C2 Klasse 4kg

Jürgen_W

User gesperrt
hallo,
ich hätte eine "Verständnisfrage".
Ich habe den Kenntnisnachweis erworben um in der Nähe an einem Hang mit meinem Segler knapp unter 2kg fliegen zu dürfen, bis 120m über Startpunkt.

Nun soll sich etwas gravierend ändern:
https://my-road.de/eu-drohnen-klassen/

Die C1 Klasse mit 900gr wurde eingeführt und C2 auf 4kg angehoben.
Aber für C2 benötige ich einen Light-UAV-Pilotenschein.

?????????????????????

Angeblich gelten die Gesetze ab 1. Juli für alle UAV egal ob Drohne oder Modellflugzeug.

Wer kann mir das genauer erklären?

Jürgen
 

VolkerZ

User
Die Einführung wurde auf Januar 2021 verschoben.
Mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren.
Beide Verbände arbeiten leider getrennt daran das die für Deutschland bestehenden Regelungen beibehalten werden.
Diese Möglichkeit ist in diesem EU Recht ausdrücklich möglich.
Was jetzt wirklich Final beschlossenen wird für Deutschland ist jetzt nicht zu sagen.

Gruß VolkerZ
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Beide Verbände arbeiten leider getrennt daran das die für Deutschland bestehenden Regelungen beibehalten werden.

Also ein Verband arbeitet schon daran, den Modellflug in die Selbstverwaltung nach eigenen Regeln zu überführen um die z.T. nachteiligen, nationalen Regularien und Praktiken loszuwerden. Die Beibehaltung der jetzigen Regeln mit all ihren Problemen ist hier keine Option.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
hallo,
ich hätte eine "Verständnisfrage".
Ich habe den Kenntnisnachweis erworben um in der Nähe an einem Hang mit meinem Segler knapp unter 2kg fliegen zu dürfen, bis 120m über Startpunkt.

Nun soll sich etwas gravierend ändern:
https://my-road.de/eu-drohnen-klassen/

Die C1 Klasse mit 900gr wurde eingeführt und C2 auf 4kg angehoben.
Aber für C2 benötige ich einen Light-UAV-Pilotenschein.

?????????????????????

Angeblich gelten die Gesetze ab 1. Juli für alle UAV egal ob Drohne oder Modellflugzeug.

Wer kann mir das genauer erklären?

Jürgen
Du redest von der "Open Category". Die ist für den Modellflug nur sehr am Rande relevant. Für den Modellflug wird es (hoffentlich) eine eigene auf die Bedüfnisse des Modellflugs angepasste Regelung geben.
 

VolkerZ

User
Also ein Verband arbeitet schon daran, den Modellflug in die Selbstverwaltung nach eigenen Regeln zu überführen um die z.T. nachteiligen, nationalen Regularien und Praktiken loszuwerden. Die Beibehaltung der jetzigen Regeln mit all ihren Problemen ist hier keine Option.

Das könntest du mal bitte näher erläutern.

Gruß VolkerZ
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist bekannt.
Aber wo ist der Inhalt der 37 Seiten?

Gruß VolkerZ

Die sind nicht öffentlich, da z.B. noch nicht mit dem BMVI abgeglichen.
Der grundsätzliche Inhalt ist aber aus dem zitierten Link zu entnehmen.
 

VolkerZ

User
Die sind nicht öffentlich, da z.B. noch nicht mit dem BMVI abgeglichen.
Der grundsätzliche Inhalt ist aber aus dem zitierten Link zu entnehmen.

Eigentlich gar nicht.
Da müsste man ja eine Glaskugel haben.
Zu mal die hier so gut erwähnte Zusammenarbeit mit dem DHV Schnee von gestern ist.

Gruß VolkerZ
 

VolkerZ

User
Also ein Verband arbeitet schon daran, den Modellflug in die Selbstverwaltung nach eigenen Regeln zu überführen um die z.T. nachteiligen, nationalen Regularien und Praktiken loszuwerden. Die Beibehaltung der jetzigen Regeln mit all ihren Problemen ist hier keine Option.

Wie möchte der Verband denn das erreichen?!
Nach englischen Vorbild?
Das ich eine praktische Prüfung ablegen muss?

Und ja der andere Verband spricht sich dafür aus "die jetzigen Regeln" beizubehalten.
Kann man alles auf deren Homepage nachlesen.

