Le concombre masqué schrieb:
Ich versuche es vielleicht anders, (ich kenne mich mit Vereinen nicht so gut aus.)
Muss ein Verein der eine Veranstaltung organisiert diese bei den Behörden melden ?
[] ja
[] nein
[] weiss nicht
Ob es nun für mich in Frage kommt oder nicht ist irrelevant.
OK, ich versuche das mal mit einem jain zu beantworten und Dir zu erklären woran es liegt.
Zunächst steht in den Versicherungsbedingungen nichts, was eine Genehmigung vorraussetzt. Also
nein.
Andererseits, ist es so, dass wenn Deine Gemeinde für so etwas Genehmigungen erteilt und somit entsprechende Veranstaltungen als Genehmigungspflichtig erachtet, die Versicherung ihrerseits im Schadensfall mit Sicherheit grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder sonst einen juristischen Firlefanz geltend macht, solltest Du
keine solche Genehmiging haben. Damit verlierst Du auch den Schutz. Also in diesem Fall
ja!
Also, um das nochmal etwas kürzer zu sagen: Sagt Deine Gemeinde, dass Du eine Genehmigung brauchst, dann brauchst Du sie auch für die Versicherung. Sagt die Gemeinde, "ne passt schon" dann geht das auch mit der Versicherung OK.
Alles klar?
Noch ein Zusatz: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ab einer Teilnehmer / Besucherzahl von >99 Personen eine Veranstaltung einer Genehmigung bedarf, darunter üblicherweise nicht. Ausnahmen sind hier öffentliche Plätze und Anlagen, die von ihrer Art nicht für entsprechende Veranstaltungen geeignet erscheinen, oder der eigentliche Zweck der Anlage durch eine solche Veranstaltung beeinträchtigt oder gestört werden könnte.
Ist eine Veranstaltung >99 Personen, dann müssen darüber hinaus meist noch feuerpolizeiliche und andere Vorschriften beachtet werden.
Nedorus