Ist der Bastelkeller mit Inhalt mitversichert!?

Laddl

Vereinsmitglied
Versicherung - Bastelkeller/Werkstatt - ..... !?!?

Versicherung - Bastelkeller/Werkstatt - ..... !?!?

Hallo in die mittlerweile etwas gewachsene Runde

Das Thema ist: Ist der Bastelkeller mit Inhalt mitversichert!?
Dieses ist mit den ersten 4 Postings schon ausreichend beantwortet worden. Habe mich inzwischen auch mit meiner Hausratversicherung entsprechend gekümmert!
Also zur allgemeinen Info: Die Hausratversicherung ist das Schlagwort und sollte den Bastelkeller samt Inhalt berücksichtigen. Ansonsten einfach anpassen!

Alles weitere in den Postings lässt vermuten, dass hier nicht wirklich ein Wissen über die vielen Arten der Versicherungen vorliegt!?
Ich kann hier nur sehr empfehlen sich damit zu beschäftigen!

Schade das die ursprüngliche Frage wiedereinmal recht schnell Nebensache wurde und ein anderes Thema in den Vordergrund gerückt ist, welches mit der Ursprungsfrage wirklich nichts zu tun hat .....:confused:

Ich bedanke mich für die Antworten und Tipps und schließe hiermit das Thema für mich ab!

Gruß
Laddl
 
Das Thema war schon nach der Frage abgeschlossen. Denn grundsätzllich ist es völlig belanglos, was irgend jemand zu einer Versicherung SAGT. Zu "irgend jemand" gehören auch Versicherungsvertreter oder sonstige Versicherungsmitarbeiter.

Einzig und alleine zählt, was in den Versicherungsbestimmungen geschrieben steht. Steht da keine besondere Einschränkung zum Thema Modellflug, dann ist alles eingeschlossen. Ob ich jetzt 20 maßgeschneiderte Seidenanzüge für eine sechsstellige Summe im Kleiderschrank hängen habe, oder ein dutzend Modellflieger im Keller, solange die Versicherungssumme dazu passt, passt daß. Und selbst wenn nicht, zahlt die Versicherung zumindest einen Teil.

Oliver
 
@Oliver
Blöd ist nur wenn die Gesellschaft versicherungspflichtig Dinge ausschließt. Dann sind diese nicht versichert. Flugmodelle sind übrigens versicherungspflichtig.

Torsten
 

micbu

User
Doppelpost
 

micbu

User
Nein, denn mit der Haftpflicht versicherst du DICH als Piloten ... und nicht dein Modell!
Das ist falsch! Nicht der Pilot ist versichert sondern der Halter. Hier handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung, daher steht auf jeden Fall der Halter des Modells in der Pflicht den Schaden gegenüber dem geschädigten zu regulieren. Nicht der Pilot.
Ja, es besteht eine Versicherungspflicht für Modellflug und ich bin mir sicher, dass sich eine Versicherung, im Schadenfall, auf diesen Ausschluss berufen wird.

Egal ob du der Meinung bist, dass du die Modell im Keller ja nur lagerst und nicht betreibst, es besteht eine Pflichtversicherung (hoffentlich) und damit greift der Ausschluss. Bei mir war das ebenfalls schon Thema als wir in unser eigenes Haus gezogen sind. Ich musste die Modelle damals explizit als versicherungspflichtige Flugmodelle im Antrag angeben.
 
Meine Versicherung (HUK24) hat mir jetzt schriftlich bestätigt, dass die Modelle in der Hausrat mit versichert sind.
Daher ist mir jegliche weiter Spekulation hier soweit egal ... ;)
 

onki

User
Hi Tobi,

ich bei der nichtbadischen-Versicherung, also die mit dem Fels in der Brandung. Tarif weiß ich leider nicht genau weil Chefin die abgeschlossen hat.

Gruß
Onki
 

gexx

User
Hallo zusammen,
und denkt daran , in der Hausratversicherung auch Elementarschäden mit abzudecken.

Sonst nützt euch die Versicherung nix, wenn beim nächsten Starkregen der Keller vollläuft.
Die "normale" Hausrat zahlt ja nur bei Wasserschäden durch Leitungswasser

Viele Grüße
Robert
 
Versicherung

Versicherung

Hallo,
ich bin auch bei der HUK, ja die Modelle sind im Rahmen der Deckung der Hausratversicherung versichert, Sinn macht es das Modellbau Zeugs zu Fotografieren, zu mindest die preisintensiveren Sachen, ebenso Rechnungen an einem anderen Ort aufzubewahren. In so einem Hobbyraum kann in unseren heutigen Zeiten leider alles mögliche passieren.

Gruß Frank
 
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