So, jetzt ist Feierabend und mehr Zeit...
Also Asterix, der ganz sicher Kenntnis von den Limits hat, stellte eingangs die Frage zum Wasserballast.
Einigen scheint dabei aber völlig der Smilie entgangen zu sein, der angefügt ist (der sarkastische Welche).
Dass in deutschen Landen ab 5 Kg Abfluggewicht/Startmasse eine AE erforderlich ist, ist fix.
Die Frage, wenn eine Vorrichtung im Modell ist um das Gewicht zu erhöhen, Zustand nicht befüllt, ist zulässig?
Ja, wo steht das? Richtig, steht nirgends. Gehandhabt wurde das bislang unter dem Gesichtspunkt
mögliches Abfluggewicht.
Und damit wäre bereits das Vorhandensein der Vorrichtung im Modellauf einem Gelände mit max. 5 Kg problematisch.<<<das ist die eigentliche Frage
Das Modell kann Problemlos auf Fluggeländen/Hängen mit AE oder im Ausland auch "wild" betrieben werden (30 Kg - Schweiz/25 Kg - Österreich/7 Kg - Dänemark/…)
Ganz klar wäre Wasserballast auch eine Spielerei, denn man hat analog zum Manntragenden die Möglichkeit mit der Masse im Flug etwas zu spielen, am Hang die Masse zur Landung reduzieren.
Warum nun ein Moderator eingreifen oder gar schließen sollte kann ich nicht nachvollziehen.
Weil die Diskussion einige von euch nicht begreifen, sie aus welchen Gründen auch immer nicht wollen? Oder auch, weil ihr fachlich nichts Substanzielles beitragen wollt oder könnt?
In diesem Thread sind lediglich Antworten auf Asterix Frage etwas was ggf. moderiert werden sollte, sind teils beleidigend im Unterton und wie im Forum üblich muss dann ja immer noch eins drauf gesetzt werden.
Und jetzt bin ich gespannt wer von euch, die ihr so allwissend seid, die rechtsverbindliche Antwort darauf mit Quellenangabe hat.
Falls nicht - braucht ihr hier in diesem Beitrag auch nicht mehr zwingend antworten.
Ich mein - zwecks der Übersicht und damit nicht (wie jemand sagte) Seiten gefüllt werden...