Haftung für Starthelfer !

Hallo Freunde der leichten Modellbauzunft,
ich möchte Euch darüber informieren, dass der Starter / Werfer eines Flugzeugs nicht versichert ist, wenn er beim Start das Modell
des Kameraden beschädigt !!
Dieses Risiko ist NICHT über die Privathaftpflicht des Werfers abgedeckt !!! und auch nicht über die DMFV Versicherung.


Also seid Euch des Risikos bewußt, wenn Ihr Modelle zum Start aus der Hand gebt oder Modelle für Freunde startet !!!!!
 
widerlich, einfach widerlich!

widerlich, einfach widerlich!

Hallo Freunde der leichten Modellbauzunft,
ich möchte Euch darüber informieren, dass der Starter / Werfer eines Flugzeugs nicht versichert ist, wenn er beim Start das Modell
des Kameraden beschädigt !!
Dieses Risiko ist NICHT über die Privathaftpflicht des Werfers abgedeckt !!! und auch nicht über die DMFV Versicherung.


Also seid Euch des Risikos bewußt, wenn Ihr Modelle zum Start aus der Hand gebt oder Modelle für Freunde startet !!!!!

Das macht mich jetzt etwas fassungslos.
Wie pervers ist es denn, wenn man jemand ein Modell werfen lässt und wenn dabei irgendetwas schief geht will man sich am Werfer schadlos halten?:mad:
Was für erbärmliche Wichte, die so agieren! Zum Glück hab ich so jemanden bislang im echten Leben nicht getroffen.:)
 

Hg

User
Martin: übertreibst Du da jetzt nicht ein wenig ohne den Fall oder die Details überhaupt zu kennen? Dann gleich Ausdrücke wie "pervers" "widerlich" und "erbärmliche Wichtel" zu verwenden???

Wieso soll bei einem misslungenen Start nicht die Versicherung vom Starter auf eine Haftung geprüft werden?

Wofür gibt es z.B. eine Haftpflicht Versicherung? Würde Dir jemand ins Auto fahren, verzichtest Du dann auch auf eine Deckung der Kosten und bezahlst lieber selber, getreu nach dem Motto: wenn ich ein Auto habe muss ich auch genügend Geld haben um einen Schaden selber bezahlen zu können. Das Argument will ich Dir nicht anhängen, das kommt aber immer wieder als Argument im Modellflug und hier im Forum.

Du denkst offenbar zuerst an das Schlechte in den Menschen. In dem Fall hat nicht der Besitzer vom Modell dem Werfer den Schaden bzw. die Kosten anhängen wollen, sondern der Starter wollte den Schaden, der durch seinen verunglückten Start entstanden ist, übernehmen bzw. seiner Versicherung angeben. Finde ich fair.

Ich werfe auch häufig Modelle von anderen Piloten. Wenn mir dabei ein blöder Fehler passieren würde wie z.B. Ausrutschten oder Stolpern und das Modell wird dadurch beschädigt, hätte ich def. ein schlechtes Gewissen und würde schauen, dass ich mich irgendwie an den Kosten / der Reparatur beteiligen kann. Das ist mein eigener moralischer Anspruch an mich selber. Das hat nichts mit MEINER Erwartungshaltung an andere zu tun! Trotzdem freut es mich, dass ich da aber nicht als einziger so denke und andere ähnlich denken wie ich.

LG
Hg
 
Uiii :eek: 2 Sätze und die Emotionen kochen hoch.
Es geht gleich ins Grundsätzliche, gar Philosophische so etwa " Der Mensch in seiner Verantwortung dem anderen Menschen gegenüber"

Macht mal langsam Kollegen, der Eingangsbeitrag war vesicherungsrechtlicher Natur, ganz ohne Emotion.
Was die Versicherung in welchem Fall bezahlt , steht in den Versicherungsbedingungen.
Aufschlagen, nachlesen , wissen. Je kleiner das Gedruckte, je größer ist der Ausschluß.

Ansonsten wird es nach meiner Beobachtung meist so gehalten: Wer aus Hilfsbereitschaft wirft, wird von allen Haftungen freigestellt.
Ich möchte nicht haften wenn ich helfe und würde das von einem Werfer nicht verlangen. Sonst hilft einem bald keiner mehr.

