Zusammenstoß in der Luft

Eisvogel

User
Genauso bei einem Mid-Air. Pilot 1 zahlt den Schaden von Pilot 2 und umgekehrt, denn jedes Modell hat einen Schaden beim anderen verursacht.

Glaub ich nicht!
Wenn 2 Modelle zusammenstoßen hat entweder einer Schuld, dann müsste/sollte/könnte seine Haftpflicht zahlen. Und der Verursacher kriegt nix.
Haben beide Schuld, dann könnte die Vers. dem Gegner jeweils den halben Schaden zahlen.

Warum sollte die Haftpflicht des "Opfers" auch den Schaden des Verursachers zahlen? Und warum sollte die Haftpflicht den ganzen Schaden zahlen, wenn man 50% Schuld hat?
 

Bob Valdez

User gesperrt
Mei ... isch des schwer ....
es gibt nun mal Fliegerkollegen , die fliegen als gäbe es kein Morgen oder andere Flieger in der Luft ... um nicht zu sagen ... wie die Deppen .
Und wenn mir so Einer meinen Flieger kaputtfliegt , so hat er , bzw. seine Versicherung für den Schaden aufzukommen .
Punkt !

Mir so vor 2 Jahren passiert .
wurde von der Versicherung ( DMFV ) schnell & problemlos bereinigt .
Kurze Schilderung des Vorgangs & Bilder des Schadens , nach ca. 2 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto .
 

Eisvogel

User
Mei ... isch des schwer ....
es gibt nun mal Fliegerkollegen , die fliegen als gäbe es kein Morgen oder andere Flieger in der Luft ... um nicht zu sagen ... wie die Deppen .
Und wenn mir so Einer meinen Flieger kaputtfliegt , so hat er , bzw. seine Versicherung für den Schaden aufzukommen .
Punkt !

Mir so vor 2 Jahren passiert .
wurde von der Versicherung ( DMFV ) schnell & problemlos bereinigt .
Kurze Schilderung des Vorgangs , nach ca. 2 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto .

So solls ja auch sein, aber ich glaub kaum, daß deine Versicherung den Schaden des "Deppen" bezahlt hat :confused:
 

Bob Valdez

User gesperrt
So solls ja auch sein, aber ich glaub kaum, daß deine Versicherung den Schaden des "Deppen" bezahlt hat :confused:
Nö , glaub ich auch nicht .
Wir hatten Beide die selbe Versicherung .
Ich hatte keinen Kontakt mehr mit ihm .
Habe ihn auch nie mehr am Hang gesehen .
Allerdings war an seinem Flieger kaum ein Schaden .
Leichte Delle an der Vorderkante der Fläche ( Kohle ) .
Bei mir wurde das Leitwerk komplett zerstört , dadurch Absturz mit daraus folgendem Totalschaden .

PS .: Um Eines klar zu stellen ....
ich würde nie bei einer Kollision , die z.B. beim gemeinsamen Kreisen in einem Bart passiert , die Versicherung in Anspruch nehmen .
Da passieren so Sachen eben mal ... das ist sonnenklar .
 

Everything that flies

Vereinsmitglied
.........
Mir so vor 2 Jahren passiert .
wurde von der Versicherung ( DMFV ) schnell & problemlos bereinigt .
Kurze Schilderung des Vorgangs & Bilder des Schadens , nach ca. 2 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto .

Jepp so ist es. Mir selbst leider auch einmal passiert beim kreisen in der Thermik im Pulk und in den letzten Jahren mindestens 3 mal auch anderen Kollegen im Verein. Mein Segler hatte ausser einer Delle an der Nasenleiste nix. Die Versicherung über den DMFV hat jeweils anstandslos nach Prüfung des Sachverhalts (Schilderung/Fotos etc.) bezahlt, ich meine aber, einen geringen Eigenanteil musste der Geschädigte jedoch selbst tragen, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
 

Segler89

User
So solls ja auch sein, aber ich glaub kaum, daß deine Versicherung den Schaden des "Deppen" bezahlt hat :confused:

Nein das machen sie nicht. Deshalb stimmt das was micbu sagt auch nicht so ganz (jedenfalls nicht beim Versicherungsfall). Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, oder was auch immer, mag das ja anders sein. Die Versicherung vom DMFV zahlt jedenfalls nur den Schaden des Geschädigten (welcher ja wie gesagt im Normalfall identifizierbar ist). :p

Bei uns hat mal jemand nen anderen beim Landen über den Haufen geflogen. Der war zwar nicht schwer verletzt, hat aber sein Flieger verloren. Beide Modelle kaputt, Versicherung hat aber das Modell des Geschädigten bezahlt - und an alle Unkenrufer, so machen das Versicherungen halt und dafür sind sie auch da.
 

micbu

User
Glaub ich nicht!
........
Warum sollte die Haftpflicht des "Opfers" auch den Schaden des Verursachers zahlen? Und warum sollte die Haftpflicht den ganzen Schaden zahlen, wenn man 50% Schuld hat?
Ganz einfach: Weil unser Gesetzgeber das so bestimmt hat!
Lass dich einfach mal von dem Rechtsanwalt deines Verbandes aufklären. Per Gesetz unterliegt der Modellflug der verschuldensunabhängigen Haftung. Es gilt die Gefährdungshaftung. Diese besagt, grob ausgedrückt: Du bezahlt weil du mit das Modell benutzt hast.
Bei der Gefährdungshaftung haftet man für Schäden weil man erlaubterweise eine Gefahr dargestellt hat.

