Vorgehensweise zum Einholen einer Höhenfreigabe

Hallo Kollegen,
für alle die mal höher fliegen wollen oder müssen, ermuntere ich euch die Benutzung von Luftraum E zu beantragen, sofern zutreffend.

Das hier hat nicht den Anspruch einer korrekten Abhandlung, ich schreib einfach mal wie ich es gemacht habe.
Wer gute Ideen oder Verbesserungspotential sieht, gerne auf zur Diskussion.

Hintergrund: über unserem Platz endet der Luftraum G leider schon bei 1000ft AGL, ausschlaggebend ist die Nutzung durch
US Militär um den Flugplatz Spangdahlem ETAD , 49° 58′ 22″ N, 6° 41′ 33″ O (im Westen der Republik)

Das war mir für eine gute Wettervorhersage zu wenig, ich wollte mal höher hinaus.
Also hab ich mir mal die Mühe gemacht, etwas telefoniert und gemailt, und die freundliche DeutscheFlugSicherung bemüht,
und siehe da .. nett, hilfsbereit und die Verarbeitungsgeschwindigkeit war auch ok :)

1. Step: Also erstmal herausfinden in welcher FIR man fliegen/starten will- das sollte man schon wissen bevor man sich dort meldet ....
Das wurde beim Anruf als erstes abgefragt, um die Zuständigen Personen zu finden:
http://www.eurocontrol.int/sites/default/files/content/documents/nm/cartography/04012018-firuir-lower-airspace-ectl.pdf
FIR LANGEN,BREMEN oder München.


2. Step: kostenfreie Anmeldung bei der DFS / AIS Portal.
https://secais.dfs.de/pilotservice/user/register/register_edit.jsp
Warum ? Nun .. hier erfährt man u.A. kurzfristige oder bereits länger geplante Änderungen oder Hinweise für Flugplätze und Luftraumstruktur .. Stichwort: NOTAMs, NfL.
Beispielsweise die Errichtung von Flugverbotszonen aufgrund von Staatsbesuchen, mil. Übungen, Modellflug, Fallschirmsprung, Errichtung von Luftfahrthindernissen u.V.m. .
Es ist wohl einleuchtend, dass es schwierig wird, eine Luftraumnutzung durchzukriegen, wenn gerade die Kanzlerin zu diesem Ort/Zeit da unterwegs ist (beispielsweise ..).
Dann kann man sich wohl (a) die Mühe direkt sparen, stellt man aus Unwissenheit dennoch eine Anfrage, hat man (b) evtl. seine Inkompetenz im Luftraum hinreichend dokumentiert .;)
Da Otto-Normal-Modellflieger sich häufig kaum von Step 2 tangiert fühlt,(auf der Heimatwiese ist ja immer alles in Butter - solang der KN dabei is ... ) ,
posted RCN doch das ein- oder andere mal hier:
http://www.rc-network.de/forum/forumdisplay.php/201-RC-Network-informiert was sich so im LR tut.

Kurz gesagt: den gewünschten LR, Koordinaten und die Zeit sollte man sich bei der DFS schon vorher mal etwas ankucken !


3. Step: DFS anrufen, erste Anlaufstelle war hier:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Kontakt/
Danach wurde ich dann an den betr. Mensch in meiner FIR verwiesen u. durchgestellt.

Hier konnte ich meinen Wunsch grob tel. Schildern, danach alles noch einmal fix schriftlich per email hinterher.
Also Montag 25.6. die Mail losgeschickt .. mit allen Infos die ich geben konnte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Anweisung / Unterstützung / Freigabe für folgendes Vorhaben:

Sonntag, 1. Juli 2018, 12:00 UTC bis 16:00 UTC, für mehrere Flüge von jeweils ca. 3 Minuten,

Nutzung des Luftraumes E in Höhen von 1000ft AGL bis 1700ft AGL
im Bereich 0,3nm um die Koordinaten 49°58'58"N 6°25'01"E.

