Haftung für Starthelfer !

micbu

User
@H.C.E.
Bei einer Gefahrengemeinschaft geht es darum, dass beide Parteien aufeinander angewiesen sind. Das ist hier nicht der Fall. Der Pilot ist auf den Werfer angewiesen
Dieser erweist dem Piloten einen Gefallen weil er dessen Modell wirft.
Bei einem F-Schlepp ist rs hingegen eine Gefahrengemeinschaft, weil beide Piloten dabei gemeinschaftlich ihrem Hobby nachgehen, daher sind die beiden Sachverhalte völlig unterschiedlich.
 

Scrad

User
Alter Schwede , was wird das ne große Nummer hier.

Gut das ich meinen Kram nur flitsche oder selbst werfe….:D


Grundsätzlich kenne ich aus allen Bereichen nur folgenden Sachverhalt.

Sobald ich Jemanden damit beauftrage sich mit einer sich in meinem Besitz befindlichen Sache zu beschäftigen , haftet seine Versicherung nicht sofern er die Sache bei dieser Handlung beschädigt.

Einfaches Beispiel : Einen Kollegen fragen ob er mein Motorrad waschen kann. Dabei schmeißt er die Kiste vom Ständer. Da gibt's definitiv nix von keiner Privathaftpflichtversicherung sofern man bei der Wahrheit bleibt. Ob man diesen Sachverhalt mittlerweile zusätzlich absichern kann weiß ich nicht.


Aber schon der gesunde Menschenverstand sagt einem das es so ist.....
 
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