Aeronaut - Problem mit dem Beplankungsmaterial

Ede S

User
Auf der letztjährigen Messe in Friedrichshafen erstand ich einen brandneuen Aeronaut Baukasten der Fournier-F4D in Rippenbauweise.
Der Bau ging, dank der Depronheling, sehr zügig und passgenau voran, auch vom beigefügten, lasergeschnittenen Beplankungsmaterial
war ich zunächst sehr überzeugt. Zunächst. Was dann kam, war der blake Horror.
Dieses, von Aeronaut als A-Tex bezeichnete Material ist ein einlagiges Ahorn Furnier, das auf der Unterseite mit 2 Gewebeschichten verklebt ist.
Zunächst eine papierähnliche, dann eine Lage aus einem Textilgewebe.
Leider ist die Verbindung zwischen den Materialien so minderwertig, dass sich in den folgenden Wochen die Beplankung abhob, und der Flieger aussah
wie eine Ju 52.

WP_20190928_003.jpg
WP_20190928_005.jpg

Zuerst hatte ich eine fehlerhafte Verklebung meinerseits vermutet und versuchte das zu reparieren, was aber schnell der Erkenntnis wich,
daß das Ganze runter muss. Hierbei stellte sich heraus, daß meine Verklebung einwandfrei war, aber sich das Gewebe vom Beplankungsfurnier löste.
Das Ganze sah dann so aus:

WP_20191004_001.jpg

Mittlerweile habe ich alles komplett abgezogen und mit 5-lagigem Birkensperrholz 0,6mm beplankt, eine bewährte Sache.

Auf meine Nachfrage bei Aeronaut bekam ich den Hinweis, dass dies (natürlich) ein unglaublicher Einzelfall ist, den es so noch nie gegeben hat.
Mir wurde dann ein neuer Satz Beplankungsmaterial angeboten, was ich aber dankend ablehnte, zumal ich den Flügel bereits neu beplankt hatte.
Außerdem wollte ich mir das nicht nochmal antun, zum Glück war noch nichts Bespannt und lackiert. Also mein Vertrauen ist da weg.

Hat sonst noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder war das wirklich eine Ausnahme?

Grüße aus dem wilden Süden,
Ede
 
Kulanz ?
Fehlerhaftes Material auszutauschen hat doch wohl gar nix mit Kulanz zu tun.
Mir fällt hier im Forum immer öfter auf, dass die Abwicklung einer berechtigten Reklamation als "Kulanz" bejubelt wird. :eek:

Auch, wenn es sich hier nur um unser Spielzeug-Hobby dreht:rolleyes:; habt mal etwas mehr Rückgrat, Männer !;)

Liebe Grüsse
Jürgen
 

ce.tom

User
Hallo,

ist das ganze so auch gedacht, irgendwie unlogisch die Beschichtung auf der Flügelinenseite.

Also der Sinn eschlißt sich mir nicht, müsste die beschichtung nicht außen sein wegen Finish Lackaufbau. Und auch dein Problem wäre mit umgedrehter Beplankung sicher nicht aufgetreten.

Gruß Tom
 

Ede S

User
Hi Tom,

ist schon so gedacht, siehe auch Aeronaut Seite:
http://www.aero-naut.de/produkte/produktsuche/single-view/?tx_edxproductman_pi1%5Bproduct%5D=135501&tx_edxproductman_pi1%5Bsearcharray%5D%5Bsubject%5D=Rf-4&tx_edxproductman_pi1%5Baction%5D=show&tx_edxproductman_pi1%5Bcontroller%5D=Product&cHash=cb6870528cb6eec6fdeefe0ebc629b12http://
Schließlich muss das auch mit der Nasenleiste, den Randbögen etc. verschliffen werden.
Es sieht so aus als ob die Textilbeschichtung da ist, um das einlagige Furnier am reissen zu hindern. Fürchterlich krumm wird es auf jeden Fall
wenn der Kasten eine Weile geöffnet wird, da das Holz auf die Luftfeuchtigkeit reagiert und keine Gegenlage hat.

Vielleicht hab ich es nur Falsch verstanden und es handelt sich eigentlich um ein Bespannmaterial, das durch die temporäre Holzlage faltenfrei aufgebracht werden kann? ;)

Grüßle, Ede
 
Du hast nicht berichtet, unter welchen Bedingungen das Material bei dir gelagert wurde. Da kann in einem Jahr viel passieren.
Warum nimmst du das Angebot nicht an, das Material neu zu bekommen? So kannst du doch gar nicht herausfinden, ob es nicht vielleicht doch ein Einzelfall war... Du hast sicher nicht den ersten Bausatz mit diesem Material erhalten.

