Veranstalterhaftpflichtversicherung

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Le concombre masqué schrieb:
Heisst also daß für gelegentliche Treffen , ohne behördliche Anmeldung, das Ganze nicht wirklich sinnvoll ist.

Ich glaube kaum, dass die Versicherung(sfähigkeit) von der öffentlichen Genehmigung abhängt, da diese unter Umständen gar nicht erteilt werden muss und somit auch nicht wird.

Was die gelegentlichen Treffen angeht, ist das ja dann keine "Veranstaltung" bei der der Veranstalter gegenüber dritten haftet. Stattdessen haftet jeder einzelne für Schäden jeglicher Art die er zu Verantworten hat. Das ist im übrigen bei einer Veranstaltung nicht anders. Fahre ich mit meinem Boot in einen Öltanker und der sinkt (:confused: ), haftet keinesfalls der der Veranstalter des Treffens, sondern ich selbst, Regatta, Treffen etc. hin oder her.

Nedorus
 
Konrad Kunik schrieb:
Die Versicherungsbedingungen gehen auf Deine Fragestellung nicht ein, demnach hat eine möglichweise notwendige Genehmigung nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun.

Wäre es möglich auf eine einfache Frage eine einfache Antwort zu erhalten ?

Muss ich, damit die Versicherung "greift" die Veranstaltung behördlich anmelden und die genehmigungen haben , da ja nun der Verein als organisator fungiert ?




[] Ja
[] nein
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Eric, wäre es möglich, daß Du Dir die obigen Antworten nicht nur durchliest, sondern auch zu verstehen versuchst?
Dann kämst nämlich auch Du zu der Einsicht, daß sowohl mit Ja als auch mit Nein geantwortet werden kann/muß.

Wenn ich richtig informiert bin, kommt dieser Versicherungsschutz aber für Dich sowieso nicht in Frage...
 

Steffen

User
Konrad Kunik schrieb:
daß sowohl mit Ja als auch mit Nein geantwortet werden kann/muß.
Ah, ich verstehe, die Veranstaltung muss angemeldet werden, damit die Versicherung greift und die Veranstaltung muss nicht angemeldet werden, damit die Versicherung greift.

Alles klar, das ist ja ganz einfach :cool:
 
Ich versuche es vielleicht anders, (ich kenne mich mit Vereinen nicht so gut aus.)

Muss ein Verein der eine Veranstaltung organisiert diese bei den Behörden melden ?
[] ja
[] nein
[] weiss nicht

Ob es nun für mich in Frage kommt oder nicht ist irrelevant.
 

Yeti

User
Gurke schrieb:
Ob es nun für mich in Frage kommt oder nicht ist irrelevant.
Stimmt, das kann dir egal sein, denn, wenn die Veranstalterhaftpflicht nicht greift, haftet der Veranstalter.
Hans Rupp schrieb:
Klar sollte jedem sein, dass RC-N der offizielle Veranstalter sein muss, weil RC-N die versicherte (juristische) Person ist.
 
Le concombre masqué schrieb:
Ich versuche es vielleicht anders, (ich kenne mich mit Vereinen nicht so gut aus.)

Muss ein Verein der eine Veranstaltung organisiert diese bei den Behörden melden ?
[] ja
[] nein
[] weiss nicht

Ob es nun für mich in Frage kommt oder nicht ist irrelevant.

OK, ich versuche das mal mit einem jain zu beantworten und Dir zu erklären woran es liegt.

Zunächst steht in den Versicherungsbedingungen nichts, was eine Genehmigung vorraussetzt. Also nein.

Andererseits, ist es so, dass wenn Deine Gemeinde für so etwas Genehmigungen erteilt und somit entsprechende Veranstaltungen als Genehmigungspflichtig erachtet, die Versicherung ihrerseits im Schadensfall mit Sicherheit grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder sonst einen juristischen Firlefanz geltend macht, solltest Du keine solche Genehmiging haben. Damit verlierst Du auch den Schutz. Also in diesem Fall ja!

Also, um das nochmal etwas kürzer zu sagen: Sagt Deine Gemeinde, dass Du eine Genehmigung brauchst, dann brauchst Du sie auch für die Versicherung. Sagt die Gemeinde, "ne passt schon" dann geht das auch mit der Versicherung OK.

Alles klar?

Noch ein Zusatz: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ab einer Teilnehmer / Besucherzahl von >99 Personen eine Veranstaltung einer Genehmigung bedarf, darunter üblicherweise nicht. Ausnahmen sind hier öffentliche Plätze und Anlagen, die von ihrer Art nicht für entsprechende Veranstaltungen geeignet erscheinen, oder der eigentliche Zweck der Anlage durch eine solche Veranstaltung beeinträchtigt oder gestört werden könnte.

Ist eine Veranstaltung >99 Personen, dann müssen darüber hinaus meist noch feuerpolizeiliche und andere Vorschriften beachtet werden.

Nedorus
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ei, das ist lustig, hier haben sich nun unsere bekannten drei Trolle eingefunden! Gibt's hier was Besonderes, dass ihr euch hier alle versammelt?

@ Nedorus

Deine Bemühungen, Klarheit in die Sache zu bringen, sind aller Ehren wert. Aber damit verdirbst Du unsern Trollen den Spaß. Die sind doch nur darauf aus, alles im Ungewissen zu lassen, um umso besser sticheln und stänkern zu können. Die markieren doch nur die Ahnungslosen, um hemmungslos mosern zu können. Deren Spielchen müssen wir nun schon seit geraumer Zeit über uns ergehen lassen. Aber was soll's, überall gibt's solche Zeitgenossen, warum sollte es hier anders sein. Damit haben wir gelernt zu leben.
 
