U-Space

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin zusammen.

Eine gute Nachricht von der Europäischen Modellflugfront.

Die EASA hat eine Draft Opinion zum Thema U-Space veröffentlicht, der den organisierten Modellflug und die Open Category von den Regularien des U-Space ausnimmt. Allerdings können die Nationalstaaten in Ihrem Zuständigkeitsbereich Teile der Open Category in den Bereich U-Space einbeziehen. Für den organisierten Modellflug gibt es diese „Hintertür“ der Regulierung nicht.
Damit gibt es für den Modellflug eine Sorge weniger.
 
Moin zusammen.

Eine gute Nachricht von der Europäischen Modellflugfront.

Die EASA hat eine Draft Opinion zum Thema U-Space veröffentlicht, der den organisierten Modellflug und die Open Category von den Regularien des U-Space ausnimmt. Allerdings können die Nationalstaaten in Ihrem Zuständigkeitsbereich Teile der Open Category in den Bereich U-Space einbeziehen. Für den organisierten Modellflug gibt es diese „Hintertür“ der Regulierung nicht.
Damit gibt es für den Modellflug eine Sorge weniger.

Frank, Da bin ich mir nicht ganz so sicher.

Die Freistellung für Modellflugzeuge im Entwurf ist eher eine politische Erklärung ohne rechtliche oder praktische Wirkung. Wichtiger sind die konkreten Anforderungen für U-Space Gebieten später im EASA-Entwurf. Artikel 4 Absatz 3 des Entwurfs ist eindeutig: "Member States shall designate U-space airspace as restricted areas in accordance with Commission Regulation (EC) No 2150/2005" ("Die Mitgliedstaaten benennen den U-Space-Luftraum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 der Kommission als Sperrgebiet"). Der eingeschränkte Luftraum bedeutet nach meiner Erfahrung in der Regel keine Modellflugaktivitäten.

Wenn die EASA es ernst meint, uns von den U-Space-Anforderungen auszunehmen, muss sie den Entwurf ändern, um klarzustellen, dass solche Luftraumbeschränkungen in U-Space-Gebieten nicht für Modellflugaktivitäten gelten.

Gruess, Jürgen
 

HPR40

User
Die Freistellung für Modellflugzeuge im Entwurf ist eher eine politische Erklärung ohne rechtliche oder praktische Wirkung.
Hallo Jürgen,

die Antwort steht doch hier

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/753207-Workshop-der-EMFU

Ein Thema wird dabei die Möglichkeit des Gastflugs ausländischer Modellflieger sowie die gegenseitige Anerkennung von nationalen Kompetenznachweisen sein, um die Situation zu vermeiden in jeden Land, in dem man sein Hobby ausüben möchte, einen solchen Nachweis erbringen zu müssen.

Natürlich kannst Du Modellflug auch nach U-Space Regeln machen, musst Du aber nicht.


Gruß Horst
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

Frank, Da bin ich mir nicht ganz so sicher.

Die Freistellung für Modellflugzeuge im Entwurf ist eher eine politische Erklärung ohne rechtliche oder praktische Wirkung. Wichtiger sind die konkreten Anforderungen für U-Space Gebieten später im EASA-Entwurf. Artikel 4 Absatz 3 des Entwurfs ist eindeutig: "Member States shall designate U-space airspace as restricted areas in accordance with Commission Regulation (EC) No 2150/2005" ("Die Mitgliedstaaten benennen den U-Space-Luftraum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 der Kommission als Sperrgebiet"). Der eingeschränkte Luftraum bedeutet nach meiner Erfahrung in der Regel keine Modellflugaktivitäten.

Wenn die EASA es ernst meint, uns von den U-Space-Anforderungen auszunehmen, muss sie den Entwurf ändern, um klarzustellen, dass solche Luftraumbeschränkungen in U-Space-Gebieten nicht für Modellflugaktivitäten gelten.

Gruess, Jürgen

Was besagt denn die Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 ?
Das dürfte hier kaum jemandem geläufig sein. Kannst du das mal erklären?

Gruss
Frank
 
Was besagt denn die Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 ?
Das dürfte hier kaum jemandem geläufig sein. Kannst du das mal erklären?

Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 vom 23. Dezember 2005 über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005R2150&from=EN) legt die Regeln für die Integration der verschiedenen Luftraumnutzungen fest. Artikel 2(c): definiert ein Restricted Area (beschränkter Bereich) so: "[...] eines Luftraums mit bestimmten Abmessungen über Gebieten oder Hoheitsgewässern eines Staates, in dem der Flugbetrieb nach bestimmten Bedingungen eingeschränkt ist".

