Veranstalterhaftpflichtversicherung

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Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
Steffen schrieb:
Na, etwas verwirrt heute? ;)

Solltest Du noch was zum Thema beizutragen haben, bitte schön.

Alles andere reicht jetzt.
Klärt das per PN oder im geklatschten Café aber nicht hier.

Das gilt für alle.

Hinweis, damit mir keiner sagt ich lösche wahllos: Folgende offtopic-Beiträge fliegen raus !
 
Le concombre masqué schrieb:
Ich habe auch mal eine Frage

Müssen sie Regatten/ Treffen auch behördlich als Veranstaltung gemeldet und genehmigt sein damit man den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann ?

Aus den AGB der Versicherung die der VdMYS hat lässt sich kein Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und einer evtl. erforderlichen Genehmigung ableiten.

Wenn du allerdings eine Veranstalltung an einem öffentlichen Gewässer durch führst würde ich die Regatta anmelden. Hier durch vermeidest du eventuelle Unannehmlichkeiten mit der Ordnungsmacht. Um eine Regatta anzumelden wirst du im Umkehrschluß den Nachweis einer entsprechenden Versicherung führen müssen
 
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