Hier mal ein Link zu einem Verband, wo es auch erklärt wird:
https://www.mfsd.de/index.php/32-organisation/106-auf-ein-wichtiges-wort
 

MadEff

User
Hallo zusammen,

da könnte ich mal einem Fall aus der Praxis schildern, der vor einigen Monaten passiert ist.

Pilot A möchte seine neue 360 Grad Camera auf seinen Flieger testen.
Pilot B am Platz (Vereinskamerad, beide über DMFV versichert) sieht das und möchte bei der Gelegenheit seinen Flieger in der Luft in Szene setzen.
Es kommt, wie es kommen muss: Pilot B fliegt zu dicht auf, verknüppelt sich und rasiert hinterrücks den Flieger von Pilot A die rechte Fläche weg. Dieser Vogel geht senkrecht runter - Totalschaden. Kamera am Gehäuse direkt an der Halterung gebrochen.

Eigentlich klarer Fall, oder? Wie wird die Versicherung nun entscheiden, weil Pilot A seinen Kameraden schadenersatzpflichtig macht?

Viele Grüße
Martin
 

MadEff

User
Wie beschrieben, tatsächlich vorgefallen...

Ich war übrigens Pilot A...

Viele Grüße
Martin
 

MadEff

User
Für mich sah dieser Fall eigentlich klar aus, bisher gibt es aber noch nix schriftliches. Auf mündliche Nachfrage hieß es allerdings: da ich eine Kamera drauf hatte, war ich plötzlich nicht mehr Geschädigter, sondern Beteiligter.
Damit braucht die Versicherung nicht zu leisten.

Wie gesagt, ich warte nochmal die schriftliche Begründung ab. Ist ja erst 4 Monate her... :rolleyes:

Ich wollte nur mal ein Beispiel geben, dass ein offensichtlich klarer Fall anscheinend doch nicht so klar ist.
Überrascht war ich übrigens sehr nach dieser Aussage, was für eine Auswirkung so eine kleine Kamera haben kann...
 

Segler89

User
Interessant. Ist das DMFV oder DAecC?

Ich hätte jetzt auch vermutet, ähnlich wie beim Seglerschlepp, dass die Versicherung nicht zahlt, da ihr beide das Risiko eingeht. Hättest du die Kamera nicht erwähnt (!) und es wäre ein normaler Zusammenstoß gewesen sähe es anders aus. Gut, dass ihr ehrlich wart.
 

micbu

User
.......da ich eine Kamera drauf hatte, war ich plötzlich nicht mehr Geschädigter, sondern Beteiligter.
Damit braucht die Versicherung nicht zu leisten..........
Das ist korrekt. Der BGH hat bereits entschieden, dass ein Beteiligter nicht als Geschädigter zählt. Da beide Personen maßgeblich den Flug des anderen bestimmt haben (Videodokumentation des Fluges), sind diese hier nicht als Geschädigte, sondern als Beteiligte anzusehen. Der Schadenersatz an Beteiligte ist ausgeschlossen. Im Fall hier wird also kein Geld fließen.
Urteil BGH vom 08.11.2016 - VI ZR 694/15 -
 

MadEff

User
Interessant. Ist das DMFV oder DAecC?

Ich hätte jetzt auch vermutet, ähnlich wie beim Seglerschlepp, dass die Versicherung nicht zahlt, da ihr beide das Risiko eingeht. Hättest du die Kamera nicht erwähnt (!) und es wäre ein normaler Zusammenstoß gewesen sähe es anders aus. Gut, dass ihr ehrlich wart.

Ist DMFV (mir fällt gerade nicht die Versicherungsgesellschaft, die dahinter steckt, ein).
Und natürlich bin ich auch ehrlich (ist eben meine Erziehung ;)). Spannend ist nur, dass diese Kamera den einen Unterschied ausmacht, auch wenn ich eigentlich nur die Landschaft filmen wollte, um diese mal zu testen (war neu). Der Schaden, der letztendlich für den Wiederaufbau entstehen wird, liegt bei etwa 350 Euro. Die kann ich zur Not tatsächlich verschmerzen, dennoch sind es immerhin 350 Euro...

@hänschen: Ja, ich bin meinem Kameraden gegenüber nicht nachtragend.... ;)

Gruß
Martin
 
Der feine kleine Unterschied...

Der feine kleine Unterschied...

... ist deine Billigung.

Hätte Pilot B eigenmächtig, ohne deine Einwilligung, die Verfolgung aufgenommen, wärest du allerdings Geschädigter und nicht Beteiligter gewesen.

Gruß Andreas
 

Eisvogel

User
Ich sags ja: Versicherungen, Mafia, Banken...

Warum sollte ein Versicherung zahlen, wenn 2 oder mehrere Modellflieger versuchen ihre Modelle nah beisammen zu fliegen :confused:

Ob da jetzt einer versucht den anderen zu filmen, oder ob 4 Pylonflieger gemeinsam einen engen Kurs abfliegen oder ob massig F3Bler versuchen den selben Bart auszukurbeln, da muß man immer mit Kollisionen rechnen.

Ich hab aber noch nie gehört daß ein Pyloner, F3Bler, F5Jler oder ein sonstiger "Massensportler" versucht hat einen Wettbewerbscrash von der Versicherung ersetzt zu bekommen.
 
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