Gruß
Johannes
 

Hg

User
Meine Aussage war nicht philosophisch gedacht. Aber wen ich z.B. jemandem in den Bergen den Flieger in den Dreck werfe und der Rumpf ist gebrochen, lasse ich ihn dann am Abend nicht alleine den Rumpf reparieren und setze mich mit anderen an die Bar. Dann helfe ich bei der Reparatur.

LG
Hg
 
Was hat das mit der versuchten Kostenübernahme durch eine Versicherung zu tun? Ach ja - nix...:D
Darum geht es hier aber.;)

Mir kommt es niemals in den Sinn jemanden haftbar für den Gefallen den er mir tun will machen zu wollen bei Misserfolg.
Und ja, man hat mir schon mal ein Modell zerschmissen, das kann passieren - vor allem wenn man das Gegenüber nicht kennt.
Wer nicht bereit ist das zu akzeptieren muss selbst werfen oder am Boden bleiben.
Das ist meine Meinung zu dem Thema und ich sehe absolut keinen Grund das anders zu sehen.

Deinen Autovergleich, der ist so schlecht argumentiert, bitte sei nicht enttäuscht dass ich auf den nicht weiter eingehen werde.
Niemand wird dich hindern die Kosten selbst zu übernehmen - wenn das dein Gewissen erleichtert.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Dieses Risiko ist NICHT über die Privathaftpflicht des Werfers abgedeckt !!! und auch nicht über die DMFV Versicherung.
...

Ich versuch mal weiter zu denken: Würden solche Schäden übernommen, dann würde möglicherweise kein Modell mehr bei der Landung zerlegt. Das könnten dann alles vermissglückte Startversuche sein. ;)

Dennoch Danke für den Hinweis!
(obwohl ich bisher nicht im Traum auf die Idee gekommen wäre, so etwas einer Versicherung zu melden)

Servus
Hans
 

Hg

User
Dann hast Du ja gleich selber als Erster offtopic geschrieben oder? :D Der "perverse, erbärmliche Wicht" hat null Relevanz zur Versicherungsfrage ;)

Weder Hahnenmoosfreak noch ich haben geschrieben, dass der Besitzer erwartet hat, dass der Starter den Schaden übernimmt. Das wurde hier rein interpretiert und dann aufs übelste beschimpft.
 

onki

User
Hallo,

ist für mich aus den hier schon genannten Gründen irgendwie logisch, dass die Versicherung solche Schäden nicht übernimmt.
Das würde dem Missbrauch (der ja leider immer noch als Kavaliersdelikt angesehen wird) Tür und Tor öffnen.

Es ist immer eine Art "Ritterschlag" und Vertrauensbeweis, wenn man von einem Kollegen aufgefordert wird, sein Modell zu werfen.
Das man dazu eine gewisse "Qualifikation" benötigt, sollte jedem Piloten bewusst sein, wie auch die Tatsache, das man selber dafür verantwortlich ist.

Wie sind denn in dem Zusammenhang "Personenschäden" zu beurteilen?
Wir hatten vor ca. 2 Jahren im Verein den Fall, dass ein Kollege seinen E-Vortex werfen lassen musste, weil er verletztungsbedingt dazu nicht in der Lage war.
Da ich (sein präferierter Werfer) gerade selber geflogen bin, bat er (mangels Alternativen) einen unerfahrenen Kollegen dies zu übernehmen.
Der hat sich aber doch recht dämlich angestellt und letzlich das Modell mitsamt sich selber in den Boden gerammt (man muss halt auch loslassen können).
Durch den Propeller wurde er leicht verletzt, was aber mit einem Pflaster versorgt werden konnte.

Wer würde in so einem Fall einspringen wenn (was niemand wirklich möchte) der Werfer schwerer verletzt würde?
Ist da beispielsweise meine Modell-Haftpflicht am Start (die DMFV Einzelversicherung). Oder kommt es darauf an ob mein Modell diese Verletzung verursacht hat (also Propellerverletzung vs. beim Laufen unglücklich umgeknickt).?

Ich denke gerade bei E-Seglern ist dieser Fall nicht ganz so abwegig.

Gruß
Onki
 
Also wenn der Werfer (freiwillige Hilfe) dabei umknickt ist das einfach Pech..<<<nicht versichert!
Wenn ihm das Modell aus der Hand rutscht sehe ich das genau so..<<<nicht versichert!

Anders wäre es wenn ein Modell ihm ans Bein fährt, das ist ja Fremdverschulden.<<<ist versichert!
Läuft er aus Unachtsamkeit in ein stehendes Modell mit laufendem Motor ist er wieder selbst schuld.<<<nicht versichert!

