Lehrer/Schüler Versicherung

Hallo Gleichgesinnte!

Mich interessiert es ob bei Lehrer/Schüler Betrieb der Schüler auch eine Flugversicherung vorweisen können muss!
Dass der Lehrer versichert sein muss ist klar.

MfG, Martin
 
Wieso? Ich dachte, wenn der Lehrer jederzeit eingreifen kann ist er rechtlich Pilot und folglich braucht nur er eine Aufstiegserlaubnis bzw. Kenntnissnachweiß. Warum sollte das bei der Versicherung anders sein?

Ulrich
 

Huskydoc

User
Hier mal ein Ausszug vom DMFV:

"Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer -/Schülerbetrieb mitversichert.
Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen
den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine
feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der
Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören
und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen
Modellflugvereins stattfinden.
Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter
bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines
Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das
Flugleiterbuch eingetragen werden.
Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der
ersten Einweisung an.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland eingetreten sind.
Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die
Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt"

Quelle:
https://www.dmfv.aero/files/DMFV-Broschuere-Versicherungen.pdf Seite 9 unterer Abschnitt.
 
Danke für die Ausführungen.

Ich bin beim DMO versichert als Lehrer, da frag ich direkt nochmal bei denen nach!

Holm und Propellerbruch,

Martin
 
Halterhaftpflicht

Halterhaftpflicht

Hallo zusammen,

ein ähnliches Thema hatten wir hier schon:

http://www.rc-network.de/forum/show...Flugmodellen?p=4442399&viewfull=1#post4442399

Die Modellflugversicherung ist eine Halterhaftpflichtversicherung. Solange der Halter (= in der Regel der Eigentümer) des Modellflugzeugs eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge abgeschlossen hat, ist alles in Ordnung.

Zumindest verstehe ich den Begriff Halterhaftpflicht so. Im Prinzip nicht anders als beim KFZ - ist auch eine Halterhaftpflicht.

Viele Grüße
Christoph

PS: Wenns auch nur im entferntesten in Richtung gewerbliche Schulung geht, würde ich aufpassen!

PS PS: Und wenn der Schüler zur Schulung sein eigenes Modell mitbringt, dann musst du natürlich aufpassen, dass der Schüler haftpflichtversichert ist. Ohne einer Versicherung des Schülers dürftest du nicht mal sein Modell einfliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ein ähnliches Thema hatten wir hier schon:

http://www.rc-network.de/forum/show...Flugmodellen?p=4442399&viewfull=1#post4442399

Die Modellflugversicherung ist eine Halterhaftpflichtversicherung. Solange der Halter (= in der Regel der Eigentümer) des Modellflugzeugs eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge abgeschlossen hat, ist alles in Ordnung.

Zumindest verstehe ich den Begriff Halterhaftpflicht so. Im Prinzip nicht anders als beim KFZ - ist auch eine Halterhaftpflicht.

Viele Grüße
Christoph

PS: Wenns auch nur im entferntesten in Richtung gewerbliche Schulung geht, würde ich aufpassen!

PS PS: Und wenn der Schüler zur Schulung sein eigenes Modell mitbringt, dann musst du natürlich aufpassen, dass der Schüler haftpflichtversichert ist. Ohne einer Versicherung des Schülers dürftest du nicht mal sein Modell einfliegen.

Im Fall DMFV steht das oben schwarz auf weiß anders...da gibt es nichts zu "meinen"...;)
 
Ich bin beim DMO und hab dort direkt nochmal nachgefragt:
Mein Schüler ist dann durch meine Versicherung mit abgesichert!

FG, Martin
 

Flunz

User
L/s-Fliegen / Halterhaftpflicht

L/s-Fliegen / Halterhaftpflicht

"Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen
den ferngesteuerten Modellflug erlernen.
(...)
Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter
bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln."

D.h. der Interssierte Nachbar, Bekannte, oder Spaziergänger darf damit nicht geschult werden!? Schnupperfliegen? Ferienspiele? Das sind ja erstmal "Interessenten" und keine Anwärter. Wasn das fürn Quatsch??
Wenn ich DMFV-Anwärter bin, kann ich auch die 5 Werktage warten, bis meine eigene Versicherung aktiv ist!?

Zum Thema "Halterhaftpflicht" (DMFV)
Ich habe es schon mehrfach gesucht. WO steht das denn?
HalterHP bedeutet, dass (wenn ich der Nehmer bin) MEINE Modelle versichert sind, nicht ich als Pilot. Also kann JEDER meine Modelle fliegen. Damit auch Schüler, Fremde, oder der Papst?
Ich spinne mal weiter: unter der Hand gehören alle Modelle im Verein mir, also fliegen 90 Mitglieder mit einer (meiner) Versicherung?
Was ist mit Vereinsmodellen? Die sind nicht mir.

Ich habe das mit der Halterhaftpflicht schon oft gelesen, aber in meinen Augen ist das Quatsch.

Klärt mich auf ;)

Jonas
 
HalterHP bedeutet, dass (wenn ich der Nehmer bin) MEINE Modelle versichert sind, nicht ich als Pilot. Also kann JEDER meine Modelle fliegen. Damit auch Schüler, Fremde, oder der Papst?

Können Sie, und die Haftpflichversicherung wird im Falle eines Falles auch zahlen. Wenn du mit der Weitergabe des Modells allerdings gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen hast, werden die dich danach in Regress nehmen. Also gilt, wi immer, erst mal nachlesen, was da drin steht.

Oliver
 
Halterhaftpflicht

Halterhaftpflicht

Hallo zusammen,

so unsinnig eine Halterhaftpflicht für Flugmodelle, Gleitschirme, Fallschirmspringer etc. sein mag, sie ergibt sich aus dem Luftrecht. In den Broschüren der Versicherungen bzw. Verbände kann man das nur sehr verklausuliert finden.

Bei meiner Police (Schweighofer) liest sich das so:

Bildschirmfoto vom 2018-09-21 18:06:41.jpg

Artikel 1 Absatz 1: ".......des versicherten Luftfahrzeugs....."
Es ist also nicht der Versicherungsnehmer versichert, sondern das Luftfahrzeug.

Artikel 2 Absatz 2: "Mitversicherte Personen sind:........Personen, die mit Willen des Halters bei der Verwendung des Luftfahrzeugs tätig sind bzw. dieses benützen"
Also ist jede Person, die mit meiner Erlaubnis mein Modell fliegt auch versichert.

Als weiteren Hinweis hier die Schullungsunterlagen für Fallschirmspringer:

https://www.dfv.aero/downloads/Lernfragen-LUFTRECHT_BKF_07.06.16.pdf

Schaut euch mal Frage 22 an (richtige Antwort ist "d", Auflösung siehe ganz unten im PDF). Warum wohl sollte ich mich beim Ausleihen einer Ausrüstung darum kümmern müssen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht?

Bitte lest euch eure Versicherungspolicen sehr genau durch! Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Ich habe es für mich so interpretiert. Eine Nachfrage bei der jeweiligen Versicherung kann sicher auch nicht schaden.

Viele Grüße
Christoph
 
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