wadwer1
User
Hallo zusammen,
habe mir bei e-Kleinanzeigen einen Motor gekauft. Vorher den Verkäufer gefragt ob
er Kompression hat und absturzfrei ist. "Ja, hat ordentlich Kompression, ist bei mir 2h gelaufen" (Schriftverkehr liegt vor)
Motor kommt bei mir an: null Kompression. Nie gelaufen, top sauber. Den Fehler habe ich schnell gefunden: OS hat die Ventilsitze nicht gefräst, die Ventile sind daher undicht (Viertakter) und damit keine Kompression.
Betrug auf voller Breite.
Nun sagt er, es könnte ja sein dass ich garnicht von seinem Motor rede... und er weigert sich, mir den Kaufpreis plus Rückporto zu überweisen. Ich würde ihm dann den Motor
zurückschicken. Ein Früchtchen.....
Den Motor will ich aber ohne Kaufpreiserstattung nicht zurückschicken, weil ich damit das Beweismittel aus der Hand gebe und ob er dann überweist? Weil, er ist ein Betrüger und so Jemandem glaubt man nicht.
Ich würde gerne Anzeige wegen Betrug nach Paragraf 263 STgB stellen.
Da es Vorsatz ist, ist es sogar strafbewehrt, wenn ich das richtig gelesen habe.
Bin rechtsschutzversichert.
Wie gehe ich nun am Besten vor? Zum Anwalt, oder zur Polizei und erstatte Anzeige? Den Schriftverkehr und den Motor, kann ich alles vorweisen. Jeder Sachverständige würde klar erkennen was Sache ist.
Gruß
Werner
habe mir bei e-Kleinanzeigen einen Motor gekauft. Vorher den Verkäufer gefragt ob
er Kompression hat und absturzfrei ist. "Ja, hat ordentlich Kompression, ist bei mir 2h gelaufen" (Schriftverkehr liegt vor)
Motor kommt bei mir an: null Kompression. Nie gelaufen, top sauber. Den Fehler habe ich schnell gefunden: OS hat die Ventilsitze nicht gefräst, die Ventile sind daher undicht (Viertakter) und damit keine Kompression.
Betrug auf voller Breite.
Nun sagt er, es könnte ja sein dass ich garnicht von seinem Motor rede... und er weigert sich, mir den Kaufpreis plus Rückporto zu überweisen. Ich würde ihm dann den Motor
zurückschicken. Ein Früchtchen.....
Den Motor will ich aber ohne Kaufpreiserstattung nicht zurückschicken, weil ich damit das Beweismittel aus der Hand gebe und ob er dann überweist? Weil, er ist ein Betrüger und so Jemandem glaubt man nicht.
Ich würde gerne Anzeige wegen Betrug nach Paragraf 263 STgB stellen.
Da es Vorsatz ist, ist es sogar strafbewehrt, wenn ich das richtig gelesen habe.
Bin rechtsschutzversichert.
Wie gehe ich nun am Besten vor? Zum Anwalt, oder zur Polizei und erstatte Anzeige? Den Schriftverkehr und den Motor, kann ich alles vorweisen. Jeder Sachverständige würde klar erkennen was Sache ist.
Gruß
Werner