Aber schon das EASA-Papier stellt ziemlich klar (allerdings in EASA "Codespeak"), dass es laut EASA zu früh ist für Flugregeln, die eine vollständige Integration und Koexistenz der Luftraumnutzer ermöglichen würden, und dass wir daher in der Anfangsphase mit Luftraum Bereichen arbeiten müssen, die andere Luftraumnutzer ausschließen ("strategic and pre-tactical traffic management techniques"). Siehe Seite 10 des EASA-Vorschlags: "In summary, this first regulatory phase which is due to support operations from today at until 2022 is focused on the principles of strategic and pre-tactical traffic management techniques (strategic because the U-space airspace is established and designated by the Member States as restricted airspace and pre-tactical because it is based on sharing information and intent prior and during flight). [...] Until a future state of integration can be achieved, the present proposal is considered to be an efficient regulatory framework that reflects the existing technology and on the resulting system architecture that supports the U-space implementation."

Während natürlich die Freistellung für Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden schön aussieht (und auf jeden Fall beibehalten werden sollte), sehe ich keine praktischen oder rechtlichen Konsequenzen dieser Freistellung, wenn man sie im Rahmen des gesamten Vorschlags betrachtet. Auf der Grundlage des vorliegenden Vorschlags können und werden Modellflugaktivitäten höchstwahrscheinlich aus den U-Space-Gebieten ausgeschlossen.

Wie schon vorher gesagt: wenn die EASA es ernst meint, uns von den U-Space-Anforderungen auszunehmen, muss sie den Entwurf ändern, um klarzustellen, dass solche Luftraumbeschränkungen in U-Space-Gebieten nicht für Modellflugaktivitäten gelten.

Gruss,
Jürgen
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Jürgen

Ich würde sagen der Begriff „Luftraumbeschränkungen“ im Artikel 2c hat nichts mit dem U-Space zu tun.
Luftraumbeschränkungen sind temporär eingeschränkt befliegbare (RMZ und/oder TMZ-Pflicht) oder gesperrte Gebiete. Diese Beschränkungen werden über die üblichen Kanäle (NFL) bekanntgegeben und betreffen beispielsweise politische Veranstaltungen etc.
 
Ich würde sagen der Begriff „Luftraumbeschränkungen“ im Artikel 2c hat nichts mit dem U-Space zu tun.
Luftraumbeschränkungen sind temporär eingeschränkt befliegbare (RMZ und/oder TMZ-Pflicht) oder gesperrte Gebiete. Diese Beschränkungen werden über die üblichen Kanäle (NFL) bekanntgegeben und betreffen beispielsweise politische Veranstaltungen etc.

Artikel 4(3) vom EASA Vorschlag: "Member States shall designate U-space airspace as restricted areas in accordance with Commission Regulation (EC) No 2150/2005."
Die Mitgliedstaaten sind daher verpflichtet, U-Space-Gebiete als solche Sperrgebiete zu bezeichnen.

Die Frage ist natürlich, was genau alles "gesperrt" wird. Aber die anderen Teile des EASA-Papiers machen ziemlich deutlich, dass zumindest in der Anfangsphase andere Luftraumnutzer vom U-Raum ausgeschlossen werden sollten, allerdings bis wir Regeln und Technologie haben die eine Integration erlauben. (siehe EASA Paper S.13: "New concepts such as tactical separation (separation minima, rules and procedures), and detect and avoid systems, capabilities and technologies are not considered to be mature enough at this stage to allow them to be included in a regulation on U-space").

Gruss,
Jürgen
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Jürgen

So richtig sehe ich die Kombination zum 2c nicht. Eher schon zum 2d (Luftraumstruktur).
Aber das ist nur meine Einschätzung und die darf durchaus korrigiert werden. ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
mittlerweile hat sich eine Allianz zum Thema U-Space zusammengefunden, um eine Überbetonung von U-Space in der Regulierung zu verhindern.

Für nähere Infos:

Guckst du hier

Gruss
Frank
 
droneiq_live.jpg

Wen´s interessiert: Hier erfahrt ihr was es auf sich hat mit dem ominösen U-Space!!

Mehr Infos gibt´s hier und den Link zum WEBINAR https://ig-hangflug.eu/droneiq-live
 
Ihr könnt mir auch gerne hier Fragen zum Thema U-Space schreiben, wer gestern keine Zeit hatte, mein Webinar zu sehen..
Wurde das nicht aufgezeichnet für´s Streaming? Das Thema ist zu heiß, um es nicht möglichst vielen näher zu bringen ...
 
Ihr könnt mir auch gerne hier Fragen zum Thema U-Space schreiben, wer gestern keine Zeit hatte, mein Webinar zu sehen..
Danke. Gerne nehme ich die Gelegenheit war:
  • Wie sehen die Vorstellungen dafür aus, mit welchen verwaltungstechnischen und/oder politischem Prozessen, die konkreten einzelnen U-Spaces gestaltet/ausgewiesen/bewilligt werden?
  • Wie sehen die Vorstellungen dafür aus, dass Modellflug im Verbands-/Vereinsrahmen (BE nach § 21f/§ 21g der dt. Verordnung) auf Modellflugplätzen und ausserhalb ("auf der grünen Wiese") innerhalb des U-Space stattfinden kann?
Gibt es da unterschiedliche Sichtweisen bei den verschiedenen Akteuren?

