frankyy
User
Hallo allerseits,
Da in diesem Forum sicher auch einige DMFV - Experten zu finden sind, stelle ich folgende Frage mal hier in den Raum.
Auf der Homepage der DMFV habe ich folgendes gefunden:
Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung in Deutschland möglich!
In Allgemein / 13. Februar 2014
In diesem Dokument ist folgendes zu finden:
Was den Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung betrifft, sehen wir den Absatz:
„Eine Musterzulassung oder Einzelstückprüfung eines im Ausland zugelassenen Modellflugzeugs ist nicht zwingend erforderlich, wenn dieses Flugmodell nicht dauerhaft in Deutschland betrieben, sondern lediglich auf einer Luftfahrtveranstaltung vorgeführt werden soll. „
als eindeutige Aussage an.
Weiter unten steht auch:
Da somit der Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung bei Luftfahrtveranstaltungen grundsätzlich möglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb auf einem für zulassungspflichtige Modelle zugelassenen Modellfluggelände auch außerhalb von Luftfahrtveranstaltungen ebenso möglich ist, so das Gerät nicht dauerhaft in Deutschland betrieben wird. Dies wurde übrigens in der Vergangenheit von einigen Landesluftfahrtbehörden bereits praktiziert.
Meine Frage ist nun:
Wenn ich als Schweizer ein Modell mit 27kg in der Schweiz aufbaue und betreibe, habe ich eine Schweizer Zulassung, weil in der Schweiz die Pflicht für eine Einzelabnahme erst bei 30 kg und mehr beginnt. D.h. Wenn ich an einer Flugveranstaltung in Deutschland teilnehme, ist gemäss der Aussage oben eine Einzelabnahme in Deutschland nicht zwingend erforderlich weil ich ja eine Zulassung in der Schweiz habe.
Ist diese Interpretation des DMFV Dokumentes richtig?
Da in diesem Forum sicher auch einige DMFV - Experten zu finden sind, stelle ich folgende Frage mal hier in den Raum.
Auf der Homepage der DMFV habe ich folgendes gefunden:
Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung in Deutschland möglich!
In Allgemein / 13. Februar 2014
In diesem Dokument ist folgendes zu finden:
Was den Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung betrifft, sehen wir den Absatz:
„Eine Musterzulassung oder Einzelstückprüfung eines im Ausland zugelassenen Modellflugzeugs ist nicht zwingend erforderlich, wenn dieses Flugmodell nicht dauerhaft in Deutschland betrieben, sondern lediglich auf einer Luftfahrtveranstaltung vorgeführt werden soll. „
als eindeutige Aussage an.
Weiter unten steht auch:
Da somit der Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung bei Luftfahrtveranstaltungen grundsätzlich möglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb auf einem für zulassungspflichtige Modelle zugelassenen Modellfluggelände auch außerhalb von Luftfahrtveranstaltungen ebenso möglich ist, so das Gerät nicht dauerhaft in Deutschland betrieben wird. Dies wurde übrigens in der Vergangenheit von einigen Landesluftfahrtbehörden bereits praktiziert.
Meine Frage ist nun:
Wenn ich als Schweizer ein Modell mit 27kg in der Schweiz aufbaue und betreibe, habe ich eine Schweizer Zulassung, weil in der Schweiz die Pflicht für eine Einzelabnahme erst bei 30 kg und mehr beginnt. D.h. Wenn ich an einer Flugveranstaltung in Deutschland teilnehme, ist gemäss der Aussage oben eine Einzelabnahme in Deutschland nicht zwingend erforderlich weil ich ja eine Zulassung in der Schweiz habe.
Ist diese Interpretation des DMFV Dokumentes richtig?