Gruß VolkerZ
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wie möchte der Verband denn das erreichen?!
Nach englischen Vorbild?
Das ich eine praktische Prüfung ablegen muss?

Und ja der andere Verband spricht sich dafür aus "die jetzigen Regeln" beizubehalten.
Kann man alles auf deren Homepage nachlesen.

Gruß VolkerZ

Die wesentlichen Punkte, die "der Verband" also die Bundeskommission Modellflug im DAeC erreichen möchte, sind in der zitierten Veröffentlichung aufgelistet und beschrieben.
Sicherheitshalber hier nochmal (auch wenn es lang ist). Die Liste ist nicht zwangsläufig vollständig.

"Neben der Beschreibung des vielfältigen Modellflugbetriebes in der Praxis, wie er von uns Modellfliegern seit Jahren sicher durchgeführt wird, bieten die StRfF die Chance, einige Regelungen fortzuentwickeln, die für den Modellflug in den vergangenen Jahren an einigen Stellen zu (z.T. erheblichen) Einschränkungen geführt haben.

Zu den Fortentwicklungen, die der DAeC mit den StRfF erreichen möchte, gehören:
- Anhebung der 5-kg-Grenze auf 10 kg, insbesondere auf der „grünen Wiese“,
- vereinfachtes Zulassungsverfahren für Modellflugplätze für Elektroflug bis 10 kg,
- einzelfallbezogene Bewertung der Notwendigkeit von Fangzäunen,
- Selbstverwaltung des Modellflug bei der Ausweisung von Modellfluggeländen insb. für Flugmodelle über 10 kg Startgewicht.


Außerdem wird mit den StRfF explizit der aktiven Sicherheit ein besonderes Augenmerk geschenkt. Dies eröffnet den Raum, bestehende passive Sicherheitsregeln in den Hintergrund rücken zu können – bei gleichzeitigem Sicherheitsgewinn. Während passive Sicherheitsregeln einen zumeist recht pauschalen „Sicherheitsmantel“ um eine Gefahrenquelle (hier der Betrieb von Flugmodellen) legen, wirken aktive Sicherheitsregeln unmittelbar auf die Gefahrenquelle ein, um die Gefahr auf ein akzeptables Maß herabzusetzen. So sind in den StRfF beispielsweise erstmals allgemeine Betriebsregeln für Flugmodelle formuliert (aktive Sicherheitsregeln), die geeignet sind, auf vielen Modellfluggeländen einen ordnungsgemäßen und hinreichend sicheren Modellflugbetrieb zu gewährleisten, ohne dass die Errichtung eines Sicherheitszaunes (passive Sicherheit) noch erforderlich wäre. Dies ist beispielsweise bei Flugbetrieb mit Elektroflugmodellen bis 25 kg häufig der Fall."


Das sind alles Vorteile, die es bei einer Beibehaltung der jetzigen Regulierung nicht geben wird. Eine vollständige Beibehaltung der jetzigen Regeln wird nebenbei nicht möglich sein (z.B. Kompetenznachweis oder Registrierung). Ausserdem stellt die angestrebte Ausweisung von Modellfluggeländen durch Verbände eine Angleichung an in anderen Bereichen des Flugsports gängige Praxis (z.B. DHV) dar und ist sicherlich von Vorteil für den Modellflug.
 

VolkerZ

User
Nochmals.
Eine "Wunschliste" aufzustellen ist die eine Sache.
Und die "Wunschliste" ist mir bekannt (hatte ich schon geschrieben). Findet man ja auch auf der offiziellen Seite.
Aber es muss ja etwas angeboten werden damit die Wünsche auch erfüllt werden.
Warum schweigt "der Verband" sich darüber so aus was dies denn für Sicherheitsregeln sind?
Es wäre doch mal sehr wichtig zu wissen ob dort auch eine praktische Prüfung Anwendung findet.

Gruß VolkerZ

p.s. warum wird von dir immer wieder der DHV genannt?
Die wollen doch mit "dem Verband" nichts mehr zu tun haben.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nochmals.
Eine "Wunschliste" aufzustellen ist die eine Sache.
Und die "Wunschliste" ist mir bekannt (hatte ich schon geschrieben). Findet man ja auch auf der offiziellen Seite.
Aber es muss ja etwas angeboten werden damit die Wünsche auch erfüllt werden.
Warum schweigt "der Verband" sich darüber so aus was dies denn für Sicherheitsregeln sind?
Es wäre doch mal sehr wichtig zu wissen ob dort auch eine praktische Prüfung Anwendung findet.

