Wasserstandsmeldung
Wasserstandsmeldung
Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten von der Front der Umsetzung der neuen Europäischen Regeln in nationales Recht. Wie ja schon mehrfach erläutert, bietet die Europäische Durchführungsverordnung im §16 die Möglichkeit. Den Verbänden eine Betriebserlaubnis nach folgenden Vorgaben zu erteilen:
a) Einschlägige nationale Vorschriften
b) Bewährte Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder - Vereinigungen
Es ist allerdings so, dass beide Optionen die grundlegenden Anforderungen der sog. Basic Regulation erfüllen müssen. Bei der Option b kann das durch entsprechende Formulierung der Betriebserlaubnis gewährleistet werden. Bei der Option a ist das in Deutschland fraglich und zu prüfen.
Wie jetzt aus gewöhnlich gut informierten Quellen zu vernehmen ist, geht die Tendenz mittlerweile deutlich zur Option b. Bei dieser Option b beruht die Erteilung einer Betriebserlaubnis für einen Verband auf einem durch ihn erstellten Regelwerk, das den Modellflugbetrieb unter seiner Verantwortung beschreibt. Die in diesem Regelwerk beschriebenen Verfahren werden im Wesentlichen in die Betriebserlaubnis, die durch die zuständige Behörde erteilt wird, übernommen.
Der erste Aufschlag für ein solches Regelwerk ist durch die Standardisierten Regeln für Flugmodelle gemacht worden und diese sind mittlerweile als ein geeignetes und zielführendes Regelwerk anerkannt, das als Basis einer Erteilung einer Betriebserlaubnis gut geeignet ist.
Diese Standardisierten Regeln sind durch Auswertung einer Unzahl an Aufstiegserlaubnissen, Flugordnungen und den einschlägigen NFL´s entstanden. Hier ist nicht das Rad neu erfunden worden, sondern der Ist-Zustand zusammengefasst und standardisiert worden, so dass er bundesweit einheitlich angewendet werden kann. Damit ist auch die Anforderung der Europäischen Durchführungsverordnung: „Bewährte Verfahren“ erfüllt.
Prinzipiell steht in den Standardisierten Regeln recht genau das drin, was jetzt schon gelebtes Regelwerk ist. Das hat auch zur Folge, dass diese Standardisierten Regeln am Flugbetrieb nur sehr wenig ändern werden. Zum überwiegenden Teil bleibt alles beim Alten, nur dass diese Regeln jetzt die Möglichkeit für die Verbände bieten, in gewissem Umfang die Kontrolle über diese Regeln zu haben um z.B. problemlos Neuerungen einarbeiten oder alte Zöpfe abschneiden zu können.
Momentan sieht die Situation hinsichtlich der zuständigen Behörden so aus, dass die Betriebserlaubnisse für die Verbände vom LBA erteilt werden und die Entscheidung über lokale Aufstiegserlaubnisse bei den Landesluftfahrtbehörden verbleibt, wobei die Einzelheiten der AE sich aus der Betriebserlaubnis des Verbandes und der durch ihn zu leistenden Vorbereitungsarbeit ergeben, die lokalen Behörden die Integration in den Luftraum betrachten und der AE zustimmen.
Es bleibt spannend. Sehen wir, was die Zukunft bringt.