Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

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Hallo Frank
Die Standardisierten Regeln werden bestimmt nur in Deutschland gültig sein.
Ich verreise gerne in das umliegende europäische Ausland. Besonders dort wo gute Hangflugbedingungen vorherschen.
Östreich; Italien; Schweiz und Frankreich.
In der vergangenheit bin ich gerne nach Frankreich gefahren, zum einen an die Düne von Pilat oder in die Französichen Alpen. In den letzten Jahren traue ich mich dort nicht mehr hin, die Franzosen scheinen ja gerade zu eine unbegründete panik vor Modellfliegern zu haben. Wenn ich mir im hier im Forum etwas zu den französichen Regelungen durchlese, vergeht mir die lust, dort hin zufahren. Wird es durch die neuen Europäischen Regeln in Frankreich zu Erleichterungen für den Modellflug geben.
Was wird in den anderen Europäischen Ländern zu den neuen Regeln überlegt.
Gruß
Martin

Hallo,
guck mal in #340
 
Wer Genehmigt dann einen Neuen Platz ?
Welche Behörde ist dann zb. für ein Sportflugplatz mit Modellflugzulassung zuständig, oder geht das nicht mehr.?
( Das sind dann die EU Problem mit der krummen Gurke oder Banane oder so :()
Gruß
Jürgen
 
Also ich kann jetzt aus unserem Verein einen Verband wandeln, und dann können wir unsere Regeln selber bestimmen ? ;)
Ist doch gut :D

Denke diese Regeln könnten zur Folge haben, das es nachher einen ganzen Verbandskasten voller Verbände gibt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Also ich kann jetzt aus unserem Verein einen Verband wandeln, und dann können wir unsere Regeln selber bestimmen ? ;)
Ist doch gut :D

Denke diese Regeln könnten zur Folge haben, das es nachher einen ganzen Verbandskasten voller Verbände gibt.

Hallo,
als Kandidaten für eine Betriebserlaubnis nach §16 kommen nur DMFV und DAeC in Frage. Lokale Vereine oder IG´s werden die damit verbundenen Aufgaben kaum stemmen können.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wasserstandsmeldung

Wasserstandsmeldung

Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten von der Front der Umsetzung der neuen Europäischen Regeln in nationales Recht. Wie ja schon mehrfach erläutert, bietet die Europäische Durchführungsverordnung im §16 die Möglichkeit. Den Verbänden eine Betriebserlaubnis nach folgenden Vorgaben zu erteilen:
a) Einschlägige nationale Vorschriften
b) Bewährte Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder - Vereinigungen

Es ist allerdings so, dass beide Optionen die grundlegenden Anforderungen der sog. Basic Regulation erfüllen müssen. Bei der Option b kann das durch entsprechende Formulierung der Betriebserlaubnis gewährleistet werden. Bei der Option a ist das in Deutschland fraglich und zu prüfen.

Wie jetzt aus gewöhnlich gut informierten Quellen zu vernehmen ist, geht die Tendenz mittlerweile deutlich zur Option b. Bei dieser Option b beruht die Erteilung einer Betriebserlaubnis für einen Verband auf einem durch ihn erstellten Regelwerk, das den Modellflugbetrieb unter seiner Verantwortung beschreibt. Die in diesem Regelwerk beschriebenen Verfahren werden im Wesentlichen in die Betriebserlaubnis, die durch die zuständige Behörde erteilt wird, übernommen.

Der erste Aufschlag für ein solches Regelwerk ist durch die Standardisierten Regeln für Flugmodelle gemacht worden und diese sind mittlerweile als ein geeignetes und zielführendes Regelwerk anerkannt, das als Basis einer Erteilung einer Betriebserlaubnis gut geeignet ist.
Diese Standardisierten Regeln sind durch Auswertung einer Unzahl an Aufstiegserlaubnissen, Flugordnungen und den einschlägigen NFL´s entstanden. Hier ist nicht das Rad neu erfunden worden, sondern der Ist-Zustand zusammengefasst und standardisiert worden, so dass er bundesweit einheitlich angewendet werden kann. Damit ist auch die Anforderung der Europäischen Durchführungsverordnung: „Bewährte Verfahren“ erfüllt.

Prinzipiell steht in den Standardisierten Regeln recht genau das drin, was jetzt schon gelebtes Regelwerk ist. Das hat auch zur Folge, dass diese Standardisierten Regeln am Flugbetrieb nur sehr wenig ändern werden. Zum überwiegenden Teil bleibt alles beim Alten, nur dass diese Regeln jetzt die Möglichkeit für die Verbände bieten, in gewissem Umfang die Kontrolle über diese Regeln zu haben um z.B. problemlos Neuerungen einarbeiten oder alte Zöpfe abschneiden zu können.

