Bislang hieß es immer, die EASA macht zwischen klassischen Modellflugzeugen und Drohnen (Multikopter) keinen Unterschied da sie alles als UAV bezeichnet.
Waren die bisherigen Regelungen auf Drohnen zugeschnitten, oder gelten sie tatsächlich für alle Modellflugzeuge?
Weil hier in dem besagten Link Begriffe auftauchen wie, "10kg Modell auf der grünen Wiese". Mein Kenntnisnachweis bezog sich zwar auf alles, war aber überwiegend (aus meiner Sicht) auf Drohnen bezogen, bzw. hatte da seinen Ursprung.
Ich dachte mit den 2kg und 100 Meter Höhe auf der grünen Wiese wäre die Sache für klassische Modellflugzeuge geregelt?
Wenn soviel geändert wird, braucht man sicher eine Nachprüfung für den Kenntnisnachweis.
Und dann soll noch die Online-Registrierung für jedes Modell (ca. 25€) hinzukommen.
Alles zusammen wieder Kosten für die Hang-bzw. Wildflieger.
Es ist leider so, dass von allen möglichen und vorzugsweise inkompetenten Stellen diverse Schauermärchen in Umlauf gesetzt worden sind.
Ich will mal versuchen, ein kleines Bisschen damit aufzuräumen.
1.: In der Europäischen Regulierung für unbemannte Luftfahrtssteme kommt das Wort "Drohne" nicht vor. Es geht immer um unbemannte Luftfahrzeuge jelicher Form, egal ob Starflügler, Helis, Multicopter, Zeppeline usw.
2.: Die inkompetente Fraktion der Erklärbären zum Thema EASA-Regeln bezieht sich immer auf die Open Category, die mit dem Modellflug wenig zu tun hat. Der organisierte Modellflug hat in der EASA Regulierung einen einen Paragraphen und stellt eine Klasse für sich dar, für die eigene Regeln gelten.
3.: Innerhalb dieser Regulierung für den Modellflug (ausserhalb der Open Category) gibt es keine explizite Höhen- oder Gewichtsbeschränkung oder sonstige operative Limits. Limits werden sich aus der Risikobewertung des geplanten Betriebs und den ergriffenen Gegenmassnahmen ergeben. Solange sich der Betrieb im Rahmen der bisherigen Limits bewegt, wird dieser als risikoarm betrachtet.
3.: Es wird ein neuer Nachweis der Kompetenz für UAV > 250 gr notwendig werden, aber eine Registrierung für jedes Modell wird es nicht geben.
4.: Es wird eine Registrierungspflicht für UAV-Piloten geben. Egal ob Modellflug oder Rest der Welt > 250 gr und was das kosten wird, weiss noch keiner. Für Verbandsmitglieder wahrscheinlich wenig bis nichts. Was das aber tatsächlich kosten wird, ist noch vollkommen offen.
5.: Es gibt die Option, dass der Modellflug im Verbandsrahmen in die Selbstverwaltung übergeht und somit die Spielregeln für den Betrieb selber definiert. Die Lufthoheit in Form des Staates wäre dann nicht mehr Regulierungsgeber sondern nur noch Aufsichtsbehörde.
6.: Die Limits ausserhalb der Regulierung für den verbandsgebunden Modellflug auf der grünen Wiese liegen nebenbei bei 120 Metern Höhe und 25 kg. Für den Hangflug mit Seglern gelten dort 120 Meter Höhe über Pilotenstandort.
Soviel zum Realitätsabgleich, der sicher nicht vollständig ist.