Gewährleistung bei neuen Artikeln aus zweiter Hand

eges

User
Hallo

ich habe ein neues Einziehfahrwerk von einem Kollegen gekauft, inclusiv Rechnung.
Das EZW ist erst ein halbes Jahr alt und bereits defekt.
Mein Anliegen: gilt die Gewährleistung auch obwohl nicht meine sondern eine andere Adresse auf der Rechnung steht?
 
Nein.
Dein Kumpel kann aber seine Gewährleistungsansprüche an dich abtreten.
Bedenke aber das nach 6 Monaten die Beweislast nicht mehr beim Verkäufer liegt.
 

micbu

User
Mein Anliegen: gilt die Gewährleistung auch obwohl nicht meine sondern eine andere Adresse auf der Rechnung steht?
Das hat nix mit der Rechnung zu tun! Du hast gegenüber deinem Kumpel eine Anspruch auf Sachmängelhaftung sofern diese beim Kauf nicht ausgeschlossen wurde.
Da du von Privat gekauft hast liegt die Beweislast, dass die Ware bereits beim Kauf fehlerhaft war sowieso bei dir.
Ist dir eigentlich bewusst, dass die Sachmängelhaftung keine Haltbarkeitsgarantie ist sondern lediglich aussagt, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt frei von Mängeln sein muss?
Dein Kumpel könnte gegenüber dem Händler einen Sachmangel geltend machen, wenn er nachweisen könnte (Kauf ist länger als 6 Monate her), dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war. Wie bereits geschrieben wurde könnte er diesen Anspruch auch an dich abtreten.

Fazit: Vergiss das mit der Sachmängelhaftung wenn seit dem Kaufzeitpunkt deines Kumpels mehr als !Tag genau! 6 Monate vergangen sind.
Es zählt der Tag der Feststellung des Schadens, nicht der Tag der Unterrichtung des Verkäufers darüber.
 
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