Der Modellflug braucht keine neuen Regeln

Über 120.000 engagierte Modellflieger in Deutschland, allen voran die Mitglieder des DMFV, haben es in den Jahren 2016 und 2017 geschafft, den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt davon zu überzeugen, dass Modellflug ein schützenswertes und verantwortungsvolles Hobby ist und dass Regularien, um den bundesdeutschen Himmel sicherer zu machen, nicht auf Kosten der Betreiber von Flugmodellen beschlossen werden dürfen.

Mit der Petition „Hände weg von meinem Hobby“ wurde vor allem erreicht, dass Flugmodelle weiterhin höher als 100 Meter über Grund fliegen dürfen und dass deren Betrieb nach wie vor auch außerhalb von ausgewiesenen Vereinsgeländen stattfinden darf. Dieser Erfolg war nach Bekanntwerden der restriktiven Pläne des Bundesverkehrsministeriums Anfang des Jahres 2016 nicht zu erwarten und konnte nur durch die unnachgiebige Arbeit des Verbandes und seiner Unterstützer erreicht werden. Als Kröten mussten die Modellflieger die Kennzeichnung ihrer Flugmodelle und den Kenntnisnachweis in Form einer Online-Einweisung schlucken. Um den Kenntnisnachweis des DMFV beneiden uns die gewerblichen Drohnenpiloten noch heute, denn sie müssen für viel Geld eine umfangreiche Prüfung vor dem Luftfahrtbundesamt oder einer dessen anerkannter Stellen ablegen.

Durch die Pläne der EU, die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen inklusive Flugmodellen durch die EASA auf europäischer Ebene neu regeln zu lassen, geriet Mitte des Jahres 2018 der national erreichte Kompromiss mit dem Bundesverkehrsministerium wieder in allerhöchste Gefahr. Hier waren es vor allem der DMFV und der Schweizerische Modellflugverband SMV, die wider alle Befürchtungen erreichen konnten, dass in Art. 16 der EU-Durchführungsverordnung das Fliegen im Rahmen von Modellflugverbänden in weiten Teilen von den strengen Drohnenregularien der offenen und spezifischen Kategorie ausgenommen werden können. Diese Ausnahmeregelung kann durch eine Betriebsgenehmigung für die jeweiligen Verbände durch den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat erfolgen und wird entweder durch die Schaffung eines neuen, umfangreichen Regelwerkes und eines komplexen Kontroll- und Meldungswesens, oder auf Basis einschlägig anerkannter, nationaler Regeln vergeben.

„Für den DMFV ist es keine Frage, welchen Weg wir hier verfolgen.“ sagt DMFV-Präsident Hans Schwägerl, „Wir haben intensiv für den Erhalt der Freiheiten des Modellflugs auf der Grundlage der deutschen LuftVO gekämpft und die Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder mitentwickelt. Es wäre fahrlässig, diese allgemein akzeptierten Regeln jetzt über Bord zu werfen.“

Und in der Tat bildet das aktuelle bundesdeutsche Recht ein stabiles Fundament für den weitestgehend ungehinderten Betrieb von Flugmodellen und wird sowohl von den Landesluftfahrt-, als auch von Naturschutzbehörden gleichermaßen anerkannt. „Aus rechtlicher Sicht gibt es keinerlei Bedarf an neuen Gesetzen und standardisierten Modellflugregeln.“ so DMFV-Justiziar Carl Sonnenschein. „Die langjährige Praxis zeigt, dass die bestehenden Regelungen einerseits größtmögliche Spielräume für Modellflieger bieten, andererseits den staatlichen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz in erforderlichem Maße Rechnung tragen“, so Rechtsanwalt Sonnenschein weiter.

Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur signalisierte zwischenzeitlich, dass es sich eine Betriebsgenehmigung auf Grundlage dieser schlanken Gesetzeslage und der erprobten und bewährten Zusammenarbeit des DMFV mit den Landesluftfahrtbehörden gut vorstellen könne. Ein deutliches Signal für die Verantwortlichen des DMFV, mit der Begründung ihres Antrages auf Betriebsgenehmigung für die Mitglieder des DMFV und für alle, die in dessen Rahmen fliegen, richtig zu liegen.

Bis zur Genehmigung des Antrages wird wohl noch einige Zeit ins Land gehen. Das BMVI wird zunächst die Regelungen für die Luftverkehrsteilnehmer umsetzen, die ursächlich zur Notwendigkeit europaweiter Gesetze geführt haben: die Betreiber professionell eingesetzter Drohnen. Grundsätzlich ist die EU-Verordnung bereits am 15. Juni 2019 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Juli 2020. Erst danach beginnt dann eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der die derzeitigen Rechtsgrundlagen weiterhin Gültigkeit besitzen.

„Wir hätten also eigentlich noch genügend Zeit, das Schreiben ans BMVI auszuformulieren“, konstatiert Hans Schwägerl. „Dennoch haben wir uns entschlossen, unseren Antrag bereits jetzt einzureichen, um Deutschlands Modellfliegern und deren Vereinen größtmögliche Planungssicherheit zu geben. Wir wissen, was wir wollen. Unser Antrag ist fertig.“

Schon im Sommer 2020 tritt die europaweite Registrierungspflicht für die Betreiber von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 250 Gramm in Kraft. Der DMFV hat dem Bundesverkehrsministerium bereits angeboten, die Meldung seiner Mitglieder en bloc zu übernehmen. Sollte das BMVI hierzu sein Einverständnis geben, wäre eine DSGVO-konforme und lückenlose Registrierung gewährleistet. Für das einzelne Mitglied besteht in diesem Falle kein Handlungsbedarf
 
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