Momentan sieht die Situation hinsichtlich der zuständigen Behörden so aus, dass die Betriebserlaubnisse für die Verbände vom LBA erteilt werden und die Entscheidung über lokale Aufstiegserlaubnisse bei den Landesluftfahrtbehörden verbleibt, wobei die Einzelheiten der AE sich aus der Betriebserlaubnis des Verbandes und der durch ihn zu leistenden Vorbereitungsarbeit ergeben, die lokalen Behörden die Integration in den Luftraum betrachten und der AE zustimmen.

Es bleibt spannend. Sehen wir, was die Zukunft bringt.
 
Zuletzt bearbeitet:

mha1

User
Der erste Aufschlag für ein solches Regelwerk ist durch die Standardisierten Regeln für Flugmodelle gemacht worden und diese sind mittlerweile als ein geeignetes und zielführendes Regelwerk anerkannt, das als Basis einer Erteilung einer Betriebserlaubnis gut geeignet ist.

Warum sind sie dann immer noch nicht veröffentlicht?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Warum sind sie dann immer noch nicht veröffentlicht?

Weil sich daran immer noch Änderungen ergeben können.
Es gibt noch keine finale, mit der zuständigen Behörde abgestimmte Version. Das Probelm dabei ist, das es bis jetzt offiziell keine zuständige Behörde gibt.
Es wird wohl das LBA werden, aber die offizielle Zuständigkeit fehlt noch.
Und bevor es eine Abstimmung mit der Behörde gegeben hat, macht eine Veröffentlichung wenig Sinn.
 

mha1

User
Und bevor es eine Abstimmung mit der Behörde gegeben hat, macht eine Veröffentlichung wenig Sinn.

Und genau daran scheiden sich die Geister. Es ist ein Papier des DAeC das im Namen seiner Mitglieder erstellt wurde. Außer Deinem Blogartikel gibt es nichts dazu. Der Artikel ist für den Einstieg ok, ich hoffe aber, dass die "Standardisierten Regeln" wesentlich mehr Fleisch haben. Die Mitglieder haben ein Recht zu erfahren, was da in ihrem Namen verhandelt werden soll.

Wenn sich in der Diskussion mit der Behörde Änderungen ergeben sollen, wäre es schön dann auch die Argumentation für eine Änderung des Papiers zu kennen.

Ich fühle mich mit "ehrlich, wir haben da was gutes gemacht, könnt ihr mir ruhig glauben" nicht wohl.
 
Wenn sich in der Diskussion mit der Behörde Änderungen ergeben sollen, wäre es schön dann auch die Argumentation für eine Änderung des Papiers zu kennen.

Ich fühle mich mit "ehrlich, wir haben da was gutes gemacht, könnt ihr mir ruhig glauben" nicht wohl.

Moin auch,

wenn es diesen Fred nicht geben würde, wüssten wir was?
Genau: so wenig, im Endeffekt nichts.
Warum wüssten wir nichts?
Weil das Verfahren es nicht vorsieht.

Und genau das "Informationsrecht" vom Treadstarter bedient wird.
Das "Recht dazu" müsste man nur eben auch in den entsprechenden Gremien anmelden, für mich ist das "nur" ein individueller Anspruch.
Aus dem "Recht dazu" lassen sich nämlich auch Verpflichtungen ableiten.
Alles drei muss hier nicht "befriedigt" werden.

Einfach mal daran erinnern, was hier jetzt der Einstieg und was vor Jahren das Vorgeplänkel zum Start des ganzen mit dem anschließenden
Zerquatschen und Hätte-Hätte-Will-ich-aber-und-ich-will-und-ich-will-aber-nicht gebracht hat.

Es wird gaaaaaanz zielführend sein, einen Entwurf in eine öffentliche Diskussion mit nachvollziehbaren Änderungsständen als Anspruch anzumelden.
Wenn ich den Anspruch dazu formulieren würde, sollte man auch selbst entsprechend tätig werden wollen.

Hier wird einfach sehr oft nur mit dem Hammer draufgehauen.
Ich wüsste, wie ich darauf reagieren würde.
 
Oh mein Godd, ist das DER Uscha den wir von seinen bisherigen "Uscha"-Beiträgen kennen????? NEEE, oder?????
(nimm das bitte nicht so ernst!)
 
Bitte keine unsinnigen Streitigkeiten um die Deutungshoheit und vermeintliches Recht auf Informationen. Das trifft hier den falschen. Würde die Informationspolitik des DMFV angewendet, wüssten wir gar nix. So können wir uns wenigstens eine Meinung davon bilden welche Strategie uns als die plausiblere erscheint. Wirklich wissen, welche die beste Option sein wird, können wir denke ich sowieso noch nicht... Und vermutlich stellt sich das erst heraus nachdem die Registrierungen gelaufen sind und man sich somit in seinen Regeln festgeschrieben hat. Mir wäre am wohlsten, es gäbe ein Standard scenario für alle europäischen, zumindest aber deutschen Verbände... Aber ob das realistisch ist :confused: bei gegebener Kooperationsbereitschaft :mad:
 
Der DMFV hat wieder einen rausgehauen:

Der DMFV hat wieder einen rausgehauen:

Jetzt soll u.A. jeder für die Registrierung zwingend Telefonnummer und Emailadresse, spätestens bis 1.Januar 2021 nachreichen.