Gruß VolkerZ

p.s. warum wird von dir immer wieder der DHV genannt?
Die wollen doch mit "dem Verband" nichts mehr zu tun haben.

Das ist keine "Wunschliste", sondern die bewährten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen (auch Operations Manual genannt), aufgrund der eine Genehmigung bei der nationalen zuständigen Stelle beantragt werden soll.
Nachzulesen in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 §16 (2) b).

Wer hat dir eigentlich den Floh mit der praktischen Prüfung ins Ohr gesetzt? Sowas ist nicht vorgesehen.

Der Bezug auf den DHV rührt daher, das er in seinem Rahmen Aufstiegserlaubnisse bearbeitet und das als Blueprint für andere Bereiche dienen kann. Das hat mit dem Verhältniss zum DAEC nichts zu tun.
 

VolkerZ

User
Warum wiederholst du denn was ich in meinem ersten Beitrag schon geschrieben habe? Nur halt nicht die genaue Bezeichnung.
Für mich persönlich ist das eine "Wunschliste". Ich sehe kein Grund dafür warum 37 Seiten geschriebenes Papier all das möglich machen sollte, ohne Grundlegende Veränderungen.
Bleibt abzuwarten ob du recht behältst und die praktische Prüfung nur ein Floh in meinem Kopf ist.

Gruß VolkerZ
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Warum wiederholst du denn was ich in meinem ersten Beitrag schon geschrieben habe? Nur halt nicht die genaue Bezeichnung.
Für mich persönlich ist das eine "Wunschliste". Ich sehe kein Grund dafür warum 37 Seiten geschriebenes Papier all das möglich machen sollte, ohne Grundlegende Veränderungen.
Bleibt abzuwarten ob du recht behältst und die praktische Prüfung nur ein Floh in meinem Kopf ist.

Gruß VolkerZ

Sag mal, was willst du eigentlich?
Die StRfF sind aus verschiedenen Gründen nicht öffentlich. Wenn das für dich eine Wunschliste ist, dann ist das eben so. Der beantragende Operator und die Competent Authority werden das anders sehen.
Und wenn ich dir schreibe, dass eine praktische Prüfung nicht vorgesehen ist, dann weiss ich das sehr genau, weil ich das Ding sehr genau kenne.
 

VolkerZ

User
Das du dieses "Ding" sehr genau kennst. Kann ich nicht wissen.
Wurde ja erst im letzten Beitrag von dir geschrieben.
Aber immer nur anführen: Nicht öffentlich weil mit dem BMVI noch nicht abgeglichen ist für mich nicht glaubhaft.

Gruß VolkerZ
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das du dieses "Ding" sehr genau kennst. Kann ich nicht wissen.
Wurde ja erst im letzten Beitrag von dir geschrieben.
Aber immer nur anführen: Nicht öffentlich weil mit dem BMVI noch nicht abgeglichen ist für mich nicht glaubhaft.

Gruß VolkerZ

Du solltest akzeptieren, dass es gute Gründe dafür gibt, dass die StRfF noch nicht veröffentlicht sind und wirst akzeptieren müssen, dass das sicherlich keiner Rechtfertigung bedarf.
Die grundlegenden Eckpunkte sind allerdings veröffentlicht.
 

Jürgen_W

User gesperrt
Bislang hieß es immer, die EASA macht zwischen klassischen Modellflugzeugen und Drohnen (Multikopter) keinen Unterschied da sie alles als UAV bezeichnet.

Waren die bisherigen Regelungen auf Drohnen zugeschnitten, oder gelten sie tatsächlich für alle Modellflugzeuge?

Weil hier in dem besagten Link Begriffe auftauchen wie, "10kg Modell auf der grünen Wiese". Mein Kenntnisnachweis bezog sich zwar auf alles, war aber überwiegend (aus meiner Sicht) auf Drohnen bezogen, bzw. hatte da seinen Ursprung.

