5 kg-Grenze: Mit oder ohne Wasserballast?

S_a_S

User
mit zB. festeingebauten Behälter im Flügel

Hallo Asterix,

dazu gehören ja auch Ballastrohre, die mit Metall gefüllt werden können oder eine alternative Stahlsteckung anstelle von Kohle.

Dir wird keiner was können, wenn Du in der 5kg Zone mit 4,999999kg *) Startmasse fliegst und (falls in Frankreich erlaubt) mit gefülltem Behälter und z.B. 6kg.

Aber es ist Deine Verantwortung, dass der Wasserbehälter hier in der 5kg Zone vor Abflug auch wirklich leer genug ist oder den richtigen Verbinder / Ballast an Bord hat.

Grüße Stefan.


*) akademisch wären auch noch 999,999µg mehr möglich, aber wehe die "amtliche Waage" geht anders, siehe auch Diskussion zum F3B-Windenstrom . Etwas unterhalb vom Limit (mit Toleranzzuschlag) ist deshalb immer die sichere Seite.
 
Hallo Gallier,

das ist ja gerade die Crux: Im Fall der Fälle, also Unfall, wirst DU beweisen müssen, dass kein Wasserballs an Bord war! Ein ausgestecktes Servokabel wird kaum reichen.
Ich denke mal, irgendein Teil - ohne das das Ablassen von Wasser unmöglich ist - müsste demontabel sein und vor dem Fliegen in Gebieten mit 5 Kg-Grenze entfernt worden sein.
Wenn das nicht geht, im Zweifelsfall einen anderen Flieger nehmen. Dein Hangar dürfte da doch das eine oder andere hergeben!:):)

Grüße, Nick
 

TorDie

User
Nur zurErinnerung:

Jeder Modellflieger ist Teilnehmer am Luftverkehr!
Warum gibt es Gesetzte, Verordnungen und Vorschriften?
Damit sich jeder diese so grenzwertig biegt und für sich persönlich auslegt?

Hoffentlich lesen hier nicht fachkundige Staatsanwälte oder Richter mit, die sich genau mit solchen Dingen befassen.....
 

airshow

User
Es wäre schön, wenn sich sich ein Moderator erbarmt und diesen absolut sinnlosen Thraed schliesst.
5 kg sind 5 kg und durch endlose Diskussionen werden es auch nicht weniger.
 

DG-300

User
nee finde ich wichtig

nee finde ich wichtig

und jetzt nochmal, wer hat den genauen Gesetztes Text?
steht da drin Abflugmasse oder höchstzulässige, oder maximale Abflugmasse?
Alleine das ist entscheidend was im ORGINAL Text steht, ich habe Ihn auch gerade nicht gefunden.

Björn
 

Tk7

User
also beim DMFV steht Abflugmasse

Vom Gefühl her:
jeder weiß was gemeint
einige wollen sich rausreden

Es ist eine gute Frage, was der Moderator dazu sagt

Seiten werden so auf jeden Fall voll geschrieben, aber siehe vorne: jeder weiß was gemeint ist
 
Schade, dass man keine sinnvollen Antworten bekommt.
In dem Zusammenhang gibt es schon ein paar Dinge, die mal interessant wären auszuloten.
Gerade weil man mit den Modellen ja nicht nur in Deutschland fliegt und verschiedene Länder unterschiedliche Grenzwerte haben.
Mehr dazu später - bin auf Arbeit und hab jetzt nicht die Zeit.
 

S_a_S

User
also beim DMFV steht Abflugmasse
Wiki ist zwar auch nicht "amtlich" - aber wenn man die Links dort weiterverfolgt, sollte klar sein, dass Startmasse / Abflugmasse die tatsächliche im Moment des Starts und nicht die MTOW ist.

Bei diesem Einwurf geht es aber auch um die Flugleiter-Verantwortung. Weil der nicht jeden einzelnen Tankvorgang kontrollieren kann, hat er als Hausherr auch die Möglichkeit, das auf seinem Platz so auszulegen und potentiell zu schwere Modelle vom Flugbetrieb auszuschließen.

