Schweiz und D.: unter 250 g "Spielzeug" und überall?

...oder auch F3Dobrindt ;)
Irgendwie höre ich in letzter Zeit öfter dass Modelle unter 250g (und ggf. langsamer als 15m/sec oder eine Joule-Angabe) als Spielzeug gelten und überall geflogen werden dürfen.
Ich nehme an, dass sich dabei auf die geplanten EASA Regulation on UAS bezogen wird, darin auf die Subkategorie 0 (250g, 15m/sec, 50m hoch, 100m weit, kein Mindestalter). Damit könnte man ja mit einem aktuellen F3K genüsslich an einer kleinen Kante hin- und her baumeln.
Mich interessiert aber die aktuelle Situation: was gilt - in der Schweiz (und zum Vergleich: in Deutschland) - noch als "Spielzeug", das überall geflogen werden darf, auch wenn "Modellflug verboten" gilt, also auch in Naturschutzgebieten, Stadtparks usw? Oder ist dann nicht einmal eine handtellergrosse Mikrodrohne oder ein "Elf" oder ein Gummimotor-Freiflieger erlaubt?
Primär geht es mir aber nicht um Drohnen, sondern um Segler. Papierflieger ok, aber auch mit RC-Einbau? Und wie gross darf so ein Papierflieger werden? Darf er auch GFK-Teile enthalten? Auch zu 99%? :cool:

LG Bertram
 
Für D ist das einfach zu beantworten: In den einschlägigen Verordnungen gibt es weder den Begriff "Spielzeug" noch eine irgendwie geartete 250gr-Grenze.

Oliver
 
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