Haftung für Starthelfer !

" Gut zu wissen, das der Werfer versichert ist, wenn er sich verletzt beim werfen " ...stimmt so leider nicht

Alex hat recht.
Wenn der Werfer sich verletzt, z,B, umknickt und sich den Knöchel bricht, oder was in der Art, ist er nicht durch die DMFV Modellversicherung versichert.
In Frage käme für ihn seine eigene private Unfallversicherung - wenn er eine hat - dieser ist es egal ob er beim Unfall ein Modell in der Hand hatte oder
eine Bierflasche auf der Kellertreppe :eek:

Wir kommen aber etwas vom Thema ab, eigentlich ging es ja um ein beschädigtes Modell beim Abwurf..

Die DMFV Versicherung ist dann gefragt, wenn das in Betrieb befindliche Modell einen Schaden bewirkt ..das kann auch der laufende Propeller sein, wenn das Modell noch am Boden steht.
Also nicht wenn einer mit dem Modell hinfällt oder er es bei einem ungeschickten Abwurf beschädigt.

Joh
 
Der Fall ist für mich nicht überraschend:
Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer nur ( auch ohne das vielzitierte Kleingedruckte ), wenn eine Pflicht zur Haftung besteht.
Bitte ich jemanden , für mich unentgeltlich was zu tun, dann zählt das zur Nachbarhilfe.....und das haben Gerichte so rausgefunden.....sonst würde keiner mehr beim Anschieben helfen, einen Tisch runtertragen usw. Flieger werfen gehört halt auch dazu.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sollte eine Haftung auch bei Nachbarschaftshilfe wieder bestehen ( bin aber kein Jurist). Allerdings schließen meist Haftpflichtversicherungen gerade grobe Fahrlässigkeit zumindest bei den Grundtarifen in ihren dick und fett geschriebenen online-pdf-Vertragsbedingungen aus, um den ehrlichen Leuten ( also der Masse an Versicherten ) günstige Beiträge bieten zu können.
 

Segler89

User
Ein ähnliches Problem besteht ja beim Seglerschlepp. Da zahlt die Haftplicht auch keine Schäden am Schleppmodell oder am Segler, die durch den Flug entstanden sind. Anders wäre es halt bei einer Kaskoversicherung. Wenn jemand mein Modell scheisse wirft und es dabei kaputt geht und ich es kaskoversichert habe wird gezahlt. Sonst nicht, ist ja auch logisch.
 
@vollgfk

Das hast du schön beschrieben und ist erst mal richtig, dass ich nicht haftbar bin wenn ich einem Kumpel beim Umzug helfe und dabei seine Mingvase runter schmeiße. Auch wenn er nicht haftbar ist würde seine Versicherung trotzdem zahlen wenn er einen guten Tarif hat wo Gefälligkeitsschäden versichert sind. Im geschilderten Fall könnte es aber anders sein, da Luftfahrzeuge ähnlich wie Kraftfahrzeuge anders behandelt werden könnten. Andererseits kenne ich auch einen Fall wo jemand seinem Kumpel aus Gefälligkeit sein Auto reparieren wollte und dabei einen Fehler machte der zu einem Motorschaden führte. Dieser wurde als Gefälligkeitsschäden reguliert.

@ TO
Hast du Gefälligkeitsschäden mitversichert?

Torsten
 

micbu

User
Dieses Risiko ist NICHT über die Privathaftpflicht des Werfers abgedeckt !!!
Das ist korrekt. Schäden aus einer Gefälligkeitshandlung sind generell meist nicht über eine PHV versichert. Es gibt allerdings Versicherungen die so etwas gegen Aufpreis mit versichern.
Das ist also nichts was überraschend wäre. Das Lesen der Versicherungsbedingungen bringt darüber Aufschluss, aber die meisten Menschen haben dazu keine Lust und wundern sich dann, wenn ein vermeintlicher Schaden nicht übernommen wird.
Schäden aus einer Gefälligkeitshandlung werden nicht nur nicht von einer normalen PHV übernommen, sondern sind meist generell nicht einmal zivilrechtlich zu erstatten weil vermutet wird, dass zwischen beiden Parteien ein stillschweigender Haftungsausschluss besteht. Allerdings gibt es z.B. vom OLG Nürnberg einen Hinweisbeschluss v. 04.09.2017, Az.: 4U1178/17, dass dieser stillschweigende Haftungsausschluss dann nicht anzunehmen ist, wenn der Helfer eine dementsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wenn also nicht von vornherein klar vereinbart wurde, dass der Helfer einen entstehenden Schaden zu zahlen hat, dann derjenige, der um Hilfe bittet, einfach Pech gehabt wenn der Helfer nicht über eine dementsprechende Versicherung verfügt.
Was man aus menschlichen Gründen freiwillig macht, das bleibt jedem selbst überlassen.
 
