Ausländische Modelle über 25 kg

frankyy

User
Hallo allerseits,

Da in diesem Forum sicher auch einige DMFV - Experten zu finden sind, stelle ich folgende Frage mal hier in den Raum.

Auf der Homepage der DMFV habe ich folgendes gefunden:

Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung in Deutschland möglich!
In Allgemein / 13. Februar 2014


In diesem Dokument ist folgendes zu finden:

Was den Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung betrifft, sehen wir den Absatz:
„Eine Musterzulassung oder Einzelstückprüfung eines im Ausland zugelassenen Modellflugzeugs ist nicht zwingend erforderlich, wenn dieses Flugmodell nicht dauerhaft in Deutschland betrieben, sondern lediglich auf einer Luftfahrtveranstaltung vorgeführt werden soll. „
als eindeutige Aussage an.


Weiter unten steht auch:

Da somit der Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung bei Luftfahrtveranstaltungen grundsätzlich möglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb auf einem für zulassungspflichtige Modelle zugelassenen Modellfluggelände auch außerhalb von Luftfahrtveranstaltungen ebenso möglich ist, so das Gerät nicht dauerhaft in Deutschland betrieben wird. Dies wurde übrigens in der Vergangenheit von einigen Landesluftfahrtbehörden bereits praktiziert.

Meine Frage ist nun:

Wenn ich als Schweizer ein Modell mit 27kg in der Schweiz aufbaue und betreibe, habe ich eine Schweizer Zulassung, weil in der Schweiz die Pflicht für eine Einzelabnahme erst bei 30 kg und mehr beginnt. D.h. Wenn ich an einer Flugveranstaltung in Deutschland teilnehme, ist gemäss der Aussage oben eine Einzelabnahme in Deutschland nicht zwingend erforderlich weil ich ja eine Zulassung in der Schweiz habe.

Ist diese Interpretation des DMFV Dokumentes richtig?
 
Hallo,

hättest Du für Dein Modell eine Abnahme bräuchtest Du in Deutschland ( wenn nicht dauerhaft betrieben ) nicht extra eine weitere Abnahme durchführen.
Da Dein Modell aber unter 30 kg liegt hast Du in der Schweiz keine Abnahme durchgeführt und somit auch keine Zulassung in diesem Sinne.
Es sei denn Du läst explizit eine ``freiwillige´´Abnahme in der Schweiz durchführen trotz unterschreiten der 30kg Grenze.
Sofern dies möglich ist.
 

frankyy

User
Das ist ja genau die entscheidende Frage.

Im Text steht : ...eines im Ausland zugelassenen Modellflugzeugs ist nicht zwingend erforderlich,

Es steht nicht das Wort "abgenommen" sondern "zugelassen". Und mein Modell ist zugelassen, auch ohne Abnahme.
 
Zulassungspflichtig in Deutschland über 25 kg.
Zulassungspflichtig in der Schweiz über 30kg.

Die Zulassung erhälst Du in Form einer Abnahme.
Du hast in der Schweiz eine Abnahme durchgeführt ?
 

UweHD

User
Ich denke, der DMSB Passus ist eindeutig.

Eine im Ausland erworbene Zulassung berechtigt auch in D-Land zum gelegentlichen Fliegen eines ansonsten zulassungspflichtigen Modells. Ist das Modell hingegen im Ausland zulassungsfrei (und es wurde auch keine solche freiwillig erworben), dann kann es auch in D nur im Rahmen des zulassungsfreien Modellflugs betrieben werden.

Genaueres kann da sicher der DMSB Justiziar sagen, den kann man direkt auf der Homepage kontaktieren. Ich fürchte aber, das wird keine anderslautende Auskunft ergeben.
 
Steuererschein & Versicherung für Modelle > 25kg ?

Steuererschein & Versicherung für Modelle > 25kg ?

Hallo Frankyy,
noch etwas als Nachtrag, zu dem, was vorher schon geschrieben wurde und was für Dich eine Relevanz hat:

Hallo allerseits,

Da in diesem Forum sicher auch einige DMFV - Experten zu finden sind, stelle ich folgende Frage mal hier in den Raum.

Auf der Homepage der DMFV habe ich folgendes gefunden:

Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung in Deutschland möglich!
In Allgemein / 13. Februar 2014


In diesem Dokument ist folgendes zu finden:

Was den Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung betrifft, sehen wir den Absatz:
„Eine Musterzulassung oder Einzelstückprüfung eines im Ausland zugelassenen Modellflugzeugs ist nicht zwingend erforderlich, wenn dieses Flugmodell nicht dauerhaft in Deutschland betrieben, sondern lediglich auf einer Luftfahrtveranstaltung vorgeführt werden soll. „
als eindeutige Aussage an.


Weiter unten steht auch:

Da somit der Betrieb von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung bei Luftfahrtveranstaltungen grundsätzlich möglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb auf einem für zulassungspflichtige Modelle zugelassenen Modellfluggelände auch außerhalb von Luftfahrtveranstaltungen ebenso möglich ist, so das Gerät nicht dauerhaft in Deutschland betrieben wird. Dies wurde übrigens in der Vergangenheit von einigen Landesluftfahrtbehörden bereits praktiziert.