Yeti schrieb:
Stimmt, das kann dir egal sein, denn, wenn die Veranstalterhaftpflicht nicht greift, haftet der Veranstalter.

Damit wäre ich sehr vorsichtig, denn der Veranstalter ist eine juristische Person (der Verein) und kann durchaus die gegen ihn gerichteten Ansprüche auf den Erfüllungsgehilfen, in diesem Fall wäre das die Gurke, abwälzen. So einfach ist es also leider nicht. Ob dann dessen private Haftpflicht (soweit vorhanden) greift, hängt von der jeweiligen police ab, in der Regel würde ich das jedoch bezweifeln.


Nedorus
 

Yeti

User
Eckart Müller schrieb:
Ei, das ist lustig, hier haben sich nun unsere bekannten drei Trolle eingefunden! Gibt's hier was Besonderes, dass ihr euch hier alle versammelt?
Nö, hier gibt's nichts zu sehen (außer einem pöbelnden Moderator)
 

Yeti

User
Danke für deine Erklärung, Nedorus!
Nedorus schrieb:
Damit wäre ich sehr vorsichtig, denn der Veranstalter ist eine juristische Person (der Verein) und kann durchaus die gegen ihn gerichteten Ansprüche auf den Erfüllungsgehilfen, in diesem Fall wäre das die Gurke, abwälzen.
Daher ist es ja umso wichtiger, dass der Versicherungsnehmer (RC-N) klar formuliert, welche Anforderungen er (außer der Vereinsmitgliedschaft) noch an seine "Erfüllungsgehilfen" stellt.
 
Eckart Müller schrieb:
Ei, das ist lustig, hier haben sich nun unsere bekannten drei Trolle eingefunden! Gibt's hier was Besonderes, dass ihr euch hier alle versammelt?

@ Nedorus

Deine Bemühungen, Klarheit in die Sache zu bringen, sind aller Ehren wert. Aber damit verdirbst Du unsern Trollen den Spaß. Die sind doch nur darauf aus, zu sticheln und zu stänkern. Die markieren doch nur die Ahnungslosen, um hemmungslos mosern zu können. Diese Spielchen müssen wir uns schon seit geraumer Zeit ansehen. Aber was soll's, überall gibt's solche Zeitgenossen, warum sollte es hier anders sein. Damit haben wir gelernt zu leben.

Ich würde dich bitten deine Mutmassungen und Unterstellungen zu unterlassen .
Ich habe hier eine ganz einfache Frage gestellt, die mir Nedorus netterweise fast zur Zufriedenheit beantwortet hat.

Es geht dabei nicht nur um mich, es geht ganz einfach darum , daß wenn man einen Vertrag abschliesst es auch wichtig ist die Randbedingungen zu kennen.

( Auch das kleingedruckte sollte gelesen werden)

Danke für deine Aufmerksamkeit.
 
Yeti schrieb:
Danke für deine Erklärung, Nedorus!

Daher ist es ja umso wichtiger, dass der Versicherungsnehmer (RC-N) klar formuliert, welche Anforderungen er (außer der Vereinsmitgliedschaft) noch an seine "Erfüllungsgehilfen" stellt.

Ja, da hast Du vollkommen Recht. Ich denke aber, dass das geschehen ist. Im Eröffnungspost steht wie der Antragsprozess vergesehen ist: Formular ausfüllen und an Email-Addi schicken. Damit ist der Schutz zwar erst beantragt, aber da die einzige weitere Bedingung die Vereinsmitgliedschaft ist (sofern im Formular nichts zusätzliches steht), sollte einer Genehmigung durch den Verein nichts im Wege stehen.

Trotzdem kann der Veranstalter u.U. immer noch evtl. Ansprüche gegen sich auf Erfüllungsgehilfen abwälzen, wenn dieser "Misst gebaut" hat. Im Normalfall sollte soetwas aber nicht vorkommen.

Solche Haarspalterei sollten wir aber wohl dann den Juristen überlassen ... Ist hier etwa Juristenvolk anwesend? ... Sie war's! Sie war's!.... Er war's! Er war's! :D

Nedorus
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Christian, es ist beruhigend, dass Du Deinem bewährten Stil treu bleibst!

...daß wenn man einen Vertrag abschliesst...

Welchen Vertrag schließt Du denn ab? Hast Du schon? Oder willst Du noch?

Ist hier etwa Juristenvolk anwesend?

Nein Neodorus, es ist noch viel schlimmer...
 
Eckart Müller schrieb:
Deine Bemühungen, Klarheit in die Sache zu bringen, sind aller Ehren wert. Aber damit verdirbst Du unsern Trollen den Spaß. Die sind doch nur darauf aus, alles im Ungewissen zu lassen, um umso besser sticheln und stänkern zu können. Die markieren doch nur die Ahnungslosen, um hemmungslos mosern zu können. Deren Spielchen müssen wir nun schon seit geraumer Zeit über uns ergehen lassen. Aber was soll's, überall gibt's solche Zeitgenossen, warum sollte es hier anders sein. Damit haben wir gelernt zu leben.

Och weist Du, ich habe ja mit Gurke & Co schon seit einiger Zeit im Mini40 Forum zu tun. Eigentlich macht mir sowas Spass... Und gelegentlich ist ja bei Gukes bissigen Zynismuss auch mal ein echter Lacher dabei... das ist es auf alle Fälle Wert ;)

Nedorus
 

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
Sobald wir die entsprechenden Informationen des Versicherers haben, werden wir dies kundtun.

Im übrigen ist dem Statement von Neodorus nichts hinzuzufügen.

Alles weitere, wie eine Veranstaltungs auszusehen hat, solltet Ihr dann zu gegebener Zeit mit Eurer Gemeinde abstimmen :)

Noch Fragen zum Thema ?
 
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