Ich dachte mit den 2kg und 100 Meter Höhe auf der grünen Wiese wäre die Sache für klassische Modellflugzeuge geregelt?
Wenn soviel geändert wird, braucht man sicher eine Nachprüfung für den Kenntnisnachweis.
Und dann soll noch die Online-Registrierung für jedes Modell (ca. 25€) hinzukommen.
Alles zusammen wieder Kosten für die Hang-bzw. Wildflieger.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Bislang hieß es immer, die EASA macht zwischen klassischen Modellflugzeugen und Drohnen (Multikopter) keinen Unterschied da sie alles als UAV bezeichnet.

Waren die bisherigen Regelungen auf Drohnen zugeschnitten, oder gelten sie tatsächlich für alle Modellflugzeuge?

Weil hier in dem besagten Link Begriffe auftauchen wie, "10kg Modell auf der grünen Wiese". Mein Kenntnisnachweis bezog sich zwar auf alles, war aber überwiegend (aus meiner Sicht) auf Drohnen bezogen, bzw. hatte da seinen Ursprung.

Ich dachte mit den 2kg und 100 Meter Höhe auf der grünen Wiese wäre die Sache für klassische Modellflugzeuge geregelt?
Wenn soviel geändert wird, braucht man sicher eine Nachprüfung für den Kenntnisnachweis.
Und dann soll noch die Online-Registrierung für jedes Modell (ca. 25€) hinzukommen.
Alles zusammen wieder Kosten für die Hang-bzw. Wildflieger.

Es ist leider so, dass von allen möglichen und vorzugsweise inkompetenten Stellen diverse Schauermärchen in Umlauf gesetzt worden sind.
Ich will mal versuchen, ein kleines Bisschen damit aufzuräumen.

1.: In der Europäischen Regulierung für unbemannte Luftfahrtssteme kommt das Wort "Drohne" nicht vor. Es geht immer um unbemannte Luftfahrzeuge jelicher Form, egal ob Starflügler, Helis, Multicopter, Zeppeline usw.

2.: Die inkompetente Fraktion der Erklärbären zum Thema EASA-Regeln bezieht sich immer auf die Open Category, die mit dem Modellflug wenig zu tun hat. Der organisierte Modellflug hat in der EASA Regulierung einen einen Paragraphen und stellt eine Klasse für sich dar, für die eigene Regeln gelten.

3.: Innerhalb dieser Regulierung für den Modellflug (ausserhalb der Open Category) gibt es keine explizite Höhen- oder Gewichtsbeschränkung oder sonstige operative Limits. Limits werden sich aus der Risikobewertung des geplanten Betriebs und den ergriffenen Gegenmassnahmen ergeben. Solange sich der Betrieb im Rahmen der bisherigen Limits bewegt, wird dieser als risikoarm betrachtet.

3.: Es wird ein neuer Nachweis der Kompetenz für UAV > 250 gr notwendig werden, aber eine Registrierung für jedes Modell wird es nicht geben.

4.: Es wird eine Registrierungspflicht für UAV-Piloten geben. Egal ob Modellflug oder Rest der Welt > 250 gr und was das kosten wird, weiss noch keiner. Für Verbandsmitglieder wahrscheinlich wenig bis nichts. Was das aber tatsächlich kosten wird, ist noch vollkommen offen.

5.: Es gibt die Option, dass der Modellflug im Verbandsrahmen in die Selbstverwaltung übergeht und somit die Spielregeln für den Betrieb selber definiert. Die Lufthoheit in Form des Staates wäre dann nicht mehr Regulierungsgeber sondern nur noch Aufsichtsbehörde.

6.: Die Limits ausserhalb der Regulierung für den verbandsgebunden Modellflug auf der grünen Wiese liegen nebenbei bei 120 Metern Höhe und 25 kg. Für den Hangflug mit Seglern gelten dort 120 Meter Höhe über Pilotenstandort.

Soviel zum Realitätsabgleich, der sicher nicht vollständig ist.
 

Jürgen_W

User gesperrt
Danke, danke Frank ;)
solche Inhalte habe ich mir hier in diesem Thread gewünscht, sachlich und kompetent. Klasse ...
Das Thema ist für "Laien" zu kompliziert um es zu durchschauen und zu verstehen.
Leider interpretiert jeder im Internet zur Hauptsache seine eigene Sicht.
Drohnen gegen Modellflieger, Jets gegen Segler (nur erdachte Beispiele) ... das sollte langsam ein Ende haben.

Sachkompetenz finde ich top .. danke

Jürgen
 
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