Die Fluggeschwindigkeit (IAS) wird bis zu 150kts betragen.
Die Steiggeschwindigkeit wird um die 70 m/s betragen.

Betrieben wird ein elektrisch angetriebenes Flugmodell, Spannweite 2m, Gewicht 2kg,
Farbl. Gestaltung: siehe Bild im Anhang, Unterseite Blockstreifen schwarz / gelb.

Start/Ldg. werden auf einem Modellflugplatz erfolgen (Koord. Siehe oben),
AE liegt vor, Kenntnisnachweis liegt vor, ich bin Inhaber BZF II, allerdings nicht mehr aktiver Pilot PPL-B/C
mit mehreren 100 Flugstunden in der Vergangenheit.

Für Rückfragen stehe ich unter xxxxxxxxxxxxxxx zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus !
-------------------------------------------------------
Antwort 28.6.:

Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe für Modelle im kontrollierten Luftraum
(§ 21 LuftVO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den beantragten Modellflug erteilen wir Ihnen die Flugverkehrskontrollfreigabe unter
folgenden Auflagen:
Datum: 01.07.2018
Uhrzeit: 12:00 – 16:00 UTC
Ort: Modellfluggelände
Geogr.Koord. 49°58’58”N 006°25’01”E
max. Höhe: 2700 ft AMSL (ca. 800m AGL)

Auflagen:
1 Der Modellflugbetrieb ist nach Sichtflugregeln so durchzuführen, dass die im
Abschnitt 5 der DVO (EU) 923/2012 (SERA) enthaltenen jeweiligen Mindestwerte
für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden.
2 Die Veranstaltung ist innerhalb eines Luftraums von 0,3 NM Radius um den
Bezugspunkt 49°58’58”N 006°25’01”E abzuwickeln.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wird für den Zeitraum des Modellfluges ein NOTAM veröffentlichen.

:)

Kosten: keine.
Höhenfreigabe: mehr als beantragt :D
Step 4:
Schnell noch den nahliegenden Segelflugverein per mail informiert .. damit die ne Chance haben, sollten sie das NOTAM nicht wahrnehmen (...siehe Step 2 -Heimatwiese- )!

Step 5:
Ergebnis im Fach-jargon (äääh-englisch) gekuckt:
EDGG D2244/18 Military 06/28/2018 0939 07/01/2018 1200 07/01/2018 1600 D2244/18 NOTAMN
Q) EDGG/QWZLW/IV/M /W /000/027/4959N00625E001
A) EDGG B) 1807011200 C) 1807011600
E) MODEL AIRCRAFT FLYING 0.3NM CENTERED ON 495858N 0062501E, BRECHT
(4.8NM W NATTENHEIME VORTAC NTM).
F) GND G) 2700FT AMSL

Step 6: Fliegen gehen und mit Power durch die Luft fegen !

Verständlicherweise braucht eine solche Aktion etwas Vorlaufzeit .. , in meinem Fall wurde Spangdahlem AirForce um Erlaubnis gefragt ..
Ich fand´s dennoch fix und unkompliziert.
 
Als ex PPL-B mit BZF hättest du das einfacher und schneller haben können: live, per Handy. Im Prinzip ist das eine Höhenfreigabe, wie sie täglich zum Beispiel von Fallschirmspringer, Ballonfahrer, oder Segelflieger eingeholt wird.:confused:

Oder einen Flugplan aufgeben?: per email / Fax...


Ich würde auch den Titel hier ändern: "Vorgehensweise zum Einholen einer Höhenfreigabe"
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Rudi,soll ich den Vorschlag von hänschen in Bezug auf die Überschrift umsetzen?
Scheint passend, auch wegen der Suchfunktion.
Die Rheinland-Pfälzer im Reg.-Bezirk Trier bringen´s mal wieder ;)
 
Rudi,soll ich den Vorschlag von hänschen in Bezug auf die Überschrift umsetzen?
Scheint passend, auch wegen der Suchfunktion.
Die Rheinland-Pfälzer im Reg.-Bezirk Trier bringen´s mal wieder ;)

Ja, kannst du gerne tuen !
 
