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Aus den AGB der Versicherung die der VdMYS hat lässt sich kein Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und einer evtl. erforderlichen Genehmigung ableiten.
Wenn du allerdings eine Veranstalltung an einem öffentlichen Gewässer durch führst würde ich die Regatta anmelden. Hier durch vermeidest du eventuelle Unannehmlichkeiten mit der Ordnungsmacht. Um eine Regatta anzumelden wirst du im Umkehrschluß den Nachweis einer entsprechenden Versicherung führen müssen