Grüße Stefan
 

HPR40

User
Um Ärger zu entgehen sollte in einem Gebiet mit 5kgr Grenze der Ballastbehälter (zB. Im Rumpf) entfernt werden falls der Flieger mit gefülltem Behälter über die 5kgr wiegen würde.

Ne,
so wie ich das sehe musst Du das nicht, ebensowenig wie irgendwas außer Betrieb setzen.

Der Betrieb von Flugmodellen ist erlaubnissbedürftig wenn die Startmasse 5 Kg überschreitet.
Die Startmasse ist die effektive Abflugmasse und nicht die Maximale Abflugmasse.

Z.B. Ka 6e Rüstmasse 190 Kg + Zuladung 100 Kg = MTOM 290 Kg, Rüstmasse 190 Kg + Pilot mit Fallschrirm 85 Kg = Start / Abflugmasse 275 Kg.




Gruß Horst
 

DG-300

User
So jetzt hatte ich Zeit den gesetztes Text rauszusuchen:

§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
1.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,

2.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
3.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,
4.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung,
5.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/BJNR189410015.html#BJNR189410015BJNG001200116

Somit ist klar es zählt nur die tatsächliche Startmasse.
Natürlich können Platzhalter auch anderes bestimmen :-)
 
So, jetzt ist Feierabend und mehr Zeit...:)
Also Asterix, der ganz sicher Kenntnis von den Limits hat, stellte eingangs die Frage zum Wasserballast.
Einigen scheint dabei aber völlig der Smilie entgangen zu sein, der angefügt ist (der sarkastische Welche).

Dass in deutschen Landen ab 5 Kg Abfluggewicht/Startmasse eine AE erforderlich ist, ist fix.
Die Frage, wenn eine Vorrichtung im Modell ist um das Gewicht zu erhöhen, Zustand nicht befüllt, ist zulässig?
Ja, wo steht das? Richtig, steht nirgends. Gehandhabt wurde das bislang unter dem Gesichtspunkt mögliches Abfluggewicht.
Und damit wäre bereits das Vorhandensein der Vorrichtung im Modellauf einem Gelände mit max. 5 Kg problematisch.<<<das ist die eigentliche Frage

Das Modell kann Problemlos auf Fluggeländen/Hängen mit AE oder im Ausland auch "wild" betrieben werden (30 Kg - Schweiz/25 Kg - Österreich/7 Kg - Dänemark/…)
Ganz klar wäre Wasserballast auch eine Spielerei, denn man hat analog zum Manntragenden die Möglichkeit mit der Masse im Flug etwas zu spielen, am Hang die Masse zur Landung reduzieren.

Warum nun ein Moderator eingreifen oder gar schließen sollte kann ich nicht nachvollziehen.
Weil die Diskussion einige von euch nicht begreifen, sie aus welchen Gründen auch immer nicht wollen? Oder auch, weil ihr fachlich nichts Substanzielles beitragen wollt oder könnt?;)
In diesem Thread sind lediglich Antworten auf Asterix Frage etwas was ggf. moderiert werden sollte, sind teils beleidigend im Unterton und wie im Forum üblich muss dann ja immer noch eins drauf gesetzt werden.

Und jetzt bin ich gespannt wer von euch, die ihr so allwissend seid, die rechtsverbindliche Antwort darauf mit Quellenangabe hat.
Falls nicht - braucht ihr hier in diesem Beitrag auch nicht mehr zwingend antworten.
Ich mein - zwecks der Übersicht und damit nicht (wie jemand sagte) Seiten gefüllt werden...:rolleyes:
 

S_a_S

User
die LuftVo unterscheidet sehr wohl zwischen
"Startmasse", "maximale Startmasse" und der "höchstzulässigen Startmasse" - sowie "Höchstabflugmasse" (insofern auch nicht konsequent im Sinne einer Spezfikation, als dass die Begriffklärung auch im Gesetzestext fehlt).

Eine "mögliche Startmasse" ist da nicht zu finden - bei Flugmodellen ist nur von "Startmasse" die Rede.