Gruß Mirko
 

schmie

User
Kulanz ?? Garantie!!

Kulanz ?? Garantie!!

Wie Jürgen schon schreibt, herrscht hier Unverständnis über die Sachlagen.

Kulanz ist, wenn ein Vertragspartner Kosten oder Leistungen übernimmt, die er rechtlich (Gesetzlich) nicht übernehmen müsste.
In welchem Zeitraum er das tut ist allein Sache des Vertragspartners (Lieferers)

Garantie bedeutet: Verdeckte Material oder Herstellungsmängel treten innerhalb der Garantiezeit auf. Oder: Zugesicherte Leistungen / Eigenschaften werden von der gelieferten Ware / Leistung nicht erfüllt.
Die Garantiezeit beträgt gesetzlich für Endverbraucher 2 Jahre und für Gewerbetreibende 1 Jahr, jeweils ab übernahme der Sache oder Leistung.

Im geschilderten Fall müsste der Verkäufer im Rahmen seiner Garantiebedingungen die Ware nachbessern oder austauschen.
Die Garantiebedingungen sind meist so gestaltet, dass der Lieferer ein oder mehrmals nachbessern kann und der Kunde nicht generell Anspruch auf Austausch hat. Erst nach wiederholten missglückten Nachbesserungsversuchen hat der Verbraucher Anspruch auf Austausch oder Wandlung. So sind die meisten Garantiebedigungen gestaltet.

Im geschilderten Fall hätte also der Lieferer sich um das Aufbringen einer einwandfeien Beplankung kümmern müssen!! oder die Fläche austauschen.
Das ist dann oft auch die Krux. Rechlich verantwortlich ist zunächst der Verkäufer und der wiederrum muss es dann mit seinem Vorlieferanten (evt Hersteller) finanziell regeln.

Ein Kulanzfall wäre im geschilderten Fall, wenn sich die Beplankung nach 3 Jahren Einsatz gelöst hätte und beim Reparieren eine mangelhafte Verklebung zu Tage gekommen wäre. Dann ist es Kulant, wenn der Lieferer sagt, sorry, bekommst das Material, aufbringen musst es selber.

Schönen Tag
Ernst
 
Und wenn der Bausatz ein Jahr im Pferdeststall gelagert wurde? Ich würde den Ball flach halten. Wie oft hatten wir hier schon die Nummer, dass sich fleißig auf einen Hersteller eingeschossen wurde, ohne zu wissen, was da tatsächlich Sache ist. Ich werde immer misstrauisch, wenn so von 0 auf 100 losgepoltert wird...

Gruß Mirko
 

schmie

User
Mirko, Du hast da schon recht.
Mir gings aber hier um die Begrifflichkeit Kulanz / Garantie
Wenn sich nach einem Jahr die Verklebung der Schichten löst, ist das zunächst mal Garantie, da ein verdeckter Herstellungsmangel.
Ob dann falsche Handhabung zum Ablösen (Lagerung) geführt haben, müssen dann die Vertragspartner klären.
Dem Lieferer steht ja frei, wenn er weis, dass falschen Lagerung/Handhabung zu sowas führen kann, diese Situation bei Nichtbeachtung der Handhabungs Vorgaben, auszuschließen.

Du dafst mir glauben, mir liegt nicht daran einen Hersteller in den Kakau zu ziehen.
Ich bin selber Hersteller und ich weis, wie es mir geht und was ich dann in den Bedingungen alles ausschließen muss um bisweilen vorhandenes Unvermögen von Endnutzern auszuschließen.

Gruß
Ernst
 
Ich habe gerade mal gesehen, dass es für Ede eigentlich auch kein Ding wäre (gewesen wäre) mit der versauten Fläche zu Aeronaut zu fahren und das mit denen vor Ort am lebenden Objekt zu besprechen. Und ich glaube fast, dass die ihm auch einen neuen Bausatz für die Flächen in die Hand gedrückt hätten, denn die Beplankung herunter zu reißen, ist sicher nicht im Sinne eines "deutschen Qualitätsprodukts". :confused:

Gruß Mirko
 
Garantie bedeutet: Verdeckte Material oder Herstellungsmängel treten innerhalb der Garantiezeit auf. Oder: Zugesicherte Leistungen / Eigenschaften werden von der gelieferten Ware / Leistung nicht erfüllt.
Die Garantiezeit beträgt gesetzlich für Endverbraucher 2 Jahre und für Gewerbetreibende 1 Jahr, jeweils ab übernahme der Sache oder Leistung.

