5 kg-Grenze: Mit oder ohne Wasserballast?

Hallo Martin
jetzt verstehe ich den Begriff eins zu plumps :)
1kg ohne Geschwindigkeit = plumps:),oder 5kg plus 1 Liter Wasser auch gleich plumps:D
also ohne Geschwindigkeit macht alles plumps:confused:
und ich weiß dass das alle wissen,nur einige nicht.
MfG Michael
 

UweH

User
und ich weiß dass das alle wissen,nur einige nicht.

Wissen ist Macht,
nichts wissen macht auch nichts :rolleyes:

Ich bin froh dass ich weiß dass ich nichts weiß :D

Geht fliegen Leute, bald wird es so früh dunkel dass man diesem Theorie-Unsinn nicht mal durch Praxis entkommen kann :eek:

Gruß,

Uwe.
 
Genau, und am liebsten am Hang.Mit viel Geschwindigkeit und ohne Wasser und 5kg.

MfG michael
 
Und damit wäre bereits das Vorhandensein der Vorrichtung im Modellauf einem Gelände mit max. 5 Kg problematisch.<<<das ist die eigentliche Frage


Die Antwort auf die von Martin gestellte Frage beantwortet der Verordnungstext:

unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse sind erlaubnisbedürftig

Diese Bestimmung läßt keinen Interpretationsspielraum.
In 5 kg Abflugmasse (Startmasse) ist alles enthalten, auch Vorrichtungen zur Erhöhung der Masse, weil diese im Text nicht ausgeschlossen werden.
Solche Vorrichtungen können sein: Wassertanks, Ballastrohre in den Flächen oder dem Rumpf, Bleikammern, Flächenverbindertaschen (für Stahlflächenverbinder anstatt CFK Verbinder).
Das ist alles erlaubt, solange die Startmasse unter 5 kg bleibt.

Sollte mit einem Stahlflächenverbinder statt einem CFK Flächenverbinder die Abflugmasse über 5 kg liegen, kann doch das Vorhandensein der Flächenverbindertaschen nicht problematisch für die 5 kg Grenze sein, nur weil man dort einen Stahlflächenverbinder einschieben kann und dann über 5 kg Startmasse kommt. Im Grunde wäre dann der ganze Innenraum des Modells problematisch, weil man überall Zusatzmasse hinkletten kann.


Also leerer oder gefüllter Wassertank erlaubt, solange die Startmasse unter 5 kg bleibt.
 

UweH

User
Dann freut euch - die Frage habt ihr jedoch auch nicht beantwortet - etwa keine Ahnung?;)

Hallo Martin,

eine Frage zu stellen sollte nicht von dem Bemühen befreien selbst die Antwort darauf zu finden:rolleyes:;)

Für mich wurde die Frage bereits mehrfach in den Posts #11, #26, #30, #32, #35 usw. mit den Verweisen auf die LuftVo beantwortet.
Das maximal zulässige Gewicht gem. LuftVo bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Modells beim Start, die "Startmasse", ohne die Zusätze "maximal" oder "möglich".
Das ist die Regelung im öffentlichen Recht.

Im privaten Recht kann ein Betreiber eines Modellflugplatzes davon abweichende Regelungen treffen, aber keine Überschreitung der Startmasse aus dem öffentlichem Recht zulassen.
Der Platzbetreiber kann regeln dass auf seinem Platz keine Flugmodelle starten dürfen die durch ein Ballastsystem die zulässige Startmasse des Platzes überschreiten können, ohne eine solche Regelung gelten die öffentlichen Grenzgewichte der Startmasse gem. LuftVo.
Es ist ein Grundprinzip des demokratischen Rechtssystems dass Gesetze zum Schutz der Allgemeinheit (öffentliches Recht, hier Sicherheit im Luftraum) nicht durch privatrechtliche Regelungen gebrochen werden dürfen.

Es ist auch ein Prinzip des demokratischen Rechtssystems, dass jeder Bürger selbst dafür verantwortlich ist die bestehenden Gesetze einzuhalten, also hier nicht mit mehr als 5 kg Startmasse zu starten wenn es gemäß öffentlichem Recht nicht erlaubt ist, egal ob und wie man das kontrollieren kann.
Damit muss der Bürger auch dafür gerade stehen wenn er durch das Abweichen von der gesetzlichen Grenze einen Schaden anrichtet oder einen angerichteten Schaden vergrößert hat, ....und Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe.
Auch hier unterscheidet die Rechtssprechung zwischen öffentlichem Recht (Bußgeldzahlung an Vater Staat) und privatem Recht (Schadenersatz an geschädigten Mitbürger).

Gruß,

Uwe.
 

etech

User
Frage 5 kg-Grenze: Mit oder ohne Wasserballast?

Frage 5 kg-Grenze: Mit oder ohne Wasserballast?

Hallo Jungs,
ich finde es schon mal super, dass ein Kollege erst mal fragt wie die Rechtslage ist und nicht einfach an den Hang fährt. Deshalb sollten solche Fragen auch nicht nieder gemacht werden.
Was die LuftVo hergibt, bin ich voll bei Gerhard und Uwe und interpretiere es auch so.
Schlussendlich wollen wir nicht noch mehr "Beschneidungen" hin nehmen müssen.

Gruß Günther
 
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