut Gesetz an einer "gut sichtbaren Stelle" anbringen, das heißt allerdings nicht unbedingt "außen am Modell".

Man will mit dieser Formulierung nur vermeiden, daß jemand das Schild an einer völlig ungeeigneten Stelle anbringt, wie z.B. unsichtbar hinter einem Spant, innerhalb eines Rippenflügels, der hinterher bespannt wird und dergleichen.

Gegen die Anbringung außen am Modell sprechen folgende Gründe:
1. Die Schilder sind meist geklebt. Hält der Kleber nicht besonders gut, kann das Schild bei einem Absturz abgerissen werden und es liegt dann irgendwo.
2. Gerät das Modell in Brand, schmilzt der Kleber, das Schild fällt ab und liegt dann irgendwo.
3. Datenschutz: Es ist dem Eigentümer nicht zumutbar, daß auf dem Modellflugplatz oder bei einer Ausstellung jeder gleich Namen und Adresse des Eigentümers am Modell ablesen kann.
4. Es ist dem Erbauer eines vorbildgetreuen Modells nicht zumutbar, daß er sein Modell mit einem außen angebrachten Namensschild verunstaltet.

Man kann und sollte das Schild also eher im Modell befestigen. Ist nach einem Absturz des Modells mit Fremdschaden der Eigentümer des Modells nicht auf Anhieb festzustellen, kommt die Polizei oder sogar die Luftfahrtbehörde ins Spiel. Man darf nun nicht annehmen, daß die ermittelnden Personen nicht auf die Idee kommen, eine Kabinenhaube abzunehmen oder einen Flügel abzuschrauben, um im Innern des Modells nach einem Hinweis auf den Eigentümer (sprich: Das Namensschild) zu suchen.
 
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