Im geschilderten Fall müsste der Verkäufer im Rahmen seiner Garantiebedingungen die Ware nachbessern oder austauschen.
Die Garantiebedingungen sind meist so gestaltet, dass der Lieferer ein oder mehrmals nachbessern kann und der Kunde nicht generell Anspruch auf Austausch hat. Erst nach wiederholten missglückten Nachbesserungsversuchen hat der Verbraucher Anspruch auf Austausch oder Wandlung. So sind die meisten Garantiebedigungen gestaltet.


Schönen Tag
Ernst

Ich kann dem nicht so ganz folgen..meine bescheidenen Kenntnisse :

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers.
Ansonsten gilt die Gewährleistung. Die ist auch in den meisten Fällen 24 Monate. In den ersten 6 Monaten kann davon ausgegangen werden, dass das Produkt bei Lieferung einen Mangel hatte.
Danach muss aber der Kunde nachweisen, dass das Produkt bei Lieferung einen Mangel hatte. Ist dann in dem Fall sehr schwierig. Wer schaltet schon wegen sowas einen Sachverständigen ein.

Im hier beschriebenen Fall ist das durchaus ärgerlich, weil der Threadstarter den ganzen Kram wieder runter reißen musste aber wenn der Kauf länger als 6 Monate her ist, dann hat er eh schlechte Karten.
Aber mein Gott, dann reißt man den Kram halt runter und klebt neues Furnier drauf. Ist wahrscheinlich weniger Aufwand als endlos mit Aeronaut herum zu kaspern.
Die haben schon mehr getan, als sie eigentlich mussten.
 

schmie

User
Hallo Hans Willi,
nein da liegst Du falsch. Garantie ist keine Freiwillige Leistung sondern der Hersteller Garantiert einwandfeie Fehlerfreie Ware
die Garantieleistung bezieht sich dann auch immer auf die Beseitigung von verdeckten, also bei der Lieferung schon vorhandene Mängel.
Das muss dann auch nachgewiesen werden, dass es ein verdeckter Mangel oder mangelhaftes Material gewesen ist. Solche Mängel muss der Lieferer beseitigen.
Das hat nichts damit zu tun, dass für bereits getätigte Nutzung und damit getätigte Abnützung / Verschleis anteilig berechnet werden können.

Beispiel mit Ablösen, um beim Grundtehma zu bleiben:
Du kaufst Dir ein Auto im Frühling, fährst ein Jahr und im nächsten Winter löst sich durch Temperatur und Witterung Oberlack von der Grundierung.
Es wird festgestellt, dass aufgrund von mangelhafter Verarbeitung der Grundierung die Verbindung nicht dauerhaft ist.
Du bist aber schon 20.000km gefahren.
Garantie ist dann die Kostenfreie Beseitigung des Lakierungsmangels. Da aber der Mangel nicht leicht behoben werden kann, schlägt der Lieferer den Austausch des Autos vor. Du musst aber die Abnutzung durch 20.000km bezahlen, bzw. auf das Neufahrzeug einen Aufpreis zahlen.

Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Lieferers.
Beispiel
Du kaufst Dir einen Autoanhänger mit einer Nutzlast von 500kg
nach 6 Wochen bricht Dir die Achse. Es stellt sich heraus, dass Deine Sachen die Du entrümpelt und mit dem Hänger weggebracht hast, aber 900kg schwer waren. Der Lieferer sagt, ok 6 Wochen aber net meine Schuld; ich geb Dir ne neue Achse, das Einbauen musst aber bezahlen.
Dann hat der Lieferer Kulant gehandelt, hätte es aber nicht gemusst.

Wäre in der Bruchfläche ein Materialfehler erkennbar gewesen, müsste er Garantie leisten.

Ich hoffe es ist nun etwas verständlicher geworden. Sicher ist das ganze immer eine Beweiskrämerei und wird bei "kleinen Werten" normalerweise von Lieferern eher zu Gunsten des Nutzers gehandhabt. Wenn s aber um Summen geht, wird da sehr schnell auf die Rechtslage und was in den Bedingungen steht, geschaut.