Als ex PPL-B mit BZF hättest du das einfacher und schneller haben können: live, per Handy. Im Prinzip ist das eine Höhenfreigabe, wie sie täglich zum Beispiel von Fallschirmspringer, Ballonfahrer, oder Segelflieger eingeholt wird.:confused:
Oder einen Flugplan aufgeben?: per email / Fax...
Ich würde auch den Titel hier ändern: "Vorgehensweise zum Einholen einer Höhenfreigabe"

Naja, meine PPL-Zeit ist ne Weile daher, da gabs noch kein Handy (zumindest bei mir nicht) ;), da lief nahezu alles per Flugplan per Fax, erst später auch telefonischer FP.
Ob ein Flugplan überhaupt für Modelle anwendbar ist, weiss ich nicht. Zumindest wüsste ich nicht, was für ein Kennzeichen einzutragen wäre,
und der FLugplan hat den Nachteil, er muss geschlossen werden. Wird er das nicht, wird für ein Modell zwar kaum Search and Rescue ausrücken, aber komisch wärs schon.

Die Höhenfreigabe die du meinst (so vermute ich), wäre die Nutzung über Flugfläche 100 (also 3000M ), da ist allerdings per Funk hörbereitschaft mit FIS zu halten. Kann mich aber irren.

Hast du ne Tel.Nummer, ich spiele gerne den Testesel :D !

Nachtrag: ich habs bewußt "durchgekaut", damit sich auch andere mal an die Materie herantasten (können) und den Ablauf vielleicht besser verstehen.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:

jmoors

Vereinsmitglied
Ich habe schon öfter Höhenfreigaben beantragt, da unser Platz in Brüggen in einer ehemaligen Tiefflugzone liegt. Für jede Veranstaltung, bei der ich mit dem "knacken" der 300m rechne, wird eine Höhenfreigabe beantragt. Ich kann nur bestätigen, dass die Herren der DFS sehr freundlich und hilfsbereit sind. (Dank an die DFS dafür!)
Wenn ich eine Höhenfreigabe beantrage, dann gebe ich nur die Koordinate, den Radius, meistens 1 nautische Meile, Datum und die Uhrzeit an. Selbstverständlich kommt noch meine Handy-Nr. dazu als Notfall-Telefon, falls die Höhenfreigabe kurzfristig entzogen werden muss. Am Tag der Nutzung wird die Nutzung der Höhenfreigabe in Langen per Handy an- und wieder abgemeldet. Ich bin wegen der Notfallnummer dann auch den ganzen Tag auf dem Modellflugplatz.
Dieses Jahr hatte ich es mir einfach gemacht und in einem Email die Höhenfreigaben für die Veranstaltungen des ganzen Jahres beantragt. Hat super funktioniert.


Hinweis: Eine Höhenfreigabe ist kein alleiniges Nutzungsrecht des Luftraumes! Das verwechseln viele. Sie bedeutet nur, dass wir Modellflieger höher fliegen dürfen als normal und uns den Luftraum mit anderen (manntragenden Fliegern) teilen! Deswegen ist es sinnvoll, wenn auch nicht vorgeschrieben, immer einen Luftraumbeobachter einzusetzen.


...und noch etwas: Es ist selbstverständlich, dass wir Modellflieger IMMER den manntragenden Fliegern frühzeitig ausweichen! Auch, wenn die Manntragenden meinen in unter 100m Höhe über unserem Platz zu fliegen.



VG, Jürgen
 
Hinweis: Eine Höhenfreigabe ist kein alleiniges Nutzungsrecht des Luftraumes! VG, Jürgen

Klar, dass ist auch der Vorteil von Rudis Vorgehensweise ! Er hat ein quasi ein privates Sperrgebiet installiert, nur sollten auch alle Luftraumnutzer die Notams lesen...;), die privaten Flieger machen das nicht alle...:rolleyes:, manche garnienicht...