Meine Frage ist nun:

Wenn ich als Schweizer ein Modell mit 27kg in der Schweiz aufbaue und betreibe, habe ich eine Schweizer Zulassung, weil in der Schweiz die Pflicht für eine Einzelabnahme erst bei 30 kg und mehr beginnt. D.h. Wenn ich an einer Flugveranstaltung in Deutschland teilnehme, ist gemäss der Aussage oben eine Einzelabnahme in Deutschland nicht zwingend erforderlich weil ich ja eine Zulassung in der Schweiz habe.

Ist diese Interpretation des DMFV Dokumentes richtig?

Hast Du einen Steuererschein und Versicherung für Modelle > 25kg, die in Deutschland gültig sind ?
Falls nicht, darfst Du das Modell in Deutschland nicht fliegen - auch nicht auf Flugveranstaltungen.

VG, Stefan
 

frankyy

User
Hallo Frankyy,
noch etwas als Nachtrag, zu dem, was vorher schon geschrieben wurde und was für Dich eine Relevanz hat:



Hast Du einen Steuererschein und Versicherung für Modelle > 25kg, die in Deutschland gültig sind ?
Falls nicht, darfst Du das Modell in Deutschland nicht fliegen - auch nicht auf Flugveranstaltungen.

VG, Stefan

Ich habe einen Kenntnisnachweis der DMFV und eine Versicherungsbestätigungs-Schreiben.
 
Steuererschein für Modelle > 25kg notwendig & Lärmpass

Steuererschein für Modelle > 25kg notwendig & Lärmpass

Hallo Frankyy,
nun, der Kenntnisnachweis reicht leider nicht.
Du brauchst den in Deutschland zugelassenen Steuererschein für Modelle > 25kg bis 150kg, um in Deutschland diese Art von Modellen mit dem von Dir beschriebenen Abfluggewicht des Flugzeuges/Modell fliegen zu dürfen. Und einen Lärmpass bei Verbrennungsmotoren für das Modell brauchst Du auch.

Das wird Dir jeder Prüfer vom DAEC und DMFV bestätigen. Die Kontaktdaten bekommst Du auf deren Hompage.

Und ja - ich habe diesen Steuererschein.

Er nennt sich: "Ausweis für Steuerer von Flugmodellen und von sonstigem für die Benutzung des Luftraumes bestimmten Luftfahrtgerät" und ist unbegrenzt gültig.

VG,
Stefan
 

frankyy

User
Danke für die Info Stefan,

Wie und wo bekomme ich einen solachen Steurerschein? Muss ich eine theoretische/praktische Prüfung machen?
 
Hallo,

der Ausweis für Steuerer von Flugmodellen ist ein zugehöriger Teil der Musterzulassung.
Dieser berechtigt lediglich zum Steuern eines zugelassenen Modells.

Der beste Weg ist sicherlich einmal den direkten Kontakt zu suchen.
Schweiz
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/h...ugmodelle/bewilligungen-fuer-flugmodelle.html

Deutschland
DMFV
https://zulassung.dmfv.aero/
DAeC
https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/grossmodelle/zulassung-von-grossmodellen/

Unter den o.a. Links findet man weiterführend Kontaktdaten zu Prüfern und notwendigen Unterlagen.

Mal der grundsätzliche Ablauf einer Abnahme zur Musterzulassung
https://www.daec.de/fileadmin/user_...geraete_Buero/Grossmodelle/Wegweiser_ue25.pdf
 
Hallo,

der Ausweis für Steuerer von Flugmodellen ist ein zugehöriger Teil der Musterzulassung.
Dieser berechtigt lediglich zum Steuern eines zugelassenen Modells.

Der beste Weg ist sicherlich einmal den direkten Kontakt zu suchen.
Schweiz
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/h...ugmodelle/bewilligungen-fuer-flugmodelle.html

Deutschland
DMFV
https://zulassung.dmfv.aero/
DAeC
https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/grossmodelle/zulassung-von-grossmodellen/

Unter den o.a. Links findet man weiterführend Kontaktdaten zu Prüfern und notwendigen Unterlagen.

Mal der grundsätzliche Ablauf einer Abnahme zur Musterzulassung
https://www.daec.de/fileadmin/user_...geraete_Buero/Grossmodelle/Wegweiser_ue25.pdf

Danke Andreas, du warst etwas schneller als ich :cool:

Den Link nehmen wir aber noch mit dazu, der Vollständigkeit halber:
https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/grossmodelle/ausweis-fuer-steuerer/

VG, Stefan
 
Hallo Frankyy,
eine Frage von Dir war ja noch offen:

Danke für die Info Stefan,

(...) Muss ich eine theoretische/praktische Prüfung machen?

Ja - beides.
Aber: Die theoretische Prüfung entfällt, wenn Du einen Pilotenschein für manntragenden Flugzeuge haben solltest.

VG, Stefan
 
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