Und jetzt gehn mer lieber zum Fliegerbauen oder :-)
Rechtskram ist immer trockene Kost

Gruß
Ernst
 
Hallo Hans Willi,
nein da liegst Du falsch. Garantie ist keine Freiwillige Leistung sondern der Hersteller Garantiert einwandfeie Fehlerfreie Ware
die Garantieleistung bezieht sich dann auch immer auf die Beseitigung von verdeckten, also bei der Lieferung schon vorhandene Mängel.
Nee, da liegst du falsch und zwar vollkommen falsch. Für Gewerbetreibende ist das tägliches Handwerkszeug, und Hans Willi ist einer derer....
Garantie ist eine freiwillige Leistung, immer, und Gewährleistungeine gesetzliche vorgeschriebene.
Und bei der greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, bei Garantie nicht.
In beiden Fällen muss aber der Anspruch und der Mangel begründet werden.
"Schau mal, is Merde"... reicht nicht. Definiere "Merde" und weise Abweichung zu "Soll nicht sein Merde" nach.
Ist ganz einfach.
Oft..... Okay, manchmal.
Okay, oft auch nicht.
Das muss dann auch nachgewiesen werden, dass es ein verdeckter Mangel oder mangelhaftes Material gewesen ist. Solche Mängel muss der Lieferer beseitigen.
Auch das ist falsch, speziell der verdeckte Mangel..... Siehe "Merde"
Das hat nichts damit zu tun, dass für bereits getätigte Nutzung und damit getätigte Abnützung / Verschleis anteilig berechnet werden können.
Man sollte sich erst mal kundig machen und Wünsche, Ansprüche, Erwartungen und einzuhaltende Vorgaben trennen.
Letzteres kann man meist nachlesen, ist Teil der Vereinbarungen....
Du kaufst Dir ein Auto im Frühling, fährst ein Jahr und im nächsten Winter löst sich durch Temperatur und Witterung Oberlack von der Grundierung.
Hört einfach auf mit konstruierten Beispielen, wenn du Bescheid wüsstest, reicht die angegebenen Informationen vom TE schon aus.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Lieferers.
Kulanz ist immer freiwillig, egal welches Beispiel….

Warum macht ihr euch nicht erst kundig, egal wie trocken der Mist auch ist....
 
Wie Jürgen schon schreibt, herrscht hier Unverständnis über die Sachlagen.

Kulanz ist, wenn ein Vertragspartner Kosten oder Leistungen übernimmt, die er rechtlich (Gesetzlich) nicht übernehmen müsste.
In welchem Zeitraum er das tut ist allein Sache des Vertragspartners (Lieferers)

Garantie bedeutet: Verdeckte Material oder Herstellungsmängel treten innerhalb der Garantiezeit auf. Oder: Zugesicherte Leistungen / Eigenschaften werden von der gelieferten Ware / Leistung nicht erfüllt.
Die Garantiezeit beträgt gesetzlich für Endverbraucher 2 Jahre und für Gewerbetreibende 1 Jahr, jeweils ab übernahme der Sache oder Leistung.

Im geschilderten Fall müsste der Verkäufer im Rahmen seiner Garantiebedingungen die Ware nachbessern oder austauschen.
Die Garantiebedingungen sind meist so gestaltet, dass der Lieferer ein oder mehrmals nachbessern kann und der Kunde nicht generell Anspruch auf Austausch hat. Erst nach wiederholten missglückten Nachbesserungsversuchen hat der Verbraucher Anspruch auf Austausch oder Wandlung. So sind die meisten Garantiebedigungen gestaltet.

Im geschilderten Fall hätte also der Lieferer sich um das Aufbringen einer einwandfeien Beplankung kümmern müssen!! oder die Fläche austauschen.
Das ist dann oft auch die Krux. Rechlich verantwortlich ist zunächst der Verkäufer und der wiederrum muss es dann mit seinem Vorlieferanten (evt Hersteller) finanziell regeln.

Ein Kulanzfall wäre im geschilderten Fall, wenn sich die Beplankung nach 3 Jahren Einsatz gelöst hätte und beim Reparieren eine mangelhafte Verklebung zu Tage gekommen wäre. Dann ist es Kulant, wenn der Lieferer sagt, sorry, bekommst das Material, aufbringen musst es selber.