@Rudi: Tel.Nr. habe ich nicht zur Hand, bei mir liegts auch schon wieder eine Weile zurück, aber Handy gabs schon..., als aktiver Flieger macht man das dann aber über Funk...
 
Ich habe schon öfter Höhenfreigaben beantragt, da unser Platz in Brüggen in einer ehemaligen Tiefflugzone liegt. Für jede Veranstaltung, bei der ich mit dem "knacken" der 300m rechne, wird eine Höhenfreigabe beantragt. Ich kann nur bestätigen, dass die Herren der DFS sehr freundlich und hilfsbereit sind. (Dank an die DFS dafür!)
Wenn ich eine Höhenfreigabe beantrage, dann gebe ich nur die Koordinate, den Radius, meistens 1 nautische Meile, Datum und die Uhrzeit an. Selbstverständlich kommt noch meine Handy-Nr. dazu als Notfall-Telefon, falls die Höhenfreigabe kurzfristig entzogen werden muss. Am Tag der Nutzung wird die Nutzung der Höhenfreigabe in Langen per Handy an- und wieder abgemeldet. Ich bin wegen der Notfallnummer dann auch den ganzen Tag auf dem Modellflugplatz.
Dieses Jahr hatte ich es mir einfach gemacht und in einem Email die Höhenfreigaben für die Veranstaltungen des ganzen Jahres beantragt. Hat super funktioniert.
Hinweis: Eine Höhenfreigabe ist kein alleiniges Nutzungsrecht des Luftraumes! Das verwechseln viele. Sie bedeutet nur, dass wir Modellflieger höher fliegen dürfen als normal und uns den Luftraum mit anderen (manntragenden Fliegern) teilen! Deswegen ist es sinnvoll, wenn auch nicht vorgeschrieben, immer einen Luftraumbeobachter einzusetzen.
...und noch etwas: Es ist selbstverständlich, dass wir Modellflieger IMMER den manntragenden Fliegern frühzeitig ausweichen! Auch, wenn die Manntragenden meinen in unter 100m Höhe über unserem Platz zu fliegen.
VG, Jürgen


Hallo Jürgen, danke für die Zu-Wort-Meldung !
Dann beschreibe doch mal konkret deinen Ablauf für die Höhenfreigabe,
a) Also ist das bei dir vergleichbar wie bei mir ? Email-Anfrage zur DFS, mit etwas Vorlaufzeit (welche ?), warten auf pos. Antwort,
und dann musst du allerdings noch tel. aktivieren / deaktivieren ?

b) für die übers Jahr verteilten Veranstaltungstage. Muss da immer noch per Tel. aktiviert / deaktiviert werden ?

Ich versuche zu ermitteln, wie man es möglichst zeitnah hinbekommt. Ein paar Stunden Vorlauf wäre ja schon ein sehr passabler Wert !

gruss rudi
 
Hallo Rudi, für ein Notam brauchst du ja eine Vorlaufzeit zur Veröffentlichung, eine reine Höhenfreigabe geht sofort / innerhalb von wenigen Minuten... für deinen Standort musst du das Prozedere und die Tel.Nr. mit der DFS abklären. Das geht auch mit der Dienststelle am nächstgelegenen Flughafen.
 
ok, Danke für die Info , werde ich probieren.


Mir ist allerdings noch nicht klar, wo oder warum da schlussendlich ein Unterschied ist.

Ich wollte ja in meinem Fall "nur" eine Höhenfreigabe und kein explizites NOTAM, warum auch.
Das NOTAM war ja das Endergebnis aus dem Prozedere mit DFS.

Vermutlich liegts daran, dass US Streitkräfte vorher gefragt werden mussten, daher hat man mir die Telefon-Schnell-Variante wohl gar nicht erst vorgeschlagen.
Die kommen nämlich tatsächlich auch am WE regelmäßig mit C17´s(?) über unseren Platz.

