jeder pilot ist für die sicherheit und damit auch betriebssicherheit seines flugzeuges selbst verantwortlich!
bei einem unfall wird die versicherung und je nach art des unfalls auch ein gericht sachverständige bemühen. wenn sich dann herausstellen sollte, daß die betriebssicherheit des flugzeugs (z.b. bauliche mängel jeder art, ausstattungsmängel, übermotorisierung ohne limitierung) nicht gegeben war und der pilot dieses wissen konnte bzw. sogar mußte, dann knallts halt juristisch. da ist die juristische seite sowas von knochentrocken.
manche hersteller geben durchaus ausstattungs- und antriebsempfehlungen bzw. geben auch leistungslimits vor, wer darüber hinweggeht muß das eben gut begründen können im falle eines falles.
sachverständige werden sicherlich auch solche foren wie hier durchforsten, was bezüglich eines bestimmten fliegers "common sense" ist.
im übrigen kann man davon ausgehen, daß bei einem "großen" unfall mit sach- und/oder personenschaden, wo die polizei hinzugezogen wird, alles an "material", das heißt flieger (-reste) aber auch der sender sichergestellt wird und dann auch sachverständig ausgewertet wird, wie z.b. telemetrie, logger, ecu mit ihrer logfunktion.
also allzu leicht und locker und auch teils verächtlich beseiteschiebend würde ich das ganze und auch die vorgebrachten einwände nicht nehmen. unsere technischen möglichkeiten werden immer größer und komplexer, die verantwortung damit aber auch.