Schönen Tag
Ernst
Wenn man jetzt den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung, Gewährleistung, Garantie und Kulanz kennen würde, DAS wär' mal toll...

>Kurzfassung<
a) Ein Fall von Sachmängelhaftung könnte vorliegen, wenn durch einen nachweisbaren Mangel ein Schaden ensteht.
b) Gewährleistung von 2 Jahren ist gesetzlich geregelt: innerhalb von 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel vorlag.
Anspruch des Käufers: Wandlung, Minderung, Tausch (kfm. WaMiTasch)
Nach 6 Monaten muss der Käufer diesen Nachweis für das Vorliegen eines "Mangels von Anfang an" erbringen. (Beweislastumkehr)
c) Garantie KANN der Verkäufer gewähren. Ist aber Vertragsbestandteil, weil im Vorhinein vereinbart. KEINE gesetzliche Regelung oder Pflicht!!
d) Kulanz KANN der Verkäufer gewähren, ist aber kein Vertragsbestandteil und absolut freiwillige Leistung. KEINE gesetzliche Regelung oder Pflicht!!


Halb- bzw Unwissen glänzt nicht. Da fallen andere bei Gutgläubigkeit dann mit rein... - Besser immer selber informieren.

CU Eddy
 
Um von Begrifflichkeiten zurück zum Thema zu kommen... ;)

Hat sonst noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder war das wirklich eine Ausnahme?

Ich habe schon seit ner Weile einen Aeronaut Bergfalke, verwendet das selbe Material, und es gab bis jetzt keinerlei Probleme damit. Da ist also tatsächlich mit deinem Material irgendwo was schief gelaufen, es kommt nicht immer so raus.
 

Luongo

User
Hi,

es ist sicher nicht im Sinne des Herstellers eine wellige Oberfläche zu erzeugen. Es ist also irgendwas schief gelaufen, Material, Lagerung, Bau... egal.
Sobald der Hersteller Kenntnis bekommen hat, hat er ein Angebot gemacht (intaktes Material nachzuliefern).

Von daher finde ich die Formulierung des Titels überzogen und sehr grenzwertig!

Gruß,
Andi
 
Beblankung abnehmen

Beblankung abnehmen

ich finde es nicht überzogen ,diese Überschrift.
Sollte es einem mal selbst so ergehen , dass die Flügelbeplankung abgenommen werden muss , ist das schon ein großes Ärgernis .
mfg
Werner
 

Ede S

User
Um Missverständnissen vorzubeugen, ich hatte den Baukasten bzw. das Material nicht gelagert, sondern zügig gebaut.
Die Ablösungen entstanden an der fertigen Flächen erst einige Wochen danach. Vielleicht war es wirklich eine Ausnahme, dass
bei der Verklebung der Schichten etwas schief läuft, die Überschrift des Threads habe ich dann doch etwas zu emotional gewählt.


Zurück zum Modell. Die A-Tex Beplankung wurde, wie gesagt, zwischenzeitlich durch finnisches, für den Flugzeugbau zertifiziertes
Birkensperrholz mit 0,6mm ersetzt.

Sperrholz.jpg

Das Ganze sieht jetzt so aus:

IMG-20191006-WA0001.jpg

Mit diesem Material habe ich bisher auch bei größeren Modellen beste Erfahrungen gemacht.
Meine ursprüngliche Frage bezog sich vor allem darauf, ob es ähnliche Erfahrungen gab, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
Also scheint es doch eine Ausnahme gewesen zu sein.

Grüßle, Ede
 

STT

User
War das kaschierte Zeug auch 0,6mm dick, oder wird es mit dem Sperrholz schwerer?
Vermutlich ist das vlieskaschierte Furnier vor allem billiger.(und leichter?)
Fragt sich, ob sich das Furnier überhaupt für diese Art der Verklebung eignet und nicht nur vollflächig verklebt funktioniert.
(Furnierpresse oder Vakuum)

Das hier habe ich mit Google gefunden:

https://www.furnier.de/furnier/furnier-verarbeitung.html

Das Thema hat mich als Schreiner interssiert,
gehört hatte ich schon von dem kaschierten Furnier, verarbeitet hab ich's noch nie.

Das 0,6mm Sperrholz ist aber sicher nur 3-lagig,oder?

Gruss Stefan
 
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