Naja, beim nächsten WEtter probier ich das einfach mal aus !
 
hi Rudi, ob die Amis gefragt werden müssen, weiss ich nicht, aber sie müssen informiert sein, dies geht vorab eben nur mit dem NOTAM, eine Höhenfreigabe erhälst du, wenn je nach Verkehrslage möglich, eben sofort. Das wissen die anderen dann aber nicht...;)

Die C17 kommt wohl von Ramstein? bei uns sieht man die äusserst selten... dafür war kürzlich ein A400M über dem Allgäu zu sehen...
 
Ok,

dann haben wir´s soweit wohl abschließend geklärt.

Ob C17 oder C5 Galaxy .. keiner hat niemals nitt kei ahnung gehoabt. Entweder sie fliegen mehrfach im Kreis . oder es macht sich eine auf und davon, bevor die nächste kommt. (denn 15 Minuten nachdem man eine starten gehört hat, kommt wieder eine im Gegenanflug bei uns drüber. :confused:

Blick auf irgendein Flugzeug, Anflug auf die 05, Spangdahlem.

IMG_3847.jpg
 

tulura

User
Wirklich? Niemand anderes darf da rein bzw. durch? "Sperrgebiet" mittels NOTAM, gibt's das tatsächlich? Heißt das korrekt nicht anders? Fragen über Fragen...

Nö. Das hier erteilte NOTAM war eine reine Info über eine Aktivität ohne Einschränkung für andere.
Und ja, Sperrgebiete per NOTAM gibt es, da werden dann ED-R eingerichtet.

Tulura
 
Höhenfreigabe

Höhenfreigabe

Hallo zusammen,

Eine Frage wie verhält sich das mit einer Höhenfreigabe in einer Flugkontrollzone ?
In der Aufstiegserlaubnis sind 100 Meter Flughöhe fixiert.

lg lefdutti
 

tulura

User
Eine "Flugkontrollzone" nennt sich Luftraum D CTR. Dieser LR beginnt am Boden bis zur veröffentlichten Höhe (meist 2000 - 2500 MSL).
Diesen LR darfst du NUR mit Freigabe (gilt immer nur für diesen einen Flug) nutzen - sonst ist es eine OWI die mit bis zu 50.000,- EUR vom BAF geahndet werden kann.

Tulura
 
@lefdutti, bist Du sicher, dass es wirklich eine sogenannte CTR=Kontrollzone ist oder eventuell ein anderer Luftraum?

Unser Verein hatte früher ein Gelände, dass zuerst in einer CTR ziemlich am Rande lag. Dann wurde die CTR etwas verlegt und wir waren nicht mehr drin. Dafür bekamen wir einen Deckel, der damals Nahverkehrsbereich oder so ähnlich hiess und in 2500 Fuss über Boden begann. Zuerst sind wir aber zu den Leuten im Kontrollturm für die CTR gefahren und haben einfach Kaffee und Kuchen mitgenommen und... gesprochen. Danach war es einfach, wir riefen im "Turm" mit Durchwahl an und konnten dann meistens anstatt bis 150m bis 300m Höhe fliegen.
Später griff die neue Grenze mit 2500 Fuss, Telefonanrufe entfielen. Heute stehen in diesem Bereich viele Windkrafträder und wir nutzen ein anderes Modellfluggelände.
Gruss Dietmar
 
Kontrollzone

Kontrollzone

Hallo Dietmar

Also das durchfliegen der Kontrollzone ist für nicht ansässige Flugzeuge nicht erlaubt.
Nur die am Flughafen stationierten Flugzeuge dürfen dort fliegen also denke ich CTR oder sehe ich das Falsch?

In der Aufstiegsgenehmigung ist die Flughöhe von 100 Meter über Grund genehmigt.

lg lefdutti
 
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