Aber wie willst Du bei einem Flugmodell die höchstzulässige Startmasse ermitteln, wenn es kein Zulassungsverfahren dazu gibt (nach der LuftVZO erst ab 25kg) ?

Gilt dann da die Katalogangabe - und ist Leichtbau zulässig, um unter der 5kg Grenze zu bleiben?

Auch in "amtlichen Schreiben" hier nur BW, S.5)
3. Wiegt Ihr Fluggerät insgesamt höchstens 5kg beim Start?

Grüße Stefan
 
Foren sind eigentlich nicht da, um uns Modellflieger zu schädigen sondern man sollte schon etwas umsichtiger schreiben, die Konkurrenz, Gerichte und dergleichen lesen mit.
Denkt doch nach bevor ihr was schreibt, das wäre ein guter Vorschlag.
Die 5 kg Regel ist ein heisses Thema das man nicht aufwühlen sollte. Oder will man absichtlich noch mehr kaputt machen?

Gruss Werner
 
Denkt doch nach bevor ihr was schreibt, das wäre ein guter Vorschlag.
Richtig, Werner, aber dito!;)
Totschweigen hat noch immer geholfen, hat immer weiter gebracht.:D
Woran genau machst du es fest dass die 5 Kg Grenze ein "heißes Eisen" ist? Für mich ist das eher "kalter Kaffee oder alter Hut".
Ich bin eher der Ansicht dass kommende Einschränkungen der EU aus ganz anderen Gründen weitreichender sein werden.

Fragen sind und bleiben erlaubt, müssen es auch sein.
Leute mit Antworten zu konkreten Fragen zum Thema bietet das Forum indes leider nicht - zumindest mein Eindruck.
Lediglich reichlich Halbwissen, garniert mit obersten Bedenkenträgern, die bereits eine Diskussion am liebsten im Keim ersticken würden, so sie es könnten. Das dann auch nur mit abstrakter "Angst".
 
Hallo
Bei all der diskutiererei über Gewichte im Modellbau, vermisse ich eins,
und das ist die Geschwindigkeit.Beim 5kg schweren Scaler ist die Mindestgeschwindigkeit ca.40 km/h das kann bei einem Treffer schon ganz nett weh tun.Bei 100km/h tötlich.Aber was ist mit einem F3B Modell mit 250km/h und 2kg das ist auch tötlich.Also brauchen wir doch noch eine Geschwindigkeitsbeschränkung(bloß nicht, das macht alles kaputt).Aber wenn man über Gewicht redet ,muss man auch über Geschwindigkeit reden.Hoffe da liest jetzt kein Abgeordneter mit.

MfG
micky
 
Nun, Micky, du vermisst es weil es nicht zur Frage gehört.
Es ging alleine und ausschließlich um das Fluggewicht und um ein paar Randparameter dazu, auch hinsichtlich der unterschiedlichen Grenzen der umliegenden Staaten, bzw. Flug mit AE oder ohne mit selben Modell, etc.

Und Masse x Geschwindigkeit hatten wir alle mal an der Schule. Fragt sich nur, warum das immer jemand meint der Andere wüsste das nicht.:confused:
Ok, aber es kommt wohl nix mehr was einen (rechtssicher) weiterbringen würde - weil die Antworten offenbar keiner kennt.
Was bleibt, den einen oder anderen Rechtsgelehrten zu fragen und deren Aussage kennen wir schon: "es kommt drauf an...":D
 
...
Und Masse x Geschwindigkeit hatten wir alle mal an der Schule. Fragt sich nur, warum das immer jemand meint der Andere wüsste das nicht.:confused:
...
Gelten sollte wenn dann aber die Energie, also m*v², denn mit dem Impuls wird auch zwingend ein Geschwindigkeitsvektor benötigt und ein eventueller Grenzwert m*v kann dann immer umgangen werden, indem man nicht direkt auf den Bezugspunkt zufliegt... aber auch das wissen die Anderen ja ebenfalls - nichts für ungut :D
 
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