Aktuell frage ich mich, wofür nicht benötigte Kontaktdaten zwingend eingefordert werden.
Eine Email hat beileibe nicht jeder Modellflieger, noch nicht einmal unbedingt ein Handy/Telefon.
Aha, die dürften sich nicht registrieren ehe sie bei der Telekom waren? Sorry, das ist doch ein Witz.

Frage: welche Daten sind denn schon zwingend für die Registrierung vorgeschrieben? (sofern überhaupt schon was "fix" ist)
Vielleicht kann mir Frank was dazu sagen, wäre dafür dankbar.

Ich jedenfalls glaube nicht an diese Notwendigkeit, schon gar nicht an die Zulässigkeit dieser Forderung!

Als Vereinsansprechpartner bin ich aber dem Datenschutz gegenüber unseren Mitgliedern verpflichtet, was sich m.M.n. mit dieser Forderung "beißt"...
 

klausk

User gesperrt
"Der DMFV hat wieder einen rausgehauen"...……………….naja, wenn du das als "wieder einen rausgehauen" bezeichnen willst - wie soll der Verband es sonst anstellen soll, als "einen rauszuhauen"?

Offenbar gehörst du zu den Kontaktpersonen, die die heutige Mail vom DMFV bekommen haben. Darum gehe ich davon aus, dass dir der Inhalt der Mail dann auch vollständig bekannt ist. Und dort
sind alle Rechtsgrundlagen genannt, warum der DMFV diese Daten erheben will und auf welcher Rechtsgrundlage er das macht.

1. Art. 14 Abs. 3 Ziff. d) der EU-DufüVO 2019/947:

vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der natürlichen oder juristischen Person, unter deren Namen das unbemannte Luftfahrzeug registriert ist


2. Zum Datenschutz:

Dies ist geregelt in Art. 6 Abs. 1 Nr. c) und f) DSGVO, steht aber auch in der Mail. Deine Datenschutzverpflichtung ist also gewahrt.

Die Notwendigkeit und Zulässigkeit dieser "Forderung" magst du ruhig anzweifeln. Der DMFV wird nur weitergeben, was du ihm meldest - klar.
Du kannst diese Daten auch am DMFV vorbei selber melden oder auch nicht melden, wenn nach deiner Auffassung das nicht rechtmäßig ist oder du das für falsch erachtest, was der Verband hier für seine Mitglieder übernehmen will. Der DMFV wird dich sicher nicht "anmahnen", bis dann und wann endliche diese Daten zu liefern - die Betroffenen sind halt dann nicht registriert und fertig.
 
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Schade dass sich eine Diskussion mit dir darüber erübrigt, denn du bist zum einen nicht willens einen anderen Standpunkt neutral zu betrachten, andererseits zeigst du mit deinem Beitrag dass du alles was vom DMFV kommt blind übernimmst.

Schafe zur Schlachtbank, kein Problem, du darfst deinen Weg gerne gehen und ich hab keinen Grund dich abzuhalten. ;)

Ich warte jetzt auf die, die etwas betragen können dazu, also jetzt nicht vom Blättle abgelesen, ala "der DMFV hat geschrieben und das ist deshalb Gesetz". Mag sein dass es korrekt ist, vielleicht aber auch nicht. Nichts anderes ist die Frage.
Man schießt dort gerne mal drüber hinaus und ich sehe absolut nicht weshalb das hier nicht ebenfalls sein kann.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Jetzt soll u.A. jeder für die Registrierung zwingend Telefonnummer und Emailadresse, spätestens bis 1.Januar 2021 nachreichen.

Aktuell frage ich mich, wofür nicht benötigte Kontaktdaten zwingend eingefordert werden.
Eine Email hat beileibe nicht jeder Modellflieger, noch nicht einmal unbedingt ein Handy/Telefon.
Aha, die dürften sich nicht registrieren ehe sie bei der Telekom waren? Sorry, das ist doch ein Witz.

Frage: welche Daten sind denn schon zwingend für die Registrierung vorgeschrieben? (sofern überhaupt schon was "fix" ist)
Vielleicht kann mir Frank was dazu sagen, wäre dafür dankbar.

Ich jedenfalls glaube nicht an diese Notwendigkeit, schon gar nicht an die Zulässigkeit dieser Forderung!