Schwierig wäre es auch zu bewerten ob nun das Modell selbst ein Problem/Steuerer einen Fehler/Werfer einen Fehler gemacht hat, bzw. wer welchen Anteil an einem Vorfall hat. Vollends undurchsichtig wenn gar ein weiterer den Vergaser zu mager eingestellt hat und es danach mangels Motorleistung mit schlecht getrimmten Modell in der Hand eines ungeübten Piloten und minderbegabten Werfer zu einem Problem kommt. (aber dann hat wahrscheinlich keiner der Beteiligten was dazu beigetragen):D

Ich glaube dass es tatsächlich eine zunehmende Vollkaskomentalität in D. gibt - der Fred beweist es!;)
 
Läuft er aus Unachtsamkeit in ein stehendes Modell mit laufendem Motor ist er wieder selbst schuld.<<<nicht versichert!

Das sehe ich anders. Die Versicherung des Inbetriebnehmers wird hier wohl im Rahmen der Gefährdungshaftung einspringen (müssen).
Evtl. bleibt halt doch ein Eigen-Anteil für "Deppenhaftigkeit" .

Grundsatzfrage in diesem Thread sehe ich aber auch in der Thematik:
wenn ich nicht irre, kann bei einer Kollision zweier Flugzeuge, deren Piloten über DMFV versichert sind, dem Opfer :D der Schaden von DMFV beglichen werden.

Dies scheint bei Helfersyndrom nicht der Fall zu sein - nur falls sich dass mal Leute fragen sollten.

.. und jetzt brauche ich popcorn !
 

heal

User
Hallo,

ist es nicht so, das der Werfer nicht versichert ist wenn er durch das zu startende Modell, vom Piloten unverschuldet, verletzt wird? Der Mensch wäre mir wichtiger als das Material.

Grüße

Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Haftungsfrage

Haftungsfrage

Also um das nochmals klarzustellen ( ich kam leider nicht früher dazu)

Es ist nicht das erste Modell, dass von mir geworfen wurde- und nein es war nicht der Amigo IV -
Ich bin in der Laufphase ( Point of no return) in einem Loch getreten/gestolpert und habe dabei das Modell
so weggeworfen, dass es für den Piloten nicht mehr steuerbar war und in einen Felshang stürzte.

Dass ich das Modell berge und für den von mir ( unabsichtlich) verursachten Schaden geradestehe (OHNE DASS ES EINGEFORDERT WURDE) ist mehr als Ehrensache unter Fliegern.

Ich persönlich bin davon ausgegangen, dass ich für solche Fälle ( voll cfk Modell > 4m SPW) über eine Versicherung versichert bin - was leider nicht der Fall ist.
Somit liegt es ja an mir den entstandenen Schaden trotzdem zu begleichen ( nur ohne Versicherung... und nein es wurde vom Besitzer immer noch nicht verlangt) egal wie hoch dieser Schaden nun sein mag ( siehe AMIGO VS VOLL CFK SEGLER)

Bei meinen Recherchen habe ich leider erfahren müssen, dass dieses Risiko quasi fast so NIRGENDS (zumindest in D)
versichert ist und wollte Euch hierüber Info geben.

- Es ist nämlich quasi so, dass der Starter der Erfüllungsgehilfe des Piloten ist und in dessen Auftrag handelt,
quasi wie wenn der Pilot selbst wirft - und zweitens sind Schäden an Flugmodellen/Luftfahrzeugen die beim Betrieb ( Start=BEtrieb=typ Risiko) entstehen von der Haftung
ausgenommen.

Kommt der Werfer zu SCHADEN (umgeknickt o.ä) oder werden Personen verletzt ist es wiederum etwas anderes, hier haftet wenn ich es richtig verstanden habe die Modellflug Haftpflicht im DMFV.

Es hat auch sicherlich nichts mit Vollkaskomentalität zu tun (ich habe noch nie bis dato mit meiner Privat oder DMFV Versicherung zu tun gehabt - vllt hätte ich es sonst gewusst) -


Ich selbst werde weiter Flieger werfen/starten/flitschen bzw lassen.


