Haftungspflichten für Online-Marktplätze

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Die Frage lässt sich für :rcn: mit einem Blick in unsere Nutzungsregeln für die Börse leicht beantworten:



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Hi Claus,
Lies mal Abschnitt 3.3 des obenstehenden Links und denk mal an Sammelbestellungen..... O.Ä.

Ist das in der Tat so einfach mit der Klausel raus zu sein ?
Frage daher, weil man hier und da fast aufgefordert wird bei Anmeldung am besten den letzten Steuerbescheid und die letzten drei Gehaltsabrechnungen wie damals beim Schwiegervater mit einzureichen :cool:
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Sammelbestellungen haben nichts mit der Börse, also dem Onlinemarktplatz zu tun, sondern werden im Forum verabredet. Die Abgrenzung ist eindeutig. Technisch und optisch vielleicht nicht. Aber das hat nichts mit der juristischen Begriffsdefinition zu tun. Zumal Verkaufsanzeigen im Forum nicht geduldet sind.

Wir müssen uns keinen Grund suchen, doch davon betroffen zu sein. ;)
 
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