Als Vereinsansprechpartner bin ich aber dem Datenschutz gegenüber unseren Mitgliedern verpflichtet, was sich m.M.n. mit dieser Forderung "beißt"...

Hallo,
die DVO 2019/947 besagt im Absatz 2 folgendes:

"(2)Die Registrierungssysteme für UAS-Betreiber müssen Felder für die Eingabe und den Austausch folgender Informationen vorsehen:
a) vollständiger Name und Geburtsdatum bei natürlichen Personen und Namen und Identifizierungsnummer bei juristischen Personen,
b) Anschrift des UAS-Betreibers,
c) E-Mail-Adresse und Telefonnummer des UAS-Betreibers,
d) Nummer der Versicherungspolice für das UAS, sofern nach Unions- oder nationalem Recht gefordert,
e) Bestätigung folgender Erklärung durch juristische Personen: „Das unmittelbar am Betrieb beteiligte Personal verfügt über die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Kompetenzen und das UAS wird nur von Fernpiloten mit angemessenem Kompetenzniveau betrieben“,
f) vorhandene Betriebsgenehmigungen und LUC sowie Erklärungen mit einer Bestätigung nach Artikel 12 Absatz 5 Buchstabe b."


Ferner besagt die DVO 2020/619:
"Dem Artikel 14 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9)Zusätzlich zu den in Absatz 2 festgelegten Daten können die Mitgliedstaaten von den UAS-Betreibern zusätzliche Identitätsangaben einholen.“

Insofern ist zu erwarten, das die nationalen Registrierungsstellen diese Informationen erheben werden. Die Verbände werden diese Daten also liefern müssen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und genau daran scheiden sich die Geister. Es ist ein Papier des DAeC das im Namen seiner Mitglieder erstellt wurde. Außer Deinem Blogartikel gibt es nichts dazu. Der Artikel ist für den Einstieg ok, ich hoffe aber, dass die "Standardisierten Regeln" wesentlich mehr Fleisch haben. Die Mitglieder haben ein Recht zu erfahren, was da in ihrem Namen verhandelt werden soll.

Wenn sich in der Diskussion mit der Behörde Änderungen ergeben sollen, wäre es schön dann auch die Argumentation für eine Änderung des Papiers zu kennen.

Ich fühle mich mit "ehrlich, wir haben da was gutes gemacht, könnt ihr mir ruhig glauben" nicht wohl.

Die Standardisierten Regeln haben immer noch den Status eines internen Arbeitspapiers, dessen Konzepte und Inhalte aber im Vorfeld erläutert wurden, was bei internen Papieren nicht unbedingt üblich ist.

Es macht keinen Sinn, ein Papier zu veröffentlichen, das sich noch in ständiger Weiterentwicklung befindet. Die letzten Änderungen waren z.B. heute. Was nutzt ein Papier das ggf. bei einer Veröffentlichung schon nicht mehr aktuell ist?

Noch ne Frage: Welcher Blogartikel von mir? Ich habe keinen Blog.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Bitte keine unsinnigen Streitigkeiten um die Deutungshoheit und vermeintliches Recht auf Informationen. Das trifft hier den falschen. Würde die Informationspolitik des DMFV angewendet, wüssten wir gar nix. So können wir uns wenigstens eine Meinung davon bilden welche Strategie uns als die plausiblere erscheint. Wirklich wissen, welche die beste Option sein wird, können wir denke ich sowieso noch nicht... Und vermutlich stellt sich das erst heraus nachdem die Registrierungen gelaufen sind und man sich somit in seinen Regeln festgeschrieben hat. Mir wäre am wohlsten, es gäbe ein Standard scenario für alle europäischen, zumindest aber deutschen Verbände... Aber ob das realistisch ist :confused: bei gegebener Kooperationsbereitschaft :mad:

Hallo,
ein Standard Scenario für den Modellflug war auf der Ebene der EMFU schon in der Diskussion. Ein EU-Standard Scenario halte ich aber in D für weniger erstrebenswert, da in einer nationalen Betriebserlaubnis nach §16 2(b) sicherlich mehr erreicht werden kann. In anderen Ländern der EU sieht das allerdings anders aus, weil diese z.T. wesentlich restriktivere Modellflugregularien haben als wir in D. Daher ist das Thema in der EMFU nicht vom Tisch.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
sind alle Rechtsgrundlagen genannt, warum der DMFV diese Daten erheben will und auf welcher Rechtsgrundlage er das macht.

1. Art. 14 Abs. 3 Ziff. d) der EU-DufüVO 2019/947:

vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der natürlichen oder juristischen Person, unter deren Namen das unbemannte Luftfahrzeug registriert ist

Das die Erhebung der personenbezogenen Daten zur Registrierung der Piloten mit der Begründung durch die o.g. Fundstelle erfolgt, ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
 
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