LG
HAMOF
 
Ich bin in der Laufphase ( Point of no return) in einem Loch getreten/gestolpert und habe dabei das Modell
so weggeworfen, dass es für den Piloten nicht mehr steuerbar war und in einen Felshang stürzte.
da ist der Pilot schuld. er hat sicherzustellen, das er das Modell unter allen umständen beherrscht.
Was kann der werfer dafür, wenn der Pilot ein stümper ist? wenn er sich nicht sicher ist. soll er woanders fliegen oder einen kleinen uhu

Dass ich das Modell berge und für den von mir ( unabsichtlich) verursachten Schaden geradestehe (OHNE DASS ES EINGEFORDERT WURDE) ist mehr als Ehrensache unter Fliegern.
stell dir vor, du wärst bei dem Bergungsversuch tödlich abgestürzt.
und nu?
 

van3st

User
Dann danke ich dir für deine Information Hamof.
In der Situation kann ich schon nachvollziehen, dass du helfen wolltest.

@ Tobi,
was wäre, wenn da plötzlich noch die kleinen bösen Kobolde mit Goldstücken geworfen hätten. Man man was für ein Risiko.
---> Ist doch gut jetzt. Eine Sachverhaltsquetsche nach der anderen hier reinzudrücken, nur um das Thema künstlich am Leben zu halten und hoffentlich bald komplett zu zerreden, muss nicht schon wieder sein oder !?:(
 

Hg

User
Tobias: ich glaube nicht, dass Du eine Ahnung von dem Thema hast. Bzw. dein Text beweist es... ein Segler, der eine gewisse Flächenbelastung übersteigt, braucht ein wenig mehr als einen lockeren Wurf um steuerbar zu sein. Wenn ein Modell dann falsch / schlecht abgegeben wird, kann der Pilot absolut nichts steuern und der Crash ist leider vorprogrammiert.
Ich erlebe es am Hang immer wieder, dass Leute sich als Starter anbieten, die es def. nicht können. Daher gebe ich lieber meinen Sender ab und werfe selber.
Das hat jetzt aber nichts mit dem Fall in dem Beitrag zu tun. Hier ist es einfach unglücklich gelaufen...

Warst Du dabei oder kennst Du das Gelände? Da hat zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für einen tödlichen Absturz bestanden.
 

onki

User
Hallo, ich denke das Problem mit dem Werfer ist auf gewöhnlichen Plätzen recht überschaubar. Sicher passiert ab und an was aber im alpinen Gelände ist die Fehlerquelle um ein vielfaches höher. Was hab ich Koffer rausgeworfen, die mit ach und krach so über die Kante kamen. Stürze der Werfers waren auf der Tagesordnung. Das Limit war damals eine 10kg ASW15 (1:3) die man wirklich saublöd fassen konnte. Das war mit das größte Problem, neben dem unebenen Gelände. Dankeswerterweise blieb die einzige Gefahr das Werfer und Pilot so arg gelacht hatten, das das Modell dabei etwas in hintertreffen geraten ist. Das war mit ein Grund warum wir heute Flitschen. Hier gab es zu Anfang auch die ein oder anderen Probleme, hier hat das Modell aber nur leichten Schaden genommen. Gut zu wissen, das der Werfer versichert ist, wenn er sich verletzt beim werfen, das Modell aber nicht. Das brauche ich auch nicht, denn ich werfe heute eigentlich immer selber. Früher haben wir alle 1:3,5 Scalemodelle geworfen, allerdings am Hang. Heute in der Ebene aber mit Motor würde mir das im Traum nicht mehr einfallen. Gruß Onki
 

heal

User
Hallo Onki,

Gut zu wissen, das der Werfer versichert ist, wenn er sich verletzt beim werfen, das Modell aber nicht.

das kann man so pauschal nicht sagen. Vom DMFV wurde unserer Vorstandschaft mitgeteilt, dass bei allen Haftpflichtversicherungen der unbeteiligte Dritte die zu schützende Person sei. Wenn also zwei Personen (hier Werfer und Pilot) in einen, von ihnen geplanten, Handlungsablauf involviert sind, führt das dazu, dass keiner der beiden in der Phase des gemeinsamen Handelns ein Dritter ist. Das gilt dann wohl auch für Starthilfe/Seglerschlepp usw.

Kommt es dann während diesem Handlungsablauf zu einer Verletzung des Werfers, ist dieser durch Haftpflichtversicherungen nur dann versichert, wenn der Pilot schuldhaft gehandelt hat (falsches Flugverhalten/Bedienfehler).

Dennoch werfe ich die Modelle der Kollegen immer noch gerne;)

Gruß

Alex
 
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