Fliegergrüsse
Tobias
 
Nicht lange suchen ...
Wer das Webinar verpasst hat oder keine Möglichkeit hatte, teilzunehmen, hier der Link zum Stream auf Facebook
Man möge sich als Modellflieger den Stream insbesondere von etwa 1:24:00 bis 1:30:00 anschauen.
Mir klingt das nach "Beruhigungspille".
Man denke nur an Dienstleister, die landwirtschaftliche Dienste anbieten wollen: Wie kommt die Drohne autonom zu "Feld" um dort ihre Sensoren zum Einsatz zu bringen? Hat man für diesen Sektor die veritablen Umsatzerwartungen aufgegeben?

Offensichtlich ist der Modellflug im Verbandsrahmen entgegen früher erwecktem Anschein klar vom U-Space betroffen:
Wo der U-Space mit seinen obligatorischen Services "herrscht", findet kein Modellflug "wie bisher" statt - auch nicht mit BE im Verbandsrahmen.
Beim U-Space kommt es -wie so oft- auf die Grösse und seine mögliche Omnipräsenz an!

Wer soll bei der Genehmigung eines Antrages auf einen konkreten U-Space angehört und beteiligt werde?
Gibt es klare Regularien für die Genehmigung mit entsprechender Transparenz?
Darauf kommt es bei der politischen Ausgestaltung an. Gibt entsprechende Vorstellungen dazu?

Fliegergrüsse
Tobias
 
Die Technik ist nicht aufzuhalten.
Milliarden werden investiert und die dazugehörige Lobby ist ebenso milliardenschwer.
Der Modellflug muss seine Nische verteidigen.
Dazu sind alle “Rulemaker” gefordert!
Auf europäischer, auf nationaler und auf regionaler Ebene.
In Bulgarien startet die Zukunft heute …
https://ig-hangflug.eu/die-technik-ist-nicht-aufzuhalten

Ist möglicherweise ein Bild von Flugzeug und Text



Für diejenigen unter euch, die mit Englisch Probleme haben hier die Übersetzung.

Ich habe euch den Text auf der Startseite ins Deutsche übersetzt:

DRONAMICS stellt das Black Swan UAV vor - Der Beginn einer neuen Ära für die globale Frachtindustrie

Wie ein schwarzer Schwan Fracht zu den Kosten des Straßengüterverkehrs zu fliegen, diese Fähigkeit galt lange Zeit als unmöglich.
In wenigen Tagen, am 7. Dezember 2021, (also heute!) wird die Welt Zeuge der Enthüllung eines fortschrittlichen neuen Luftfrachtkonzepts, das die Grenzen des Möglichen verschiebt. Um 19:15 Uhr MEZ wird DRONAMICS auf dem Flughafen Sofia in Bulgarien der Welt den Schwarzen Schwan vorstellen - ein fortschrittliches unbemanntes Flugzeug, das das treibstoffeffizienteste Frachtflugzeug ist, das je gebaut wurde.
Der Black Swan ist nicht einfach nur eine weitere Drohne, sondern eine völlig neue Flugzeugklasse. Der Black Swan ist in der Lage, bis zu 350 kg Fracht über eine Entfernung von bis zu 2.500 km zu befördern, und das zu bis zu 80 % niedrigeren Kosten als jedes andere existierende Flugzeug. Er kann auf unbefestigten Start- und Landebahnen mit einer Länge von nur 400 Metern operieren und wird es DRONAMICS ermöglichen, Kunden selbst in den kleinsten und abgelegensten Gemeinden zu bedienen und damit eine neue Ära der schnellen und erschwinglichen Luftfracht für die ganze Welt einzuleiten.
Niemand wird mehr gezwungen sein, zwischen preiswerter Straßenfracht, deren Zustellung Tage dauern kann, und schneller Luftfracht, die sehr teuer ist, zu wählen. Die erschwingliche Luftfracht am selben Tag ist endlich da.
Als weltweiter Marktführer im Bereich der Frachtdrohnen plant DRONAMICS den Aufbau eines globalen Netzwerks von Drohnenhäfen, die es dem Schwarzen Schwan ermöglichen, die entscheidende fehlende "mittlere Meile" in der Luftfracht zu übernehmen. Ob es darum geht, lebenswichtige Güter zwischen Inseln zu transportieren oder kritische Ersatzteile tief in ein Land zu liefern, DRONAMICS wird Städte auf der ganzen Welt auf eine Weise miteinander verbinden, wie es bisher einfach nicht möglich war.
Sie kann mit 100 % nachhaltigem Flugbenzin betrieben werden und ist damit umweltfreundlicher als alle bisherigen Flugzeuge. So können globale Partner wie DHL und Hellmann Logistics ihre Kunden nicht nur auf die schnellstmögliche, sondern auch auf die umweltfreundlichste Weise bedienen.
Der Start des Black Swan wird am 7. Dezember 2021 um 19:15 Uhr MEZ per Live-Stream im Internet übertragen.

https://www.facebook.com/ighangflug...kNuWnWDOo9JLLNPbhSiCxI3PXVyic28bA&__tn__=EH-R
 
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