Kennzeichnungspflicht: Konkreter Name? - Weitere Auflagen für Unternehmen?

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zur Kennzeichnungspflicht.
Muss ein konkreter Name auf dem Kennzeichnungs-Schild sein, oder reicht es, wenn der Firmenname mit Anschrift drauf steht?
Geht um ein Unternehmen, dass nur für eigene Zwecke Aufnahmen auf seinem eigenen Gelände machen will.

Gibt es in so einem Fall noch etwas zu beachten? Die Drohne wiegt unter 500 g.

Danke und viele Grüße!
 
Da in der Luftfahrt der Halter verantwortlich ist, müsste eigentlich ein Name drauf. Was die Versicherung angeht, ist das nicht von Belang.
 
Wie meinst Du das?
Die Plakette ist eine Auflage, die mit der Versicherung nichts zu tun hat.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Zur Erhellung der Rechtslage ist oft ein Blick ins Gesetz hilfreich.

Da findet man in der LuftVZU § 19 Absatz 3

Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“

Eigentümer ist der, dem die Drohne gehört, unabhängig von dem der sie gerade besitzt, also über sie verfügt (Besitzer), oder auf den sie versichert ist (Halter). Eigentümer, Besitzer und Halter könne ein und dieselbe Person sein, aber auch 3 verschiedene

Hans
 
Recht haste, habe ich auch durcheinandergebracht.
Die Versicherung ist Haltergebunden- hat aber mit der Plakette nix zu tun.
Plakette weist den Eigentümer aus.
 
DANKE Holofernes!

Genau das wollte ich auch wissen und stimmt auch mit meinen Rechtsverständnis überein ...
Leider werden selbst bei "professionellen" Schilderherstellern die Begriffe hoffungslos durcheinander gebracht.

Gruß Torsten
http://www.aeroxess.com
 
Hey,

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass es bei sowas am besten ist beim zuständigen Luftamt nachzufragen.
Die sind freundlich und sagen dir das ganz genau.
Du brauchst ja auch noch eine Aufstiegsgenehmigung !!

Mit freundlichen Grüßen
Kai AusCoburg
 

wkrug

User
Du brauchst ja auch noch eine Aufstiegsgenehmigung !!
Äh wieso?
Wenn er nur Zonen ohne Luftraumbeschränkung, auf seinem eigenen Firmengelände, ohne komerziellen Hintergrund unter 100m Höhe mit einer Drohne unter 2kg fliegt -
Wieso braucht er dann eine Aufstiegsgenehmigung.

Dabei darf er natürlich kein anderes Gelände überfliegen ( innerhalb geschlossener Bebauung ) und auch nichts was dem Recht am Bild wiederspricht filmen.
 
@wkrug:
Bitte genau lesen:
Er möchte für ein (oder sein) Unternehmen Bilder machen, und da is es eben kommerziell, d.h. es wird eine Aufstiegsgenehmigung benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Kai AusCoburg
 
Der "Eigentümer" muss genannt werden.
Das kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Ein Gewerbeschein macht aber noch lange keine juristische Person aus einem Unternehmen.

CU Eddy
 

wkrug

User
Geht um ein Unternehmen, dass nur für eigene Zwecke Aufnahmen auf seinem eigenen Gelände machen will.
@fly-kai
Ich hab da, meine Ich, schon richtig gelesen.
Wenn die Bilder nicht für Werbung oder ähnliches verwendet werden sollen würde Ich mal sagen, das ist "private Nutzung".

Sobald da was in kommerzieller Absicht gemacht werden soll, braucht man dafür natürlich den "Profi Schein" und eine Aufstiegsgenehmigung - Ganz klar.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten