Zusammenstoß in der Luft

Spitfire

User
Zusammenstoß

Zusammenstoß

Hi,

ich würde mal die Versicherung von Eurem Mitgliedsverband kontaktieren.

Hat bei einem Fall bei uns vor 4 Jahren zu einem überraschenden Ergebnis geführt.

Grüße Peter
 
bei uns sind zwei deutsche Jetpiloten mit ihren Jets in der Luft zusammengestossen. da hat die Versicherung von jedem den gegnerischen Schaden bezahlt (es haben also beide Piloten ihren Schaden ersetzt bekommen).

da es bei uns keine besondere Flugordnung gibt, ist auch eine Schuldfrage nur schwer zu klären.
 

mipme_kampfkoloss

Vereinsmitglied
Teammitglied
In solchen unregelmentierten Bereichen sollte man manchmal auch aufpassen, was man vom Rechtstaat fordert.
Das kann manchmal auch nach hinten losgehen. Ein Fall aus dem Skisport:

Zusammenstoss auf der Piste, ungeklärter Hergang, einer hatte sich die Hand gebrochen, der andere das Nasenbein.
Strafrechtlich wurde nicht vorgegangen, die Person mit gebrochener Hand begehrte jedoch eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Da keine eindeutige Verschuldung der einen oder anderen Person zugeschrieben werden konnte,
urteilte der Richter 50% / 50% - soweit so fair - und gegenseitige Interessensausgleich.
Schmerzensgeld und Schadensersatz für den Handbruch wurden mit 1.000,- und für den Nasenbeinbruch mit 10.000,- festgelegt.

Daher musste im Endeffekt die klagende Person 9.000,- an die andere Partei zahlen!!!

Tja, so kann's laufen...
 

onki

User
Hallo,

ich hatte vor knapp 2 Jahren an der Waku einen Crash in der Luft. Was soll ich sagen Herr Murphy hat zugeschlagen und ich bin mit meinem Skywalker mit dem Eso meines Kumpels kollidiert bei über 100km/h an der Kante.
Sein ziemlich in die Jahre gekommener Eso war Schrott, mein Skywalker hatte eine gebrochene Fläche (hatte innert 6 Wochen Ersatz von Baudis) und der Rumpf war durch.
Die Schadensregulierung bestand darin, dass wir uns anschließend jeweils ein Weizen ausgegeben haben.

Uns wäre im Leben nicht eingefallen, das über eine Versicherung zu regeln.
Man muss einfach realisieren, dass ein Modell zwischen Start und Landung Null Euro wert ist. Wenn ich mir das nicht leisten kann läuft was schief.

Ich erachte die Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge als Haftpflicht, die bei Kolateralschäden einspringt. Beispielsweise mein Modell (oder ich) hat eine Störung und knallt auf ein Autodach oder so. An Personenschäden mag ich gar nicht denken.
Gerade bei Schäden an anderen Modellen im Flug ist dem Missbrauch doch Tor und Tür geöffnet.

Gruß
Onki
 
So wie Onki sehe ich das auch und möchte den Anhängern von
Regulierungen durch Versicherungen entgegenhalten, dass sich
durch diese Haltung die Versicherung für uns alle erheblich
verteuern bis unerschwinglich werden könnte.
 

Segler89

User
So wie Onki sehe ich das auch und möchte den Anhängern von
Regulierungen durch Versicherungen entgegenhalten, dass sich
durch diese Haltung die Versicherung für uns alle erheblich
verteuern bis unerschwinglich werden könnte.

Hmmm, aber wozu sind denn so Versicherung sonst da? Ich rede hier nicht von Betrug, oder Ausnutzen aber wenn mein Flugzeug durch Fremdeinwirkung / Dummheit & grobe Fahrlässigkeit zerstört wird, oder ich selbiges für einen Kollegen zu verantworten habe bin ich heilfroh, dass es Versicherungen gibt, die Haftungspflicht übernehmen. Im Endeffekt bezahlen wir ja dafür auch die Beiträge verpflichtend.

Wenn du ein Modell im Vierstelligen Bereich verlierst weil jemand "dumm" war oder nicht aufgepasst hat und das über einem Bier begießt, schön, aber ich bin froh, dass es im Notfall offizielle Wege der Entschädigung gibt. Einen Zusammenstoß in der Luft beim Formationsfliegen oder ähnliches ist ja dann auch immer Ermessenssache des Gutachters ( der im Normalfall ja darüber entscheidet ob ein Schaden reguliert wird oder nicht).
 

Segler89

User
Na, zumindest nach meiner Auffassung (und wahrscheinlich auch Onkis)
für Schäden an dritten.

Ok, dein Haus brennt ab durch eine Feuerwerksrakete die in den Dachboden fällt, Verursacher nicht auffindbar.... Magst du auch nicht bezahlt haben von deiner Gebäudeversicherung obwohl du 500€ im Jahr dafür blechst, hmh?

Oder sagen wir, dir fährt Jemand in deine Karre und ihr regelt das über zwei Bier trotz fünfstelligem Schaden. Soll ich nur weil es "Hobby" ist, dass ich zum Spaß mache auf Regulierung eines Schadens verzichten der mir entstanden ist? Ich steige ja auch nicht in mein Auto und sage mir, dass es eigentlich Null Euro wert ist bis ich wieder aussteige.

Ich bin im DMFV und ich glaube die Beiträge der Hapftpflichtversicherung sind in den letzten 20 Jahren nicht merklich gestiegen... Und ich kenne einige Total-Schäden an Modellen die reguliert wurden bei denen einfach einer der Beteiligten unabsichtlich scheisse gebaut hat, oder einfach Pech im Spiel war.

Wir zahlen für die Leistung, also ist es völlig ok sie zu benutzen wenn es notwendig wird. Da der TE bisher nicht wirklich erklärt hat was er wissen möchte, bleibt das halt nur Spekulation. Die Haftpflicht ist ja auch eine Art Rechtsschutz, die prüft ob ein Anspruch besteht.
 
Deine Vergleiche versteh ich nicht.

Anderer Vergleich: Einer ballert nach DS Kreisen in den Boden.
Willst dem ernsthaft sein neues Modell mitfinanzieren??
 

Segler89

User
Deine Vergleiche versteh ich nicht.

Anderer Vergleich: Einer ballert nach DS Kreisen in den Boden.
Willst dem ernsthaft sein neues Modell mitfinanzieren??

Nein. Das zahlt die Versicherung nicht. Wieso auch? Es ist ja keine Kaskoversicherung ... Wir reden hier Haftpflicht, mehr Schutz hast du doch über die Verbände gar nicht.

Ich glaube du verstehst die Leistungen unserer Versicherer einfach nicht. Falls du beim DMFV bist gibt es eine gute Beschreibung über die Leistungen im Schadenfall (Personen, Materialschaden incl. dem Modell) auf der Homepage.

--

Wie Peter schon sagte. Wenn eure Flugplatzordnung zwei Modelle in der Luft nicht verbietet und es gibt einen Zusammenstoß bei dem der Schuldige geklärt werden kann zahlt die Haftpflicht für den Geschädigten im Normalfall (und das ist auch gut so!). Es kommt ein Sachverständiger und macht ein Gutachten über den Schaden. Sicherlich wird es nicht so einfach sein zu erklären, dass ein 50€ Schaumflieger einen 20.000€ Jet zum Absturz gebracht hat. Oder dein Flieger stürzt unkontrolliert ab und trifft ein am Boden stehendes (u.U. teures) Modell. Was dann? Klar, Haftpflicht. Super Sache.
 
bei uns sind zwei deutsche Jetpiloten mit ihren Jets in der Luft zusammengestossen. da hat die Versicherung von jedem den gegnerischen Schaden bezahlt (es haben also beide Piloten ihren Schaden ersetzt bekommen).

da es bei uns keine besondere Flugordnung gibt, ist auch eine Schuldfrage nur schwer zu klären.

Man sollte dabei aber auch bedenken, dass eine Haftpflichtversicherung kein Freibrief für verantwortungsloses Fliegen ist. Gerade wenn es keine besondere Flugordnung gibt sollte es selbstverständlich sein, dass Piloten ihre Flugbewegungen absprechen.

Und was wäre wohl gewesen, wenn der "Unfallgegner" jemand aus UK gewesen wäre? Da zahlt die Haftpflichtversicherung nämlich nicht für so genannte mid-air Kollisionen.
 

UweHD

User
....Und was wäre wohl gewesen, wenn der "Unfallgegner" jemand aus UK gewesen wäre? Da zahlt die Haftpflichtversicherung nämlich nicht für so genannte mid-air Kollisionen.
Ganz einfach: Dann wäre der Halter/Steuerer des Flugzeugs zur Zahlung verpflichtet.
Eine Haftpflicht zahlt dann - und nur dann - wenn die versicherte Person zur Haftung verpflichtet ist. Die Verpflichtung ist hierbei unabhängig vom Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung.

Natürlich muss so ein Anspruch auch erst einmal durchgesetzt werden (wollen). Die Bereitschaft dazu ist beim Vorhandsein einer Versicherung wohl um einiges höher als ohne.
 

Maggi

User
Wie können denn zwei Flugzeuge in der Luft kollidieren??? Es gibt klare Ausweichregeln!
Oder hat jeder auf seine Flugbahn bestanden? Sprich dem anderen die Vorfahrt genommen?

Die Frage der Schuld ist hier schon immens hoch, vermutlich waren beide gleichberechtigt Schuld und da kommt nun die Haftpflichtthematik dazu....ist ja schließlich keine Vollkasko ;-)

Ich/wir (Nahezu Hangsegler) halten es im Prinzip so wie Onki….verabschiedet wird jedes Modell beim Start als ob es nie mehr zurück kommt....

Je schlechter die Flugbedingungen desto mehr wird untereinander Gesprochen wie geflogen wird ;-) Ansonsten achtet man eben auf jeden und alles und Vorbeiflüge werden nicht nur wegen den Piloten angesagt, sondern dass die auch den Luftraum entsprechend frei machen...sollte das nicht möglich sein gibt's ein VETO an der Kante und man muss eben seinen Vorbeiflug verschieben.
 
Wie können denn zwei Flugzeuge in der Luft kollidieren??? Es gibt klare Ausweichregeln!
Oder hat jeder auf seine Flugbahn bestanden? Sprich dem anderen die Vorfahrt genommen?
Könntest du diese Ausweich- bzw. Vorfahrtsregeln mal genauer beschreiben? Da besteht bei mir anscheinend eine Wissenslücke.
 

Scrad

User
Die Schadensregulierung bestand darin, dass wir uns anschließend jeweils ein Weizen ausgegeben haben.

Uns wäre im Leben nicht eingefallen, das über eine Versicherung zu regeln.
Man muss einfach realisieren, dass ein Modell zwischen Start und Landung Null Euro wert ist. Wenn ich mir das nicht leisten kann läuft was schief.


Besser kann man es doch nicht ausdrücken.

Wenn ich nicht alleine in der Luft bin, muss ich damit rechnen das es irgendwann mal knallt. Gerade bei schnellen Modellen hab ich kaum die Möglichkeit (und auch die Lust) den Luftraum ständig nach anderen Fliegern abzusuchen. Wenn ich mit dem Risiko nicht leben kann und rumheule bzw. nach Versicherung rufe wenns passiert , dann darf ich halt nur alleine fliegen . Da kann man sich in den meisten Fällen schon absprechen.

Auch wenn der Flieger 10000 Euro kostet. Dann muss ich mir halt eingestehen das ich mein Hobby deutlich über meinen finanziellen Möglichkeiten betreibe , sofern ich das dann ohne Versicherung nicht mehr wegstecken kann.





Gruß Jörg
 
Moin allerseits,

Jetzt lehne ich mich mal aus dem Fenster und möchte behaupten, dass Modellflugzeuge - auch wenn sie klein sind - Luftfahrzeuge sind, die sich von manntragenden Flugzeugen in der Hauptsache lediglich darin unterscheiden, dass sie eben nicht bemannt sind. Warum sollten daher für Modellflugzeuge nicht dieselben Sichtflug-Ausweichregeln gelten, wie sie für manntragende aufgestellt sind?

Dannach müsste gelten:

- Segler hat immer Vorrang vor motorgetriebenen Luftfahrzeug, ansonsten:

- Einander entgegenkommende Luftfahrzeuge haben stets nach rechts auszuweichen.
- Rechts vor links, bzw. von links kommende Luftfahrzeuge sind ausweichpflichtig.
- Überholende Luftfahrzeuge haben rechts am Überholten vorbeizufliegen.

Dem würde ich (gefühlsmäßig) noch hinzufügen:

- Dasjenige Flugzeug ist ausweichpflichtig, dass seine Flughöhe verändert.

In Bezug auf die Haftpflichtversicherung möchte ich noch anmerken, dass beispielsweise selbst in der DMFV Versicherungsbroschüre ausdrücklich erwähnt ist, dass Schäden von Verbandsmitgliedern untereinander versichert sind. Und das ist nicht auf das verbeulte Autodach beschränkt. Das dürfte bei anderen Versicherungsträgern genauso sein. Für diesen Schutz wurde Prämie entrichtet. So hätte ich auch keine Lust von einem Fliegerkameraden, aus welchen Gründen auch immer, "abgeschossen" zu werden und es dann bei einem Bier zu belassen, um die Versicherung zu schonen.

Viele Grüße

Winrich
 
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