Hierzu gab es einmal einen Artikel in der Modell 1/10 von RA Felling des DAeC.
Hintergrund war, dass nach Auffassung des DMFV Gutachter (ich) ein Schaden beim F-Schlepp nicht durch den Versicherer des DMFV (HDI) gedeckt ist.
Dies hatte natürlich zur Folge, dass sich der gefühlt geschädigte Schlepperpilot seinen Veband DAeC einschaltete um dies überprüfen zu lassen.
Dr. jur. Felling kam zum Ergebnis, dass man eine Gefahrengemeinschaft eingeht. Die Haftung greift nur zugunsten von Geschädigten, die am Betrieb des Luftfahrzeuges in keinster Weise beteiligt waren. Nachzulesen BGH, Beschl. v. 23.10.90 -AZ. VI ZR 329/89

Egal ob das jemand gut oder schlecht findet, so ist die Rechtsprechung.
 

micbu

User
Das mit der Gefahrengemeinschaft ist korrekt, hat aber nicht mit dem Fall des Starthelfers zu tun, das sind 2 unterschiedliche Sachverhalte. Der Starthelfer hat nämlich kein Gut das er einer Gefahr aussetzen würde.
 

micbu

User
Das hat aber nichts mit einer Gefahrengemeinschaft zu tun, du verwechselst da etwas. Beim Werfer geht es ausschließlich darum, dass man davon ausgeht, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss besteht. Hier besteht keine Gefahrengemeinschaft.
 
Und wenn es keine Gefahrengemeinschaft gibt sind wir wieder beim Gefälligkeitsschaden. Wenn ich zu einem Kumpel ins Auto steige gehe ich aucgh keine Gefahrengemeinschaft ein. Wenn der dann einen Unfall verursacht bei dem ich verletzt werde haftet er auch dafür und seine KFZ Haftpflicht tritt ein.


Torsten
 
eigentlich braucht man doch nur richtig zu lesen, was ich geschrieben habe.
Die Gefahrengemeinschaft bezog sich auf den F-Schlepp.
Das BGH Urteil auch auf den Betrieb von Luftfahrzeugen, wo der Modellflug ganz eindeutig dazu gehört.

Die Haftung greift nur zugunsten von Geschädigten, die am Betrieb des Luftfahrzeuges in keinster Weise beteiligt waren. Nachzulesen BGH, Beschl. v. 23.10.90 -AZ. VI ZR 329/89

Und der Werfer ist eindeutig am Betrieb beteiligt, wenn auch nur kurzfristig.
Soll mir aber eigentlich egal sein, wie wer was sieht. Das Urteil ist eindeutig.
 

UweHD

User
Ok, dann wurde das wohl mittlerweile anders bewertet....
Nein, das war schon immer so.
Die Insassen-Unfallversicherung greift nur dann, wenn es keinen identifizierbaren (oder versicherten) Unfallverursacher gibt. Beispiele dazu werden im Wiki-Artikel aufgelistet.
Von daher ist die Insassen-Unfallversicherung eine rein freiwillige (und sehr selten in Anspruch genommene) Geschichte

In der Sache "Haftung für Starthelfer" vertritt Micbu hier einen auffallend juristisch fundierten Standpunkt. Ich kann nur jedem empfehlen, seinen Ausführungen zu folgen, er weiß, wovon er spricht ;)
 

micbu

User
Un.....Wenn der dann einen Unfall verursacht bei dem ich verletzt werde haftet er auch dafür......
Das ist schon wieder eine andere Konstellation und hat nichts mit der Fallbeschreibung hier zu tun!


H.-Christian Effelsberg schrieb:
Soll mir aber eigentlich egal sein, wie wer was sieht. Das Urteil ist eindeutig.
Absolut korrekt. Hat aber trotzdem rein gar nichts mit dem Sachverhalt hier zu tun.
 
Absolut korrekt. Hat aber trotzdem rein gar nichts mit dem Sachverhalt hier zu tun.

Sorry, was ist denn hier der Sachverhalt?


ich möchte Euch darüber informieren, dass der Starter / Werfer eines Flugzeugs nicht versichert ist, wenn er beim Start das Modell
des Kameraden beschädigt !!
Dieses Risiko ist NICHT über die Privathaftpflicht des Werfers abgedeckt !!! und auch nicht über die DMFV Versicherung.

Beide sind beim Betrieb des Modellflugzeugs beteiligt, der eine als Werfer, der andere als Steuerer, oder etwa nicht.
 
MICBU hat den Haftungsausschluss gut beschrieben.
An dieser Stelle möchte ich noch einen Hinweis zu Unfällen im Zusammenhang mit dem Modellflugsport los werden. Hat zwar nur am Rande mit dem aktuellen Thema zu tun, wurde aber angesprochen.
Zumindest der Aeroclub-NRW (Landesverband DAEC) hat für seine Mitglieder eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Aeroclub-NRW ist Mitglied im Landessportbund und nimmt somit an der Sportunfallversicherung teil.
Es würde mich wundern wenn andere Landesverbände des DAEC nicht ähnliche Versicherungen hätten. Ich glaube so etwas auch beim DMFV gelesen zu haben.
Für mich heißt das wenn ich beim Abwerfen eines Modells einen Unfall erleide, habe ich Ansprüche aus der Unfallversicherung des Landessportbundes, die über den Aeroclub-NRW abgeschlossen wurde.
Auch auf dem Weg zum Flugplatz beim Flugbetrieb und alles was mit der Ausübung des Flugsport zu tun hat besteht für Mitglieder des Aeroclub – NRW eine Unfallversicherung.
Es lohnt sich mit den Versicherungspaketen unserer Verbände auseinander zu setzen.
 
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